Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 557

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 557 (NJ DDR 1976, S. 557); büßen wegen der Nichterfüllung von Wirtschaftsverträ-■gen der Kollektivwirtschaften und zwischenkollektivwirtschaftlichen Organisationen mit staatlichen und genossenschaftlichen Betrieben und Organisationen. Die ordnungs- und fristgemäße Durchführung solcher Verfahren hat große Bedeutung für die Gewährleistung der sorgsamen Behandlung des sozialistischen Eigentums, die Erhöhung der Effektivität der gesellschaftlichen Produktion und die Erfüllung der Volkswirtschaftspläne. Die Gerichte müssen bei den typischsten Verfahren wegen Entwendungen, Wirtschaftsstraftaten und Amtsdelikten für eine breite Öffentlichkeit der gerichtlichen Verhandlung sorgen und diese Prozesse als Mittel der Erziehung der Bürger zum sorgsamen und umsichtigen Umgang mit dem Volkseigentum und zur Unduldsamkeit gegenüber jeglichen Erscheinungen von Mißwirtschaft, Bestechung, Betrug und Täuschung des Staates nutzen. Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Rechte der Bürger Bei der Verwirklichung des vom XXV. Parteitag der KPdSU beschlossenen Programms der sozialökonomischen Entwicklung hat die Gewährleistung des Schutzes von Leben, Gesundheit und Würde der Sowjetbürger besondere Bedeutung. ' Unter Berücksichtigung dessen sind die Gerichte verpflichtet, Strafverfahren wegen vorsätzlicher Tötung, Vergewaltigung, böswilligen Rowdytums und anderer Straftaten gegen die Person und die öffentliche Ordnung besonders sorgfältig durchzuführen. Die Materialien aus solchen Verfahren sowie die Verfahren selbst sollen zur Herausbildung einer Atmosphäre genutzt werden, in der Personen, die derartige Straftaten begangen haben, allgemein verurteilt werden Die Forderung des XXV. Parteitages, die Arbeits- und Wohnungsmietrechte sowie andere Persönlichkeits- und Vermögensrechte der Bürger zu wahren, unterstreicht die Aktualität der gerichtlichen Verhandlung von Arbeitsrechts- und Wohnungsmietstreitigkeiten sowie von Verfahren, die mit der Verletzung der Vorschriften über die Sicherheitstechnik, den betrieblichen Gesundheitsschutz unfl anderer Regeln des Arbeitsschutzes verbunden sind. Große Bedeutung gewinnt auch die frist- und ordnungsgemäße Behandlung von Rechtsstreitigkeiten wegen Lohnzahlungen, der Jahresendprämie und anderer im Lohnsystem vorgesehener Formen der materiellen Stimulierung, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Lösung von Aufgaben zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität, der Qualitätsverbesserung, der Selbstkostensenkung und der Festigung der Arbeitsdisziplin stehen. .1 Die Erhöhung der Qualität der gerichtlichen Tätigkeit bezieht sich in gleichem Maße auch auf die Durchführung von Verfahren, zu denen es wegen der Verletzung der Gesetze über den Umweltschutz, insbesondere der Boden- und Wassergesetzgebung, sowie der Rechtsnormen kommt, die auf den Schutz der Pflanzen- und Tierwelt gerichtet sind. Die Effektivität der gerichtlichen Verhandlung dieser Sachen hängt in besonderem Maße davon ab, daß sie die Aufmerksamkeit einer breiten Öffentlichkeit auf sich ziehen und daß über die Bestrafung der Täter, den Ersatz des angerichteten materiellen Schadens sowie über die Anwendung solcher im Gesetz vorgesehener Arten von Strafen, wie die Aberkennung des Rechts, bestimmte Funktionen zu bekleiden oder eine bestimmte Tätigkeit auszuüben, begründet entschieden wird. Bekämpfung der Jugend- und der Rückfallkriminalität Die Kommunistische Partei und die sowjetische Regierung messen der Erziehung der heranwachsenden Generation große Bedeutung bei. Im Rechenschaftsbericht an den XXV. Parteitag unterstrich Genosse L. I. Breshnew, daß die Erziehung der Jugend keine einfache Aufgabe ist, da es sich hier um Jugendliche mit noch nicht endgültig ausgereiftem Charakter handelt. Diese Hinweise verpflichten die Gerichte, den Verfahren wegen Straftaten Jugendlicher besondere Aufmerksamkeit zu schenken, um die vorbeugende Wirkung der gerichtlichen Tätigkeit zu erhöhen. Den Gerichten wie auch den anderen rechtsschützenden Organen stehen genügend gesetzliche Normen zur Verfügung, deren richtige Anwendung es ermöglicht, den Rückgang von Rechtsverletzungen Jugendlicher wirksam zu beeinflussen. Um die Qualität der Entscheidung in solchen Verfahren zu erhöhen, sind die Gerichte verpflichtet, die Umstände der Straftat gründlich und allseitig aufzudecken, sorgfältig zu prüfen, ob es begründet ist, die Jugendlichen strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Energisch ist gegen Erwachsene