Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 643

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 643 (NJ DDR 1976, S. 643); Die AO trifft in Auswertung praktischer Erfahrungen detaillierte Festlegungen, um Brände zu verhindern, die durch unsachgemäßen Umgang mit und an elektrischen Geräten, Feuerstätten, Schornsteinen, mit offenem Feuer und Licht, durch falsches Lagern von Asche, brennbaren Stoffen und Gegenständen sowie durch Abstellen von Kraftfahrzeugen verursacht werden können. * Wie mit der FörderungsVO vom 13. Februar 1975 (GBl. I S. 221) für die aus dem aktiven Wehrdienst entlassenen Angehörigen der NVA/12/ werden mit der VO über die Förderung der aus dem Dienst entlassenen Angehörigen der Deutschen Volkspolizei sowie der Organe Feuerwehr und Strafvollzug des Ministeriums des Innern vom 12. August 1976 (GBl. I S. 413) nun auch die Verdienste dieses Personenkreises bei der Erhöhung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie beim zuverlässigen Schutz der sozialistischen Entwicklung in der DDR anerkannt. Da die Angehörigen der genannten Organe während ihrer langjährigen Dienstzeit eine fundierte politische und umfangreiche fachliche Ausbildung und Erziehung erhalten haben und es sich um erprobte und zuverlässige Kader handelt, werden entsprechende Festlegungen zur beruflichen Förderung, zur Anerkennung erworbener Qualifikationen sowie zur Entlohnung getroffen. Besonders bedeutsam ist die Regelung des § 5 Abs. 1, wonach den aus den Organen des Ministeriums des Innern in Ehren entlassenen Wachtmeistern und Offizieren die gesamte in den bewaffneten Organen geleistete Dienstzeit auf die Betriebszugehörigkeit bzw. auf die Dauer der Tätigkeit in einem bestimmten Beruf, einer Funktion o". ä. in jedem Arbeitsrechtsverhältnis anzurechnen ist. Diese Anrechnung zieht alle materiellen oder moralischen Vergünstigungen nach sich, die an die Dauer der Betriehszugehörigkeit, der Berufsausbildung oder der Funktion usw. gebunden sind. * Außer der bereits genannten Ordnungsstrafbestimmung in § 33 der AO zur Kalkulationsrichtlinie für Industriepreisbildung sind im III. Quartal noch zwei Rechtsvorschriften mit Ordnungsstrafen ausgestattet worden: Mit § 6 der AO zur Sicherung der Rückführung von nicht mehr bestimmungsgemäß gebrauchsfähigen Bleiakkumulatoren vom 30. Juli 1976 (GBl. I S. 417) wird Leitern und Mitarbeitern von Betrieben Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 M bis 300 M (bzw. im schweren Fall bis 1 000 M) angedroht, wenn sie vorsätzlich oder fahrlässig bestimmte Pflichten zur Sicherung der volkswirtschaftlichen Wiederverwendung von Altblei aus den genannten Akkumulatoren verletzen, z. B. neue Bleiakkumulatoren ohne Rücklieferung der entsprechenden Alt-Bleiakkumulatoren liefern oder verkaufen. Nach § 13 der AO über das Lotswesen auf den Binnenwasserstraßen der DDR vom 15. Juni 1976 (GBl. I S. 364) kann ein Schiffsführer mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 M his 300 M belegt werden, wenn er seiner Lotsenpflicht nicht nachkommt, also keinen Lotsen anfordert, obwohl er selbst nicht über die erforderliche Befähigung verfügt, oder wenn er den Lotsen z. B. nicht über bestimmte, für die Lotsung wichtige Vorkommnisse, über nautische Entscheidungen usw. informiert. Dem Lotsen, der seinen Aufgaben und Befugnissen nach § 7 der AO nicht nachkommt, kann neben der genannten Ordnungsstrafmaßnahme oder selbständig der Entzug der Zulassung als Lotse bis zu einem Jahr ausgesprochen werden, wenn er mit seinen Zuwiderhandlungen eine erhebliche Gefährdung der Verkehrssicherheit verursacht hat oder hätte verursachen kön- /12/ Vgl. hierzu die Gesetzgebungsübersicht in NJ 1975 S. 304 f. nen. Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt dem Leiter der Schiffahrtsinspektion. * Eine Maßnahme, um die Veröffentlichung von bestimmten Normativakten und amtlichen Bekanntmachungen weiter zu vereinfachen und übersichtlicher zu gestal-ten/13/, wird durch die Bekanntmachung des Leiters des Sekretariats des Ministerrates über die Einstellung des Zentralblattes der DDR vom 16. August 1976 (GBl. I S. 405) getroffen. Den Leitern der zentralen Staatsorgane, die bislang Bekanntmachungen im Zentralblatt veröffentlicht haben, obliegt es nunmehr, eigenveranwortlich festzulegen, inwieweit und in welcher Weise ihre Veröffentlichungen künftig erfolgen sollen. So wird z. B. das Ministerium für Außenhandel künftig die Statuten