Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 602

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 602 (NJ DDR 1976, S. 602);  unmittelbar - nämlich bei der Wahl der Schöffen der Kreisgerichte oder durch ihre gewählten Volksvertretungen bestimmen, wer die Rechtsprechung ausüben soll. Zugleich verwirklichen sie die demokratische Kontrolle darüber, daß entsprechend ihrem in der Verfassung und in anderen Rechtsvorschriften zum Ausdruck kommenden Willen Recht gesprochen wird. Die gründliche, verantwortungsbewußte Auswahl und Prüfung der Kandidaten für das hohe Amt eines Schöffen, der als gleichberechtigter Richter am Bezirksgericht tätig werden soll, war dabei ein tragendes Element der gesamten Wahlbewegung. Die in § 17 des Wahlgesetzes vom 24. Juni 1967 (GBl. I S. 301) enthaltene Weiterentwicklung des demokratischen Charakters unseres Wahlrechts wonach die von den demokratischen Parteien und Massenorganisationen zu nominierenden Abgeordnetenkandidaten zuvor von den Kollektiven, in denen sie tätig sind, geprüft und vorgeschlagen werden sollen fand auch bei der Auswahl der Schöffenkandidaten Anwendung. Das ist vor allem deshalb politisch bedeutsam, weil dadurch die Mitverantwortung der Arbeitskollektive für die Unterstützung der Schöffen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und umgekehrt die Verantwortung der Schöffen gegenüber ihren Arbeitskollektiven wesentlich gestärkt wird. y Die Wahlbewegung hat gezeigt, daß die Arbeitskollektive in Betrieben und Produktionsgenossenschaften über die Aufstellung von Kandidaten für das Schöffenamt sorgfältig beraten haben. So haben z. B. im VEB Traktorenwerk Schönebeck die Mitglieder der Brigade der Mechanischen Werkstatt am 31. August 1976 die Stanzerin Elli Schmidt als Schöffenkandidatin vorgeschlagen. Sie hoben hervor, daß ihre Kollegin Elli Schmidt eine ausgezeichnete Arbeiterin ist, die durch vorbildliche Nutzung der Arbeitszeit eine hohe Normerfüllung erzielt. Als Mitglied der Konfliktkommission des Betriebes trägt sie zur konsequenten Durchsetzung des Arbeitsrechts im Betrieb bei und setzt sich zugleich offensiv mit Mängeln im Arbeitsprozeß auseinander. Die Brigade betrachtete es als Auszeichnung, daß ein Mitglied des Kollektivs am Bezirksgericht Magdeburg Recht sprechen soll, und erklärte sich bereit, während der Schöffeneinsätze der Kollegin Elli Schmidt durch erhöhte Arbeitsleistungen für eine kontinuierliche Planerfüllung in der Mechanischen Werkstatt zu sorgen. Ferner verpflichtete sich das Kollektiv, durch vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit im Bereich dazu beizutragen, daß der VEB Traktorenwerk erneut seinen Titel „Betrieb der vorbildlichen Ordnung und Sicherheit“ verteidigen kann. Für die Funktion als Schöffe am Bezirksgericht kandidieren 2 076 Werktätige lebenserfahrene, in der Arbeit wie überhaupt im persönlichen Verhalten vorbildliche Bürger aus allen Klassen und Schichten der Bevölkerung. Außerdem sind 46 Werktätige als Schöffen für den Senat für Arbeitsrecht beim Obersten Gericht vorgesehen, die vom Bundesvorstand des FDGB vor-geschlagen wurden. Auch als Direktoren und Richter der Bezirksgerichte kandidieren mit dem Volk und unserem sozialistischen Staat fest verbundene, klassenbewußte, politisch erfahrene und in der Praxis bewährte Kader. Mehr als 74 Prozent der 313 Kandidaten entstammen der Arbeiterklasse. Zu ihnen gehört z. B. der 48jährige Dr. Alfred Zoch, der nach Abschluß der Maurerlehre drei Jahre lang in einem VEB Kreisbaubetrieb gearbeitet hatte, dann nacheinander als Bürgermeister einer kleinen Gemeinde und hauptamtlich in einer FDJ-Kreisleitung tätig war, schließlich nach zweijährigem Besuch eines Volksrichterlehrgangs im Jahre 1954 zur Justiz kam. Er absolvierte später ein juristisches Fernstudium und promovierte 1966 mit einem strafrechtlichen Thema zum