Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 518

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 518 (NJ DDR 1976, S. 518); 3. Die an der Verhandlung teilnehmenden Kollektivbeauftragten setzen sich auf Grund der Beratung des Gerichts mit ihnen und ihres unmittelbaren Erlebens der Aussöhnungsverhandlung auch während der Aussetzung des Verfahrens stärker für die Überwindung des Ehekonflikts und die Erhaltung der Ehe und Familie ein. 4. Die Dauer der Aussetzung des Verfahrens ist differenziert nach den Feststellungen zu den Ursachen des Ehekonflikts, den Möglichkeiten seiner Überwindung und dem Grad der Aussöhnungsbereitschaft der Ehegatten festzusetzen. 5. Die ständige Kontrolle durch das Gericht bzw. die Ehe- und Familienberatungsstelle über die Verwirklichung der Empfehlungen an die Ehegatten zur weiteren Gestaltung der ehelichen Verhältnisse während der Zeit der Aussetzung ist eine wirkungsvolle, der Erhaltung der Ehe dienende Maßnahme. Sie ermöglicht es, die Ehegatten weiterhin zu beraten, auf hinzugetretene Probleme unmittelbar zu reagieren und den notwendigen Einfluß auf den Aussöhnungsprozeß zu nehmen. Die Hinzuziehung der Kollektivbeauftragten oder anderer gesellschaftlicher Kräfte, die bereits an der Verhandlung teilgenommen haben, bewirkt, daß auch diese Kräfte ihre Verpflichtung, den Ehepartnern bei der Normalisierung der ehelichen Verhältnisse zu helfen, ernst nehmen. Zum Inhalt des Aussetzungsbeschlusses Eine gut vorbereitete Verfahrensaussetzung spiegelt sich auch in dem Aussetzungsbeschluß des Gerichts wider. Ausgehend von einer richtigen Beurteilung der Ehesituation muß er den Ehepartnern den Weg zur Erhaltung ihrer Ehe zielgerichtet aufzeigen. Die Empfehlungen an die Ehegatten müssen das Ergebnis exakter Feststellungen zum Ehekonflikt, zu seinen Ursachen und zu den konkreten Möglichkeiten seiner Überwindung sein; sie müssen eine sachbezogene Anleitung für die weitere Gestaltung der ehelichen Verhältnisse geben. Ferner müssen die Empfehlungen den Ehepartnern eine Orientierung sein, durch welche erforderlichen Maßnahmen sie unterstützt werden und an welche gesellschaftlichen Kräfte sie sich während der Aussetzungszeit wenden können. Für eine überzeugende Begründung des Aussetzungsbeschlusses kann es ferner notwendig sein, die Anknüpfungspunkte für die Aussöhnung konkret aufzuführen, z. B. die gemeinsame Verantwortung für die Kinder, eine noch lose Bindung zu einem anderen Partner, Möglichkeiten eines Ehepartners, mehr Zeit für seine Familie zu schaffen. Bereitschaft des Ehegatten, seiner Neigung zum Alkoholmißbrauch entgegenzuwirken u. a. m. Der Beschluß sollte auch die ehestörenden Faktoren, die Motive der Prozeßparteien, der Aussetzung zuzustimmen, und die Verpflichtungen der Ehegatten zur Überwindung des Konflikts aufführen. * Die seit dem 1. Januar 1976 geltenden prozeßrechtlichen Bestimmungen haben für die Gerichte die Möglichkeiten einer den differenzierten Anforderungen entsprechenden, rationellen und effektiven Verfahrensdurchführung erweitert. Bei offensichtlich zerrütteten Ehen ist z. B. durch die Anwendung einiger prozessualer Vorschriften wie das Absehen von der Aussöhnungsverhandlung (§50 ZPO), die Durchführung der streitigen Verhandlung unmittelbar im Anschluß an die Aussöhnungsverhandlung (§ 51 Abs. 2) und das Absehen von einer schriftlichen Begründung des Urteils, wenn beide Ehegatten die Scheidung begehren und minderjährige Kinder in der Ehe nicht vorhanden sind (§ 78 Abs. 3 ZPO) ein schneller Abschluß des Verfahrens möglich. Die dadurch gewonnene Zeit und Kraft ist aber und darin liegt das Wesen der differenzierten Verfahrensdurchführung auf solche Ehescheidungsverfahren zu konzentrieren, in denen sich eheerhaltende Möglichkeiten abzeichnen und sich demzufolge ein erhöhter Kraftaufwand des Gerichts auch lohnen wird. In einer derartigen verantwortungsbewußten, auf höchste Effektivität gerichteten Arbeit liegt ein wichtiger Beitrag dfer Gerichte zur Erfüllung der vom IX. Parteitag hervorgehobenen Aufgaben des Schutzes von Ehe und Familie und der Förderung sozialistischer Familienbeziehungen. Erläuterungen zum neuen Zivilrecht Prof. Dt. HEINZ STROHBACH, Institut für ausländisches Recht und Rechtsvergleichung an der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR Das schiedsgerichtliche Verfahren Die schnelle Entwicklung der internationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeit in den vergangenen zwanzig Jahren machte es notwendig, das Schiedsgerichts- oder Arbitragerecht der DDR neu zu gestalten. Rechtlich widerspiegelt sich diese Entwicklung in den Normen wie den §§ 90, 91 ALB/RGW 1968 und ALB/RGW 1968/1975 sowie in den entsprechenden Bestimmungen anderer Allgemeiner Bedingungen des RGW. Durch diese Rechtsakte wurde den bei den Handelskammern der Mitgliedsländer des RGW bestehenden Schiedsgerichten die Aufgabe und Befugnis übertragen, die sich aus Außenhandelslieferverträgen (und damit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Kundendienst- und Montageverträgen) zwischen Wirtschaftsorganisationen der RGW-Mitgliedsländer ergebenden Streitigkeiten zu entscheiden ./l/ Ihren vorläufigen Höhepunkt finden diese rechtlichen Regelungen in der (Moskauer) Konvention über die /II VgL M. Kemper u. a., Liefervertrag, Montagevertrag, Kundendienstvertrag im Außenhandel der RGW-Staaten, Berlin 1967, S. 359 fl. 518 schiedsgerichtliche Entscheidung von Zivilrechtsstreitigkeiten, die sich aus Beziehungen der wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit ergeben, vom 26. Mai 1972 (GBl. I S. 220). Diese Konvention, die für die DDR am 13. August 1973 in Kraft getreten ist (Bekanntmachung vom 12. Juni 1975 [GBl. II S. 147]), ist das Ergebnis einer Analyse, welche Wirksamkeit die Schiedsgerichtsbarkeit bei der Erfüllung der ihr durch die erwähnten Allgemeinen Bedingungen übertragenen Aufgaben hatte; daraus ergab sich die Notwendigkeit, die Schiedsgerichtsbarkeit weiterzuentwickeln und zu vervollkommnen. Ausdrücklich ist dieses Erfordernis im Komplexprogramm der sozialistischen ökonomischen Integration erwähnt; es bildet einen wesentlichen Bestandteil der dort niedergelegten Forderung nach Vervollkommnung der Rechtsgrundlagen der wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit der RGW-Mitgliedsländer./2/ /2/ Kap. rv, Abscäm. 15, Zifl. 9 des Komplexprogramms für die weitere Vertiefung und Vervollkommnung der Zusammenarbeit und Entwicklung der sozlalistisdien ökonomischen Integration;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 518 (NJ DDR 1976, S. 518) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 518 (NJ DDR 1976, S. 518)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren durch zusetzen sind und welche Einflüsse zu beachten sind, die sich aus der spezifischen Aufgabenstellung Staatssicherheit und der Art und Weise der Begehung der Straftat. der Ursachen und Bedingungen der Straftat. des durch die Straftat entstandenen Schadens. der Persönlichkeit des Seschuidigten Angeklagten, seine Beweggründe. die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu leistenden Erkenntnisprozeß, in sich bergen. Der Untersuchungsführer muß mit anderen Worten in seiner Tätigkeit stets kühlen Kopf bewahren und vor allem in der Lage sein, den Verstand zu gebrauchen. Ihn zeichnen daher vor allem solche emotionalen Eigenschaften wie Gelassenheit, Konsequenz, Beherrschung, Ruhe und Geduld bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischsn Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher sowie aus der Berücksichtigung jugendtypischen Persönlichkeitseigenschaften ergeben, konsequent durchzusetzen. Stets sind die Dugendpolitik der Partei und die Befehle und Weisungen stellen die entscheidende und einheitliche Handlungsgrundlage dar Planung, Leitung und Organisierung der vorbeugenden Tätigkeit Staatssicherheit dar. Sie richten die Vorbeugung auf die für die Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung beruhende Bereitschaft der Werktätigen, ihr Intei esse und ihre staatsbürgerliche Pflicht, mitzuwirken bei der Sicherung und dem Schutz der Deutschen Demokratischen Republik lizensierte oder vertriebene Tageszeitlangen ihres Landes oder ihrer Sprache zur Verfügung gestellt kann der Bezug auf eigene Kosten gestattet werden.

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