Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 582

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 582 (NJ DDR 1976, S. 582); ökonomischen, sozialen wie geistig-moralischen und kulturellen Vorzüge unserer sozialistischen Gesellschaft in bewußter Auseinandersetzung mit allen dem Sozialismus fremden und feindlichen Erscheinungen entwik-keln und zur Geltung bringen. Schließlich ist zu bedenken, daß auch noch verschiedenartige Überbleibsel materieller Natur für die Zäh-lebigkeit der Kriminalität von Einfluß sind. Dazu gehören neben anderen Faktoren (wie etwa das Fortbestehen von Restpositionen kapitalistischen Privateigentums bis in jüngere Vergangenheit, deren präzise Wertung den Rahmen unseres Gesprächs sprengen würde) z. B. verschiedene Erscheinungen von anarchischem, gesellschaftlich und rechtlich nicht legitimiertem privatem Einkommens- und Gewinnerwerb, aber auch manche übersteigerten Konsumbedürfnisse, die sich zuweilen selbst in kriminellen Bahnen bzw. deren Nähe bewegen. Solchen Praktiken, die keinbürgerlich-anarchischen Lebensauffassungen entspringen und diese wiederum nähren und sich in verschiedenster Hinsicht negativ auf die sozialistische Bewußtseinsbildung der Bürger auswirken, werden wir mit dem weiteren Ausbau der sozialistischen Produktionsverhältnisse und dem Aufschwung der Produktivkräfte, die eine zunehmend umfassendere Bedürfnisbefriedigung im Sinne der Hauptaufgabe ermöglichen, Schritt für Schritt den materiellen sozialen Boden entziehen. Redaktion: Welche wesentlichen Komponenten gewinnen an Bedeutung, um den gesellschaftlichen Charakter der Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung weiter auszuprägen? Buchholz: Genosse Renneberg hat den Grundansatz bereits ausgesprochen: Indem die Arbeiterklasse als gesellschaftlich-politische Hauptkraft der Errichtung des Sozialismus und Kommunismus im Bunde mit allen Werktätigen ihre historische Mission verwirklicht, werden zugleich schrittweise nach Maßgabe des Fort-schreitens dieser Umwälzung noch vorhandene soziale Existenz- und Entstehungsbedingungen der Kriminalität aufgehoben werden. So legen wir in der Tat wie Engels in seiner berühmten Elberfelder Rede (Marx/ Engels, Werke, Bd. 2, S. 541) formulierte „die Axt an die Wurzel des Verbrechens“, indem wir „den Gegensatz des einzelnen Menschen gegen alle anderen“ durch die revolutionäre Umgestaltung aller Gesellschaftsverhältnisse aufheben und „dem sozialen Krieg den sozialen Frieden entgegen(setzen)“. Je mächtiger die Produktivkräfte werden, je vollkommener sich die sozialistischen Produktions- und anderen Gesellschaftsverhältnisse sowie die sozialistische Lebensweise entwik-keln, je mehr sich die Menschen als sozialistische Persönlichkeiten entfalten, desto günstiger werden die Bedingungen, Straftaten und den ihnen zugrunde liegenden Nachwirkungen der Vergangenheit sowie äußeren Einflüssen effektiv entgegenzuwirken. Auch darin zeigt sich die prinzipielle Überlegenheit bereits des Sozialismus als erster, niederer Phase der einheitlichen kommunistischen Gesellschaftsformation. Um den gesellschaftlichen Charakter der Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung weiter auszuprägen, kommt es folglich entscheidend darauf an, sich bei der Entfaltung und Leitung entsprechender gesellschaftlicher Aktivitäten auf diese objektiven gesellschaftlichen Entwicklungsprozesse zu stützen und aktiv zu ihrer Förderung beizutragen. Es geht um die zielstrebige Förderung und Weiterentwicklung all der bewußten und organisierten Aktivitäten der Arbeiterklasse wie auch aller anderer Werktätigen im Rahmen des Wirkens erstens der staatlichen Organe (Volksvertretungen, ihre Räte und Kommissionen), zweitens der sozialistischen Betriebe (Betriebsleitungen bzw. Vorstände und Arbeitskollektive; im sozialistischen Wettbewerb, insbesondere der Massenbewegung für Ordnung und Sicherheit; bei der Durchsetzung von Rechnungslegung und Kontrolle, des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der sozialistischen Gesetzlichkeit und aktiven Vorbeugung und Bekämpfung von Rechtsverletzungen und Disziplinverstößen usw.) sowie drittens, eng damit verbunden, der Massenorganisationen. Dazu gilt es, die entsprechenden rechtlichen Mittel, die namentlich in den letzten Jahren zahlreich neu erlassen oder -präzisiert wurden, voll auszuschöpfen, so das Gesetz über den Ministerrat, das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe, die VEB-VO, wie auch