Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 490

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 490 (NJ DDR 1976, S. 490); der Wirtschaftstätigkeit entschieden verbessert werden muß. In den zurückliegenden Jahren, insbesondere seit dem Erlaß des Beschlusses des Zentralkomitees der KPdSU und des Ministerrates der UdSSR vom 23. Dezember 1970 über die Verbesserung der Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft ist in dieser Richtung viel getan worden. Es wurde beispielsweise die Allgemeine Ordnung über die Rechtsabteilung (den Justitiar) erlassen, durch die die Rolle des juristischen Dienstes in der Volkswirtschaft wesentlich erhöht wurde. Jetzt bestehen praktisch in allen Unionsministerien und -ämtem Rechtsabteilungen mit Arbitrage, und die Anzahl der Justitiare in der Volkswirtschaft ist spürbar gewachsen. Viel größer geworden ist der Kreis der Fragen, mit denen sich heute die Mitarbeiter der juristischen Dienste befassen. Sie werden jetzt immer mehr in die Entscheidung von Grundfragen der Erhöhung der Effektivität der Produktion und der Festigung der Staats- und Arbeitsdisziplin einbezogen. In den letzten Jahren wurde allein vom Ministerium der Justiz der UdSSR der Stand der Rechtsarbeit in mehr als 40 Ministerien und Ämtem untersucht, und es wurden ihnen die notwendigen methodischen Hinweise und Empfehlungen zur Verbesserung der Tätigkeit der juristischen Dienste gegeben. Auf der Grundlage des gesammelten Materials konnten methodische Empfehlungen zur Vorbereitung von Ressort-Normativakten, zur Organisation der Arbeit des juristischen Dienstes in den Betrieben, in den Produktionsvereinigungen (Kombinaten) sowie in den Industrievereinigungen gegeben werden. Die Weiterbildung der Justitiare wird organisierter durchgeführt. In der letzten Zeit hat sich in einer Reihe von Unionsrepubliken die Tätigkeit der Justizorgane auf dem Gebiet der methodischen Anleitung der Rechtsarbeit verbessert. Der Ministerrat der RSFSR führte z. B. auf der Grundlage der vom Ministerium der Justiz der RSFSR vorbereiteten Materialien im Februar 1976 eine Beratung der Leiter der Ministerien und Ämter der Russischen Föderation über die Verbesserung der Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft durch. Den Regierungen der Unionsrepubliken wurden von den Justizministerien der Litauischen SSR, der Moldauischen SSR, der Lettischen SSR und der Estnischen SSR wichtige Fragen gestellt, die mit der Sicherung des sozialistischen Eigentums, mit der Einhaltung der Staats- und Arbeitsdisziplin sowie mit der Verbesserung der Rechtsarbeit in den Exekutivkomitees Zusammenhängen. Es wurde begonnen, die Ergebnisse der Untersuchungen über den Stand der Rechtsarbeit häufiger auf gemeinsamen Sitzungen der Kollegien der Ministerien der Justiz und der Wirtschaftsministerien zu behandeln. Ebenso wichtig ist aber die grundlegende Veränderung in der Einstellung vieler Leiter von Wirtschaftsorganen zum juristischen Dienst. Sie haben begonnen, rechtliche Mittel stärker für die Lösung der vielfältigen Fragen der Wirtschaftsführung einzusetzen, und das wirkt sich positiv auf die Ergebnisse der Wirtschaftstätigkeit aus. Ausgehend von den Beschlüssen des XXV. Parteitages ist es notwendig, auch künftig die organisatorische Stärkung des juristischen Dienstes in der Volkswirtschaft anzustreben und alle nur möglichen Maßnahmen zur Schaffung eines juristischen Dienstes in allen Ministerien und Ämtem der Republiken, in denen dies notwendig ist, zu ergreifen. Nach den Angaben der Zentralverwaltung für Statistik der UdSSR arbeiten gegenwärtig in der Volkswirtschaft 50 000 Juristen, während es im Jahre 1971 29 000 waren. Aber auch diese Zahl reicht u. E. nicht aus. Im Inter- esse der Sache ist es notwendig, daß ungefähr auf je 2 000 Arbeiter und Angestellte ein Justitiar kommt. In der Estnischen SSR ist z. B. dieser Stand erreicht worden. In den nächsten 8 bis 10 Jahren sollte die Zahl der Justitiare verdoppelt werden. Bei der Erfüllung dieser Aufgabe können und müssen die Justizorgane eine große Rolle spielen. Die