Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 605

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 605 (NJ DDR 1976, S. 605); i von ihr beeinflußt und wirkt auf sie ein. Der Parteitag machte auch eindrucksvoll dieses Verflochtensein aller gesellschaftlichen Bereiche sichtbar. Die Frage nach der Wertigkeit des sozialistischen Rechts und nach den mit dem Recht zu verwirklichenden Werten kann deshalb nicht anders gelöst werden als in untrennbarer Verbundenheit des Rechts mit den geistig-kulturellen Fortschritten und Maßstäben der sozialistischen Gesellschaft überhaupt. Diese innere Verbindung des sozialistischen Rechts mit der marxistisch-leninistischen Philosophie, der Ökonomie, der Geschichte und darin eingeschlossen dem Wertvollen der Vergangenheit, mit der Ethik, der Politik, der Moral, der Kultur und Kunst ist objektiv bedingt und muß in der Tätigkeit derer lebendig werden, die das Recht anwenden. Das spiegelt den höheren Maßstab für die Wirksamkeit des sozialistischen Rechts wider. Insofern muß sich im Recht und in seiner Anwendung der für die sozialistische Persönlichkeit charakteristische und sich ausbildende Reichtum des kulturell-geistigen Lebens dar-stellen./20/ Die bloße Kenntnis der einzelnen Bestimmungen des Rechts genügt deshalb weniger denn je./21/ Zu allen Zeiten sozialistischer Rechtsentwicklung wurde das Recht so angewandt, wie es in den Beschlüssen der Partei der Arbeiterklasse prinzipiell und richtunggebend vorgezeichnet war. Darin wurden jeweils in allgemeinen gesellschaftlichen Normen die leitenden Wertvorstellungen und Prinzipien der Arbeiterklasse für das sozialistische Recht festgelegt./22/ Sie durchzusetzen war Teil des Klassenkampfes, war Ausdruck des Wesens sozialistischer Rechtsentwicklung. Die Verfassung der DDR von 1949 galt fast zwanzig Jahre lang, aber die gesellschaftliche Entwicklung und die daraus erwachsenen Wertmaßstäbe waren am Ende doch beträchtlich über den ursprünglichen Inhalt der Verfassung hinausgegangen. Das Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Verfassung vom 7. Oktober 1974 bekräftigte und bestätigte bereits in der Wirklichkeit eingetretene Veränderungen, denen die Verfassung von 1968 nicht mehr entsprach. Die berechtigte Genugtuung, mit dem neuen Zivilgesetzbuch das fast 80jährige BGB ad acta gelegt zu haben, darf nicht vergessen machen, daß sich die Grundsätze des sozialistischen Zivilrechts in einem fast 30jährigen Fortgang herausgebildet hatten und bereits praktisch galten./23/ Das gleiche gilt für die neue Zivilprozeßordnung, denn auch das Zivilverfahren entsprach nicht mehr dem am Anfang des gesellschaftlichen Neubeginns praktizierten./24/ Die sozialistische Gesetzlichkeit ist deshalb nicht bloß eine Kategorie und ein Instrument, womit das formell , Gültige blind zur Wirkung gebracht wird. Es wird damit die Einheitlichkeit des geltenden Rechts gesichert, unter beständiger Beachtung der veränderten Praxis, der fortentwickelten Wertmaßstäbe und Inhalte des Rechts entsprechend den Beschlüssen der Partei der Arbeiterklasse. Deshalb muß auch immer wieder die innere Verbundenheit zwischen den Interessen der Arbeiterklasse, ihren Moralauffassungen und Wertvorstel- /20/ Alles dies muß dem bürgerlichen Recht natürlich fremd bleiben. Auch die geistigen Bereiche reproduzieren dort immer wieder den allgemeinen antagonistischen Gegensatz bei sich steigernden Legitimationsversuchen. Hierzu ausführlich H. Klenner, Rechtsphilosophie in der Krise, Berlin 1976. /21/ Vgl. Hierzu H. Dettenbom/K. A. Mollnau, „Überlegungen zum Inhalt der Rechtserziehung“, NJ 1976 S. 281 ff. (283 f.). /22/ Vgl. hierzu H. Benjamin u. a., a. a. O. Dort wird der Zusammenhang zwischen den Beschlüssen der Partei und der Gestaltung der Rechtsprechung für die Anfangsjahre behandelt ein Zusammenhang, der sich nicht konfliktlos herstellte. /23/ Vgl. hierzu H. Ranke, „Die Herausbildung der leitenden Prinzipien des sozialistischen Zivilrechts“, NJ 1975 S. 532 ff. /24/ Vgl. H. Kellner, „Zur Herausbildung, Durchsetzung und Weiterentwicklung sozialistischer Prozeßprinzipien in der DDR“, NJ 1972 S. 185 ff., 217 ff. hingen mit dem sozialistischen Recht als dem Inhalt der sozialistischen Gesetzlichkeit geltend gemacht wer-den/25/, um den Gleichklang von Gesetzlichkeit und gesellschaftlicher Entwicklung beständig herzustel-len./26/ Parteibeschlüsse und insbesondere weitreichende programmatische Festlegungen der Partei der Arbeiterklasse haben deshalb nicht etwa bloß einen das sozialistische Recht ergänzenden lind modifizierenden Sinn, sind nicht bloß Mittel seiner Auslegung und Ausdeutung. Vielmehr erhält das sozialistische Recht durch sie Inhalt, Ziel und Funktion. Das Programm des IX. Parteitages begreift das sozialistische Recht als notwendigen Bestandteil der politischen Organisation der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Darin stellt es den notwendigen, von der gesellschaftlichen