Beschlüsse der Leitungen der Massenorganisationen, besonders des FDGB und der FDJ. Hierzu gehört generell die staatlich geleitete, kollektive und wechselseitige „Erziehung zur freiwilligen Einhaltung der sozialistischen Rechtsnormen, zum Schutz des sozialistischen Eigentums, einschließlich des Schutzes vor Havarien und Bränden, zu bewußter Disziplin und hoher Wachsamkeit“, was wir als Aufgaben der staatlichen Organe und der gesellschaftlichen Organisationen sowie eines jeden Bürgers begreifen. So steht es im Parteiprogramm, und auch Verfassung (Art. 90) und StGB (Art. 3) verpflichten ausdrücklich dazu. Auf diese Weise verwirklicht und entfaltet sich die führende Rolle der Arbeiterklasse umfassend, auch in ihrer Auswirkung auf die Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität. Denn so wie jede Unordnung und Ungesetzlichkeit Möglichkeiten dafür eröffnet, daß einzelne aus Egoismus oder Raffgier, aus Betriebs- oder Lokalegoismus, aus Disziplinlosigkeit oder Gleichgültigkeit Straftaten oder andere Rechtsverletzungen begehen (zumal sie dann hoffen können, daß ihre Tat unter Verletzung der Leninschen Forderung nach Unvermeidlichkeit der Reaktion ohne gebührende Ahndung bleibt), so wird in dem Maße, in dem wir Ordnung und Gesetzlichkeit, Staatsdisziplin, Rechnungslegung und Kontrolle überall durchsetzen, der Boden für Rechtsverletzungen schrittweise eingeengt, wird allmählich die Notwendigkeit zur Einhaltung der unkomplizierten Grundregeln für jedes Zusammenleben von Menschen immer mehr zur Gewohnheit werden. Diese Leninsche Einsicht überall durchzusetzen und so Verantwortung für das Ganze, eine verantwortungsbewußte Einstellung zu den Pflichten (gewissermaßen als Herzstück sozialistischen Rechtsbewußtseins) zu entwickeln und zu festigen muß von allen staatlichen Organen und Einrichtungen, von allen Leitungen aller Ebenen voll begriffen und zielstrebig verwirklicht werden. Das ist und bleibt m. E. leitungsmäßig die Schlüsselfrage der ganzen Kriminalitätsvorbeugung und -be-kämpfung. Natürlich haben hierbei eine spezifische Aufgabe die Justiz- und Sicherheitsorgane, die Juristen überhaupt. Sie erfüllen diese in erster Linie durch hohe Qualität und gesellschaftliche Wirksamkeit ihrer jeweiligen Tätigkeit (Rechtsprechung, Strafverfolgung, Gesetzlichkeitsaufsicht). Diesen Erfordernissen werden sie um so eher gerecht, je besser sie es verstehen, die Vorzüge des Sozialismus dazu gehört ganz wesentlich die gewachsene Aktivität der Kollektive und gesellschaftlichen Kräfte in ihrer jeweiligen Tätigkeit zur Geltung zu bringen, indem diese, wie es als strategische Grundorientierung für diesen Bereich im Parteiprogramm formuliert wird, „noch enger mit der gesellschaftlichen Aktivität zur Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit verbunden“ wird. Das schließt eine wirkungsvolle Öffentlichkeitsarbeit ein. 582;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 582 (NJ DDR 1976, S. 582) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 582 (NJ DDR 1976, S. 582)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Der Leiter der Abteilung ist gegenüber dem medizinischen Personal zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung über die Art der Unterbringung. Weisungen über die Art der Unterbringung, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Umstände und Gründe für den Abbruch des Besuches sind aktenkundig zu machen. Der Leiter der Abteilung der aufsichtsführende Staatsanwalt das Gericht sind unverzüglich durch den Leiter der Abteilung der zugleich Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist, nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Untersuchungshaftanstalt ist Vollzugsorgan., Die Abteilung der verwirklicht ihre Aufgaben auf der Grundlage - des Programms der Partei , der Beschlüsse der Parteitage der Partei , der Beschlüsse des und seines Sekretariats sowie des Politbüros des der Partei , und die Anweisung des Ministeriums für Kultur zur Arbeit mit diesen Laienmusikgruppen eingehalten und weder sektiererische noch liberalistische Abweichungen geduldet werden, Es ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der die erforderliche Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen operativen Diensteinheit abzustimmen und deren Umsetzung, wie das der Genosse Minister nochmals auf seiner Dienstkonferenz. ausdrücklich forderte, unter operativer Kontrolle zu halten.

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