Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 668

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 668 (NJ DDR 1976, S. 668); und der Prozeß in entgegengesetzter Richtung, in Richtung auf die allgemeine und vollständige Abrüstung in Gang gesetzt. Das Memorandum stützt sich auf die Willensbekundungen der sich immer mehr verstärkenden Massenbewegungen gegen das Wettrüsten und entspricht deren “ Ideen, wie sie im Dokument der Berliner Konferenz der kommunistischen und Arbeiterparteien Europas vom 30. Juni 1976, im neuen Stockholmer Appell der Friedenskräfte vom 2. Juni 1975 sowie in den Ergebnissen der Weltkonferenz für die Beendigung des Wettrüstens, für Abrüstung und Entspannung vom September 1976 (Helsinki) enthalten sind. Das Memorandum steht zugleich in Übereinstimmung mit den Interessen der nichtpaktgebundenen Staaten, die sich erst unlängst auf ihrer V. Gipfelkonferenz vom 16. bis 20. August 1976 in Colombo für entschiedenere Maßnahmen zur Beendigung des Wettrüstens und zur Abrüstung ausgesprochen haben. Vorschläge zur Kernwaffenabrüstung Das sowjetische Memorandum stellt den Kampf gegen das Wettrüsten auf dem Gebiet der Kernwaffen an die erste Stelle aller Abrüstungsbemühungen. Es legt die wichtigsten Schritte auf dem Wege zur völligen Kernwaffenabrüstung dar: die Einstellung der Ausrüstung der Streitkräfte mit diesen Waffen, die Beendigung der Entwicklung neuer Typen solcher Waffen, die Reduzierung der bestehenden Waffenvorräte und die Verwendung der frei werdenden Nuklearmaterialien im nichtmilitärischen Bereich der Wirtschaft, schließlich die vollständige Liquidierung aller Arten nuklearer Waffen, sowohl strategischer als auch taktischer, sowohl der Offensivwaffen als auch der Defensivwaffen. Es ist einleuchtend, daß der Weg zur völligen Kernwaffenabrüstung von allen Kernwaffenmächten gemeinsam gegangen werden muß. Deshalb ist die Forderung nach Teilnahme aller Kernwaffenmächte an diesbezüglichen Verhandlungen voll begründet. Es kann auch nicht übersehen werden, daß eine völlige Liquidierung der Kemwaffenvorräte von Maßnahmen zur Einschränkung und Reduzierung der Streitkräfte und der konventionellen Rüstungen begleitet werden muß. Mit dieser Auffassung bekräftigt die UdSSR ihre Haltung, die sie seit der Entstehung der Kernwaffen vertreten hat. Ihre Vorschläge zur völligen Liquidierung der Kernwaffen bei gleichzeitiger Reduzierung der herkömmlichen Streitkräfte, wie sie sie gleich nach der Beendigung des zweiten Weltkrieges vorgelegt hat/26/, wären viel leichter zu verwirklichen gewesen. Damals standen die Entwicklung der Kernwaffen und die Ausrüstung der Truppen mit solchen Waffen erst in ihren Anfängen. Damals aber glaubten die imperialistischen Staaten noch, daß sie die Kernwaffen als ein Mittel der militärischen Erpressung und Drohung gegen den Sozialismus verwenden können. Die Sowjetunion tritt bekanntlich seit langem für ein Verbot sämtlicher Kernwaffenversuche in allen Medien ein. Der Vertrag über das Verbot der Kernwaffenversuche in der Atmosphäre, im kosmischen Raum und unter Wasser von 1963 sowie der sowjetisch-amerikanische Vertrag über die Einschränkung der unterirdischen Kernwaffenversuche von 1974 hat dieses Problem nur teilweise gelöst. Jetzt ist die Zeit für ein umfassendes Verbot reif. Davon zeugt auch der sowjetisch-amerikanische Vertrag über unterirdische Kernexplosionen zu friedlichen Zwecken von 1976. Ein umfassendes Verbot wäre ein direkter Schritt zur 126/ Vgl. Geschichte der sowjetischen Außenpolitik 1945-1970, Berlin 1971, S. 126 ft.; Der Kamp! der Sowjetunion für Abrüstung, Berlin 1963, S. 131 fl. 668 Kernwaffenabrüstung; er würde die Weiterentwicklung der Kernwaffen, die Entstehung neuer Arten dieser Waffen sowie die Überprüfung der Funktionstüchtigkeit der Vorräte an diesen Waffen verhindern. Jedoch leisten die anderen Kemwaffenmächte noch Widerstand gegen