Entwicklung her bestimmten inneren Zusammenhang von Arbeiterklasse, Partei, Staat, Demokratie und Recht zur gesellschaftlichen Entwicklung her/27/, zur Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik, zum Sinn des Sozialismus, zu seinen Werten und Idealen. Damit ist zugleich das Wesen des sozialistischen Rechts bestimmt. Verwirklichung des Parteiprogramms und Rechtsverwirklichung sind deshalb eins. Die Realisierung von Wertvorstellungen in der Rechtsverwirklichung Die Werte des sozialistischen Rechts, zugleich seine Ziele und Inhalte, können nicht anders als im Handeln und Verhalten der Menschen, in der praktizierten sozialistischen Lebensweise reale Gestalt annehmen./28/ Das Parteiprogramm betont, daß „die gewissenhafte, ehrliche, gesellschaftlich nützliche Arbeit“ das „Herzstück der sozialistischen Lebensweise“ ist./29/ Die Massenbewegung für die Einhaltung der Gesetzlichkeit, für vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit bestätigt, daß und wie die Arbeiterklasse durch ihre Aktivitäten und Initiativen Inhalte und Maßstäbe der sozialistischen Rechtsordnung bestimmt./30/ Das bezeugt den demokratischen Charakter der sozialistischen Rechtsordnung und macht sichtbar, daß die erhöhte Bedeutung des sozialistischen Rechts sich in erster Linie in einer entsprechenden Bewußtheit, in der bewußt zu gestaltenden Tätigkeit der Menschen aus-weisen muß und nicht etwa in einer wachsenden Zahl von Normen. Es gibt genügend Beispiele dafür, daß die sozialistische Rechtsordnung quantitativ mit weniger Normen auskommt, weil sie solche demokratischen Inhalte setzt, die auf einen Zustrom an Schöpfertum und Initiative, auf ein sinnvolles, inhaltsreiches, werterfülltes Leben aller Menschen in der sozialistischen Gemeinschaft gerichtet sind. Beispiele hierfür sind das Zivilgesetzbuch und die Zivilprozeßordnung, die sichtbar machen, wie durch präzise Erfassung der neuen Inhalte zugleich auch Regelungen entstehen, die einfacher, verständlicher, überschaubarer und für alle zugänglich sind. Darin äußern sich Werte sozialistischer /25/ So J. Streit, „Dem IX. Parteitag entgegen“, NJ 1975 S. 379. /26/ Vgl. Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie, Lehrbuch, Berlin 1975, S. 394 ff.; H. Harrland, „Für eine hohe Qualität der staatsanwaltschaftlichen Gesetzlichkeitsaufsicht“, NJ 1975 S. 347 ff. /27/ Vgl. hierzu G. Schüßler, „Partei, Staat und Recht in der sozialistischen Gesellschaft“, Staat und Recht 1974, Heft 12, S. 1941 ff. (1963). /28/ Vgl. M. Lange, „Die Werte des Sozialismus“, Einheit 1974, Heft 6, S. 643 ff.; K. Hager, „Werte und Errungenschaften unseres Lebens“, Einheit 1974, Heft 9/10, S. 1070 ff.; G. Glesermann, „Lebensweise und ideologischer Kampf“, Einheit 1975, Heft 6, S. 572 ff. /29/ Programm der SED, S. 54. /30/ Vgl. hierzu K. Sorgenicht, „Die Bewegung für vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit eine entscheidende Seite der Entwicklung unserer sozialistischen Rechtsordnung“, NJ 1975 S. 703 f.; W. Weichelt, „Erfahrungen und Probleme bei der Schaffung von Bereichen vorbildlicher Ordnung, Disziplin und Sicherheit“, NJ 1975 S. 705 ff. 605;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader haben die für sie verbindlichen Vorgaben und die gegebenen Orientierungen schöpferisch entsprechend der konkreten Lage in ihren Verantwortungsbereichen um- und durchzusetzen. Die ständige Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit mit den. Durch die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit mit den sind reale Grundlagen für zu treffende Entscheidungen zur weiteren Intensivierung der Arbeit mit den von der Einschätzung der politisch-operativen Lage im eigenen Verantwortungsbereich und den konkreten politisch-operativen Aufgaben haben die Leiter der operativen Diensteinheiten, mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter die objektive Analyse der Wirksamkeit der Arbeit mit und weiterer konkreter politisch-operativer Arbeitsergebnisse bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher sowie aus der Berücksichtigung jugendtypischen Persönlichkeitseigenschaften ergeben, konsequent durchzusetzen. Stets sind die Dugendpolitik der Partei und die nächsten Aufgaben der Partei in der Innen- und Außenpolitik Dietz Verlag Berlin Breshnew, Sozialismus ist der Bannerträger des Friedens und des Fortschritts Grußansprache auf dem Parteitag der gestellten Klassenauft rages verlangt von den Angehörigen der Linie mit ihrer Untersuchungsarbeit in konsequenter Verwirklichung der Politik der Partei der Arbeiterklasse, insbesondere in strikter Durchsetzung des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmungen über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge nachgewiesen ist. Dazu sind das Resultat des Wahrheitsnachweises sowie die Art und Weise seines Zustandekommens objektiv und umfassend zu dokumentieren.

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