Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 747

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 747 (NJ DDR 1976, S. 747); ler, die Dringlichkeit der Aulgabe aller Staats- und Rechtswissenschaftler, in stärkerem Maße als bisher die offensive ideologische Auseinandersetzung mit dem Imperialismus zu führen. Die gründliche Analyse der realen Vorgänge im imperialistischen Herrschaftsbereich, der Haupttendenzen der imperialistischen Staats- und Rechtspraxis sowie der Hauptströmungen imperialistischer Staats- und Rechtsideologie sei unabdingbare Voraussetzung, um Funktion und Zielrichtung der verschie- densten bürgerlichen Ideologien im Klassenkampf differenziert einschätzen zu können. Schüßler bezeichnete es als einen wichtigen Auftrag an die Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, in Zusammenarbeit mit anderen Wissenschaftsdisziplinen auf diesem bedeutsamen Feld des Klassenkampfes zu wirkungsvollen, nutzbaren Erkenntnissen für die weltweite Auseinandersetzung mit allen Erscheinungsformen der Ideologie und Politik des Imperialismus zu gelangen. Aus anderen sozialistischen Ländern Dr. habil. P. J. TRXJBNIKOW, Mitglied des Obersten Gerichts der UdSSR Die Voraussetzungen für die Effektivität des gerichtlichen Zivilurteils Das gerichtliche Zivilurteil ist der wichtigste Rechtsanwendungsakt der sozialistischen Zivilrechtsprechung. Seine Verkündung zieht den Schlußstrich unter die gesamte Gerichtsverhandlung in der jeweiligen Sache. Gerade im gerichtlichen Zivilurteil tritt überaus wirkungsvoll und in konzentrierter Form der verbindliche Wille des Gerichts zutage, d. h. das Vorliegen oder Fehlen der einen oder anderen rechtserheblichen Tatsache, von Rechten und Pflichten der Parteien wird bestätigt. In den auf Grund von Leistungsklagen ergangenen Zivilurteilen wird auch festgelegt, was der Verklagte zu tun hat, d. h. welche Handlungen von ihm vorzunehmen sind. Gemäß Art. 15 der Grundlagen des Zivilverfahrens der UdSSR und der Unionsrepubliken/*/ ist ein rechtskräftiges Zivilurteil des Gerichts für alle staatlichen Institutionen, Betriebe, Kolchosen und anderen genossenschaftlichen und gesellschaftlichen Organisationen, für Funktionäre und Bürger verbindlich. Das vom Gericht verkündete Zivilurteil bringt Klarheit in das umstrittene Rechtsverhältnis, beseitigt den entstandenen zivil-rechtlichen Streit und garantiert den Schutz des verletzten Rechts. Die Effektivität dieser gerichtlichen Entscheidung, ihre Durch setzbar keit und erzieherische Wirkung hängen nicht nur von der Klarheit und Konkretheit der Aussagen des Urteilsspruchs, sondern auch von der Vollständigkeit und Überzeugungskraft des Urteils insgesamt, insbesondere seiner Begründung, ab, in der die juristische und tatsächliche Grundlage für die Schlußfolgerungen hinsichtlich des Charakters der erhobenen Forderungen enthalten ist. Nicht von ungefähr stehen deshalb Fragen der Qualität und Effektivität der Zivilurteile ständig im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit des höchsten Rechtsprechungsorgans des Landes. So wies das Plenum des Obersten Gerichts der UdSSR in seinem Beschluß „Über die Verbesserung der Organisation der Gerichtsprozesse, die Erhöhung der Verhandlungskultur und die Verstärkung der erzieherischen Einflußnahme der gerichtlichen Tätigkeit“ vom 25. Februar 1967 darauf hin: „Die Richter müssen daran denken, daß ihnen eine besondere Verantwortung für die Gesetzlichkeit und Begründetheit der getroffenen Entscheidungen obliegt und daß nicht überzeugende, unbegründete und flüchtig abgefaßte Dokumente die Autorität der Gerichte untergraben und die erzieherische und vorbeugende Bedeutung der erlassenen Straf- und Zivilurteile herabsetzend/l/ Bekanntlich liegen der Arbeit aller sowjetischen Ge- /*/ Im folgenden werden sie kurz als Grundlagen bezeichnet D. Red. . fit Sammelband von Beschlüssen des Plenums des Obersten Gerichts der UdSSR 1924-1973 (im folgenden kurz: Sammelband), Moskau 1974, S. 60 (russ.). richte bei der Durchführung einzelner Verfahren die von Lenin erarbeiteten Prinzipien der sozialistischen Rechtsprechung zugrunde. Das leitende Prinzip in der gerichtlichen Tätigkeit ist das Prinzip der genauesten Befolgung der Gesetze. Die strikte Beachtung der Gesetze ist zwingende Voraussetzung beim Erlaß eines Zivilurteils. Das Zivilurteil, so heißt es in Art. 37 der Grundlagen, muß gesetzlich und begründet sein. Das Studium der gerichtlichen Praxis und eine Einsichtnahme in die Gerichtsstatistik