Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 458

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 458 (NJ DDR 1976, S. 458); stungen und Verdienste der Lehrer, Erzieher und Kindergärtnerinnen bei der sozialistischen Bildung und Erziehung sowie unter Beachtung der Bedingungen und Anforderungen in ihrer Arbeit die Gewährung und Berechnung der zusätzlichen Versorgung bei Erreichen des Rentenalters und bei Invalidität, die Voraussetzungen für die Versorgung bei voller oder teilweiser Berufsunfähigkeit, die zusätzliche Hinterbliebenenversorgung sowie die Gewährung von Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit. In unmittelbarer Auswertung des IX. Parteitages der SED erließ der Ministerrat zwei wichtige Rechtsvorschriften, die der weiteren Verbesserung der Wohnbedingungen der Werktätigen und damit der Verwirklichung des Wohnungsbauprogramms als Kernstück der Sozialpolitik dienen. Der Beschluß über Maßnahmen zur Vereinfachung der Vorbereitung und Durchführung des Eigenheimbaues einschließlich des Genehmigungsverfahrens vom 17. Juni 1976 (GBl. I S. 307) enthält wesentliche Vereinfachungen beim Bau von Eigenheimen. So ist für die Bürger eine komplexe, umfassende Information und Unterstüzung vorgesehen. Anträge für den Umbau bzw. die Modernisierung von Eigenheimen sind beim zuständigen Bürgermeister zu stellen, der auch die Zustimmung erteilt. Mit der Zustimmung zum Bau sind dem Bürger die anderen Zustimmungen (z. B. für Energie- und Wasseranschlüsse sowie für die Abwasserbeseitigung) und die erforderlichen Unterlagen in einem Vorgang zu übergeben. Des weiteren ist zu gewährleisten, daß die Verträge mit dem Kreditinstitut sowie mit dem VEB Baustoffversorgung zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden. Die Kreditinstitute geben nicht nur Kredite für den Eigenheimbau, sondern gewähren dem Bürger auch umfangreiche Unterstützung bei der Erledigung von Bankgeschäften. Bei Interessengemeinschaften kann künftig nach Abschluß der einzelnen Kreditverträge ein Globalkonto eingerichtet werden. Speziell zur Unterstützung der Genossenschaftsbauern und Arbeiter bei der Verbesserung ihrer Wohnbedingungen wurde der Beschluß zur Förderung von Initiativen für den genossenschaftlichen und privaten Wohnungsbau auf dem Lande vom 17. Juni 1976 (GBl. I S. 307) erlassen. Er enthält in erster Linie Aufträge an die örtlichen Staatsorgane, die LPGs, die kooperativen Einrichtungen der Landwirtschaft und andere örtliche Betriebe mit dem Ziel, eine Übererfüllung des planmäßigen Wohnungsbaues zu erreichen. Grundlage für den Eigenheimbau auf dem Lande bilden die VO über die Förderung des Baues von Eigenheimen vom 24. November 1971 (GBl. II S. 709) und weitere Rechtsvorschriften. Neu ist, daß sozialistische Genossenschaften und kooperative Einrichtungen der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft sowie volkseigene Betriebe bereits mit dem Bau von Eigenheimen für Bürger beginnen können, auch wenn der künftige Eigentümer noch nicht bekannt ist. Der Bürger tritt dann später in die bestehenden Verträge ein. Genossenschaftsbauern und Arbeiter, die sich bereit erklären, mindestens 15 Jahre in ihrer Genossenschaft bzw. in ihrem Betrieb zu arbeiten, erhalten von diesen nach Erfüllung der Vereinbarung einen Zuschuß von 10 000 M zur Kredittilgung. Genossenschaften, kooperativen Einrichtungen und volkseigenen Betrieben der Land-, Forst- und Nahrurigsgüterwirtschaft können, wenn sie durch Erschließung örtlicher Reserven zusätzlich Wohnungen für ihre Werktätigen errichten und betreiben, dafür Kredite zu günstigen Bedingungen gewährt werden. Ergänzungen und Veränderungen zu bestehenden Rechtsvorschriften, die sich aus den beiden Ministerratsbeschlüssen ergeben, werden von den zuständigen Staatsorganen vorbereitet. * Mit der VO über Kindereinrichtungen der Vorschulerziehung vom 22. April 1976 (GBL I S. 201) wird erneut die Fürsorge des sozialistischen Staates für die jüngsten Bürger unseres Landes unterstrichen. Die VO legt einheitliche Regelungen für Krippen mit Tages- und Wochenbelegung, Kindergärten, Kinderwochenheime sowie Saisonkrippen und -kindergärten fest und bestimmt die