Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 576

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 576 (NJ DDR 1976, S. 576); so mehr Erfolg haben, je besser ihn die staatlichen Organe bei der Bearbeitung von Eingaben, der Beseitigung von Mängeln und in vieler anderer Hinsicht unterstützen. In den letzten Jahren ist auch der Kontakt unserer Abgeordneten mit den Betrieben, in denen sie tätig sind, enger und vielfältiger geworden. Das ist sehr positiv zu werten. Der Abgeordnete verschafft sich so allein oder in einer Abgeordnetengruppe die Ausgangspositionen, um die Zusammenarbeit zwischen Betrieb und Territorium bei der Lösung gemeinsamer Aufgaben zu fördern und sich der Unterstützung des Betriebskollektivs bei der Arbeit im Wahlkreis bzw. im Wohngebiet zu versichern. Denn die Hauptaufgabe des Abgeordneten ist neben der Teilnahme an den Tagungen und seiner Kommissionsarbeit nach wie vor die Arbeit im Wahlkreis bzw. Wohngebiet. * Die unmittelbar bevorstehende Etappe unserer politischen Arbeit, die wir nutzen müssen, um die vom Parteitag gestellten Aufgaben und Ziele zur Weiterentwicklung unserer sozialistischen Staatsmacht und der sozialistischen Demokratie zu erreichen, ist die Vorbereitung der am 17. Oktober stattfindenden Wahlen zur Volkskammer und zu den Bezirkstagen. Alle Parteitorganisationen, insbesondere aber die Genossen in den Staatsorganen, müssen die Wahlvorbereitung mit einer breiten massenpolitischen Arbeit verbinden. Es geht darum, den Werktätigen, ja allen Bürgern, die Beschlüsse unseres Parteitages zu erläutern und sie mit den sich daraus ergebenden Aufgaben vertraut zu machen. Im Ergebnis dessen müssen wir erreichen das muß gewissermaßen unter dem Schlußstrich der Wahlvorbereitung stehen , daß die Arbeiter, die Genossenschaftsbauern, die Ingenieure, Techniker und Wissenschaftler für neue Taten für den Sozialismus gewonnen werden. Um es mit einem Wort zu sagen: Das Kriterium einer guten Wahlvorbereitung muß für jeden Kommunisten überall der Wille sein, die Menschen für die aktive Verwirklichung der vom Parteitag beschlossenen Friedens- und Entspannungspolitik und der ihre wichtigste Grundlage bildenden Wirtschaft- und Sozialpolitik zu gewinnen. Das von der Volkskammer am 24. Juni 1976 beschlossene neue Wahlgesetz sichert die Übereinstimmung der wahlrechtlichen Bestimmungen mit der Verfassung. In das Gesetz sind die Erfahrungen aufgenommen worden, die wir nach dem VIII. Parteitag bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen gesammelt haben. Das Verfahren der Vorbereitung der Wahlen und die dafür erforderlichen organisatorischen Formen wurden vereinfacht. Für die politisch-ideologische Arbeit ist es bedeutsam, vor allem folgendes zu beachten und das sollte auch zum Kernpunkt der Aussprachen in den Parteikollektiven innerhalb der Staatsorgane gemacht werden: Dieses Gesetz dient ebenso wie die anderen grundlegenden Gesetze der Volkskammer dem Ziel, die politische Organisation der sozialistischen Gesellschaft weiterzuentwickeln. Wir wollen mit ihm erreichen, daß sich Rolle und Autorität der Volksvertretungen weiter erhöhen, die sozialistische Demokratie noch wirksamer und lebendiger wird. Ausdruck dessen ist auch, daß durch das neue Wahlgesetz Rolle und Verantwortung der Ausschüsse der Nationalen Front weiter erhöht werden. Ihnen direkt ist es jetzt übertragen, über die Kandidaten und den Wahlvorschlag für die neuzuwählenden Volksvertretungen zu beraten und zu beschließen. In diesem Zusammenhang hat die Festlegung besondere Bedeutung, daß die Kandidaten für die zu wählenden Volksvertretungen bevor sie von den demokratischen Parteien und Massenorganisationen offiziell nominiert werden, in ihren Arbeitskollektiven geprüft und vorgeschlagen werden sollen. Diese Bestimmung ist auf Erfahrungen gegründet, die wir erstmals bei den letzten Wahlen machen konnten und die sich außerordentlich gut bewährt haben. Sie gibt die Möglichkeit, Hinweise und Einwände der Kollektive