vorzugehen, die Jugendliche in die Begehung von Rechtsverletzungen einbeziehen und sie zu übermäßigem Alkoholgenuß verleiten. Auf festgestellte Mängel in der Erziehungsarbeit an Schulen, berufstechnischen Lehranstalten, in Betrieben und in der Familie ist konsequenter zu reagieren. Die erfolgreiche Lösung der Aufgaben zur Kriminalitätsbekämpfung hängt vielfach von der Organisation der Arbeit zur Vorbeugung und Verhütung von Rechtsverletzungen vorbestrafter Personen ab. Die gerichtliche Praxis und die Gerichtsstatistik zeigen, daß gerade Rückfalltäter am häufigsten schwerste Verbrechen begehen. Viele von ihnen verleiten auch andere Personen, u. a. Jugendliche, zu strafbaren Handlungen und stören die Erziehungsarbeit mit den Verurteilten in den Besserungseinrichtungen. Deshalb müssen die Gerichte die Tätigkeit zur Vorbeugung von Rückfallstraftaten aktivieren und zu diesem Zweck die Normen des geltenden Rechts vollständiger nutzen. Es ist notwendig, im gerichtlichen Verfahren insbesondere die Ursachen und Bedingungen, die zur Begehung wiederholter Straftaten beigetragen haben, eingehend und allseitig aufzudecken und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, wenn Versäumnisse bei der Eingliederung haftentlassener Personen in den Arbeitsprozeß und in das Alltagsleben und bei der Verwaltungsaufsicht auftreten. Gleichzeitig ist der Begründung für die Charakterisierung von Personen als besonders gefährliche Rückfalltäter, der Festlegung der Art der Besserungsarbeitskolonie und der Anwendung der bedingten Strafaussetzung besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Höhere Effektivität und Qualität der gerichtlichen Tätigkeit In seinem Referat auf dem XXV. Parteitag der KPdSU hat Genosse L. I. Breshnew erneut mit Nachdruck die Notwendigkeit unterstrichen, daß die Gesetzlichkeit in allen Bereichen des Staatsapparates durch Funktionäre und Bürger eingehalten wird. Das ist auf dem Gebiet der Rechtsprechung besonders wichtig. Die Möglichkeiten und Reserven für die Erhöhung des Niveaus der gerichtlichen Tätigkeit und ihrer Effektivität sind bei weitem nicht erschöpft, und der Hinweis des XXV. Parteitages der KPdSU, der den zehnten Fünfjahrplan zum Fünfjahrplan der Effektivität und Qualität erklärt hat, bezieht sich in vollem Umfang auch auf die Rechtspflege. Die Wirksamkeit der Rechtsprechung hängt in bedeutendem Maße von der richtigen Anwendung der Strafe ab, und die Gerichte sind verpflichtet, die Bedeutung dieses Faktors für die Umerziehung der Rechtsverletzer und die Vorbeugung von Straftaten stärker in Betracht zu ziehen. 557;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 557 (NJ DDR 1976, S. 557) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 557 (NJ DDR 1976, S. 557)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu analysieren, die irgendwie Bezug zu dem Prozeß der Entstehung von Gewalthandlungen aufweisen. Vielmehr kann eine Erscheinung erst dann als Merkmal für die Gefahr von Terror- und anderen Gewaltentwicklungen betrachtet werden, wenn die Wahrscheinlichkeit eines Gewaltbezuges nachweisbar ist. Die Suche nach Merkmalen der Entstehung und Entwicklung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewalthandlungen die enge kameradschaftliche Zusammenarbeit mit den zuständigen operativen Diensteinheiten Staatssicherheit ein zwingendes Erfordernis. Nur sie sind in der Lage, durch den Einsatz ihrer spezifischen operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, insbesondere die Herausarbeitung und Beweisführung des dringenden Verdachts, wird wesentlich mit davon beeinflußt, wie es gelingt, die Möglichkeiten und Potenzen zur vorgangsbezogenen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet und ist auch in allen anderen Bezirksverwaltungen Verwaltungen konsequent durchzusetzen. In diesem Zusammenhang einige weitere Bemerkungen zur Arbeit im und nach dem Operationsgebiet zur rechtzeitigen Aufdeckung der durch imperialistische Geheimdienste und anderen feindlichen, insbesondere terroristischen und anderer extremistischer Zentren, Organisationen, Gruppen und Kräfte gegen die und andere sozialistische Staaten. wird zum Nachteil der Interessen der für eine fremde Macht, deren Einrichtungen oder Vertreter oder einen Geheimdienst oder für ausländische Organisationen sowie deren Helfer geheimzuhaltende Nachrichten und Gegenstände zur Verwendung für weitergehende, vielfältige subversive Machenschaften, aber auch für anderweitige, beispielsweise ökonomische Interessen der Konzerne sammeln, verraten oder ausliefern.

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