Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 600

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 600 (NJ DDR 1976, S. 600); §32 GBA. Ein Werktätiger in einer Leitungsfunktion (hier: ökonomischer Leiter), der wiederholt unter Ausnutzung seiner Stellung im Betrieb sozialistisches Eigentum entwendet, sich dabei zum Teil der Hilfe anderer Mitarbeiter bedient und versucht, seine Handlungen zu verschleiern, begeht so schwerwiegende Arbeitsdisziplinverletzungen, daß der Ausspruch einer fristlosen Entlassung gerechtfertigt ist. BG Frankfurt (Oder), Urteil vom 4. März 1976 BAB 9/76. Der Kläger war beim Verklagten als ökonomischer Leiter tätig. Im Juni 1975 mußte mit ihm eine Aussprache geführt werden, weil er unberechtigt Gegenstände aus dem Betrieb (u. a. Farbe, Maschendraht und einen Handfeuerlöscher) mitgenommen hatte bzw. diese Sachen auf sein Grundstück bringen ließ. Ihm wurde eine Mißbilligung ausgesprochen. Am 2. September 1975 wurde bekannt, daß der Kläger 10 Kartons mit je 12 Dosen Farbe entwendet hatte. Um seine Verhaltensweise zu verschleiern, hatte er sich als Vorgesetzter von der verantwortlichen Mitarbeiterin die entsprechenden Materialentnahmescheine geben lassen. Der Verklagte sprach daraufhin im Ergebnis eines Disziplinarverfahrens die fristlose Entlassung aus, der die BGL zustimmte. Den Einspruch des Klägers gegen diese Disziplinarmaß-nahme wies die Konfliktkommission ab. Auf die dagegen gerichtete Klage hob das Kreisgericht den Beschluß der Konfliktkommission auf und erklärte die fristlose Entlassung für rechtsunwirksam. Gegen diese Entscheidung legte der Verklagte Berufung ein, die Erfolg hatte. Aus den Gründen.: Dem Kreisgericht ist darin zu zu stimmen, daß eine fristlose Entlassrung als schwerste Disziplinarmaßnahme nur dann anzuwenden ist, wenn, der Werktätige schwerwiegende Verletzungen der Arbeitsdisziplin begangen hat. Das Kreisgericht ist allerdings unrichtigerweise davon ausgegangen, daß im vorliegenden Fall die Voraussetzungen für eine fristlose Entlassung nicht gegeben sind. Es hat bei seiner Wertung nur ungenügend die Stellung, die der Kläger hatte, und die sich daraus ergebende Verantwortung berücksichtigt. Als ökonomischer Leiter hatte der Kläger insbesondere die Aufgabe, einen ordentlichen Arbeitsablauf im ökonomischen Bereich, darunter auch in der Materialausgabe, zu sichern und zu gewährleisten, daß überall Ordnung, Disziplin und Sauberkeit herrschen und das sozialistische Eigentum vor fremdem Zugriff gesichert wird. Indem der Kläger in mehreren Fällen die genannten Gegenstände an sich brachte, Sie sich teilweise sogar durch einen anderen Beschäftigten nach Hause bringen ließ und sich später, um seine Handlungen zu vertuschen, von der ihm unterstellten Mitarbeiterin Materialentnahmescheine geben ließ, verletzte er gröblich seine Pflicht zum Schutz des sozialistischen Eigentums und ist seiner Verantwortung als Leiter, insbesondere gegenüber den ihm unterstellten Mitarbeitern, nicht gerecht geworden. Das Kreisgericht hat auch den Umstand ungenügend bewertet, daß der Kläger in mehreren Aussprachen bestrebt war, die Wahrheit zu verschleiern, wodurch das Vertrauensverhältnis, das für eine solche Funktion gegeben sein muß, noch stärker gestört wurde. Ein Leiter, der wiederholt unter Ausnutzung seiner Stellung im Betrieb sozialistisches Eigentum entwendet, sich hierbei zum Teil der Hilfe anderer Mitarbeiter bedient und versucht, seine Handlungen zu verschleiern, begeht so schwerwiegende Verletzungen der Arbeitsdisziplin, daß der Ausspruch einer fristlosen Entlassung nach § 32 GBA gerechtfertigt ist. Inhalt Seite Friedrich E b e r t : Die vom IX. Parteitag herausgearbeiteten Grundpositionen der SED zur weiteren Entwicklung von Staat, Recht und Demokratie in der DDR 569 Prof. Dr. Gerhard Schußler: Wahlen in der DDR Ausdruck wahrhafter Demokratie 576 Ober einige theoretische Probleme und praktische Aufgaben der Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung (Redaktionelles Gespräch mit Dr. Harri Harr-land, Prof. Dr. loachim Renneberg und Prof. Dr. Erich Buchholz) 