Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 613

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 613 (NJ DDR 1976, S. 613); der Genossenschaft schützen. Das Mitglied soll nachdrücklich zu einem gesellschaftsgemäßen Verhalten erzogen und die LPG befähigt werden, die materielle oder disziplinarische Verantwortlichkeit als wirksame Erziehungsmittel anzuwenden. Damit kann das Gericht aktiven Einfluß auf die Persönlichkeitsentwicklung des Mitglieds, auf die Erfüllung seiner Rechte und Pflichten und auf die Festigung der sozialistischen Arbeitsdisziplin in der LPG bzw. der KE nehmen. Gleichzeitig wird durch die Rechtsprechung die Verantwortung der LPG für die Erziehung ihrer Mitglieder und für die Entwicklung von Initiativen zur Gewährleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit gefördert. Oftmals ist es auch zweckmäßig, Hinweise für die Verbesserung der Betriebswirtschaft und für die Gestaltung der Beziehungen im Arbeitskollektiv zu geben. Die Staatsanwälte/31/ unterstützen die Massenbewegung für vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit in den LPGs und KEs im engen Zusammenhang mit der Leitung des Kampfes gegen Straftaten, mit der Gesetzlichkeitsaufsicht und der rechtspropagandistischen Tätigkeit. Die Staatsanwaltschaft arbeitet daher auch eng mit den für die Leitung der Landwirtschaft zuständigen Organen zusammen. Sie übt eine spezifische Anleitung der LPG-Vorstände für die Entwicklung der Bewegung für Ordnung, Disziplin und Sicherheit aus und beachtet dabei besonders die Zusammenhänge zwischen der Verfolgung von Straftaten und der Verwirklichung des LPG-Rechts./32/ Der Kampf um die Festigung der Gesetzlichkeit und die konsequente Reaktion auf jede Ungesetzlichkeit wird noch gezielter und ideenreicher ge-führt./33/ Auch für die LPGs ist dies eine gute Grundlage für die Entwicklung von Initiativen zur Gewährleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit. Wie die Erfahrungen der Staatsanwaltschaft zeigen, erfordert eine zielgerichtete Gesetzlichkeitsaufsicht in den LPGs und KEs die Berücksichtigung des engen Zusammenhangs zwischen genossenschaftlicher Demokratie und staatlicher Leitung. Verstärkung der Rechtserläuterung und Rechtserziehung Die in den LPGs und KEs erreichte Verbesserung der genossenschaftlichen Rechtsordnung und die zunehmende Breite der Bewegung um vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit sind auch ein Ergebnis der umfangreichen Rechtspropaganda der staatlichen Organe, insbesondere der Justizorgane, der Gewerkschaft sowie der Kreislandwirtschaftsschulen und anderer Bildungseinrichtungen. Für die Rechtspropaganda wurden in den letzten Jahren insbesondere die Wintermonate gut genutzt. Das zeigen auch die seit 1974 in mehreren Kreisen und einzelnen Betrieben durchgeführten „Sicher- 131/ Vgl. J. Streit, AuT dem bewährten Kurs weiter voran!“, NJ 1976 S. 345 ff. /32/ Näheres hierzu Im Femstudienmaterial „LPG-Recht“ der Humboldt-Universität, Sektion Rechtswissenschaft, 1974, Heft 2, Kap. IX. /33/ Vgl. J. Streit, a. a. O., S. 346. heitskonferenzen der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft“ /34/ und Schulungen der Leitungskader, in denen Rechtsfragen einen gebührenden Platz einnehmen. Die Verwirklichung der auf dem IX. Parteitag der SED beschlossenen Agrarpolitik erfordert, die Wirksamkeit der rechtspropagandistischen Tätigkeit zu erhöhen. Die Notwendigkeit dazu ergibt sich objektiv aus der mit der weiteren Intensivierung und dem Übergang zu industriemäßigen Produktionsmethoden verbundenen wachsenden Rolle des sozialistischen Rechts und der Demokratie. Dabei muß die Erläuterung des sozialistischen Rechts und die Unterstützung bei der Rechtserziehung noch stärker koordiniert werden. Das erfordert eine enge Zusammenarbeit bei den langfristig zu planenden Aktivitäten sowie abgestimmte Themen und Zielvorstellungen. In einigen Bezirken wurden entsprechende Vereinbarungen zwischen den Justizorganen, den örtlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen abgeschlossen./35/ Eine besondere Verantwortung für die koordinierte Rechtspropaganda haben die Räte der Kreise mit ihren Abteilungen Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft. Ihre Aufgabe ist es insbesondere auch, die bei der Gewährleistung einer vorbildlichen Ordnung, Disziplin und Sicherheit bisher gewonnenen Erfahrungen für alle LPGs und KEs zu verallgemeinern. Diese Verantwortung der staatlichen Organe für die Erläuterung des sozialistischen Rechts, die Rechtserziehung und die Unterstützung der Massenbewegung für vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit mindert keineswegs die Verantwortung der genossenschaftlichen Organe und speziell der Leitungskader, sondern muß zu deren Qualifizierung beitragen. Dazu sind auch bessere subjektive Voraussetzungen zu schaffen. So werden zunehmend in den größeren LPGs und KAPs Justitiare tätig/36/, die u. a. verpflichtet sind/37/, bei der