Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 734

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 734 (NJ DDR 1976, S. 734); deshalb wesentlich, weil damit die Versuche einiger Staaten/12/ zurückgewiesen wurden, die Unterstützung des Befreiungskampfes der MPLA und Angolas durch die Sowjetunion und besonders Kuba als Intervention zu verleumden. Bekanntlich haben die sozialistischen Länder immer den Befreiungskampf der afrikanischen Völker unterstützt. Nachdem Südafrika in gemeinsamer Aktion mit Söldnern, die von imperialistischen Mächten ausgehalten und bewaffnet wurden, in Angola eingefallen war, verstärkte sich diese Hilfe. Erst als südafrikanische Truppen weite Teile des Landes besetzt oder verwüstet hatten, entsandte Kuba auf Ersuchen der Regierung der Volksrepublik Angola Truppenkontingente zur Unterstützung des Kampfes gegen den Aggressor./13/ Im Sicherheitsrat versuchte z. B. der Vertreter der USA, die Hilfe der kubanischen Soldaten für den Befreiungskampf Angolas mit der Aggression Südafrikas und den Mordaktionen der Söldnerbanden auf eine Stufe zu stellen. Aber dieser Versuch wurde in der Debatte nahezu einmütig zurückgewiesen und führte in der Resolution zu der ausdrücklichen Bekräftigung des Rechts auf Hilfe. Es sei hier besonders auf die Erklärung des Vertreters von Tansania/14/ im Sicherheitsrat verwiesen, in der die Hilfe der sozialistischen Länder für den Befreiungskampf der afrikanischen Völker warmherzig begrüßt wurde. Die Politik der Westmächte entlarvend, fügte der tansanische Vertreter hinzu, daß man gern auch Hilfe von den USA, Großbritannien oder anderen westeuropäischen Ländern angenommen hätte. Der Vertreter Nigerias/15/ wies die Verleumdung zurück, Kuba betreibe eine kommunistische Expansionspolitik in Afrika, und erklärte, Kuba habe lediglich eine souveräne Aktion der legitimen Regierung Angolas in Verteidigung der territorialen Integrität ihres Landes, die von Südafrika verletzt wurde, prompt beantwortet. Viele Vertreter der afrikanischen Länder nutzten diese Gelegenheit, um sich im Sicherheitsrat bei der Sowjetunion und Kuba für die erwiesene Hilfe zu bedanken./16/ Ausdrücklich unterstützt wurde das Recht Angolas, sich von anderen Staaten Hilfe im Kampf gegen den Aggressor zu holen, auch von den Vertretern Pakistans und Panamas./17/ Die Bekräftigung des Rechts, in Ausübung der Souveränität Hilfe bei anderen Staaten speziell zur Abwehr einer Aggression zu suchen, ist damit mehr als eine bloße Erläuterung des möglichen Umfangs souveräner Rechte. Sie ist eine einmütige Zurückweisung des Versuchs, die Hilfe im Kampf gegen eine ausländische Intervention als Intervention zu verleumden ein Ma- 02/ VgL z. B. Südafrika S/PV 1900 p. 61 £; USA S/FV 1906 p. 101. /13/ VgL die Erklärung Kubas S/PV 1902 p. 17 f. IW S/FV 1900 p. 42; vgl. z. B. auch Guinea S/FV 1901 p. 6; Uganda S/FV 1904 p. 46. flB/ S/PV 1903 p. 23. fiel VgL z. B. Mali S/FV 1906 p. 26; Kongo S/PV 1906 p. 8-10; Guinea-Bissau S/PV 1906 p. 31. IW S/PV 1905 p. 26; S/PV 1906 p. 56. növer, das die imperialistischen Staaten und ihre Massenmedien nicht nur im Falle Angolas anwandten. Mit dieser ausdrücklichen Feststellung durch den Sicherheitsrat wird zugleich der politische Klärungsprozeß dokumentiert, der sich in den drei Monaten zwischen der XXX. UNO-Vollversammlung und der Sitzung des Sicherheitsrates vollzogen hat und der zum völligen Scheitern des groß angelegten antisowjetischen und antikommunistischen Verleumdungsfeldzuges führte. Verpflichtung des Aggressorstaates zur Wiedergutmachung des von ihm angerichteten Schadens Im operativen Abs. 4 seiner Resolution 387 (1976) forderte der, Sicherheitsrat Südafrika auf, „die gerechten Ansprüche der Volksrepublik Angola auf volle Entschädigung für die ihrem Staat zugefügteii Schäden und Zerstörungen sowie auf Rückgabe des von den Invasionstruppen beschlagnahmten Materials und der Ausrüstungen zu erfüllen“. Dieser Aufforderung geht in der Präambel der Resolution die Feststellung „tiefer Sorge über Schäden und Zerstörungen“ voraus, die von den südafrikanischen Invasionstruppen in Angola angerichtet wurden, sowie über die von ihnen durchgeführten Beschlagnahmen von angolanischen Ausrüstungen und Material. Gegen den Abs. 4 der Resolution erhoben die Vertreter Großbritanniens und Frankreichs Bedenken/18/, die sich gegen die Feststellung eines derartigen Anspruchs durch den Sicherheitsrat und geen seine Aufforderung an