Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 556

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 556 (NJ DDR 1976, S. 556); weiterhin, den Kommissionshändlern und deren Beschäftigten die Möglichkeit zur Qualifizierung zu geben. Für die Finanzierung der Qualifizierungskosten gilt gemäß § 24 Abs. 4 der 5. DB die gleiche Regelung wie für Mitarbeiter des sozialistischen Handels. Die Einbeziehung der Kommissionshändler und der bei ihnen Beschäftigten in das politische, kulturelle und soziale Leben des Einzelhandelsbetriebes ist ein wesentlicher Bestandteil der engen gesellschaftlichen' Beziehungen zwischen den Vertragspartnern. Der Einzelhandelsbetrieb hat daher gemäß § 25 Abs. 2 der 5. DB seinem K- und S-Fonds jährlich 35 M für jeden Kommissionshändler und für die im Geschäft tätigen Familienangehörigen soweit diese nicht im Arbeitsrechtsverhältnis zu ihm stehen zuzuführen. Neu ist nunmehr auch, daß für die im Arbeitsrechtsverhältnis zum Kommissionshändler stehenden Beschäftigten für die materielle Anerkennung ihrer Leistungen 2,5 Prozent der Bruttolohn- und Gehaltssumme als Prämienmittel und zur Finanzierung kultureller und sozialer Leistungen 125 M je Beschäftigten (VbE) vom Kommissionshändler dem Einzelhandelsbetrieb zuzuführen sind. Aus anderen sozialistischen Ländern Die Rechtsprechung auf das Niveau der vom XXV. Parteitag der KPdSU gestellten Aufgaben heben! In den Dokumenten des XXV. Parteitages der KPdSU sind die konkreten Wege zur Entwicklung der sozialistischen Demokratie und der Rechtsgrundlage des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens, zur Erziehung des neuen Menschen des Menschen der kommunistischen Gesellschaft und zur Festigung der Disziplin sowie der Rechtsprechung in der sowjetischen Gesellschaft aufgezeigt worden. Die Beschlüsse des XXV. Parteitages der KPdSU heben die Notwendigkeit der weiteren Vervollkommnung der gerichtlichen Tätigkeit hervor; die mit der Regulierung eines weiten Kreises gesellschaftlicher Verhältnisse verbunden ist, welche die Interessen des Staates und die Rechte der Sowjetbürger berühren. Die Qualität der Rechtsprechung erhöht sich bei uns ständig: Es verringert sich die Anzahl der von den Gerichten zugelassenen Fehler bei der Verhandlung von Zivil- und Strafsachen; immer weniger Zivil- und Strafurteile werden angefochten, aufgehoben oder abgeändert; die Rolle der Gerichte bei der Vorbeugung von Rechtsverletzungen wurde effektiver; das Prinzip der Einbeziehung der Öffentlichkeit in die gerichtliche Tätigkeit wurde weiter gefestigt und entwickelt. All das trug zur Festigung der Rechtsordnung und zur Erziehung der Bürger im Sinne der Achtung des Gesetzes und der Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens bei. Die Richter und die Mitarbeiter der anderen rechtsschützenden Organe nahmen die vom Genossen L. I. Bresh-new auf dem Parteitag im Namen von Partei und Staat ausgesprochenen herzlichen Worte, die die hohe Wertschätzung ihrer schweren und ehrenvollen Arbeit zum Ausdruck bringen, mit großer Dankbarkeit auf. Diese Wertschätzung verpflichtet natürlich die Richter in vieler Hinsicht. Ihre gesamte Tätigkeit muß auf der Grundlage einer ständigen kritischen Analyse der eigenen Arbeit den Interessen der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Rechtsordnung, der Beseitigung von Rechtsverletzungen und der sie hervorbringenden Ursachen und Bedingungen, der Herausbildung des kommunistischen Bewußtseins der Bürger dienen. Die konkreten Aufgaben der Gerichte, die sich aus den Beschlüssen des XXV. Parteitages der KPdSU ergeben, waren im März dieses Jahres auf dem Plenum des Obersten Gerichts der UdSSR sowie auf Beratungen von leitenden Mitarbeitern der Gerichte, Justizorgane und -dienststeilen allseitig erörtert worden. In dem Beschluß Nr. 1 vom 26. März 1976 „Uber die Erhöhung des Niveaus der Rechtsprechung im Sinne der Beschlüsse des XXV. Parteitages der KPdSU“/*/ lenkte das Plenum des Obersten Gerichts der UdSSR die Aufmerksamkeit der Gerichte auf die Notwendigkeit, die Qualität der gerichtlichen Verfahren mit allen Mitteln zu verbessern, die Effektivität der Rechtsprechung zu erhöhen, ihre vorbeugende Zielsetzung zu verstärken und in der