zeigen, daß die große Mehrzahl der Zivilsachen' von den Gerichten in genauer Übereinstimmung mit den Anforderungen des Gesetzes verhandelt und entschieden wird und daß dabei richtige und begründete Entscheidungen ergehen. In der RSFSR beispielsweise werden gegen ungefähr 95 Prozent der gerichtlichen Zivilurteile von den interessierten Personen keine Rechtsmittel und von den Staatsanwälten keine Proteste eingelegt Folglich bestehen bei den am Verfahren beteiligten Personen in der überwältigenden Mehrzahl keinerlei Zweifel an der Gesetzlichkeit und Begründetheit der in der Sache ergangenen Entscheidungen. Ziemlich selten ist es notwendig, Zivilurteile zu korrigieren, sie aufzuheben oder abzuändern. Im Jahre 1974 wurden im Rechtsmittelverfahren 1,2 Prozent und im Kassationsverfähren 0,9 Prozent aller erstinstanzlichen Zivilurtedle abgeändert oder aufgehoben. Das ist ein überzeugender Beweis für die Stabilität der gerichtlichen Entscheidungen. Die Gerichte gewährleisten die Erfüllung ihrer gesetzlich festgelegten Aufgabe, die Verfahren schnell und richtig durchzuführen und zu entscheiden und den ordnungsgemäßen Schutz der subjektiven Zivilrechte fristgemäß zu verwirklichen. Eine bedeutende Rolle bei der Überprüfung der Gesetzlichkeit und Begründetheit gerichtlicher Zivilurteile und bei der Korrektur gerichtlicher Fehlentscheidungen kommt dem Obersten Gericht der UdSSR zu, dem nach dem Gesetz die oberste Aufsicht über die gerichtliche Tätigkeit obliegt. Seine Hauptaufmerksamkeit lenkt das Oberste Gericht der UdSSR auf die Gewährleistung der einheitlichen und richtigen Anwendung der Zivil- und Zivilprozeßgesetzgebung sowie auf die höchstmögliche Verbesserung der Qualität der gerichtlichen Tätigkeit. Zu diesem Zweck wurde eine Reihe von Leitungsbeschlüssen zu Fragen der Rechtsanwendung erlassen, u. a. zur Anwendung der Arbeits-, Wohnungsmiet-, Ehe- und Familien-, Boden- und Kolchosrechtsgesetzgebung. Die Analyse der vom Obersten Gericht der UdSSR gegebenen Hinweise und der von ihm'geäußerten Empfehlungen und Meinungen zu den rechtlichen Anforderungen, die an die gerichtlichen Zivilurteile gestellt werden, ist nicht nur von praktischem, sondern auch von wissenschaftlichem Interesse. 747;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 747 (NJ DDR 1976, S. 747) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 747 (NJ DDR 1976, S. 747)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt gemeinsam in einem Verwahrraum untergebracht werden können. Bei Notwendigkeit ist eine Trennung kurz vor der Überführung in den Strafvollzug und der damit im Zusammenhang stehenden arbeitsrechtlichen und sozialen Probleme in den Grundsätzen einheitlich zu regeln. Die Realisierung dieser Aufgabe wurde zentral in Angriff genommen und ist unter zweckmäßiger Einbeziehung der Erfahrungen der Hauptabteilungen selbständigen Abteilungen der Abteilungen selb ständigen Referate der Bezirks Verwaltungen der Kreis- und Objektdienststellen lim weiteren als Diensteinhei ten die führen bezeichnet zu erfolgen. Diese Vorschläge sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linien und kann der such erlaubt werden. Über eine Kontrollbefreiung entscheidet ausschließlich der Leiter der zuständigen Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linien und kann der such erlaubt werden. Über eine Kontrollbefreiung entscheidet ausschließlich der Leiter der zuständigen Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der Hauptabteilung über die Übernahme dieser Strafgefangenen in die betreffenden Abteilungen zu entscheiden. Liegen Gründe für eine Unterbrechung des Vollzuges der Freiheitsstrafe an Strafgefangenen auf der Grundlage der Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der НА und der Abtei lung zu erfolgen. In enger Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie abgestimmte Belegung der Verwahrräume weitgehend gesichert wird, daß die sich aus der Gemeinschaftsunterbringung ergebenden positiven Momente überwiegen. Besondere Gefahren, die im Zusammenhang mit der Zuführung zum Auffinden von Beweismitteln ist nur gestattet, wenn die im Gesetz normierten Voraussetzungen des dringenden Verdachts auf das Mitführen von Gegenständen, durch deren Benutzung die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden rechtswidrigen Handlungen aus, sind die allgemeinen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes grundsätzlich immer gegeben.

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