Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 714

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 714 (NJ DDR 1976, S. 714); in seiner Doktorarbeit aus dem Jahre 1938 hatte er „wissenschaftlich“ abgehandelt, daß „nur der deutsche, deutschblütige Volksgenosse“ das Recht 'habe, wichtige öffentliche Ämter zu bekleiden, und daß „der völkische Staat und mit ihm an erster Stelle die nationalsozialistische Bewegung den Kampf für das deutsche und wider das jüdische Blut begonnen hat und auch siegreich zu Ende führen wird“. Die Staatsanwaltschaft teilte zwar später mit, das Ermittlungsverfahren gegen Holtfort sei eingestellt worden, aber die Hexenjagd gegen ihn geht weiter. Uber diesen Hergang der Dinge hat die „Frankfurter Rundschau“ am 9. November 1976 vierspaltig berichtet. Der Beitrag ist in der Nähe einer Betrachtung zum Traditionstreffen des Nazi-Obersten Rudel mit hohen Offizieren einer Einheit der BRD-Bundeswehr placiert. Das Blatt fand offenbar bestätigt, daß der Rudel-Vorgang nur die Spitze eines Eisberges neonazistischer, revanchistischer Aktivitäten in der BRD des Jahres 1976 signalisiert. Wer weiß, ob die Celler Nazi-Ortsgruppen-und Reichsamtsleiter sich angesichts dessen nicht ermuntert sehen, eines Tages auch der bürgerlich-liberalen „Frankfurter Rundschau“ den Prozeß zu machen unter Berufung auf ihren Ehrenkodex und ihre Freiheiten? Ha. Lei. Informationen Die Volkskammer der DDR trat am 1. November 1976 zu ihrer 2. Tagung nach ihrer Neuwahl zusammen. Nach der Entgegennahme der Erklärung des Vorsitzenden des Ministerrates der DDR, der Aussprache über diese Erklärung und der Vertrauensentschließung dazu wählte die Volkskammer die 'Mitglieder des Ministerrates in der vom Vorsitzenden des Ministerrates, Willi Stoph, Mitglied des Politbüros des Zentralkomitees der SED, vorgeschlägenen Zusammensetzung. Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates und Minister der Justiz wurde wiederum Hans-Joachim Heusinger. In der gleichen Tagung wählte die Volkskammer erneut Dr. Heinrich Toeplitz zum Präsidenten des Obersten Gerichts sowie Walter Ziegler, Dr. Werner Strasberg und Generalmajor Dr. Günter Sarge zu Vizepräsidenten des Obersten Gerichts. Ferner wurden 44 Richter und Militärrichter sowie 46 Schöffen des Senats für Arbeitsrecht des Obersten Gerichts neugewählt bzw. wiedergewählt. Außerdem wählte die Volkskammer Dr. Josef Streit erneut zum Generalstaatsanwalt der DDR. * Vom 29. September bis 1. Oktober 1976 fand in Sofia die IV. Konsultativkonferenz der Justizminister sozialistischer Länder statt./*/ Auf der Konferenz waren die Minister der'Justiz der Volksrepublik Bulgarien, der CSSR, der DDR, der Republik Kuba, der Mongolischen Volksrepublik, der Volksrepublik Polen, der Sozialistischen Republik Rumänien, der UdSSR, der Ungarischen Volksrepublik und der Vorsitzende der Juristischen Kommission der Sozialistischen Republik Vietnam mit ihren Delegationen vertreten. Die Delegation der DDR wurde vom Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates und Minister der Justiz, Hans-Joachim Heusinger, geleitet. Gegenstand der Beratungen waren folgende Sachkom-plexe: Rechtliche Mittel zur Festigung der Familie in der sozialistischen Gesellschaft und die Rolle der Gerichte in diesem Prozeß; Bestrafung und strafrechtliche Maßnahmen ohne Freiheitsentzug; ‘ die rechtliche Regelung des Kampfes gegen gesellschaftswidrige Erscheinungen und die Kriminalität Minderjähriger; Themenplan rechtsvergleichender Untersuchungen. Die Behandlung dieser Themen wurde eingeordnet in die Aufgabenstellungen der Parteitage der Bruderparteien der sozialistischen Länder. Übereinstimmend wurde hervorgehoben, daß sich daraus wachsende Anforderungen an die Arbeit der Justizorgane ergeben. Die Beratung zu den einzelnen Themen ließ erkennen, - daß die Teilnehmerstaaten auf diesen Gebieten vor grundlegend gleichen Problemen und Aufgaben stehen. Dazu wurden wertvolle Erfahrungen vermittelt, die für alle Beteiligten bei der Festigung sozialistischer /*/ Informationen über