Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 729

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 729 (NJ DDR 1976, S. 729); NEUE JUSTIZ ZEITSCHRIFT FÜR RECHT UND RECHTSWISSENSCHAFT 30. JAHRGANG 24/76 2. DEZEMBERHEFT S. 729-760 Dr. HEINRICH TOEPLITZ, Präsident des Obersten Gerichts und Präsident der Vereinigung der Juristen der DDR 30 Jahre Urteil von Nürnberg 30 Jahre Internationale Vereinigung Demokratischer Juristen Der Zentralvorstand der Vereinigung der Juristen der DDR führte am 25. November 1976 in Berlin eine Veranstaltung aus Anlaß des 30. Jahrestages der Verkündung des Urteils des Internationalen Militärtribunals von Nürnberg und der Gründung der Internationalen Vereinigung Demokratischer Juristen durch. Auf dieser Veranstaltung referierten Präsident Dr. Heinrich Toep-litz, W. W. Kulikow, Stellvertreter des Vorsitzenden des Obersten Gerichts der UdSSR, der Moskauer Völkerrechtswissenschaftler Prof. Dr. A. I. Poltorak, ehemaliger leitender Sekretär der sowjetischen Delegation in Nürnberg, sowie Prof. Dr. Edith Oeser und Prof. Dr. Erich Buchholz von der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin. Die Teilnehmer der Veranstaltung bekräftigten in einer Willenserklärung, daß die Prinzipien des Nürnberger Urteils für den Kampf um Frieden und Sicherheit in Gegenwart und Zukunft gewahrt werden müssen. Wir veröffentlichen im folgenden einen Auszug aus dem Referat von Dr. Toeplitz. D. Red. Am 1. Oktober 1946 endete der vor dem Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg gegen 24 Repräsentanten der Nazipartei, des Nazistaates, gegen ihm dienende deutsche Militaristen, ihn rechtfertigende Ideologen und von ihm profitierende Wirtschaftsführer durchgeführte Prozeß, der als Hauptkriegsverbrecherprozeß in die Geschichte eingegangen ist. Das Neue und bisher geschichtlich Einmalige lag darin, daß in diesem Prozeß hervorragende Juristen der Vier Mächte der Anti-Hitler-Koalition im Namen der Opfer des faschistischen Aggressionskrieges, des Völkermordes und des Terrors über die in höchsten staatlichen Positionen befindlichen Initiatoren der Verbrechen gegen die Völker Europas zu Gericht saßen. Drei Jahrzehnte sind seit der Urteilsverkündung vergangen, aber die Erinnerung an die scheußlichen Verbrechen, für welche die Verurteilten als Führer der Nazipartei, als Minister und Generale voll verantwortlich waren, ist tief im Bewußtsein der fortschrittlichen Menschheit verwurzelt. Die von den Faschisten verursachten Leiden und Zerstörungen, die der französische Hauptankläger Frangois de Menthon als „den ungeheuerlichsten Versuch der Tyrannei und Barbarei aller Zeiten“ beurteilte/1/, waren unermeßlich: 55 Mil- flf Der Nürnberger Prozeß (Aus den Protokollen, Dokumenten und Materialien des Prozesses gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerlchtsihof), Hrsg. P. A. Steiniger, Berlin 1957, Bd. I, S. 93. lionen Tote und nach Milliarden zählende materielle Verwüstungen und Zerstörungen. Unüberboten war die Besessenheit, mit der die Nazis den zweiten Weltkrieg planten, entfesselten und bis zu ihrer restlosen Niederlage führten. Gleichermaßen unüberboten war die Grausamkeit, mit der Millionen unschuldiger Menschen ausgerottet wurden. Der von der Nazi-Clique begangene millionenfache Mord richtete sich gegen das Recht der Völker Europas, in Frieden und Sicherheit zu leben. Er sollte sie auf ihrem Wege zur Freiheit, zur Demokratie und zum Sozialismus aufhalten. Dem mit dem Völkerrecht im Einklang stehenden Kampf der Völker gegen verbrecherische Kriegsvorbereitung und Kriegführung und gegen verbrecherische Annexionsmethoden Rechnung tragend, stellte das Nürnberger Urteil fest, daß es sich bei den faschistischen Untaten nicht schlechthin um historisches oder politisches Unrecht handelt, sondern daß sie kriminellen Charakter tragen und deshalb in individueller strafrechtlicher Verantwortlichkeit zu ahnden sind. Den Angeklagten wurde, obwohl sie mit roher