Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 738

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 738 (NJ DDR 1976, S. 738); heraus die Schuldfähigkeit verneint bzw. bejaht wird, ohne auf die persönlichkeitsspezifische Verarbeitung von Umwelteinflüssen einzugehen und im Zusammenhang damit und mit dem erreichten Entwicklungsstand des Jugendlichen die tatbezogenen Fähigkeiten zu einer gesellschaftsgemäßen Entscheidung anhand der konkreten Umstände des Tatgeschehens einzuschätzen. Sobald bei der Prüfung der Schuldfähigkeit jedoch der konkrete Tatbezug vernachlässigt wird, ergeben sich eine Reihe von Mängeln, die die Zuverlässigkeit des betreffenden forensisch-psychologischen Gutachtens in Frage stellen. Zu beachten ist auch, daß deliktsbezogen unterschiedliche Anforderungen an das Vorliegen der Schuldfähigkeit zu stellen sind. Dabei spielen auch bestimmte Tatsituationen eine wichtige Rolle und dürfen bei der tatbezogenen Schuldfähigkeitsprüfung durch den Gutachter nicht übersehen werden. Wird bei der Prüfung der Schuldfähigkeit der konkrete Tatbezug außer acht gelassen, besteht die Gefahr des „Psychologisierens“, und das Gutachten wird zu einer pädagogischen bzw. psychologischen Entwicklungs- und Persönlichkeitsanalyse. In diesem Fall wird nicht schlechthin nur zuviel gesagt, der Umfang des Gutachtens überflüssig aüsgedehnt, der Zeitaufwand für seine Anfertigung unnötig vergrößert, sondern vor allem die Verständlichkeit und Überzeugungskraft oder sogar die Verwendbarkeit des Gutachtens in Frage gestellt. Zusammenfassend ergibt sich, daß es eine wichtige Aufgabe der Gerichte ist, die aus forensisch-psychologischen Gutachten gewonnenen Erkenntnisse umfassend für die gesellschaftlich wirksame Bekämpfung und Verhütung von Straftaten Jugendlicher nutzbar zu machen. Je konsequenter Gerichte und psychologische Sachverständige in ihrer kriminalitätsvorbeugenden Arbeit von der marxistisch-leninistischen Theorie ausgehen, je tiefer sie in das Wesen der Beschlüsse der Partei- und Staatsführung eindringen, desto besser wird es ihnen gelingen, ihre verantwortungsvollen Aufgaben in echter Gemeinschaftsarbeit zu lösen. Erläuterungen zum neuen Zivilrecht Dozent Dt. sc. WOLFGANG SEIFERT, Sektion Rechtswissenschaft der Karl-Marx-Universität Leipzig Die Stellung der Familie in den Rechtsverhältnissen an der Wohnung Auf dem IX. Parteitag der SED wurde festgestellt: „Als Kemstüdo'des sozialpolitischen Programms erweist sich in immer stärkerem Maße das Wohnungsbauprogramm. Es ist darauf gerichtet, bis 1990 die Wohnungsfrage als soziales Problem zu lösen.“ IV Die angestrebte Befriedigung der Wohnbedürfnisse erfordert, mit der Erweiterung des Wohnungsfonds durch Neubau, Umbau und Modernisierung von Wohnungen zugleich alle Aufgaben, die mit der Bereitstellung von Wohnraum an die Nutzer verbunden sind, so zu lösen, daß sie den Lebensbedürfnissen der Menschen am besten entsprechen. Erst mit der Befriedigung der Bedürfnisse der Bürget1 wird der hohe gesellschaftliche Aufwand für den Wohnungsbau umgesetzt zur Erhöhung' des Lebensniveaus der Bevölkerung. Der technisch-ökonomische Fortschritt wird in dem Maße wirksam, wie er zur Entwicklung der sozialistischen Lebensweise beiträgt, wie er die Ausprägung sozialistischer Persönlichkeiten und Kollektive fördert. „Die sozialistische Lebensweise ist in der sozialistischen Produktionsweise begründet und schließt die stetige Hebung des materiellen und geistigen Lebensniveaus ein.“/2/ Sie „bestimmt auch die Gestaltung von Ehe- und Familienbeziehungen, die sich auf Liebe und gegenseitige Achtung, Verständnis und gegenseitige Hilfe im Alltag und die gemeinsame Verantwortung für die Kinder gründen“ ./3/ Zwischen Wohn- und Familien Verhältnissen gibt es vielfältige Zusammenhänge, Weil die Wohnung der räumliche .Bereich des Lebens der Familie und eine ihrer Grundvoraussetzungen ist. Die Bedürfnisse der Familie sind deshalb Grundlage für die Gestaltung der Wohnverhältnisse, für den Wohnungsbau, für die Verteilung des Wohnraums und für die Organisierung der Beziehungen bei der Wohnungsnutzung. Die zentrale Bedeutung des Wohnungsbauprogramms liegt u. a. darin, daß gute Wohnverhältnisse günstige Voraussetzungen für die Entfaltung sozialistischer Familienbeziehungen schaffen und das harmonische Zusammen- hl E. Honeeiker, Bericht des Zentralkomitees der SED an den IX. Parteitag der SED, Berlin 1976, S. 32. 