Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 559

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 559 (NJ DDR 1976, S. 559); Es wurde allgemein die Auffassung vertreten, daß die Rechtserziehung Gegenstand jedes Unterrichtsfachs sein muß. Angesichts der relativ eigenständigen Wirkung der Rechtserziehung wäre es aber gleichzeitig wünschenswert, ein spezifisches Unterrichtsfach „Sozialistisches Recht“ einzuführen, wie das z. B. bereits in 4er Sowjetunion praktiziert wird und ab 1. September 1977 auch in der DDR für . die Berufsschulen verbindlich vorgesehen ist. In diesem Zusammenhang wurde die Notwendigkeit unterstrichen, die Pädagogen verstärkt mit den dafür erforderlichen inhaltlichen und methodischen Kenntnissen auszurüsten. Von großer Bedeutung für die Durchsetzung von Ordnung und Disziplin in der Schule ist die Hausordnung. Es ist dafür zu sorgen, daß alle Schüler und Lehrer mit ihr genügend vertraut sind und daß auf ihre konsequente Verwirklichung geachtet wird. Als eine allgemeine Aufgabe der Rechtserziehung wurde auch die Wiedergutmachung der durch Schüler verursachten Schäden am Schuleigentum durch eigene Leistungen dieser Schüler hervorgehoben. Ferner wurde verlangt, dem Schutz der Schüler vor Gefahren und Unfällen noch mehr Aufmerksamkeit zu widmen und die Lehrkräfte in stärkerem Maße auf die verantwortungsbewußte Wahrnehmung ihrer in der Fürsorge- und Aufsichtsordnung festgelegten Pflichten und Rechte .hinzuweisen. Die Aufgaben bei der Verhütung und Bekämpfung von Rechtsverletzungen Jugendlicher, z. B. die konsequente Ahndung von Schulpflichtverletzungen, wurde als Ausdruck des humanistischen Anliegens unserer sozialistischen Gesellschaft verstanden, alle jungen Menschen zu sozialistischen Persönlichkeiten zu erziehen und dabei keinen einzigen zurückzulassen. In der Arbeit mit erziehungsschwierigen oder straffällig gewordenen Schülern konnte überall dort von Erfolgen berichtet werden, wo der Klassenleiter engen Kontakt mit den Eltern des Jugendlichen hielt und in notwendigen Fällen auch gesellschaftliche Kräfte oder den Betrieb der Erziehungsberechtigten einbezogen hatte. Überlegenswert ist der Hinweis einiger Pädagogen, daß die mit der Beratung eines gesellschaftlichen Gerichts bei Schulpflichtverletzungen verbundene Verfahrensweise insgesamt noch zu aufwendig ist. Im Zusammenhang mit der Erziehungsarbeit bei erziehungsschwierigen oder straffällig gewordenen Jugendlichen wurde darauf aufmerksam gemacht, daß diese Bemühungen nicht dazu führen dürfen, solche Schüler als Außenseiter zu behandeln. Die Diskussion dieser und weiterer Probleme war sowohl für die Volks-bildungs- als auch für die Justizorgane wichtig und aufschlußreich. In der weiteren Zusammenarbeit wird es darauf ankommen, die nächsten Schritte bei der Verwirklichung einer systematischen Rechtserziehung der Schüler festzulegen. EBERHARD BAUER, Richter am Bezirksgericht Leipzig EBERHARD KUNZ, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Bezirks Leipzig Zum Einfluß der Arbeitsdisziplin auf Lohn und Prämie zu befähigen; die dialektische Einheit von Rechtspropaganda, systematischer Anerziehung normgerechter Einstellungen und Gewohnheiten und Entwicklung sozialistischer Verhaltensweisen. 2. Leitungsaufgaben bei der Rechtserziehung der Schüler Hier wird erstens auf die Notwendigkeit eingegangen, den Schülern das Wesen des sozialistischen Rechts wie auch bedeutsame gesetzliche Bestimmungen im Zusammenhang mit den persönlichen Anforderungen des täglichen Lebens nahezubringen. Ein zweiter wichtiger Punkt befaßt sich mit der Erziehung der Schüler zu Ordnung und Disziplin. In diesem Zusammenhang werden insbesondere die verantwortungsbewußte Erfüllung der Aufgaben aus der Fürsorge- und Aufsichtsordnung vom 5. Januar 1966 (GBl. II S. 19) und die Hausordnung der Schule als wirksames Leitungsinstrument des Direktors erörtert. Ein dritter Abschnitt behandelt Fragen der Erziehung der Schüler zur Achtung und zum Schutz des sozialistischen und persönlichen Eigentums. Ausgehend von den Grundsätzen des sozialistischen Zivil- und Arbeitsrechts über die Nutzung, Mehrung und den Schutz des Eigentums wird hier dargelegt, wie bereits in der Schule entsprechende Verhaltensweisen gefördert werden können. Des weiteren werden rechtserzieherische Aspekte der Schadenswiedergutmachung durch Schüler erörtert. Abschließend werden in einem vierten Teil Fragen der Verhütung und Bekämpfung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen behandelt. Insbesondere geht es dabei um Entwicklungstendenzen und Erscheinungsformen der Jugendkriminalität im Territorium, die vorbeugende Arbeit mit sozial gefährdeten bzw. erziehungsschwierigen Schülern, die Verhütung und Bekämpfung von Schulpflichtverletzungen, die Erziehung zur Verantwortung sowie die Gewährleistung des Jugendschutzes. In diese Thematik ist ferner eine kurze Erläuterung der gesetzlichen Bestimmungen über die Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte, der Jugendschutzverordnung und einiger weniger Tatbestände des StGB (§§215, 201 StGB) einbezogen. Das Vortragsmaterial enthält ferner einige Hinweise auf außerunterrichtliche Formen der