zu den Kandidaten rechtzeitig zu berücksichtigen. Es hat sich gezeigt, daß damit wichtige Bedingungen dafür geschaffen werden, die Unterstützung der Kollektive für den künftigen Abgeordneten zu gewährleisten. Prof. Dr. GERHARD SCHÜSSLER, Rektor der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR Wahlen in der DDR Ausdruck wahrhafter Demokratie Der Leser möge es gestatten, zunächst auf eine Episode einzugehen, die sich anläßlich der Wahlen zu den Kreistagen, den Stadtverordnetenversammlungen und den Gemeindevertretungen im Jahre 1954 zugetragen hat: Westliche Journalisten hatten sich aufgemacht, um die „Geheimnisse“ der Wahl in der DDR zu ergründen. Manche von ihnen spekulierten auf Sensationsmeldungen, vieles Ungereimte floß aus ihren Federn, und es fehlte nicht an den üblichen Entstellungen und zynischen Bemerkungen. Einer dieser Journalisten schrieb, die Wähler hätten die Wahlzettel in die Urnen geworfen, ohne auch nur ein Komma zu ändern; FDJler hätten vor den Wahllokalen musiziert und Thälmann-Pioniere Lieder gesungen. Nach der Schilderung dieser und anderer Eindrücke stellte der Journalist fest, das sei eine „seltsame Wahl“, die offensichtlich nur „symbolischen Charakter“ trage, ein nahezu „überflüssiger Akt“. Seine Auffassung begründete er damit, daß die Wahlen in der DDR schon lange vor dem „Umengang“ beginnen, nämlich wenn die Betriebe, die Brigaden und Kollektive diejenigen Personen aus ihrer Mitte Vorschlägen, die ihr Vertrauen genießen, und wenn die Kandidaten auf Wählerversammlungen „ausgesiebt“ würden. Er kam schließlich zu der Feststellung, daß ihm kein Wahlsystem bekannt sei, bei dem auf einer so breiten Basis von „oben“ und von „unten“ die Kandidaten ausgewählt wurden. Man sieht, der Journalist nahm Tatsachen und gesellschaftspolitische Vorgänge wahr, allerdings durch das Prisma der bürgerlichen Ideologie. Warum fand er die Wahlen in unserer Republik seltsam? Offensichtlich deshalb, weil Wahlen unter unseren sozialistischen Bedingungen völlig andere Wesensmerkmale aufweisen als in der kapitalistischen Welt. Wahlrummel, das Gezänk der bürgerlichen Parteien, die industriemäßige Werbung um die Gunst der Wähler für die Kandidaten der großen monopolkapitalistischen Gruppierungen, Versprechungen gegenüber dem Volk, gefälschte politische Bilanzen und heuchlerische Programme all das findet man bei uns nicht vor. Und weil dies so ist, fehlen nach Meinung vieler westlicher Politologen, Staatsrechtler u. ä. im Sozialismus die Attribute einer „richtigen demokratischen Wahl“. Konfrontiert man das Wahlsystem des Kapitalismus mit dem des Sozialismus, untersucht man die Realitäten hinsichtlich der freien politischen Entscheidung in den Wahlen und analysiert Inhalt und Formen der Wahlen, so treten besonders scharf die eklatanten Unterschiede . 576;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 576 (NJ DDR 1976, S. 576) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 576 (NJ DDR 1976, S. 576)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts vom zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Anweisung des Generalstaatsanwaltes der wissenschaftliche Arbeiten - Autorenkollektiv - grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzugec und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit auf diesem Gebiet enthaltenen Festlegungen haben durchgeführte Überprüfungen ergeben, daß insbesondere die in den Befehlen und angewiesenen Ziel- und Aufgabenstellungen nicht in allen operativen Diensteinheiten zu sichern, daß wir die Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit - die die operative Personenaufklärung und -kontrolle, die Vorgangsbearbeitung und damit insgesamt die politisch-operative Arbeit zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher vorzunehmen, zumindest aber vorzubereiten. Es kann nur im Einzelfall entschieden werden, wann der erreichte Erkenntnisstand derartige Maßnahmen erlaubt.

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