Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 558

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 558 (NJ DDR 1976, S. 558); Gegenüber Personen, die schwere Straftaten begangen haben, gegenüber Rückfalltätern, die sich hartnäckig weigern, den Weg der Besserung einzuschlagen und die ein gesellschaftswidriges, parasitäres Leben führen, sind, wie das Plenum des Obersten Gerichts der UdSSR mehrfach erklärte, konsequent die vom Gesetz vorgesehenen strengen Strafen anzuwenden. Es ist zu vermeiden, daß unbegründet Freiheitsstrafen wegen Straftaten ausgesprochen werden, die keine große Gesellschaftsgefährlichkeit aufweisen und für die das Gesetz neben dem Freiheitsentzug auch Strafen festlegt, die keine Isolierung von der Gesellschaft vorsehen. Gegen Täter, die erstmalig eine Straftat begangen haben, ist unter den im Gesetz vorgesehenen Voraussetzungen in stärkerem Maße von der in der Praxis bewährten bedingten Verurteilung zu Freiheitsentzug mit obligatorischer Heranziehung des Verurteilten zur Arbeit Gebrauch zu machen. Bei der Entscheidung über die Anwendung von Freiheitsentzug gegenüber Jugendlichen müssen die Gerichte besonders berücksichtigen, daß die Begehung einer Straftat im minderjährigen Alter nach dem Gesetz ein Umstand ist, der die Verantwortlichkeit mildert. Die Qualität der Rechtsprechung, die Gesetzlichkeit und Begründetheit der Zivil- und Strafurteile hängt vielfach vom Niveau der Arbeit der übergeordneten Gerichte ab, die das Recht haben, die Sachen im Rechtsmittel- und Kassationsverfahren zu überprüfen. Die Tätigkeit dieser Gerichtsinstanzen, insbesondere der Rechtsmittelinstanzen, muß weiter verbessert werden. Ausgehend von den Forderungen des XXV. Parteitages der KPdSU nach einer feinfühligen und aufmerksamen Einstellung zu den Briefen der Werktätigen, ihren Vorschlägen und Anfragen, nach der allseitigen Entwicklung von Kritik und der Beseitigung von Formalismus und Bürokratismus müssen die Gerichte das Niveau ihrer Arbeit bei der Bearbeitung von Rechtsmitteln gegen Straf- und Zivilurteile, Beschlüsse und Verfügungen im gerichtlichen Verfahren erhöhen. Die Obersten Gerichte der Unions- und autonomen Republiken, die Regionsund Gebietsgerichte, die Gerichte der nationalen Bezirke und die Militärtribunale sind verpflichtet, systematisch den Stand der Überprüfung der Rechtsmittel zu analysieren und die Gründe der Einlegung, insbesondere bei wiederholt eingelegten Rechtsmitteln, aufzudecken und ihnen ggf. abzuhelfen. Aktuell bleibt nach wie vor die Aufgabe, eine entsprechende Kultur bei der Durchführung der gerichtlichen Verfahren zu gewährleisten, die Pflicht der Gerichte, die Ursachen und Bedingungen der Rechtsverletzungen gründlicher aufzudecken, die Wirksamkeit der Gerichtskritiken zu erhöhen und zur weiteren Entwicklung des Prinzips der Einbeziehung der Öffentlichkeit in die Ausübung der Rechtsprechung beizutragen. Das Oberste Gericht der UdSSR und die Obersten Gerichte der Unionsrepubliken sind verpflichtet, die Praxis der Gerichte bei der Anwendung der Gesetze umfassender zu verallgemeinern und den Gerichten rechtzeitig erforderliche Erläuterungen zu geben. Die Erfüllung der den Gerichten obliegenden Aufgaben ist undenkbar ohne ihren ständigen fachlichen Kontakt und das Zusammenwirken mit den Justizdienststellen, den Organen der Staatsanwaltschaft, den Organen für innere Angelegenheiten sowie mit den gesellschaftlichen Organisationen. Die Gerichte müssen noch engeren Kontakt mit unserer Rechtswissenschaft unterhalten und sie für die Lösung praktischer Fragen in stärkerem Maße konsultieren. * In unserem Lande sind äußerst günstige Voraussetzungen für die erfolgreiche Erfüllung der Aufgaben der sozialistischen Rechtsprechung geschaffen worden. Die Kommunistische Partei und die sowjetische Regierung schenken den Fragen der Festigung der Gesetzlichkeit, der Sicherung der Gesellschaftsordnung und der Erhöhung der Autorität des Gerichts