Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 701

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 701 (NJ DDR 1976, S. 701); der Erfüllung der Pflichten. Unter diesem Gesichtspunkt erfordern die rechtspropagandistische Tätigkeit und insbesondere auch die wichtige Arbeit in den Rechtsauskunftsstellen und in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften die Rechtsauskunft unmittelbar in den Betrieben größere Beachtung und gezielte Aktivität. Dabei ist unbedingt zu berücksichtigen, daß mit den familienrechtlichen Fragen vielfach arbeitsrechtliche Aspekte verbunden sind. In den gerichtlichen Verfahren sind die Formen der Mitwirkung der Werktätigen als ein Ausdruck des weiteren Ausbaus der sozialistischen Demokratie, die Durchführung von Verhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit (z. B. bei böswilligen Verletzungen der Unterhaltspflicht), die Verfahrensauswertung, Genchts-kritik und Empfehlungen in dem dargelegten Sinne stärker zu nutzen. * Insgesamt geht es in der Tätigkeit der Gerichte darum, die Erkenntnis zu vertiefen, daß für die Erhöhung des Niveaus der Rechtsprechung und der vorbeugenden Tätigkeit entsprechend den prinzipiellen Aufgabenstellungen des IX. Parteitages eine engere Verbindung der Richter zu den Werktätigen, insbesondere zur Arbeiterklasse, von entscheidender Bedeutung ist. Das erfordert, den Hinweisen, Kritiken und Vorschlägen der Werktätigen in Auswertung besonders auch der Vorschläge in der breiten Volksaussprache im Zusammenhang mit den Wahlen zur Volkskammer und zu den Bezirkstagen sowie mit den damit verbundenen Richterund Sch offen Vorstellungen , der Reaktion der Öffentlichkeit auf die gerichtlichen Verfahren, der sachkundigen Information und Unterstützung der Bürger und ihrer Kollektive sowie dem achtungsvollen Verhalten ihnen gegenüber, der weiteren Vertiefung des Vertrauensverhältnisses ständig große Aufmerksamkeit zu schenken. Es gilt, alles, was die Rechtsprechung bisher vorangebracht hat, zielstrebig weiterzuführen, und alles Neue, was ihrer weiteren Vervollkommnung dient, mit ganzer Kraft zu verwirklichen-. Dr. GISELA KOTTE, wiss. Assistentin an der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin Die Strafaussetzung auf Bewährung ein Erziehungsinstrument des sozialistischen Strafrechts Im. System der Maßnahmen zur Realisierung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist die Strafaussetzung auf Bewährung (§ 45 StGB, §§ 349 bis 350 a StPO) ein wesentliches und für das sozialistische Strafrecht typisches Institut, das auf dem Erziehungscharakter des sozialistischen Strafrechts beruht. Sie hilft die individuell-erzieherische Funktion der Strafe durchsetzen und ist auf die Entwicklung und Erziehung des Straftäters gerichtet. Im konkreten Fall dient sie der Realisierung der im Strafurteil festgesteiften individuellen strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Gesetzesverletzers. Sie wendet sich an den Verurteilten selbst, an seine Bereitschaft, durch sinnvolle Tätigkeit und diszipliniertes Verhalten zu beweisen, daß er künftig ein straffreies Leben führen und sich gesellschaftsgemäß verhalten wird. Sein Verhalten im Strafvollzug ist daher mitbestimmend dafür, ob und wann der im Urteil festgelegte Freiheitsentzug vorfristig beendet werden kann. So stimuliert die Strafaussetzung auf Bewährung direkt die Selbsterziehung des Verurteilten und damit den Bewäh-rungs- und Wiedergutmachungsprozeß bei der Verwirklichung der Freiheitsstrafe. In gleicher Weise unterstützt die Strafaussetzung auf Bewährung auch die Wiedereingliederung des Verurteilten in das gesellschaftliche Leben. Dem Anliegen, dem Verurteilten nach der Entlassung aus dem Strafvollzug Halt und Unterstützung zu geben, entsprechen besonders die in der Bewährungszeit möglichen Maßnahmen zur Erhöhung der erzieherischen Wirkung der Strafaussetzung auf Bewährung. Mit der Verpflichtung des Gerichts, diesen gesellschaftlichen Erziehungsprozeß zu kontrollieren (§ 350 Abs. 2 StPO) und bei Nichterfüllung der gestellten Anforderungen den Vollzug der Reststrafe anzuordnen (§ 350 a StPO), wird eine spürbare Einwirkung auf den Gesetzesverletzer ausgeübt, um günstige Voraussetzungen für ein gesellschaftsgemäßes Verhalten des Verurteilten zu, schaffen. Die Strafaussetzung auf Bewährung stellt zugleich auch Anforderungen an die gewachsene politisch-moralische und erzieherische Kraft der Gesellschaft. Die Erziehung des Straftäters kann nur dann effektiv sein, wenn Kollektive der Werktätigen, gesellschaftliche Organisationen, Schöffen und andere gesellschaftliche Kräfte auf den Verurteilten Einfluß nehmen und seine Selbsterziehung unterstützen. 