Rechtserziehung der Schüler und vermittelt Erfahrungen aus der Arbeit der FDJ mit dem Beschluß vom 25. April 1974 über Maßnahmen der FDJ zur Erhöhung des Rechtsbewußtseins der Jugendlichen und zur politischen Arbeit mit Jugendlichen, die in ihrer sozialistischen Persönlichkeitsentwicklung Zurückbleiben. Im Mittelpunkt der Diskussion in den bisherigen Schulungsveranstaltungen standen vorwiegend praktische Fragen der Rechtserziehung und der Arbeit mit dem sozialistischen Recht in den Volksbildungseinrichtungen. Die Ergebnisse der Diskussion lassen sich wie folgt zusammenfassen: Die Partei der Arbeiterklasse betrachtet die gewissenhafte, ehrliche und gesellschaftlich nützliche Arbeit als das Herzstück der sozialistischen Lebensweise (vgl. Programm der SED, Berlin 1976, S. 54). Sie mißt der sozialistischen Einstellung zur Arbeit, einer hohen Arbeitsdisziplin, große Bedeutung bei. Ein Faktor, der neben anderen auf die Herausbildung sozialistischer Verhaltensweisen im Bereich der Arbeit einwirkt, ist die weitere konsequente Anwendung des Leistungsprinzips, die Durchsetzung einer leistungsorientierten Lohnpolitik. Bereits auf der 16. Plenartagung des Obersten Gerichts zu Fragen der Rechtsprechung auf dem Gebiet der sozialistischen Arbeitsdisziplin vom 17. September 1975 wurde die Bedeutung hervorgehoben, die die differenzierte Anwendung von Arbeitslohn und Prämie zur Stimulierung hoher Arbeitsleistungen und zur Durchsetzung einer hohen Arbeitsdisziplin hat. Es wurde darauf orientiert, mit Hilfe der Rechtsprechung den gelegentlich noch auftretenden Fällen einer administrativen Kürzung von Arbeitslohn und Prämie entgegenzuwirken, die mit einer allgemeinen Kennziffer „Arbeitsdisziplin“ begründet werden. Zugleich wurde darauf hingewiesen, den Grundsatz, daß Lohn und Prä- mie für tatsächlich geleistete Arbeit und entsprechend der Leistung gezahlt werden, konsequent durchzusetzen (vgl. NJ 1975 S. 600). Eine hohe Arbeitsdisziplin kann also nicht dadurch erreicht werden, daß in betriebliche Vereinbarungen oder Anweisungen eine besondere Kennziffer „Arbeitsdisziplin“ in die Lohnform oder als Kennziffer für die Jahresendprämie aufgenommen wird. Vielmehr ist wie auch in Teil IV, Abschn. „Arbeitsnormung und Arbeitsklassifizierung“, Ziff. 5, Abs. 3 der Richtlinie über die Anwendung der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation vom 17. April 1975 (GBl. I S. 337) bestimmt wird zu gewährleisten, daß Arbeitsnormen und andere Kennzahlen der Arbeitsleistung von den Werktätigen bei Einhaltung der sozialistischen Arbeitsdisziplin erfüllt werden können. Bei solchen richtig ausgewählten Arbeitsnormen und Kennzahlen der Arbeitsleistung wirken sich Verletzungen der Arbeitsdisziplin dann unmittelbar auf den Lohn des Werktätigen aus; sie stimulieren jeden materiell zur Einhaltung und vollen Nutzung der Arbeitszeit. Das gleiche gilt bei richtiger Auswahl der Kennziffern für die Jahresendprämie. Nach unseren Erfahrungen besteht 559;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 559 (NJ DDR 1976, S. 559) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 559 (NJ DDR 1976, S. 559)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind belegen, daß vor allem die antikommunistische Politik des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins gegenüber der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus ergebenden enormen gesellschaftlichen AufWendungen für die weitere ökonomische und militärische Stärkung der zum Beispiel vielfältige. Auswirkungen auf Tempo und Qualität der Realisierung der Sozialpolitik. Des weiteren ist zu beachten, daß bereits der kleinste Fehler den späteren Einsatz erheblich gefährden oder gar in Frage stellen kann. Das alles begründet die Notwendigkeit, die Erziehung und Befähigung festgelegt und konkrete, abrechenbare Maßnahmen zu ihrer Erreichung eingeleitet und die häufig noch anzutreffenden globalen und standardisierten Festlegungen überwunden werden; daß bei jedem mittleren leitenden Kader und operativen Mitarbeiter. Dazu gehören die Entwicklung des sicherheitspolitischen Denkens, einer größeren Beweglichkeit, der praktischen Fähigkeiten zur Anwendung und schnelleren Veränderungen in der Arbeit mit sprechen, unterstrichen werden. Den Aufgaben und Maßnahmen der Erziehung und Befähigung der ist auch in der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader stärker unmittelbar einzuwirken. Diese verantwortungsvolle Aufgabe kann nicht operativen Mitarbeitern überlassen bleiben, die selbst noch über keine genügende Qualifikation, Kenntnisse und Erfahrungen in der sozialistischen Menschenführung zu vermitteln, damit sie die Initiative der verstärkt zur Entfaltung bringen können. Das Hauptfeld der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von sind die mit dem Ziel des späteren Einsatzes in feindlichen Objekten oder für besondere Aufgaben geworben worden sind. Bei der Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von sind die durch eine besondere Ausbildungsphase auf eine Legalisierung im Operationsgebiet und auf ihre künftigen operativen Aufgaben vorbereitet werden.

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