121 Programm der SED, Berlin 1976, S. 53. 73/ Programm der SED, S. 55. leben der Ehegatten sowie ihren Wunsch nach Kindern fördem./4/ Der Einfluß der Entwicklungsphasen der Familie auf das Wohnungsrecht Die enge Verbindung zwischen Wohn- und Familienverhältnissen, die Einheit von Wohnungs- und Familienpolitik spiegelt sich in wachsendem Maße auch in den Rechtsnormen wider und muß im gesamten Rechtsanwendungsprozeß beachtet werden. Artikel 37 der Verfassung gewährt dem Bürger das Grundrecht auf Wohnraum „für sich und seine Familie entsprechend den volkswirtschaftlichen Möglichkeiten und örtlichen Bedingungen“. Dementsprechend bestimmt § 10 Abs. 2 der VO über die Lenkung des Wohnraumes WRLVO - vom 14. September 1967 (GBl. II S. 733), daß bei der Wohnraumvergabe außer der örtlichen Wohnraumlage die Familienzusammensetzung und die Größe und Struktur des verfügbaren Wohnraums zu berücksichtigen sind. Auch beim Wohnungstausch den die für die Wohnraumlenkung zuständigen Organe zu fördern und systematisch zu nutzen haben ist vor allem den Veränderungen im Wohnungsbedarf der einzelnen Familien Rechnung zu tragen (§ 12 Abs. 1 WRLVO). Familienpolitische Schwerpunktaufgaben, wie die besondere Förderung kinderreicher Familien, alleinstehender Bürger mit Kind und junger Eheleute, werden in entsprechende Anforderungen an die Leitung der wohnungspolitischen Prozesse umgesetzt./5/ Auch die Ausgestaltung der Bestimmungen über die Wohnungsmiete im ZGB bezieht sich auf die Familie als Nutzer der Wohnung./6/ Diese normative Grundlage /4/ Vgl. E. Honecker, „Unsere ganze Politik dient dem Wohl der Arbeiterklasse und aUer Werktätigen“, ln: 6. Baukonferenz des Zentralkomitees der SED und des Ministerrates der DDR. (Schlußwort/Heferat), Berlin 1975, S. 11. /5/ Vgl. §10 Abs. 3 WRLVO; § IC der VO über die Gewährung eines staatlichen Kindergeldes sowie die besondere Unterstützung kinderreicher Familien und aUednstehender Bürger mit drei Kindern vom 4. Dezember 1975 (GBl. 1976. I S. 52); § 41 Jugendgesetz; §§ 26 Abs. 4, 40 Abs. 3 GöV. Vgl. dazu auch A. Grandke/J. Gysi/K. Orth/W. Rleger, „Zur Wirksamkeit des Familienrechts“, NJ 1976 S. 349 fl. (350 ff.). ’ /6/ VgtT W. Seifert, „Die Familie als Beteiligte an Zivilrechtsverhältnissen“, NJ 1975 S. 165 fl. 738;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 738 (NJ DDR 1976, S. 738) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 738 (NJ DDR 1976, S. 738)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit verantwortungsbewußt nsequenter Durchsetzung von Konspiration Geheimhaltung. und innerer Sicherheit wahrgenommen und zweckmäßig eingeordnet werden. Sie haben für die Realisierung -in Rahmen der Arbeit mit zu entwickeln und konkrete Festlegungen getroffen werden. Grundsätzlich muß sich Jeder Leiter darüber im klaren sein, daß der Ausgangspunkt für eine zielgerichtete, differenzierte politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befämgüöl der mittleren leitenden Kader und führenden Mitarbeiter hat zieigpigbhg und differenziert vorrangig im Prozeß der täglichen politisch-operativegäEfei zu erfolgen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die Beweisführung im Operativen Vorgang, denn nur auf der Grundlage der im Operativen Vorgang erarbeiteten inoffiziellen und offiziellen Beweismittel läßt sich beurteilen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für die Einleitung desselben vorliegen und ein solches angestrebt wird. Ausgehend von der Orientierung des Leiters der Hauptabteilung ist es bei politischoperativem Erfordernis möglich, auch bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft können jedoch wesentliche politisch-operative Zielsetzungen realisiert worden. Diese bestehen insbesondere in der Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ordnung und Sicherheit schöpferisch mit den geeignetsten Mitteln und Methoden zu unterbinden und zur Abwendung weiterer Gefahren differenziert, der Situation entsprechend angepaßt, zu reagieren. Die hohe Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug. Das trifft besonders auf die Verhafteten zu, die wegen des dringenden Tatverdachtes der Spionage gemäß Strafgesetzbuch durch Staatssicherheit in Ermittlungsverfahren bearbeitet werden.

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