das Verbot. Um ihre negative Haltung zu bemänteln, stellen vor allem die USA Forderungen nach Kon-trollbestimmungen, die außer seismischen Mitteln die von den Experten fast einmütig als ausreichend angesehen werden noch weitere Kontrollmaßnahmen fordern. Vor allem werden Inspektionen an Ort und Stelle vermuteter Kernwaffenversuche verlangt. Im Interesse einer schnellstmöglichen Erreichung eines umfassenden Verbots erklärt sich die UdSSR in dem Memorandum bereit, darüber zu verhandeln, ob auf der Grundlage der Freiwilligkeit evtl, auch entsprechende Umstände an Ort und Stelle geklärt werden können, „wenn gleichzeitig alle Vertragspartner die Gewißheit haben, daß die Verpflichtungen erfüllt werden“. Damit wird denjenigen, die bisher Widerstand gegen ein derartiges Verbot leisteten, ein wichtiges Argument aus der Hand genommen. Erneut unterstreicht die UdSSR die Notwendigkeit, die Universalität des Vertrages über die Nichtweiterverbreitung von Kernwaffen von 1968 herzustellen. Obwohl der Vertrag nunmehr ca. 100 Mitgliedstaaten hat, stehen noch immer zwei Kemwaffenmächte und eine Reihe anderer Staaten, darunter solche mit einem hohen industriell-technischen Niveau, außerhalb. Das Memorandum stellt dazu fest: „Die Verpflichtung, keine Kernwaffen weiterzuverbreiten, ist heute eine Norm des Völkerrechts.“ Der Gefahr, daß durch die Lieferung von Kernmaterialien, bestimmten Ausrüstungen und Technologien zu friedlichen Zwecken auch der Weiterverbreitung von Kernwaffen Vorschub geleistet wird, muß durch entsprechende Regelungen für den Export vorgebeugt werden. Vorschläge zurrt Verbot chemischer Waffen und neuer Arten von Massenvernichtungswaffen Auch hinsichtlich des Verbots der chemischen Waffen kann die UdSSR auf ihre jahrelange konstruktive Haltung verweisen. Das Verbot dieser Art von Massenvernichtungswaffen wird um so dringender, als die neueste wissenschaftlich-technische Entwicklung Arten von chemischen Waffen hervorgebracht hat, die in ihrer Vernichtungskraft an die der strategischen Waffen heranreichen. Bereits im Jahre 1969 hatten die UdSSR und andere sozialistische Staaten dem Genfer Abrüstungsausschuß den Entwurf einer Konvention über das Verbot der Entwicklung, Produktion und Speicherung chemischer und bakteriologischer (biologischer) Waffen und über deren Vernichtung vorgelegt./27/ Eine Studie der UNO kam zur damaligen Zeit zu dem Ergebnis, daß die chemischen und die bakteriologischen Waffen an Gefährlichkeit den anderen Massenvemichtungswaffen gleichzusetzen sind./28/ Die imperialistischen Staaten erklärten sich jedoch nur bereit, über ein Verbot der bakteriologischen (biologischen) Waffen zu verhandeln. Nachdem auf diesem Gebiet eine Einigung erzielt worden war, die dann zur o. g. Konvention von 1972 führte, legten die sozialistischen Staaten am 28. März 1972 im Genfer Abrüstungsausschuß den Entwurf einer Konvention über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung chemischer Waffen und über ihre Vernichtung vor./29/ /27/ Vgl. Neue Zelt 1969, Heft 39, S. 32. /28/ Les Armes Chlmiques et Bact&lologlques (Blologlques) et -les Eflets de leur UtUisatton Eventuelle, Nations Unles, New York 1969. /29/ Conference of the Committee on Dlsarmament, CCD/361.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 668 (NJ DDR 1976, S. 668) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 668 (NJ DDR 1976, S. 668)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit geheimgehalten werden. Durch die Nutzung seines Mitspracherechts bei Vergünstigungen und Disziplinarmaßnahmen verwirklicht der Untersuchungsführer einen wesentlichen Teil seiner Verantwortung für die Feststellung der Wahrheit - in das Protokoll aufnehmen. Einvvände Beschuldigter gegen die Aufnahme von tatsächlich gemachten Aussagen in das Vernehmungsprotokoll sind rechtlich unerheblich.

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