die vorangegangenen Konferenzen in NJ 1972 S. 686, NJ 1973 S. 111 £t. und NJ 1975 S. 488 ff. Familienverhältnisse, der Anwendung von Strafen ohne Freiheitsentzug und der Bekämpfung der Jugendkriminalität von Nutzen sind. Die Minister vereinbarten einen langfristigen Plan für die koordinierte rechtsvergleichende Arbeit der Justizministerien. Im Zusammenhang mit den erörterten Themen wurden auch wichtige Fragen der weiteren Gestaltung der Rechtshilfebeziehungen zwischen den sozialistischen Staaten behandelt und dazu Festlegungen getroffen. Die Beratungen waren geprägt von dem Willen nach einem noch engeren Zusammenwirken der Justizministerien. Mit der Konferenz wurde ein nützlicher Beitrag zur weiteren Entwicklung der umfassenden Zusammenarbeit zwischen den sozialistischen Bruderländern geleistet. * Das Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen führte am 3. und 4: November 1976 in Halle eine Konferenz zur weiteren Entwicklung des sozialistischen Rechtsbe-wußtseins der Hochschulangehörigen und zur Verbesserung der staatlichen Leitungstätigkeit an den Universitäten und Hochschulen durch. Teilnehmer waren über 200 Leitungsfunktionäre der Universitäten und Hochschulen: Rektoren, Prorektoren, Sektionsdirektoren und Leiter von Funktionalorganen. Im Hauptreferat hob der Staatssekretär im Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen, Günter Bernhardt, hervor, daß mit dieser Konferenz ein weiterer Schritt zur Qualifizierung der Rechtsarbeit im Bereich des Hochschulwesens getan werde. Nach der Beratung in Jena im März 1975, die sich mit Erfahrungen und Aufgaben bei der sozialistischen Rechtserziehung der Studenten befaßt hatte (vgl. NJ 1975 S. 315 ff.), werde nun in kontinuierlicher Verwirklichung der Beschlüsse von Partei und Regierung zur weiteren Entwicklung des sozialistischen Rechtsbewußtseins die Aufgabe in Angriff genommen, die gesellschaftliche Wirksamkeit des sozialistischen Rechts im Leitungsprozeß der Universitäten und Hochschulen zu erhöhen. Seit dem VIII. Parteitag der SED seien im Zusammenhang mit einer umfangreichen Rechtsbereinigung grundlegende Rechtsvorschriften für die Gestaltung der Erziehung, Aus- und Weiterbildung und Forschung, für die Verbesserung der Ar-beits-, Studien- und Lebensbedingungen der Hochschulangehörigen sowie für die Verbesserung der Leitung und Planung im Hochschulwesen erlassen worden. Zugleich habe sich die Einstellung der Leiter zum sozialistischen Recht in den letzten Jahren bereits wesentlich verbessert. Nach grundlegenden Bemerkungen zur Rolle des sozialistischen Rechts befaßte sich Staatssekretär Bernhardt im besonderen mit Problemen der Leitung und des Rechts auf den Gebieten Ausbildung und Erziehung, wissenschaftliche Arbeit und Kaderarbeit. Er stellte die Aufgabe, das Rechtsbewußtsein aller Hochschulangehörigen systematisch zu erhöhen sowie differenziert diejenigen Rechtskenntnisse zu vermitteln, die für die Ausübung der verschiedenen Leitungsfunktionen notwendig sind. 714;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 714 (NJ DDR 1976, S. 714) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 714 (NJ DDR 1976, S. 714)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Der Leiter der Abteilung und der Leiter des Bereiches Koordinie rung haben eine materiell-technische und operativ-technische Einsatzreserve im Zuführungspunkt zu schaffen, zu warten und ständig zu ergänzen. Der Leiter der Abteilung ist für die konsequente Verwirklichung der unter Punkt genannten Grundsätze verantwortlich. hat durch eigene Befehle und Weisungen., die politisch-operative Dienstdurchführung, die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft zu garantieren. Zu bestimmen ist des weiteren, durch welche Handlungen und Reaktionen einschließlich von Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft sowie der Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaf tanstalt rechtlich zulässig, in begründeten Fällen von den Trennungsgrundsätzen abzuweichen.

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