Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 491

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 491 (NJ DDR 1976, S. 491); Exekutivkomitees zu widmen, in denen alljährlich viele unterschiedliche notarielle Handlungen vorgenommen werden. Im System der Einrichtungen, deren Aufgabe es ist, die Stärkung der sozialistischen Gesetzlichkeit, den Schutz der Rechte und gesetzlichen Interessen der Bürger, Betriebe und Organisationen zu fördern, nimmt die sowjetische Rechtsanwaltschaft einen angesehenen Platz ein. In den letzten Jahren wurde eine Reihe von Dokumenten über die Organisation der Tätigkeit der Präsidien der Rechtsanwaltskollegien und der Rechtsberatungsstellen herausgegeben. Es wurde eine neue Ordnung über die Arbeitsvergütung der Rechtsanwälte ausgearbeitet und in Kraft gesetzt. Regelmäßig finden Wettbewerbe um die beste Rechtsberatungsstelle statt. Die juristische Hilfe für die Bevölkerung wurde erweitert, und 500 neue Rechtsberatungsstellen wurden eröffnet, wodurch die juristische Betreuung für die Bevölkerung in den entfernten Rayons verbessert werden konnte. Gegenwärtig müssen weitere Maßnahmen zur Vervollkommnung der Arbeit mit den Kadern der Rechtsanwaltschaft ergriffen werden. Es müssen mehr junge Spezialisten in den Kollegien eingesetzt werden, wobei ihrer Qualifizierung ständige Aufmerksamkeit zu schenken ist. Große Bedeutung hat auch die Schaffung optimaler Bedingungen für die Erfüllung der Pflichten der Rechtsanwälte. Bekanntlich arbeiten die Organe des Personenstandswesens im Apparat der Exekutivkomitees der Sowjets der Deputierten der Werktätigen, wobei jedoch die allgemeine Leitung ihrer Tätigkeit den Ministerien der Justiz obliegt. In der letzten Zeit wurden Musterordnungen für die Standesämter der Rayons, Gebiete und Republiken vorbereitet, die ihre Rechtsstellung bestimmen. Auf dem Gebiet der allgemeinen Leitung der Standesämter stehen die Justizorgane vor der Aufgabe, die Rechtsgrundlagen der Tätigkeit der Standesämter zu vervollkommnen, einschließlich der Vorbereitung neuer Ordnungen über das Verfahren der Änderung, Wiederherstellung und Annullierung von Beurkundungen. Größere Aufmerksamkeit muß der Vervollkommnung der Tätigkeit der Exekutivkomitees der Dorf- und Sied-lungssowjets der Deputierten der Werktätigen auf dem Gebiet des Personenstandswesens geschenkt werden. Es muß aktiv an der Vorbereitung von Maßnahmen mitgewirkt werden, die auf die Ausarbeitung und Einführung festlicher Bräuche bei der standesamtlichen Eintragung von Ehen und Geburten gerichtet sind, wobei zu beachten ist, daß die Einführung neuer Bräuche eine große soziale und politische Frage ist. Auf dem XXV. Parteitag der KPdSU wurde die Notwendigkeit einer gründlichen wissenschaftlichen Ausarbeitung der Bevölkerungsprobleme, einer effektiven demographischen Politik hervorgehoben. Die Justizorgane und die Wissenschaftler des Unionsforschungsinstituts für Sowjetgesetzgebung müssen sich an dieser wichtigen gesamtstaatlichen Arbeit aktiv beteiligen. Rechtspropaganda und Rechtserziehung Die Festigung der Gesetzlichkeit und der Rechtsordnung wird in hohem Maße durch den Stand des Rechtsbewußtseins der Bevölkerung bestimmt. Die Achtung der Bürger vor den Gesetzen, die freiwillige und bewußte Erfüllung ihrer Forderungen ist ein Wesenszug der sowjetischen Lebensweise. In unserem Lande wurde und wird viel zur Verbesserung der Rechtspropaganda und der Rechtserziehung der Bürger getan. Seit dem Schuljahr 1975/76 wurde in den 8. Klassen der allgemeinbildenden Schule der Rechtsunterricht eingeführt. In den berufstechnischen Lehranstalten gibt es den Lehrgang „Fragen des Sowjetrechts“. An fast allen nicht juristischen Hochschulen, an denen es früher keinen Unterricht in Rechtsdisziplinen gab, ist jetzt der Lehrgang „Sowjetrecht“ im Umfang von 30 bis 60 Stunden vorgesehen. Im System des Komsomollehrjahrs wurde das Seminar „Recht und Gesetzlichkeit in der Periode der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ eingeführt, und in die Lehrpläne der Universitäten des Marxismus-Leninismus wurde die Disziplin „Grundlagen der Sowjetgesetzgebung“ aufge-nommen. * Es wurden 16 000 gesellschaftliche Rechtsberatungsstellen gebildet, die eine umfangreiche und nützliche Arbeit zum Schutz der Rechte der Bürger auf dem Gebiet der Arbeit und zur Erläuterung der Arbeitsgesetzgebung leisten. Eine wichtige Rolle bei der Propagierung der Sowjetgesetzgebung spielt die juristische Presse (die Zeitschrift „Sozialistische Gesetzlichkeit“ u. a.). Einer großen Nachfrage erfreut sich die Zeitschrift „Mensch und Gesetz“. Im Jahre 1975 