579 Erläuterungen zum neuen Zivilrecht Prof. Dr. habil. Martin Posch : Allgemeine zivilrechtliche Schutznormen, Verhaltenspflichten und Rechtfertigungsgründe 584 Berichte Dr. Siegfried P e t z o I d : Referentenkonferenz über Aufgaben der Staats- und Rechtspropaganda nach dem IX. Parteitag der SED 591 Aus dem Alltag des Rechtsstaats der Monopole Langfinger im Polizeirock 589 Nachrichten Ehrendoktorwürde für Prof. Dr. Werner Artzt 583 Rechtsprechung Strafrecht Oberstes Gericht: Zum Tatbestandsmerkmal „allgemeine Gefahr“ i. S. des §200 StGB bei erheblich in ihrer Fahrtüchtigkeit beeinträchtigten Radfahrern 592 BG Karl-Marx-Stadt: Zu den Tatbestandsmerkmalen „schwere Schädigung“ und „besonders große Intensität“ bei verbrecherischem Diebstahl nach § 162 Abs. 1 Ziff. 1 und 3 StGB Anm. Rudi Beckert 594 Zivilrecht BG Frankfurt (Oder): Zu den Anforderungen an die Sachaufklärung im Verfahren zur Entscheidung über eine Beschwerde gegen eine Entscheidung des Staatlichen Notariats . 597 BG Erfurt: Zur Frage, ob im Verfahren zum Erlaß einer gerichtlichen Zahlungsaufforderung zugleich über die Erfüllung des Anspruchs entschieden werden kann 597 Stadtgericht von Groß-Berlin: Zu den Voraussetzungen, unter denen ein dem Schuldner auferlegtes Zwangsgeld nicht mehr beigetrieben werden kann 598 Arbeitsrecht Oberstes Gericht: Zur Frage, ob Betriebe verpflichtet sind, die bei ihnen beschäftigten Werktätigen zu einem ordnungsgemäßen Verhalten als Fußgänger im Straßenverkehr während der Arbeitszeit anzuhalten 598 BG Frankfurt (Oder): Zum Ausspruch der fristlosen Entlassung gegenüber einem Leiter, der unter Ausnutzung seiner Stellung das sozialistische Eigentum geschädigt hat 600 Aus alledem ergibt sich, daß die fristlose Entlassung berechtigt ausgesprochen wurde. Der Kläger war demzufolge unter Aufhebung des Urteils des Kreisgerichts mit seiner Forderung nach Aufhebung der fristlosen Entlassung abzuweisen.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 600 (NJ DDR 1976, S. 600) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 600 (NJ DDR 1976, S. 600)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Androhung strafrechtlicher Folgen im Falle vorsätzlich unrichtiger oder unvollständiger Aussagen sowie über die Aussageverweigexurngsrechte und? Strafprozeßordnung . Daraus ergeben sich in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Ermittlungsverfahren Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Wissenschaftskonzeption für die perspektivische Entwicklung profilbestimmender Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit an der Hochschule Staatssicherheit nach dem Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Programm der Partei , Dietz Verlag Berlin Honecker, Interview mit der Zeitschrift Lutherische Monatshefte Honecker, Interview für die Zeitschrift Stern, Mielks, Verantwortungsbewußt für die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit und die Hauptvvege ihrer Verwirklichung in Zusammenhang mit der Dearbeitung von Ermittlungsverfahren. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in jedein Ermit tlungsver fahren und durch jeden Untersuchungsführer. Die bereits begründete Notwendigkeit der ständigen Erhöhung der Verantwortung der Linie zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren bedingt die Untersuchung der Anforderungen an die Kontrolle der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren durch die Leiter herausgearbeitet. Die vorliegende Forschungsarbeit konzentriert sich auf die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Linie und den damit zusammenhängenden höheren Anforderungen an die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissen- schaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Arbeit Staatssicherheit ; die grundlegende Verantwortung der Linie Untersuchung für die Gewährleistung dieser Einheit im Zusammenhang mit der Sicherung von Transporten Verhafteter sind ursächlich für die hohen Erfordernisse, die an die Sicherung der Transporte Verhafteter gestellt werden müssen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X