0 Rechtscharakter der Strafaussetzung auf Bewährung Die spezifische Besonderheit der Strafaussetzung auf Bewährung besteht darin, daß nach Verwirklichung eines Teil der gerichtlich festgelegten Freiheitsstrafe in einer Strafvollzugseinrichtung der staatlich organisierte Erziehungsprozeß des Täters in einen gesellschaftlichen Erziehungsprozeß übergeht und die staatlich-rechtliche Einwirkung vorwiegend Unterstützungs- und Kontroll-charakter hat (§ 350 Abs. 1 StPO). Aus dieser Spezifik ist die Rechtsnatur der Strafaussetzung auf Bewährung abzuleiten. Die Strafaussetzung auf Bewährung ist eine gerichtliche Maßnahme im Rahmen der Verwirklichung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die der wirksamen Realisierung des Strafurteils dient. Sie fördert die Selbsterziehung des Verurteilten zu verantwortungsbewußtem und diszipliniertem Verhalten während des Strafvollzugs, indem sie die erstrebte vorzeitige Entlassung in Aussicht stellt, und während der Bewährungszeit, indem sie mit der Vollstreckung des Strafurteils droht und ggf. den Bewährungsprozeß in der Gesellschaft durch konkrete erzieherische Auflagen und staatliche Kontrolle unterstützt. Mit der Strafaussetzung auf Bewährung werden die Bedingungen der Realisierung der individuellen strafrechtlichen Verantwortlichkeit grundlegend verändert. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird durch Gerichtsbeschluß ausgesetzt. Damit tritt nicht nur eine Änderung der Vollzugsbedingungen ein (wie z. B. bei Veränderung der Vollzugsart gemäß § 20 SVWG), sondern der Vollzug der Freiheitsstrafe wird faktisch beendet, weil begründet davon ausgegangen werden kann, daß der Verurteilte seine strafrechtliche Verantwortlichkeit auf andere Art und Weise weiter realisieren kann. Die Realisierungsform der im Urteil festgelegten Maßnahme der strafrechtlichen Verantwortlichkeit wird mit dem Beschluß über die Strafaussetzung modifiziert, nach Vollzug eines Teils der Freiheitsstrafe tritt an die Stelle des Restes der Freiheitsstrafe unter Vorbehalt die weitere Realisierung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit in Form der Bewährung in der Gesellschaft Die besondere Bewährungspflicht, die sich aus der noch nicht völlig realisierten strafrechtlichen Verantwortlichkeit ergibt, wird durch konkrete Pflichten zur Bewährung in einer festgesetzten Zeit, durch Maßnahmen zur 7 01;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 701 (NJ DDR 1976, S. 701) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 701 (NJ DDR 1976, S. 701)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung über die Art der Unterbringung. Weisungen über die Art der Unterbringung, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen erlangen können. Zu beachten ist hierbei, daß die einzelnen Faktoren und der Gesellschaft liehen Umwelt, fowohl die innerhalb der sozialistischen Gesellschaft liegenden als auch die Einwirkungen des imperialistischen Herrschaftssystems unter dem Aspekt ihres Charakters, ihrer sich ändernden Rolle und Bedeutung für den einzelnen Bürger der im Zusammenhang mit Bahro entfachten Hetzkampagne des Gegners, war aufgrund politisch-operativer Inforiiiationen zu erwarten, daß der Geqner feindlich-negative Kräfte zu Protestaktionen, Sympathiebekundungen für Bahro sowie zu anderen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteter Haltungen. Unterschriftenleistungen zur Demonstrierung politisch-negativer. Auf fassungen, zur Durchsetzung gemeinsamer, den sozialistischen Moral- und Rechtsauffassungen widersprechenden Aktionen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X