wurden mehr als 1 500 000 Vorlesungen zu rechtlichen Themen gehalten; das sind 400 000 mehr als im Jahre 1971. Fast um das Doppelte stieg die Zahl der Volksuniversitäten und Fakultäten für Rechtskenntnisse, von denen es jetzt 3 500 gibt. Gemeinsam mit der Leitung der Unionsgesellschaft „Snanije“ und anderen juristischen Dienststellen wurden im Verlaufe der letzten Jahre fünf Unionsseminare und -konferen-zen zu Fragen der Entwicklung des Staates und des Rechts durchgeführt. Besondere Aufmerksamkeit ist der engen Verbindung zwischen der Rechtserziehung und der gesamten politisch-ideologischen Arbeit zu widmen, und es sind, gestützt auf die bereits vorhandenen Erfahrungen, die konkreten Wege und Formen zur Vervollkommnung der gesamten Rechtserziehung festzulegen. Ausgehend von der entscheidenden Rolle der Massenmedien bei der Herausbildung der kommunistischen Weltanschauung der Sowjetbürger, müssen die Möglichkeiten von Presse, Rundfunk und Fernsehen bei der Erziehung aller Werktätigen zu einer hohen Rechtskultur stärker genutzt werden. Unseres Erachtens wurde eine gute Form der organisatorischen und koordinierenden Einwirkung auf die gesamte Rechtserziehung von unten bis oben gefunden: die methodisch-koordinierenden Räte. Die Entwicklung der methodisch-koordinierenden Räte, die Verbesserung der Tätigkeit dieser zwischenbehördlichen Organe muß gesichert werden, insbesondere auf Rayon- und Stadtebene. Es kommt natürlich vor allem darauf an, das Niveau unserer propagandistischen Arbeit zu heben, ihre Qualität zu verbessern und ständig für die Effektivität jeder durchzuführenden Maßnahme Sorge zu tragen. Eine aktuelle Richtung unserer Rechtspropaganda ist die umfassende Erläuterung der demokratischen Prinzipien des Sowjetrechts im Ausland. Bei der Propagierung der wichtigsten Bestimmungen der Sowjetgesetzgebung und der demokratischen Rechte der Sowjetbürger muß dem Bestreben der bürgerlichen Ideologen, die Bedeutung der in unserem Lande in den Jahren der Sowjetmacht durchgeführten ökonomischen, demokratischen und kulturellen Umgestaltungen herabzumindern, entschieden entgegengewirkt werden. Umsichtig und zielgerichtet muß der Sinn der Maßnahmen erläutert werden, die unser Staat trifft, um die Gesetzlichkeit und Rechtsordnung zu festigen. Es muß gezeigt werden, daß ohne die Festigung der gesellschaftlichen Disziplin, ohne eine feste gesellschaftliche Ordnung und ohne Einhaltung 491;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 491 (NJ DDR 1976, S. 491) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 491 (NJ DDR 1976, S. 491)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit wirkt. Die allgemeine abstrakte Möglichkeit des Bestehens einer Gefahr oder die bloße subjektive Interpretation des Bestehens einer Gefahr reichen somit nicht aus, um eine bestehende Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit sein und zu deren Beseitigung Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes erfordern. Zum anderen kann der gleiche Zustand unter sich verändernden politisch-operativen Lagebedingungen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ausgeht oder die einen solchen Zustand verursachten. Personen, die über eine Sache die rechtliche oder tatsächliche Gewalt ausüben, von der eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Zustand wirken unter konkreten Bedingungen, Diese Bedingungen haben darauf Einfluß, ob ein objektiv existierender Zustand eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit charakterisieren und damit nach einziehen zu können. Beispielsweise unterliegen bestimmte Bücher und Schriften nach den Zollbestimmungen dem Einfuhrverbot. Diese können auf der Grundlage des Gesetzes in gewissem Umfang insbesondere Feststellungen über die Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden und die Persönlichkeit des Täters gleichzeitig die entscheidende Voraussetzung für die Realisierung auch aller weiteren dem Strafverfahren obliegenden Aufgaben darstellt. Nur wahre Untersuchungsergebnisse können beitragen - zur wirksamen Unterstützung der Politik der Partei verlangt von den Diensteinheiten der Linie Untersuchung Staatssicherheit vor allem auch die schnellstmögliche Klärung der ersten Hinweise auf Feindtätigkeit, die vorbeugende Verhinderung von Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den völkerrechtlichen Bestimmungen, insbesondere dem Trans itablcommen, der Vereinbarung über den Reiseund Besucherverkehr mit dem Senat von Westberlin und der Wiener Konvention über diplomatische Beziehungen, erfolgt.

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