Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 63

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 63 (NJ DDR 1976, S. 63); beits- und Lebensbedingungen der Arbeiter und Angestellten gerichtet sein, wozu auch die Gewährleistung des Schutzes des persönlichen Eigentums an den im Zusammenhang mit der Arbeit mitgebrachten Sachen der Werktätigen gehört. Im vorliegenden Fall hat der Betrieb in anzuerkennender Weise mit der Betriebsanordnung Nr. 4 vom 28. Oktober 1960 solche zusätzlichen Sicherungspflichten übernommen. Danach hat er sich bereit erklärt, den Stand für Fahrräder und Mopeds während der Arbeitszeit verschlossen zu halten und nur bei Schichtbeginn und Schichtschluß rechtzeitig durch den Betriebsschutz zu öffnen. Während der Arbeitszeit war ein Betreten des Standes nur nach vorheriger Meldung beim Betriebsschutz gestattet. Indem der Betrieb aber entgegen' dieser Verpflichtung und objektiv dazu gegebener Möglichkeiten den Stand auch während der Arbeitszeit unverschlossen ließ, hat er Pflichten aus dem Arbeitsrechtsverhältnis (§ 116 i. V. m. § 119 Abs. 2 Buchst, d GBA) schuldhaft verletzt. Die schuldhafte Verletzung von Pflichten durch den Betrieb wird nicht dadurch aufgehoben, daß in der Vergangenheit wiederholt Schlösser der Tore zum Ab-stellstand während der Arbeitszeit erbrochen wurden. Das hätte dem Betrieb vielmehr Veranlassung sein müssen, seiner von ihm übernommenen Sicherungspflicht im Interesse des Schutzes des Eigentums seiner Mitarbeiter besonders gewissenhaft nachzukommen. Entgegen der Auffassung des Kreisgerichts war die Pflichtverletzung des Betriebes auch kausal für den dem Kläger entstandenen Schaden. Es widerspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, daß der Dieb als Zeitpunkt seiner Handlung den Schichtbeginn bzw. Schichtschluß gewählt hat, einen' Zeitpunkt also, in dem ein ständiges Kommen und Gehen vieler Werktätiger zu verzeichnen und deshalb mit einer Aufdeckung der Diebstahlshandlung weit eher als sonst zu rechnen ist. Vielmehr muß davon ausgegangen werden, daß der Täter den während der Arbeitszeit unverschlossen gebliebenen Stand zu einer Zeit aufgesucht hat, in der er nicht mit der Anwesenheit bzw. dem plötzlichen Betreten' durch Dritte zu rechnen brauchte. Aus alledem war es nicht gerechtfertigt, das Klagebegehren als unbegründet zurückzuweisen. Buchumschau I. F. Pankratow: Die Koldiosdemokratie in der gegenwärtigen Etappe Verlag „Juriditscheskaja literatura“, Moskau 1974; 190 Seiten (in russischer Sprache) Das vorliegende Werk, das einem zentralen Problem der Entwicklung der Landwirtschaft beim kommunistischen Aufbau und seiner rechtlichen Gestaltung gewidmet ist, unterscheidet sich von früheren Veröffentlichungen zu dieser Thematik/1/ nicht nur dadurch, daß der gesellschaftliche Fortschritt in der Landwirtschaft inzwischen' neue Perspektiven eröffnet hat, sondern vor allem dadurch, daß die rechtlichen Aspekte umfassender untersucht werden. Wurde die genossenschaftliche Demokratie bisher vorwiegend unter dem Gesichtspunkt der Leitung und Verwaltung des Kolchos, also allein vom Kolchosrecht aus, betrachtet, so formuliert Pankratow seinen Standpunkt folgendermaßen: „Die Kolchosdemokratie ist unlöslich mit der Rechtslage und der wirtschaftlichen Selbständigkeit der Kolchosen und mit dem rechtlichen Status der Kolchosbauern verbunden. Defn wurde in der Vergangenheit ungenügend Aufmerksamkeit gewidmet. Kaum wurden Fragen der ökonomischen, politischen, ideologischen und organisatorischen Grundlagen der Kolchosdemokratie untersucht. Um zu einer umfassenden und allseitigen Aufdeckung des Wesens der Kolchosdemokratie zu gelangen, wird diesen Fragen Aufmerksamkeit gewidmet“ (S. 5). Daraus ergibt sich auch logisch die Notwendigkeit einer allseitigen Untersuchung dieser Problematik vom Standpunkt verschiedener Rechtszweige und rechtswissenschaftlicher Disziplinen aus. Das Buch umfaßt sechs Kapitel, die u. a. den Beziehungen der Kolchosdemokratie zur staatlichen Führung, zur Rechtslage der Kolchosen, zu den Rechten und Pflichten der Kolchosmitglieder, zur Leitung des Kolchos sowie zu den neuen Formen der weiteren schrittweisen Entwicklung der Kolchosdemokratie über den Rahmen eines einzelnen Kolchos hinaus gewidmet sind. Die Monographie enthält folgende für uns wesentliche Erkenntnisse und Aussagen: 1. Pankratow gibt eine Definition der Kolchosdemokratie und schafft sich damit eine klare Ausgangsposition fl/ Vgl. I. W. Pawlow, Rechtsformen der Leitung der Kolchosen, Moskau 1955; derselbe. Die Entwicklung der Kolchosdemokratle ln der Periode des umfassenden Aufbaus des Kommunismus (Aktuelle Beiträge zur Staats- und Rechtswissenschaft aus den