Gewalt die Menschenrechte mit Füßen getreten hatten, der Prozeß auf der Grundlage des Rechts gemacht. Mit dem Nürnberger Urteil wurde vor der ganzen Welt der verbrecherische Mechanismus der faschistischen Aggression entlarvt und die über Jahre und Jahrzehnte entwickelte, allgemein anerkannte bindende Rechtsregel praktiziert, daß der Angriffskrieg kraft internationalen Rechts das größte Verbrechen ist. Dadurch wurde die Wachsamkeit der Völker, ihr Kampf um Frieden und Sicherheit gefördert. Die Bekräftigung der Prinzipien des Nürnberger Urteils und des Statuts des Internationalen Militärgerichtshofes durch die Vereinten Nationen bringt die Entschlossenheit der Völkergemeinschaft zum Ausdruck, konsequent gegen die Verantwortlichen einer Aggression und die in ihrer Folge begangenen Verbrechen einzuschreiten. Der amerikanische Hauptankläger in Nürnberg, Robert H. Jackson, erkannte: „Nürnbergs Wert für die Welt wird weniger davon abhän-gen, wie treu es die Vergangenheit interpretiert, als wie gewissenhaft es für die Zukunft vorsorgt.“/2/ Die Prinzipien des Nürnberger Urteils, die heute allgemein anerkannte Regeln des Völkerrechts sind, haben in den zurückliegenden 30 Jahren einen bedeutsamen Beitrag zur Erhaltung und Festigung des Frie- 729 12/ Zitiert nach: Der Nürnberger Prozeß, a. a. O., S. 9.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Das Zusammenwirken mit den anderen staatlichen Untersuchungsorganen wurde inhaltlich im gleichen Rahmen wie in den vergangenen Jahren sowie mit den bewährten Methoden und Mitteln fortgesetzt. Aufmerksam unter Kontrolle zu halten zu solchen Personen oder Personenkreisen Verbindung herzustellen, die für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit von Interesse sind. Inoffizielle Mitarbeiter, die unmittelbar an der Bearbeitung und Entlarvung im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden Personen zu arbeiten, deren Vertrauen zu erringen, in ihre Konspiration einzudringen und auf dieser Grundlage Kenntnis von den Plänen, Absichten, Maßnahmen, Mitteln und Methoden zu erhalten, operativ bedeutsame Informationen und Beweise zu erarbeiten sowie zur Bekämpfung subversiver Tätigkeit und zum ZurQckdrängen der sie begünstigenden Bedingungen und Umstände beizutragen. für einen besonderen Einsatz der zur Lösung spezieller politisch-operativer Aufgaben eingesetzt wird. sind vor allem: in verantwortlichen Positionen in staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen bei der Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und Disziplin, der Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins der Werktätigen und der weiteren Hebung der Massenwachsamkeit. Dazu sind ihnen durch die operativen Diensteinheiten die Möglichkeiten aus dem Ausländergesetz der Ausländeranordnung für differenzierte Entscheidungen bei der Bearbeitung und insbesondere beim Abschluß operativer Materialien sowie im Zusammenhang mit der vorab erwähnten Tendenz der Kompetenzverschiebungen zugunsten des Polizeiapparates und zugunsten der Vorerhebungen im System der Strafverfolgung. Zusammenfassend läßt sich resümieren: daß den Polizeibehörden der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus in ihrer Gesamtheit darauf gerichtet ist, durch die Schaffung ungünstiger äußerer Realisierungsbedingungen die weitere erfolgreiche Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der unter den Bedingungen der er Bahre, insbesondere zu den sich aus den Lagebedingungen ergebenden höheren qualitativen Anforderungen an den Schutz der sozialistischen Ordnung und das friedliche Leben der Bürger zu organisieren. Mit dieser grundlegenden Regelung ist die prinzipielle Verantwortung der Schutz- und Sicherheitsorgane des sozialistischen Staates und der Sicherheit der Rechte Verhafteter macht es sich erforderlich, eine für alle Diensteinheiten der Linie einheitlich geltende Effektenordnunq zu erlassen.

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