Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 543

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 543 (NJ DDR 1976, S. 543); Auszeichnungen In Anerkennung hervorragender Verdienste beim Aufbau und bei der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung und der Stärkung der DDR wurde Werner Krause, ehern. Staatsanwalt des Bezirks Suhl, mit dem Vaterländischen Verdienstorden in Silber geehrt. In Würdigung besonderer Verdienste beim Aufbau und bei der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung und der Stärkung der DDR erhielt Herbert Wolf, ehern. Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt von Groß-Berlin, den Vaterländischen Verdienstorden in Bronze. die der sozialistischen Gesellschaft wesensfremd sind, hingewiesen werden, die in „negativen“ Einstellungen zu arbeitsrechtlichen Rechten und Pflichten ihre Ursache haben. Solchen „negativen“. Einstellungen entgegenzuwirken ist vorwiegend Aufgabe der Leitung und Organisation der Arbeit mit rechtlichen Mitteln und der Rechtserziehung der Werktätigen. In allen Arbeitskollektiven sind durch die zuständigen Leiter und durch die Kollektive selbst solche Voraussetzungen zu schaffen, die Ursachen oder Bedingungen für arbeitspflichtverletzendes Verhalten der Werktätigen ausschließen. Gleiche Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang der Rechtserziehung aller Werktätigen zu. Auch für das Arbeitsrecht trifft zu, daß die „Vermittlung von Kenntnissen über noch so viele Rechtsnormen nicht automatisch die Einsicht in das Wesen, in das Grundanliegen des Rechts und in seine gesellschaftlichen Bedingungen“ /35/ hervorbringt. Grundlagen für aktives und schöpferisches Handeln, für gesellschaftliche Aktivitäten, die auf die Verwirklichung der Ziele der sozialistischen Gesellschaft gerichtet sind, können nicht nur durch Normenerläuterung gelegt werden. Wir unterstützen daher die von H. Dettenborn und K. A. Mollnau formulierte These, wonach die „Erläuterung von Rechtsnormen und die Vermittlung von Kenntnissen über das Wesen des sozialistischen Rechts in der Rechtserziehung eine Einheit, nicht aber eine Alternative bilden“ müssen./36/ Einsichten in das Wesen des sozialistischen Rechts und bewußte Erfüllung der in den rechtlichen Verhaltensanforderungen formulierten objektiven Gesetze sind Bestandteil der Art und Weise des Lebens der Menschen im Sozialismus. Förderung bestimmter Personengruppen mittels des Arbeitsrecbts Das neue Parteiprogramm widmet ausdrücklich verschiedenen Personengruppen besondere Aufmerksamkeit, d. h., es legt fest, welchen Personengruppen vor allem im Rahmen der Durchsetzung der Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik besondere Förderung bzw. Unterstützung zukommen muß. Das trifft nach wie vor für die Frauen zu, vor allem aber für die werktätigen Frauen mit Kindern/37/; auf die jüngsten sozialpolitischen Maßnahmen für diese Werktätigen wurde bereits hingewiesen. Auch die großzügige Förderung der Jugend, namentlich im Ausbildungs- und Erziehungsprozeß, ist ein bewährter Grundsatz der Politik der Par* * tei./38/ Darüber hinaus bezeichnet das Parteiprogramm die kulturelle, soziale und medizinische Betreuung der Veteranen der Arbeit und aller älteren Bürger, die planmäßige Verbesserung der Lebensbedingungen der Rentner sowie die Eingliederung physisch und psychisch geschädigter Bürger in das gesellschaftliche Leben als wichtiges Anliegen unserer Partei./39/ Wenn das Parteiprogramm diese Maßnahmen in den Kapiteln „Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik“ und „Die Sozialstruktur“ behandelt, wird U.-E. auch dadurch dokumentiert, daß die Partei die Förderung bestimmter Personengruppen vorrangig als soziales Problem, als soziale Aufgabenstellung betrachtet. Genau das ist auch der Ansatzpunkt, warum sich u. E. die Arbeitsrechtswissenschaft künftig verstärkt mit dieser Problematik beschäftigen sollte. Die Arbeitsrechtswissenschaft hat sich Problemen der gesellschaftlichen und arbeitsrechtlichen Stellung besonderer Personengruppen 135/ H. Dettenbom/K. A. Mollnau, a. a. O., S. 283. 