Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 684

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 684 (NJ DDR 1976, S. 684); 7 So wurden in den USA in den letzten Jahren verschiedene rechtliche Methoden zur Lohnregulierung eingesetzt. Dazu gehörte der im Rahmen des sog. Programms zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Stabilität von Präsident Nixon 1971 eingesetzte Lohnausschuß, der u. a. „Normen und Richtlinien für stabilitätskonforme Lohnänderungen“ zu formulieren und ihre Einhaltung in den abzuschließenden Tarifverträgen notfalls mit Hilfe gerichtlicher Sanktionen sicherzustellen hatte. Nachdem sich die Einrichtungen des Stabilisierungssystems als wenig effektiv erwiesen hatten und deshalb von Präsident Ford 1974 aufgelöst worden waren, ging man zur Bildung sog. Tarifverhandlungskomitees für einzelne Wirtschaftszweige über. Als erstes wurde ein solches Komitee bestehend aus je 10 vom USA-Präsidenten ernannten Vertretern der Unternehmer und der Werktätigen unter Vorsitz des Arbeitsministers für den Bereich der für besonders harte Lohnauseinandersetzungen bekannten Bauindustrie geschaffen, von dem es heißt, daß es „Tarifverhandlungen wirksamer machen und friedlichere Arbeitsverhältnisse herbeiführen soll“./10/ Wenn das Komitee auch auf Mittel der „Überzeugung“ beschränkt und nicht befugt ist, die Höhe tariflicher Lohnvereinbarungen vorzuschreiben, so ist es doch in der Lage, einen nicht geringen politischen und ökonomischen Druck (z. B. über die Mobilisierung der öffentlichen Meinung, die Einflußnahme auf die Vergabe staatlicher Bauaufträge) auf die Tarifauseinandersetzungen auszuüben. In ähnlicher Weise auf die Verwirklichung einer „freiwilligen Partnerschaft“ zwischen Gewerkschaften und Monopolen ausgerichtet ist die sog. Konzertierte Aktion in der BRD, die unter Beteiligung von Vertretern der Regierung, der Gewerkschaften, der Untemehmerver-bände und Banken sowie „unabhängiger“ Sachverständiger über „Orientierungsdaten“ für die Lohnentwicklung und damit verbundene soziale Fragen zu beraten hat. Diese seit einiger Zeit als „institutionalisierte Form des Informations- und Meinungsaustausches“ bezeich-nete Einrichtung verfolgt das Anliegen, die Gewerkschaften zur Einsicht in die Begrenzung ihrer Lohnforderungen zu führen und sie durch die scheinbare Übertragung gesamtgesellschaftlicher Verantwortung zu veranlassen, freiwillig auf ihre Autonomie gegenüber den Untemehmerverbänden zu verzichten. Bei der Einschätzung der Rolle der „Konzertierten Aktion“ darf zugleich nicht außer acht gelassen werden, daß einflußreiche Vertreter der Monopole für eine „größere lohnpolitische Autorität“ dieser Institution im Sinne einer bestimmten Verbindlichkeit der von ihr zu fassenden Beschlüsse plädieren. Es wird sogar die Forderung erhoben, ein System staatlich kontrollierter und notfalls festgesetzter Löhne (nicht aber auch der Preise!) einzuführen und Streiks generell zu verbieten./ll/ Wachsende Unsicherheit für die sozialen Rechte der einzelnen Werktätigen Während das sog. kollektive Arbeiitsrecht der entwickelten kapitalistischen Länder durch eine Verstärkung der staatlichen Aufsichtsfunktianen über die Gewerkschaften und der Reglementierung der Kampfrechte der Arbeiterklasse gekennzeichnet ist, kann hinsichtlich der arbeits- und sozialrechtlichen Stellung der einzelnen Werktätigen eine wachsende Unsicherheit der dem Kapital abgerungenen sozialen Rechte und ein Ausbau der von den kapitalistischen Unternehmen auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts ausgeübten Befugnisse beobachtet werden. Die entscheidende Ursache für die zu- AO/ K. Braun, „Arbeitsrecht in den USA“, Recht der Arbeit 1976, Heft 2, S. 126. Al/ So z. B. H. Rasch, „Grenzen des Streik rechts“, Betriebs-Berater (Köln) 1974, Heft 27, S. 1217 fl. nehmende Unsicherheit der Rechtsposition der Werktätigen besteht in der rasch fortschreitenden allgemeinen Krise des kapitalistischen Systems und in dem Versuch der Monopole, ihre Folgen auf die arbeitenden Menschen abzuwälzen. Wie auf dem Bonner Parteitag der DKP festgestellt wurde, nutzen die Konzernherren die Krise “zum Abbau all dessen, was die Arbeiter und ihre Gewerkschaften an sozialen Zugeständnissen erkämpft haben“./12/ Auf Grund der Bedeutung dieses Prozesses für die soziale Lage der Arbeiterklasse steht die Verteidigung der sozialen Rechte der Werktätigen in vielen kapitalistischen Ländern im Mittelpunkt des gegen die Monopole geführten Klassenkampfes. Zweifellos haben die Arbeiterklasse und ihre Organisationen vor allem bis zum Beginn der 70er Jahre nicht wenige soziale Rechte erkämpft. Dazu gehören die in einigen Ländern für einen Teil der Werktätigen (meist durch den Abschluß entsprechender Tarifverträge) erreichte Einführung der 40-Stundenwoche, die Verlängerung des Erholungsurlaubs (teilweise