Südafrika richteten, diesen Anspruch zu erfüllen. Die Bedenken waren jedoch nicht so erheblich, daß sie den beiden Staaten Veranlassung gegeben hätten, gegen die Resolution zu stimmen. Auch diese Entscheidung des Sicherheitsrates ist von allgemeiner Bedeutung. Sie bekräftigt, daß der Aggressor verpflichtet ist, den von ihm angerichteten Schaden wiedergutzumachen, und daß die angolanischen Ansprüche gerecht sind. Der Sicherheitsrat zieht damit eine Konsequenz aus der Feststellung, daß Südafrika gegen Angola eine Aggression begangen hat eine Feststellung, die im Abs. 1 der Resolution getroffen wurde. Er bestätigt, daß die Aggression automatisch eine Reparationsverpflichtung auslöst und daß deren Entstehen nicht etwa von einer Vereinbarung mit dem Aggressor abhängig ist. Wenn die Vertreter Großbritanniens und Frankreichs erklärten, daß Aussagen über Reparationsverpflichtungen nach Aggressionen nicht in die Kompetenz des Sicherheitsrates fallen und nur von einem internationalen Gericht getroffen werden können, so haben sie offenbar vergessen, daß eine Aggression ein internationales Verbrechen und nicht irgendeine Rechtsverletzung ist. 1945 jedenfalls hatten beide Staaten zu Recht keine Bedenken hinsichtlich der Festlegung der Reparationsverpflichtungen, die sich aus der Aggression Hitlerdeutschlands ergaben. A8/ S/FV 1906 p. 143-145; S/PV 1906 p. 146. Dr. MARGOT AMBOSS, Richter am Obersten Gericht Anforderungen an die forensisch-psychologische Begutachtung Jugendlicher Der IX. Parteitag der SED und das X. Parlament der FDJ haben die großen Aufgaben charakterisiert, die der Jugend bei der Gestaltung der sozialistischen Gegenwart und der kommunistischen Zukunft unseres Volkes gestellt sind. Dabei ist der Vervollkommnung der kommunistischen Erziehung der Jugend als einem gesamtgesellschaftlichen Anliegen besondere Aufmerksamkeit zu schenken./l/ Unter der spezifischen Aufgabenstellung der Gerichte bedeutet dies, die Rechtsprechung und die Rechtserziehung Jugendlicher verstärkt darauf auszurichten, daß sich junge Persönlichkeiten mit fest fundierten sozialistischen Überzeugungen, hohen moralisch-ethischen und gefestigten charakterlichen Eigenschaften entwickeln, für fll Vgl. E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees der SED an den IX. Parteitag der SED, Berlin 1976, S. 98. 7 34;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 734 (NJ DDR 1976, S. 734) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 734 (NJ DDR 1976, S. 734)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Dugendkrininclogie seit etwa stark zurückgegangen sind. Es wirkt sich auch noch immer der fehlerhafte Standpunkt der soz. Kriminologie aus, daß sie die Erkenntnis der Ursachen und Bedingungen auf treten. Dieser realen Komplexität muß im konkreten Fall der Vorbeugung durch komplexes Vorgehen entsprochen werden. Vorbeugungsmaßnahmen dürfen sich grundsätzlich nicht auf einzelne Wir-kungszusanmenhänge von Ursachen und Bedingungen für derartige Erscheinungen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, daß der Begehung feindlich-negativer Handlungen durch feindlich-negative Kräfte prinzipiell feindlich-negative Einstellungen zugrunde liegen. Die Erzeugung Honecker, Bericht an den Parteitag der Dietz Verlag Berlin Aufgaben der Parteiorganisation, hoi der weiteren Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages der Beratung des Sekretariats des Zentralkomitees der mit den Sekretären der Kreisleitungen ans? in Berlin Dietz Verlag Berlin? Mit dom Volk und für das Volk realisieren wir die Generallinie unserer Partei zum Wöhle dor Menschen Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben abschließend zu beraten. Außerdem gilt es gleichfalls, die sich für die mittleren leitenden Kader der Linie bei der Koordinierung der Transporte von inhaftierten Personen ergeben. Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem Gesichtspunkt der gegenwärtigen und für die zukünftige Entwicklung absehbaren inneren und äußeren Bedingungen, unter denen die Festigung der sozialistischen Staatsmacht erfolgt, hat der Unter-suchungshaftvollzug Staatssicherheit einen wachsenden Beitrag zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit im Verantwortungsbereich insgesamt beitragen. Auf die Wechselbeziehungen zwischen operativen Diensteinheiten und der Linie wird an späterer Stelle detaillierter eingegangen.

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