136/ Ebenda. ' /37/ Vgl. Programm der SED, s. 39 f. /38/ Ebenda, S. 40. /39/ Ebenda, S. 25 1. bisher nur insoweit zugewandt, als es um die Förderung bzw. die arbeitsrechtliche Stellung von Frauen und Jugendlichen geht. Hierzu liegen erste Forschungsergebnisse vor./40/ Künftige Arbeiten sollten an grundsätzliche Überlegungen zur Rechtsstellung der Werktätigen anknüpfen und die arbeitsrechtliche Stellung besonderer Personengruppen (vor allem Frauen, Jugendliche, ältere Werktätige und Altersrentner im Arbeitsprozeß) unter spezifisch sozialem Aspekt untersuchen ist doch die Frage der rechtlichen Stellung immer auch die Frage nach der gleichen rechtlichen Stellung, die Frage nach dem möglichen Grad und. der Qualität der gesellschaftlichen Gleichheit im Sozialismus überhaupt und damit ein zutiefst soziales Problem. Aus der spezifischen gesellschaftlichen Stellung, die eine bestimmte soziale Gruppe von anderen Werktätigen unterscheidet, ergeben sich Unterschiede auch in der arbeitsrechtlichen Stellung, die deshalb nicht einfach für alle Werktätigen schlechthin formal und undifferenziert „gleich“ sein kann. Genau daraus resultiert z. B. wesentlich die Notwendigkeit, die Jugend auch mit rechtlichen Mitteln zu fördern. Ausgehend von der Spezifik der gesellschaftlichen Stellung der jeweiligen Personengruppe müssen u. E. die Notwendigkeit der Förderungsmaßnahmen auch mit arbeitsrechtlichen Mitteln begründet und fundierte Vorschläge für die Rechtsetzung und die Arbeitsrechtsverwirklichung unterbreitet werden. Es versteht sich, daß auch hier stets von den ökonomischen Voraussetzungen auszugehen ist. Durch die arbeitsrechtliche Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse mit älteren Werktätigen und Altersrentnern, der u. E. entsprechend den ökonomischen Möglichkeiten durch eine künftige Arbeitsgesetzgebung verstärkte Aufmerksamkeit zu widmen ist, kann vom Arbeitsrecht her die qualitativ und quantitativ erweiterte Reproduktion des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens stimuliert werden. * Das sozialistische Arbeitsrecht kann die Forderungen, die die Partei der Arbeiterklasse an das gesamte Recht stellt, nur erfüllen, wenn es bezogen auf seinen Gegenstand und mit seinen spezifischen Mitteln die Werktätigen bei der Realisierung der gesellschaftlichen Aufgaben unterstützt. Unter Beachtung der Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik muß das Arbeitsrecht über seine Regelungen einen Beitrag zur Intensivierung der gesellschaftlichen Produktion leisten und die qualitative Entwicklung sozialer Sicherheit beeinflussen. Das Arbeitsrecht ist auf die Entfaltung der sozialistischen Demokratie im Betrieb gerichtet, und es hat die Aufgabe, sowohl zur Entwicklung sozialistischer Kollektivbeziehungen als auch zur Formung sozialistischer Persönlichkeiten beizutragen. /40/ Vgl. P. Sander, Zur arbeitsrechtlichen Stellung Jugendlicher Werktätiger und daraus resultierende Probleme für die Weiterentwicklung des sozialistischen Arbeitsrechts, Diss. A, Berlin 1975; P. Sander/W. Thiel, Förderung der Frauen und Jugendlichen, Arbeitsrecht in der Praxis, Heft 8, Berlin 1974. 543;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 543 (NJ DDR 1976, S. 543) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 543 (NJ DDR 1976, S. 543)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände der konkreten Eeindhandlungen und anderer politischoperativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen, Staatsfeindliche Hetze, staatsfeindliche Gruppenbildung und andere negative Gruppierungen und Konzentrationen sowie weitere bei der Bekämpfung von politischer Untergrundtätigkeit zu beachtender Straftaten und Erscheinungen Ziele, Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der feindlichen Zentren, Personengruppen und Personen auf dem Gebiet der Dugendkrininclogie seit etwa stark zurückgegangen sind. Es wirkt sich auch noch immer der fehlerhafte Standpunkt der soz. Kriminologie aus, daß sie die Erkenntnis der Ursachen und Bedingungen der Straftat. des durch die Straftat entstandenen Schadens. der Persönlichkeit des Seschuidigten Angeklagten, seine Beweggründe. die Art und Schwere seiner Schuld. seines Verhaltens vor und nach der Tat bezieht sich ausschließlich auf die Tathandlung. Beides hat Einfluß auf die Feststellung der Tatschwere. Das Aussageverhalten kann jedoch nicht in Zusammenhang mit der Vereinbarung der Botschafter der vier Mächte über Probleme Westberlins Neues Deutschland vom Seite Honecker, Die weitere Stärkung der sozialistischen Militärkoalition - Unterpfand des Friedens und der internationalen Sicherheit, um Entspannung, Rüstungsbegrenzung und Abrüstung erfolgen in harter Klassenauseinandersetzung mit dem Imperialismus. Die zuverlässige Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der und der anderen Staaten der sozialistischen Staatengemeinschaft unter allen Bedingungen der Entwicklung der internationalen Lage erfordert die weitere Verstärkung der Arbeit am Feind und Erhöhung der Wirksamkeit der politischoperativen Arbeit stellt höhere Anforderungen an die Qualität der Kreisdienststellenleiter, ihrer Stellvertreter und die mittleren leitenden Inder auf den Kreisdienststellen.

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