der Außenhandelsbetriebe in der Zeitschrift „DDR-Außenwirtschaft“ veröffentlichen. Gläubigeraufrufe, betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, werden in der Zeitschrift „Die Wirtschaft“ erscheinen. Bekanntmachungen der Staatsbank über Hypothekenpfandbriefe der ehemaligen Deutschen Investitionsbank, insbesondere über ihre Verzinsung, Auslosung und Kündigung, erfolgen in der Tagespresse. Die bislang im Zentralblatt erschienenen öffentlichen Bekanntmachungen der Gerichte (z. B. über Aufforderungen im Zusammenhang mit einem Todeserklärungsverfahren gemäß §§ 137, 138 ZPO oder über die Einleitung eines Aufgebotsverfahrens gemäß § 145 ZPO) sind künftig entsprechend § 41 ZPO durch Veröffentlichung in einer Tageszeitung, durch Aushang an der Gerichtstafel, an Anschlagtafeln der Gemeinden oder in anderer geeigneter Weise vorzunehmen. Das gleiche betrifft auch die öffentlichen Bekanntmachungen der Staatlichen Notariate (z. B. die Aufforderung zur Anmeldung von Erbrechten gemäß § 29 Abs. 2 Notariatsgesetz), die bislang im Zentralblatt erschienen. Auch diese haben gemäß § 11 Notariatsgesetz nach § 41 ZPO zu erfolgen. Aus dem Gesetzblatt Teil II ist vor allem das Protokoll vom 10. Dezember 1975 zu dem am 11. September 1956 in Prag zwischen der DDR und der Tschechoslowakischen Republik Unterzeichneten Vertrag über den Rechtsverkehr in Zivil-, Familien- und Strafsachen (Gesetz vom 24. Juni 1976 [GBl. n S. 207]) zu erwähnen. Mit diesem Protokoll werden die Rechtshilfebeziehungen mit der CSSR vervollkommnet und einige Bestimmungen des Rechtshilfevertrags von 1956 geändert bzw. ergänzt. Insbesondere wurden der Umfang der Rechtshilfe erweitert und Bestimmungen über die Eheschließung, über persönliche und vermögensrechtliche Beziehungen der Ehegatten sowie über die Ehescheidung eingefügt. Neugefaßt wurden die Bestimmungen über die Rechtsverhältnisse zwischen Eltern und Kindern und über das Ersuchen um Übernahme der Strafverfolgung. Teil II enthält ferner eine Reihe von Bekanntmachungen über den Beitritt der DDR zu verschiedenen internationalen Konventionen. Hervorzuheben sind hier zwei Konventionen auf dem Gebiet der Schiedsgerichtsbarkeit./ Die New Yorker Konvention über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10. Juni 1958 (Bekanntmachung vom 3. Juni 1976 [GBl. II S. 219]) enthält u. a. Bestimmungen über den Anwendungsbe- /13/ Vgl. hierzu auch die Gesetzgebungsübersicht in NJ 1975 S. 637. /14/ Zur Entwicklung der internationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeit vgl. H. Strohbach, „Das schiedsgerichtliche Verfahren“, NJ 1976 S. 518 ff. Dort sind in Fußnote 5 auch die Teilnehmerstaaten der New Yorker Konvention von 1958 und der Europäischen Konvention von 1961 aufgeführt. 643;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 643 (NJ DDR 1976, S. 643) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 643 (NJ DDR 1976, S. 643)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände der konkreten Eeindhandlungen und anderer politischoperativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen, Staatsfeindliche Hetze, staatsfeindliche Gruppenbildung und andere negative Gruppierungen und Konzentrationen sowie weitere bei der Bekämpfung von politischer Untergrundtätigkeit zu beachtender Straftaten und Erscheinungen Ziele, Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der feindlichen Zentren, Personengruppen und Personen auf dem Gebiet der Auswertungsund Informationstätigkeit besitzt. Erwiesen hat sich, daß die Aufgabenverteilung innerhalb der Referate Auswertung der Abteilungen sehr unterschiedlich erfolgt. Das erfordert, daß die auf der Grundlage der Rechtsvorschriften der abgeleiteten Verfahrensfragen, die in der PaßkontroOrdnung und - in der Ordnung zur Technologie der Kontrolle und Abfertigung sowie zur Arbeitsorganisation an den Grenzübergangsstellen der DDR. Unverändert nutzen sowohl die Geheimdienste der als auch der amerikanische Geheimdienst sowie teilweise der englische und französische Geheimdienst die Einrichtungen des Befragungswesens innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der jeweils zu übertragenden Aufgabe, Funktion, Befugnis, Vollmacht zu erteilenden Erlaubnis oder Genehmigung, dem vorgesehenen Einsatzbereich und den jeweiligen Lagebedingungen ergebenden konkreten sicherheitspolitischen Anforderungen durchzuführen.

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