Doktor der Rechtswissenschaft. Den Lesern der Zeitschriften „Neue Justiz“ und- „Der Schöffe“ ist er durch zahlreiche Beiträge bekannt geworden. Als Richter am Kreisgericht und am Bezirksgericht, als Direktor eines Kreisgerichts und schließlich als Stellvertreter des Direktors des Bezirksgerichts Potsdam hat Dr. Alfred Zoch sich umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der Rechtsprechung und ihrer Leitung erworben. Nahezu die Hälfte aller Schöffenkandidaten sind Frauen. Auch bei den Direktoren und Richtern beweist der Frauenanteil von fast 36 Prozent, daß in der Justiz der DDR das Prinzip der Gleichberechtigung von Mann und Frau verwirklicht ist. In der jetzt abgelaufenen Wahlperiode von 1971 bis 1976 haben die Richter und Schöffen des Obersten Gerichts und der Bezirksgerichte eine erfolgreiche Arbeit geleistet. Der vom Genossen Erich Honecker erstattete Bericht des Zentralkomitees an den IX. Parteitag der SED sagt dazu: „Wir würdigen die pflichtbewußte Arbeit der Justiz- und Sicherheitsorgane für den Schutz unseres sozialistischen Staates, des Volkseigentums und der Rechte der Bürger.“ Diese Wertschätzung, in die auch die Tätigkeit der Richter und Schöffen eingeschlossen ist, ist Teil der guten Bilanz, die der Parteitag ziehen konnte. Sie erfüllt alle Mitarbeiter der Justizorgane mit berechtigtem Stolz und ist zugleich Ansporn für neue Leistungen und Initiativen bei der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Prof. Dr. habil. GERHARD HANEY, Sektion Staats- und Rechtswissenschaft der Friedrich-Schiller-Universität Jena Werte der Arbeiterklasse und sozialistisches Recht Mit der Rechtssetzung und der Rechtsverwirklichung werden immer objektiv bedingte, vom herrschenden Klasseninteresse bestimmte Werte (im nichtökonomischen Sinne dieses Begriffs) gesetzt, angewandt, ausgeführt und erfüllt. Rechtsbewußtsein ist Klassenbewußtsein und darin zugleich Wertbewußtsein./l/ Rechtlich entscheiden heißt werten. Anklage und Urteil sind immer von Wertungen geprägt. Die gegen Imperialismus und Krieg, gegen Völkerverhetzung und Chauvinismus, gegen Ausbeutung und Kriminalität gerichteten Entscheidungen waren ebenso wie die für den Frieden und den proletarischen Internationalismus, für die Sicherung und den Schutz des Errungenen, für die Gleich- /I/ vgl. J. A. Lukaschewa, „Rechtsbewußtsein, Rechtserziehung und Rechtskultur“, NJ 1976 S. 394 ff. berechtigung von Mann und Frau, für sozialistische Demokratie, Freiheit und Gerechtigkeit getroffenen Maßnahmen der Justizorgane stets auf das Geltendmachen und den Vollzug von Werten der Arbeiterklasse gerichtet./2/ Werte in diesem Sinne verkörpern, erfassen und widerspiegeln somit die Bedeutsamkeit, den gesellschaftlichen Rang von Objekten, gesellschaftlichen Beziehungen, Interessen, Eigenschaften, Bedürfnissen, Handlungen und Verhaltensweisen für das individuelle und gesellschaftliche Leben./3/ /2/ Vgl. H. Benjamin u. a., Zur Geschichte der Rechtspflege der DDR 1945-1949, Berlin 1976, S. 26 ff., 203 ff. /3/ Vgl. Philosophisches Wörterbuch, 10. Aufl., Leipzig 1974, Bd. 2, S. 1291 ff.; W. W. Mschwenig eradse, „Der Marxismus und 602;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 602 (NJ DDR 1976, S. 602) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 602 (NJ DDR 1976, S. 602)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft nicht entgegenstehen. Die Gewährung von Kommunikations- und Bewegungsmöglichkeiten für Verhaftete, vor allem aber ihr Umfang und die Modalitäten, sind wesentlich von der disziplinierten Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft, zur kurzfristigen Beseitigung ermittelter Mißstände und Wiederherstellung :. yon Sicherheit und. Ordnung, sowie, zur -Durchführung-. Von Ordhungsstrafverfahren materieller Wiedergutmachung.

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