Organisierung des Wettbewerbs um höhere Ordnung, Disziplin und Sicherheit einen aktiven Beitrag zu leisten. Außerdem sollte geprüft werden, welche Möglichkeiten und Erfordernisse für eine postgraduale Weiterbildung der landwirtschaftlichen Fach- und Hochschulkader bestehen, um diese zu befähigen, unser sozialistisches Recht noch besser anzuwenden. /34/ So wurde 1975 in der Sixiierheits- und Reditskonferenz des Kreises Eisenach für den landwirtschaftlichen Bereich eip Programm beschlossen, in dem konkrete Aufgaben zur weiteren Festigung der Gesetzlichkeit und zur Erhöhung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit festgelegt sind. Das Dokument hebt z. B. die Verantwortung der Leiter hervor, sieht die Bildung von Verkehrssicherheitsaktivs in allen KAPs sowie den Einsatz von Brandschutzinspektionen in den Schwerpunktbetrieben vor, verpflichtet die Vorstände zur Auswertung der Konferenz und orientiert die Betriebe auf die Durchführung entsprechender Sicherheitskonferenzen im Jahre 1976. /35/ Vgl. hierzu H. Harrland/H. Kern, „Vielfältige Initiativen der Mitarbeiter der Justizorgane zu Ehren des IX. Parteitages der SED“, NJ 1976 S. 317 ff. 136/ Ausführlicher hierzu: M. Gruska, „Die Bedeutung der Justitiartätigkeit für die Rechtsverwirklichung in den LPG und ihren kooperativen Einrichtungen“, Staat und Recht 1974, Heft 7, S. 1103 ff. /37/ Vgl. hierzu S. Lassak, „Weiterentwicklung der Tätigkeit der Justitiare“, NJ 1976 S. 320 ff. Dozent Dr. FROHMUT MÜLLER und wiss. Assistent PETER LISCHKE, Sektion III der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR Gerichtskritiken, Hinweise und Empfehlungen wichtige Mittel zur Erhöhung der Wirksamkeit der Rechtsprechung und zur Festigung der Gesetzlichkeit Die Festlegung im Programm der SED, „daß die staatliche Leitungstätigkeit entsprechend den wachsenden Aufgaben bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft weiter qualifiziert und ihre gesellschaftliche Wirksamkeit erhöht wird“/l/, gilt unein- /!/ Programm der SED, Berlin 1976, S. 42 geschränkt auch für die Rechtsprechung als Instrument der staatlichen Leitung zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Von der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit in den Arbeits- und Lebensbereichen der Werktätigen, dem konsequenten Schutz der gesellschaftlichen Grundlagen unseres sozialistischen Staates sowie der Rechte der Bürger gehen bedeutsame Impulse für;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 613 (NJ DDR 1976, S. 613) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 613 (NJ DDR 1976, S. 613)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen sowie der Normen der sozialistischen Gesetzlichkeit entgegenzuwirken. Großzügige und schöpferische Anwendung -de sozialistischen Rechts bedeutet aber auchfn der politisch-ideologischen Erziehungsarbeit deitftarhtern die Erkenntnis ständig zu vermitteln,t daß die in den Rechtspflegebeschlüssen ver- ankerte vorbeugende Einflußnahme nach wie vor die Komponente des Zwangs enthält, welche in der Anwendung der Sicherungs- und Disziplinarmaßnahmen ihren konkreten Ausdruck findet. Sicherheitsgrundsätze zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter zur Gewährleistung eines den Normen der sozialistischen Gesetzt lichkeit entsprechenden politis ch-operativen Untersuchungshaft? zuges Pie Zusammenarbeit:mit anderen Dienst-ein beiten Ministeriums für Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit weiteren Schutz- und Sicherheitsorganen bei der Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter. Die Zusammenarbeit und das Zusammenwirken mit Diensteinheiten Staatssicherheit und anderen Schutz- und Sicherheits- Rechtspflegeorganen bei der Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter. Die Zusammenarbeit und das Zusammenwirken mit Diensteinheiten Staatssicherheit und anderen Schutz- und Sicherheits- Rechtspflegeorganen bei der Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter während der Untersuchungshaft Diensteinheiten gemeinschaftlich unter BerücUcsi chtigun der von ihnen konkret zu lösenden Aufgaben verantwortlich. Durch regelmäßige Abaplrä.Oher.livischen dem Leiter des Unter-suchungsorgansj lind, dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt alle Festlegungen und Informationen, die sich aus den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, wie Fragen der Unterbringung des Verhafteten, den Umfang und die Bedingungen der persönlichen Verbindungen des einzelnen Verhafteten. Im Rahmen seiner allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht trägt der Staatsanwalt außer dem die Verantwortung für die Gesetzlichkeit des Untersuchungshaftvollzuges. Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trägt gegenüber dem Untersuchungsorgan, dem Staatsanwalt und dem Gericht volle Verantwortung für den Vollzug der Untersuchungshaft entsprechend der vorgenannten Grundsätze.

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