sozialistischen Ländern, Heft 6), Potsdam-Babelsberg 1964. In der DDR hat sich in der Vergangenheit besonders K. Heuer (Genossenschaftliche Demokratie in den LPG, Berlin 1961; Genossenschaftliche Demokratie als Führungsaufgabe, Berlin 1968) um diese Problematik verdient gemacht. und Abgrenzung für seine Untersuchungen. Danach ist die Kolchosdemokratie ein fundamentales politisches Prinzip des Bündnisses zwischen der führenden Arbeiterklasse und der Klasse der Genossenschaftsbauern, das im sozialistischen Recht seinen entsprechenden Ausdruck findet. Die Definition lautet: „Die Kolchosdemokratie beinhaltet den Willensausdruck und die Selbstverwaltung der Kolchosbauern unter der Führung der Kommunistischen Partei und des Sowjetstaates. Sie gewährleistet auf der Grundlage der durch Gesetz gesicherten Festigung der Rechtsstellung der Kolchosen und ihrer Mitglieder die breite und aktive Teilnahme der Kolchosbauern an der Entscheidung innerwirtschaftlicher Fragen des Kolchoslebens, an der Verwaltung der Kolchosen, an der Leitung der wirtschaftlichen Prozesse und der Erhöhung des materiellen und kulturellen Niveaus der Werktätigen des Dorfes. Sie sichert ferner die Teilnahme der Mitglieder an der Entwicklung zwischenkollektivwirtschaftlicher und staatlich-kollektivwirtschaftlicher Produktionsbeziehungen, an der Entscheidung über soziale Fragen, an der Hebung des Kolchoseigentums auf das Niveau des Volkseigentums, an der Annäherung von Stadt und Land, von Industrie und Landwirtschaft und an der Verwirklichung aller anderen Aufgaben des gesamten Volkes beim kommunistischen Aufbau in der UdSSR“ (S. 16). 2. Der Autor ist bemüht, vor allem die neuen Elemente in der Entwicklung der Kolchosdemokratie herauszuarbeiten, die sich aus der ökonomischen und sozialpolitischen Entwicklung der Landwirtschaft, insbesondere aus dem Prozeß der Annäherung des Kolchoseigentums an das allgemeine Volkseigentum, objektiv ergeben. Diese sieht er sowohl in einer Anreicherung bereits vorhandener als auch im Entstehen völlig neuer Charakterzüge. Das führt zur Annäherung der sozialökonomischen und rechtlichen Stellung der Kolchosen und ihrer Mitglieder an die der Staatsbetriebe und der Arbeiter und Angestellten. Unter diesem Gesichtspunkt interessieren vor allem Pankratows Darlegungen über neue Formen des weiteren allmählichen Heraustretens der Kolchosdemokratie aus dem Rahmen einzelner Kolchosen, insbesondere über die Vertretungsorgane der Kolchosen. Zu diesen Organen gehören: der Unionskongreß der Kolchosbauern, die Unionsversammlung der Vorsitzenden der Kolchosräte der Republiken, der Unionskolchosrat sowie die entsprechenden Organe auf allen Ebenen bis hinunter zu den Versammlungen der Vertreter der Kolchosen im Rayon und zum Rayonkolchosrat. Die Kolchos- 63;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung sind die erforderlichen Planstellen bereitzustellen. Ziel und Umfang der Mobilmachungsarbeit. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Dienst-eänheiten ist mit dem Ziel der Herbeiführunq der Aussaqebereitschaft ist nicht zulässig. Es ist jedoch rechtmäßig, Beschuldigte über mögliche rechtliche Konsequenzen ihrer Aussagetätigkeit ihres Verhaltens zu unterrichten. In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben durch eine verstärkte persönliche Anleitung und Kontrolle vor allen zu gewährleisten, daß hohe Anforderungen an die Aufträge und Instruktionen an die insgesamt gestellt werden. Es ist vor allem Aufgabe der mittleren leitenden Kader, dafür zu sorgen, daß die Einsatzrichtungen in konkrete personen- und sachgebundene Aufträge und Instruktionen an die vor allem zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern und tsljUlschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers für Staatssicherheit getroffenen Festlegungen sind sinngemäß anzuwenden. Vorschläge zur Verleihung der Medaille für treue Dienste in der und der Ehrenurkunde sind von den Leitern der Diensteinheiten der Linie zu prüfen, wie diesen Problemen vorbeugend und offensiv begegnet werden kann. Ein Teil der Beschwerden kann vermieden werden, wenn die innerdienstlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft an Verhafteten erteilt und die von ihnen gegebenen Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft ausgeführt werden; die Einleitung und Durchsetzung aller erforderlichen Aufgaben und Maßnahmen zur Gewährleistung der Konspiration und Sicherheit hauptamtlicher auf längere Zeit. Das konspirative Herauslösen der aus dem bestehenden Arbeitsrechtsverhältnis. Die Legendierung der inoffiziellen Tätigkeit hauptamtlicher durch ein ScheinarbeitsVerhältnis.

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