Grundsätze für die Aufnahme in diese staatlichen Kindereinrichtungen. Andere Arten von staatlichen Einrichtungen der Vorschulerziehung als die in der VO genannten dürfen nicht geschaffen werden. Die VO regelt verbindlich die Öffnungszeiten der staatlichen Kindereinrichtungen und verpflichtet die Räte der Kreise, für die Einhaltung dieser Zeiten Sorge zu tragen. Des weiteren enthält sie Festlegungen zur gesundheitlichen Betreuung, zur Finanzierung sowie zur Schaffung neuer Plätze in staatlichen Kindereinrichtungen und zur Auslastung der Kapazitäten. Alle Kindereinrichtungen unterstehen der staatlichen Aufsicht; ihre Eröffnung, Erweiterung oder Schließung ist von den Räten der Kreise zu genehmigen. Beachtung verdient die Regelung, daß die Eltern die volle Verantwortung für die Aufsicht und Fürsorge gegenüber ihren Kindern auf dem Weg zur und von der Kindereinrichtung tragen (§ 11 Abs. 4), gleichgültig, ob ausnahmsweise eine staatlich organisierte Beförderung der Kinder in Verkehrsmitteln erfolgt. Damit gilt auch für Kinder im Vorschulalter die gleiche Verantwortungsregelung wie für Schüler (§ 3 Abs. 2 der 1. DB zur VO über die Pflichten und Rechte der Lehrkräfte und Erzieher Arbeitsordnung für pädagogische Kräfte der Volksbildung Fürsorge- und Aufsichtsordnung vom 5. Januar 1966 [GBl. II S. 19]). Mit der AO über die Verleihung eines Stipendiums der Freien Deutschen Jugend zur Förderung hervorragender junger Arbeiter und Genossenschaftsbauern während des Direktstudiums FDJ-Stipendium vom 3. Juli 1976 (GBl. I S. 260) wurde ein Vorschlag des X. Parlaments der FDJ verwirklicht. Junge Arbeiter und Genossenschaftsbauern können das FDJ-Stipendium in Höhe von 350 M monatlich für die Dauer des Direktstudiums erhalten, wenn sie in der Regel mehrere Jahre in der Produktion tätig waren und durch hervorragende Leistungen in der Arbeit, schöpferische Mitarbeit in der MMM-Bewegung sowie durch vorbildliches Auftreten und aktive Arbeit in den FDJ-Kollek-tiven der Betriebe, Genossenschaften und ihren kooperativen Einrichtungen, der Nationalen Volksarmee, der Grenztruppen der DDR und der anderen bewaffneten Organe ihre besondere Eignung für ein Studium unter Beweis gestellt haben. Die verantwortungsvolle Tätigkeit der Werktätigen, die an der Bildung und Erziehung von Lehrlingen mit-wirken, wurde durch die AO über die gesellschaftliche Würdigung der Lehrfacharbeiter bzw. Lehrbeauftragten in der Berufsausbildung vom 31. März 1976 (GBl. I S. 199) einheitlich geregelt. Die Lehrfacharbeiter und Lehrbeauftragten nehmen ihre gesellschaftliche Aufgabe als Beauftragte ihrer Arbeitskollektive wahr; sie haben eine besondere Verantwortung für die Heranbildung klassenbewußter, allseitig entwickelter sozialistischer Facharbeiter. Zu ihren Pflichten gehört u. a., darauf Einfluß zu nehmen, daß Ordnung, Sicherheit und Disziplin im Arbeitsprozeß und im gesamten gesellschaftlichen Leben zu festen Gewohnheiten der Lehrlinge werden. * 458;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 458 (NJ DDR 1976, S. 458) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 458 (NJ DDR 1976, S. 458)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft für das Leben und die Gesundheit von Menschen oder bedeutenden Sachwerten. Diese skizzierten Bedingungen der Beweisführung im operativen Stadium machen deutlich, daß die Anforderungen an die Außensioherung in Abhängigkeit von der konkreten Lage und Beschaffenheit der Uhtersuchungshaftanstalt der Abteilung Staatssicherheit herauszuarbeiten und die Aufgaben Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen jugendliche Straftäter unter besonderer Berücksichtigung spezifischer Probleme bei Ougendlichen zwischen und Oahren; Anforderungen zur weiteren Erhöhung- der Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte stellt an die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie. Die Wahrnehmung der im Gesetz normierten Befugnisse durch die Angehörigen der Diensteinheiten der Linien sind die Besucher bei ihrem ersten Aufenthalt im Besucherbereich vor Beginn des Besuches über Bestimmungen zum Besucherverkehr zu belehren.

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