sehr große Aufmerksamkeit. Das läßt die feste Überzeugung gewinnen, daß die Mitarbeiter der Gerichte alle Maßnahmen ergreifen werden zur weiteren Vervollkommnung der Rechtsprechung und zur Erhöhung ihrer Effektivität im Interesse der Erfüllung des eindrucksvollen Programms, das vom XXV. Parteitag der KPdSU für den laufenden Fünf jahr-plan festgelegt worden ist. (Leitartikel aus „Bjulleten Werchownogo Suda SSSR“ 1976, Heft 2, S. 3 ff. Geringfügig gekürzte Übersetzung aus dem Russischen von Wilfried Jäschke, Berlin. Zwi-sdienüberschriften von der Redaktion) Aus der Praxis für die Praxis Unterstützung der Organe der Volksbildung bei der Rechtserziehung der Schüler Der IX. Parteitag der SED und das X. Parlament der FDJ haben die dialektische Einheit von kommunistischer Erziehung der Jugend und Entwicklung und Festigung ihres Staatsund Rechtsbewußtseins hervorgehoben und auf das Erfordernis hingewiesen, in der pädagogischen Arbeit dem Streben der Jugend nach hohen moralischen und sittlichen Werten noch mehr Raum zu geben. Dabei kommt der moralisch-rechtlichen Erziehung der Schüler der polytechnischen Oberschulen und der erweiterten Oberschulen große Bedeutung zu. Um den Pädagogen bei der Verwirklichung dieser Aufgabe zu helfen, wurde im Bezirk Leipzig in enger Zusammenarbeit zwischen Bezirksschulrat, Bezirksstaatsanwaltschaft und Bezirksgericht ein Vortragsmate- rial „Einführung in Probleme der sozialistischen Rechtserziehung der Schüler“ ausgearbeitet, das in die systematische Weiterbildung für Direktoren der Schulen aufgenommen worden ist. Es macht die Direktoren mit Grundproblemen der inhaltlichen und methodischen Gestaltung der Rechtserziehung der Schüler aus der Sicht der Erfahrungen der Justizorgane vertraut und vermittelt ihnen darüber hinaus Hinweise für die Arbeit mit dem Recht bei der Wahrnehmung ihrer Leitungsverantwortung. Das Material enthält folgende Komplexe: 1. Grundprobleme des sozialistischen Rechts und der Rechtserziehung bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft Hier werden im wesentlichen behandelt: der Klassencharakter des Rechts und die aktive Rolle des Rechts als Instrument des sozialistischen Staates bei der Gestaltung und Entwicklung sozialistischer und kommunistischer Gesellschaftsverhältnisse; die grundsätzlichen Anforderungen, die die Partei der Arbeiterklasse und der sozialistische Staat an die Gestaltung und Durchsetzung des sozialistischen Rechts stellen, insbesondere: Gewährleistung der Rechtssicherheit, Erziehung zur freiwilligen und bewußten Einhaltung der Gesetzlichkeit, Ordnung und Disziplin, vorbehaltlose und vorbildliche Achtung der Gesetzlichkeit durch alle Staats- und Wirtschaftsfunktionäre, die ständige Vervollkommnung unserer sozialistischen Rechtsordnung auf breiter, demokratischer Grundlage; die Aufgabe der sozialistischen Rechtserziehung, zur Herausbildung und Festigung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins aller jungen Menschen beizutragen und sie zur aktiven Teilnahme an der Rechtsverwirklichung 5 58;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 558 (NJ DDR 1976, S. 558) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 558 (NJ DDR 1976, S. 558)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Mohnhaupt, Die Bekämpfung der Lüge bei der Ver- nehmung des Beschuldigten Berlin, Humboldt-Universität, Sektion Kriminalistik, Diplomarbeit Tgbo- Muregger, Neubauer, Möglichkeiten, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen prinzipiell die gleichen Faktoren und Wirkungszusammenhänge aus dem Komplex der Ursachen und Bedingungen von Bedeutung sind wie für das Zustandekommen feindlich-negativer Einstellungen. Hierbei ist jedoch zu beachten, daß bei Sicherheitsdurchsuchungen eine Reihe von Beweismitteln den Betreffenden nicht abgenommen werden können. Der vorläufig Festgenommene darf nicht körperlich untersucht werden.

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