Arbeit der Gerichte auftretende Mängel und Fehler zu beseitigen. Die Tätigkeit unserer Gerichte ist vielfältig. Jedoch ist es bei der Arbeitsorganisation wichtig, die Anstrengungen der Richter auf die Lösung der hauptsächlichen und vorrangigen Aufgaben zu konzentrieren, die unmittelbare Beziehung zur Erfüllung der programmatischen Zielsetzungen der Partei haben. Schutz des sozialistischen Eigentums und der Volkswirtschaft Der XXV. Parteitag der KPdSU forderte strengste Sparsamkeit in bezug auf Material-, Finanz- und Arbeitsaufwand als wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Erfüllung der wirtschaftlichen Aufgaben. Unter Berücksichtigung dessen müssen die Gerichte auch künftig einen entschiedenen Kampf gegen, strafbare Angriffe auf das sozialistische Eigentum sowie gegen Wirtschaftsstraftaten und Amtsdelikte führen. In Verfahren wegen Entwendung, Veruntreuung, Mißbrauch der Dienststellung, Bestechung, wegen der Auslieferung minderwertiger, nicht normgerechter oder unvollständiger Erzeugnisse und wegen Falschmeldungen im staatlichen Berichtswesen müsseft die Gerichte eingehend und allseitig die Verfahrensunterlagen prüfen, alle Personen feststellen, die unmittelbar an den Straftaten beteiligt waren oder diesen Vorschub geleistet haben, die Rolle eines jeden Täters feststellen, Maßnahmen zur Beseitigung der Ursachen und Bedingungen einleiten, die zu diesen Rechtsverletzungen führten, und ihre besondere Aufmerksamkeit auf die vollständige Wiedergutmachung des durch diese Straftaten angerichteten materiellen Schadens richten. Bei der Strafzumessung gegenüber Personen, die Funktionen bekleiden und materielle Verantwortung tragen und die eine Straftat unter Ausnutzung ihrer dienstlichen Stellung begangen haben, müssen die Gerichte prüfen, ob diesen Personen das Recht abzuerkennen ist, bestimmte Funktionen innezuhaben oder eine bestimmte Tätigkeit auszuüben. Die Gerichte sind verpflichtet, auch die Qualität der Verhandlung in Zivilsachen zu erhöhen. Das betrifft vor allem Verfahren wegen der Wiedergutmachung von Schäden, die dem Vermögen staatlicher oder gesell-schaftlicher. Organisationen zugefügt wurden, und Verfahren wegen des Ersatzes von Vertragsstrafen und Ein- /*/ Dieser Beschluß ist veröffentlicht in: „Bjulleten Werchow-nogo Suda SSSR“ 1976, Nr. 3, S. 7 ff., Sozialistitscheskaja sakon-nost 1976, Heft 6, S. 72 ff. und Sowjetskaja justizija 1976, Heft 10, S. 28 ff. - D. Red. 556;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 556 (NJ DDR 1976, S. 556) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 556 (NJ DDR 1976, S. 556)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die sozialpsychologischen Determinationobedingungen für das Entstehen feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen. Die Wirkungen des imperialistischen Herrschaftssystems im Rahmen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich negativen Einstellungen und Handlungen Grundfragen der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen die vielfältigen spontan-anarchischen Wirkungen eine wesentliche Rolle spielen, die von der Existenz des Impsrialismus ausgehen. Die spontan-anarchischen Einflüsse wirken mit der politisch-ideologischen Diversion und der Kontaktpolitk Kontakttätigkeit. Die im Berichtszeitraum in Untersuchungsverfahren festgestellten Aktivitäten zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der vor allem in Eori der politisch-ideologischen Diversion und anderen feindlichen Zentralen bei dor Organisierung, Unterstützung und Duldung des staatsfeindlichen Menschenhandels und des ungesetzlichen Verlassens; Einschätzungen über Angriffsrichtungen, Hintergründe und Tendenzen der Tätigkeit gegnerischer Massenmedien in bezug auf den Vollzug der Untersuchungshaft bestimmt. Demnach sind durch den verfahrensleitendsn Staatsanwalt im Ermittlungsverfahren und durch das verfahrenszuständige Gericht im Gerichtsverfahren Festlegungen und Informationen, die sich aus den dienstlichen Orientierungen im Staatssicherheit ergebenden vorgangsbezogenen Erfordernisse und Mcg-, lichkeiten der Informetions Bearbeitung in den Gegenstand der Beweisführung einzubei nan.

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