bis zu 4 Wochen), die Ausdehnung der Kündigungsfristen und die Zahlung von Abfindungen bei bestimmten Entlassungsarten/13/, die Verbesserung der beruflichen Förderung (z. B. die Gewährung bezahlter Freistellung von der Arbeit zur beruflichen Weiterbildung in Frankreich und in einigen Wirtschaftszweigen der BRD) sowie die Festsetzung von Mindestlöhnen./14/ Die erreichten Zugeständnisse sind in den einzelnen Ländern naturgemäß recht unterschiedlich und hängen maßgeblich von der Kampfkraft der von der Arbeiterklasse geführten Aktionen ab (z. B. konnten in Frankreich viele sozialrechtliche Konzessionen im Ergebnis der Massenkämpfe der Werktätigen im Frühsommer 1968 durchgesetzt werden). Die im Herbst 1974 einsetzende zyklische kapitalistische Wirtschaftskrise leitete eine Periode der Unterminierung vieler dieser sozialen Rechte ein. Das erfolgt sowohl indirekt (besonders durch Preissteigerungen) als auch durch direkte, gezielte Maßnahmen zur Beseitigung oder zumindest zur Aushöhlung solcher Rechte. Weit verbreitet ist insbesondere die Erscheinung, daß soziale Rechte in der Praxis der kapitalistischen Unternehmen mißachtet werden und diese Handhabung durch die Rechtsprechung toleriert wird, wodurch die für ihre Verwirklichung notwendigen rechtlichen Garantien wegfallen und sie zu formalen Rechten degradiert sind. Eine besondere Rolle in der gegenwärtigen Klassenauseinandersetzung spielt der Kampf um die Sicherung der Arbeitsplätze und die Gewährleistung eines bestimmten Kündigungs- und Entlassungsschutzes. Trotz „abschwellender“ zyklischer Krise bewegt sich die Arbeitslosigkeit nach wie vor in Dimensionen, wie sie für die zyklischen Krisen der Nachkriegszeit bisher nicht bekannt waren./15/ Die neue Qualität der Verflechtung von allgemeiner und zyklischer Krise macht die Arbeitslosigkeit A2/ Bericht' des Parteivorstandes der DKP an den Bonner Parteitag 19. 21. März 1976, Berichterstatter: Herbert Mies, Düsseldorf 1976, S. 20. A3/ So sehen die für die meisten Wirtschaftszweige der BRD zwischen den Gewerkschaften und den entsprechenden Unternehmerverbänden abgeschlossenen RationalisierungssChutz-abkommen ln der Regel die Zahlung von einem bis zwei Monatseinkommen für aus Rationalislerungsgründen entlassene Werktätige vor, wenn diese über 40 Jahre alt sind und mindestens 10 Jahre im Betrieb beschäftigt waren. A4/ In den USA wurde z. B. durch die Novelle vom 8. April 1974 zum Bundesgesetz über faire Arbeitsnormen aus dem Jahre 1938 der Mindestlohn für die meisten nicht in der Landwirtschaft beschäftigten Werktätigen ab 1. Januar 1976 auf 2,30 Dollar festgelegt. A5/ Für Herbst 1975 wiesen die offiziellen Statistiken in den EWG-Ländem 5 Millionen, ln den USA 8,5 Millionen und in Japan 1,5 Millionen Arbeitslose aus. Nach gewerkschaftlichen Angaben ist das Ausmaß der Arbeitslosigkeit - die sich lm Jahre 1976 nur unwesentlich verringert hat - noch erheblich höher, als in der amtlichen Statistik zugegeben wird. Vgl. „Klassenauseinandersetzungen in den Imperialistischen Hauptländern 1975“, IPW-Berlchte 1976, Heft 3, S. 67. 684;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 684 (NJ DDR 1976, S. 684) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 684 (NJ DDR 1976, S. 684)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Der Leiter der Abteilung ist gegenüber dem medizinischen Personal zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von einer Stunde zu empfangen. Die Sicherung dieser Besuche hat durch Angehörige der Abteilungen zu erfolgen. Die für den Besuch verantwortlichen Angehörigen der Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit erfordert die strikte Beachtung und Durchsetzung, insbesondere der im Gesetz geregelten Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse. Zugleich sind die in der Verfassung der verankerten Rechte und Pflichten durch die Bürger unseres Landes und ihrer darauf beruhenden Bereitschaft, an der Erfüllung wichtiger Aufgaben zur Sicherung der gesellschaftlichen Entwicklung und der staatlichen Sicherheit entscheidendes Objekt, Bereich, Territorium oder Personenkreis, in dem durch die Konzentration operativer Kräfte und Mittel eine besonders hohe Effektivität der politisch-operativen Arbeit zur Absicherung der Kampfgruppen der Arbeiterklasse Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Organisierung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage Der Umlauf von Gefangenenakten innerhalb Abteilung ist im Sekretariat des Leiters nachzuweisen. Die Herausgabe von Gefangenenakten außerhalb der Abteilung ist nur mit Zustimmung des Leiters der Abteilung den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung, der Untersuchungshaftanstalten beeinträchtigen, hat der Leiter deAbteilung seine Bedenken dem Weiiyvaf sungserteilenden vorzutragen.

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