Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 746

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 746 (NJ DDR 1976, S. 746); Prof. Dr. W. A. Tumanow, Sektorenleiter am Institut für Staat und Recht der Akademie der Wissenschaften der UdSSR, ging insbesondere auf die Wechselbeziehungen zwischen der allgemeinen Krise des Kapitalismus und der Krise seiner politischen Institutionen ein. Die Tatsache, daß diese Krise erstmals unter den Bedingungen des staatsmonopolistischen Kapitalismus auftritt, sei für die Analyse der Rolle des Staates im Imperialismus der Gegenwart von erstrangiger Bedeutung. Es zeige sich, daß der bürgerliche Staat die ihm zugewiesene Rolle bei der staatsmonopolistischen Regulierung der Wirtschaft nicht erfüllen konnte. Im politischen System des Imperialismus seien gegenwärtig zwei Haupttendenzen festzustellen: 1. Der Versuch reaktionärer Kräfte der Monopolbourgeoisie, in stärkerem Maße zu Formen und Methoden der offenen Unterdrückung der Werktätigen überzugehen. Ausdruck dafür sei auch die Belebung militanter antikommumstischer Ideologien. 2. Der Versuch der Stabilisierung der Klassenherrschaft der Monopolbourgeoisie auf dem Wege von Teilreformen, um den Druck der Volksmassen und die Ausstrahlung des Sozialismus abzuschwächen. Prof. Dr. R. Meister, Sektion Staats- und Rechtswissenschaft der Friedrich-Schiller-Universität Jena, wies am Beispiel der USA und der BRD nach, daß die bürgerliche Ideologie versuche, Staat und Recht als im wesentlichen politisch neutral bzw. technizistisch darzustellen. Die verschiedenen Strömungen bürgerlicher Rechtsideologie, die den' Anschein zu erwecken versuchen, sie seien auf Veränderung des Bestehenden gerichtet, seien in Wirklichkeit Ausdruck der allgemeinen Krise des imperialistischen Herrschaftssystems, des Anpassungszwanges, aber auch der Anpassungsfähigkeit bürgerlicher Ideologien, darunter der Staats- und Rechtsideologie. Besonders widmete sich Meister vergleichbaren oder identischen Theorien in verschiedenen Rechtszweigen, die in ihrer Stoßrichtung antikommunistisch und konvergenztheoretisch sind. Auf die Notwendigkeit unter den gegenwärtigen Bedingungen des staatsmonopolistischen Kapitalismus das Wechselverhältnis zwischen bürgerlichem Staat und bürgerlichem Recht sowie die sich in grundlegenden Rechtsinstituten (z. B. im Eigentumsrecht) vollziehenden Entwicklungsprozesse gründlich zu analysieren, wies Dr. sc. J. D ö t s c h , Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR, hin. Er machte in diesem Zusammenhang deutlich, daß in allen entwickelten kapitalistischen Ländern eine beträchtliche Zunahme der Rechtsetzungstätigkeit zu beobachten ist, wobei dem Ausbau der Zwangs- und Kontrollrechte des bürgerlichen Staates gegenüber der Arbeiterklasse und der ökonomischen Regulierung mittels des Rechts besondere Bedeutung zukommt. Zugleich seien die Monopole bestrebt, sich an für sie unbequeme Regelungen nicht zu binden und ihren außerrechtlichen Handlungsspielraum zu erweitern. Mit den Wechselbeziehungen zwischen ökonomischen Krisenerscheinungen und der Krise des politischen Systems im. Imperialismus sowie mit Erscheinungen der politischen Labilität im bürgerlichen Staat beschäftigte sich Dr. sc. E. L i e b e r a m , Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR. Durch strategische Maßnahmen in der Staats- und Demokratiefrage, die in sozialreformistischen, konservativen und faschistischen Staatstheorien ihren Ausdruck finden, werde versucht, der politischen Instabilität des imperialistischen Herrschaftssystems entgegenzuwirken. Eine zentrale Rolle spiele die Problematik der „Regierbarkeit der Demokratien“. Dabei würden u. a. Fragen nach der zukünftigen Staatsform und nach einem „dritten Weg“ zwischen bürgerlicher Demokratie und Faschismus aufgeworfen sowie Forderungen nach Stärkung der staatlichen Autorität und nach weiterer Erhöhung der politischen Aktivität der Konzerne erhoben. Die Analyse dieser Theorien bezeichnete Lie-beram als eine wichtige Aufgabe der rechtswissenschaftlichen Forschung. In einem weiteren Diskussionskomplex wurden Probleme der ideologischen Auseinandersetzung aus der Sicht verschiedener Rechtszweige behandelt und Schlußfolgerungen für die weitere Arbeit gezogen. Für die wirtschaftsrechtliche Forschung komme es . wie Prof. Dr. G. Dornberger, Sektion. Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin, feststellte darauf an, die Funktion des imperialistischen . Wirtschaftsrechts als Instrument staatsmonopolistischer Regulierung zu analysieren und damit die ökonomische Rolle des imperialistischen Staates sowie den Mechanismus des Wirtschaftsrechts und seine Zuordnung zu imperialistischen Klasseninteressen aufzudecken. Die ökonomische Rolle des Staates gehöre zum Wirkungsmechanismus des Imperialismus, so daß das Wirtschaftsrecht bereits von seinem Gegenstand her eine bedeutsame Rolle als Regelungs- und Steuerungssystem im staatsmonopolistischen Kapitalismus innehabe, die differenziert zu bestimmen sei. v Prof. Dr. F. Kunz, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, erläuterte den Beitrag des sozialistischen Arbeitsrechts im ideologischen Auseinandersetzungsprozeß. Es sei eine wichtige Aufgabe, die Realität der Ausbeutung in kapitalistischen Betrieben in ihrer arbeitsrechtlichen Widerspiegelung zu untersuchen. Dazu gehöre die Analyse der bürgerlichen Arbeitsgesetzgebung und Arbeitsrechtsprechung sowie die Auseinandersetzung mit jenen reformistischen Theorien, die dem Einfluß des sozialistischen Arbeitsrecht entgegenwirken sollen. Über Aufgaben und Schwerpunkte der Staatsrechtswissenschaft im ideologischen Kampf informierte Dr. sc. J. Misseiwitz, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR. Er legte u. a. dar, wie sich die Krise des imperialistischen Herrschaftssystems im Verfassungsrecht der BRD widerspiegelt: Die zahlreichen Änderungen des Bonner Grundgesetzes und dessen tendenziöse Interpretation durch die herrschende Lehre sollen den Widerspruch zwischen Verfassungstext und Verfassungswirklichkeit verdecken bzw. die antidemokratische Verfassungswirklichkeit legalisieren. Mit einigen Problemen der imperialistischen Rechtsentwicklung, die sich aus westeuropäischen Integrationsprozessen ergeben, beschäftigte sich Dr. B. Zim mer- mann, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR. Er kennzeichnete dieses sog. Integrationsrecht als ein wichtiges imperialistisches Macht- und Leitungsinstrument, das der Realisierung der neuen Kapitalverwertungsbedingungen dient. Mit dem Recht der Integrationsverbände werde „eigenständiges Recht" gesetzt, das unabhängig von Völkerrecht und innerstaatlichem Recht sei und gegenüber dem innerstaatlichen Recht der Mitgliedstaaten eine Vorrangstellung einnehme. Auf diese Weise sei es möglich, in staatliche Aufgaben einzugreifen, um eine Stabilisierung der Integrationsprozesse abzusichern. Die Erkenntnis dieses politischen Charakters des Integrationsrechts sei für den Kampf der Arbeiterklasse in Westeuropa von großer Bedeutung. In seinen die Tagung abschließenden Bemerkungen unterstrich der Vorsitzende des Rates für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung, Prof. Dr. G. S c h ü ß - 746;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 746 (NJ DDR 1976, S. 746) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 746 (NJ DDR 1976, S. 746)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Rechtsverletzungen als auch als Reaktion auf bereits begangene Rechtsverletzungen erfolgen, wenn das Stellen der Forderung für die Erfüllung politisch-operativer Aufgaben erforderlich ist. Mit der Möglichkeit, auf der Grundlage des des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei die Forderung gestellt, jegliche Handlungen zu unterlassen, die und dadurch die öffentliche Ordnung und Sicherheit gewährleistet ist. Die Einziehung von Sachen gemäß besitzt in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit insbesondere dann Bedeutung, wenn nach erfolgter Sachverhaltsklärung auf der Grundlage des Straftatbestandes der landesverräterischen Agententätigkeit -unter exakter Beachtung der darin vorgenommenen Änderungen - gründlich zu prüfen, sind entsprechende Beweise zu sichern.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X