Ministerien der Justiz der Unionsrepubliken müssen den Wirtschaftsministerien bei der Aktualisierung der Ressort-Normativakte alle nur mögliche Hilfe erweisen, damit sie im Verlaufe der Jahre 1976 bis 1977 die Herausgabe von Sammlungen dieser Akte zu den festgelegten Terminen abschließen können. Große Bedeutung hat die Herstellung engerer fachlicher Kontakte zwischen den Justizorganen und den Organen des Vertragsgerichts. Zustimmung verdienen die Erfahrungen der Ministerien der Justiz der Unionsrepubliken, die gemeinsam mit den Organen des Staatlichen Vertragsgerichts den Einfluß der Ressortarbitragen auf die Steigerung der Effektivität der Wirtschaftstätigkeit untersuchen. Bei der methodischen Anleitung der Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft müssen die Justizorgane davon ausgehen, daß die Hauptaufgabe des juristischen Dienstes in dieser Etappe darin besteht, die Steigerung der Effektivität der Produktion und die Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse maximal zu fördern. Wirksame juristische Betreuung der Bürger Rechtliche Regelung im Staat bedeutet auch allseitige, hohen Anforderungen entsprechende juristische Betreuung der Bürger. Die juristische Betreuung der Bürger ist die Aufgabe einer Reihe von Einrichtungen, unter denen das Staatliche Notariat, die Rechtsanwaltschaft und die Organe des Personenstandswesens einen sehr wichtigen Platz einnehmen. Alljährlich werden im Lande über 19 Millionen notarielle Handlungen vorgenommen, werden mehr als 10 Millionen Personenstandsakte registriert. Die Rechtsanwälte erweisen fast 7 Millionen Bürgern juristische Hilfe, nehmen an vielen Gerichtsverhandlungen teil und geben Betrieben, Einrichtungen, Organisationen und Kolchosen juristische Hilfe. Die Mitarbeiter des Notariats, der Rechtsanwaltschaft und der Standesämter haben also mit Millionen Sowjetbürgern zu tun. Das erlegt ihnen eine große Verantwortung für die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Pflichten auf. Auf der Grundlage des vom Obersten Sowjet der UdSSR im Juli 1973 verabschiedeten neuen Unionsgesetzes „Über das Staatliche Notariat“ sind die notwendigen Instruktionen über die Vornahme notarieller Handlungen vorbereitet und neue Vordrucke für notarielle Dokumente ausgearbeitet worden. In allen Unionsrepubliken wurden Gesetze über das Staatliche Notariat verabschiedet. Im Grunde genommen sind fast alle Normativakte vorhanden, die auf dem Gesetz der UdSSR „Über das Staatliche Notariat“ beruhen und für die Organisation der Arbeit der Notariate notwendig sind. Jetzt kommt es darauf an, ihre strikte Durchführung zu sichern. Ausgehend von den Beschlüssen des XXV. Parteitages der KPdSU sind die wichtigsten Aufgaben zur Leitung des Staatlichen Notariats in den nächsten zwei bis drei Jahren die maximale Verbesserung der Betreuung der Bevölkerung, die Hebung der Kultur in der Arbeit der Notare und die Verbesserung der Organisation der Sprechstunden für die Bürger. Große Aufmerksamkeit ist der notariellen Tätigkeit der 490;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 490 (NJ DDR 1976, S. 490) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 490 (NJ DDR 1976, S. 490)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu kontrollieren, ob die Untersuchungsorgane auch dieser ihrer Verantwortung gerecht werden. Auch mit diesen progres Sicherstellung relativ wird deutlich, wenn man die im Zusammenhang mit der Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchungshaftvollzug sich in der Praxis die Fragestellung, ob und unter welchen Voraussetzungen Sachkundige als Sachverständige ausgewählt und eingesetzt werden können. Derartige Sachkundige können unter bestimmten Voraussetzungen als Sachverständige fungieren. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Operativen Vorganges oder eines anderen operativen Materials ausschließlich inoffizielle Arbeitsergebnisse erbracht werden konnten, also keine offiziellen Beweismittel vorliegen, die als Anlaß ira Sinne des fungieren können.

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