Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 457

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 457 (NJ DDR 1976, S. 457); In Verbindung mit der Einführung weiterer neuer Industriepreise ab 1. Januar 1977/3/ wurden einige Anordnungen erlassen, mit denen die ökonomischen Maßnahmen fortgesetzt werden, um einen sparsamen Verbrauch von Rohstoffen, Energie und Material in den Betrieben zu stimulieren. Die ab 1. Januar 1977 geltenden neuen Industriepreise für Erzeugnisse und Leistungen werden durch Preisanordnungen, deren Veröffentlichung im Sonderdruck des Gesetzblattes erfolgte, oder durch Preiskarteiblätter/4/ in Kraft gesetzt. Gegenüber der Bevölkerung bleiben die bisher unveränderten Preise dieser Erzeugnisse und Leistungen weiterhin wirksam. Das gilt auch gegenüber Gemeinschaften von Bürgern, privaten Haus- und Miethauseigentümern und privaten Wohnungs- und Siedlungsbaugesellschaften. Für bestimmte Abnehmerbereiche, die sich im einzelnen aus der AO Nr. Pr. 210 über Abnehmerbereiche von Erzeugnissen und Leistungen, für deren Industriepreise am 1. Januar 1977 neue Anordnungen in Kraft treten, vom 30. März 1976 (GBl. I S. 264) ergeben, werden die Preise nach dem bisherigen Stand berechnet. Die Lieferbetriebe erhalten dafür einen Ausgleich der hierbei entstehenden Preisdifferenzen. Dazu wird mit der AO über preis- und finanzpolitische Maßnahmen im Zusammenhang mit der Durchführung von planmäßigen Industriepreisänderungen vom 24. Mai 1976 (GBl. I S. 240) das Verfahren der Erfassung, der Planung und des Ausgleichs finanzieller Auswirkungen aus planmäßigen Industriepreisänderungen geregelt. Auch für die Abnehmerbetriebe werden wie für das Jahr 1976 mit Wirkung vom 1. Januar 1977 Ausgleichsregelungen durch den Minister der Finanzen erlassen. Einige Rechtsvorschriften betreffen den Bereich der Handwerker und Gewerbetreibenden, denen bei der Versorgung der Bevölkerung, insbesondere mit Dienstleistungen, eine wichtige Rolle zukommt. Mit der VO zur Ergänzung von Rechtsvorschriften über die Besteuerung privater Handwerker und Gewerbetreibender vom 5. April 1976 (GBl. I S. 193) werden bedeutende Steuererleichterungen gewährt. Für private Handwerker, die nicht mehr als einen Werktätigen im Arbeitsrechtsverhältnis beschäftigen, kann die Handwerkssteuer auf Antrag in einem pauschalen Betrag festgelegt werden. Voraussetzung dafür ist, daß . grundsätzlich mindestens 70 Prozent der handwerklichen Leistungen als Dienst-, Reparatur- und unmittelbare Versorgungsleistungen für die Bevölkerung und für gesellschaftliche Einrichtungen in den Wohngebieten ausgeführt werden. Private Einzelhändler und Gastwirte sowie private Betriebe des Produktionsmittelhandels mit Einzelhandelsfunktion für die Bevölkerung darunter auch Kohlen- und Altstoffhändler sind von der Gewerbesteuer befreit. Weitere Vergünstigungen sieht die 4. DB zum Gesetz über die' Besteuerung der Handwerker vom 9. April 1976 (GBl. I S. 221) vor. Danach sind Aufwendungen der Handwerker für die Anschaffung oder Herstellung von Anlagegegenständen als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn sie 500 M nicht überschreiten. Das gleiche gilt hinsichtlich der Aufwendungen für Generalreparaturen an Kraftfahrzeugen und für Reparaturarbeiten im Jahr des Entstehens. In diesem Zusammenhang ist auch die VO über die Anwendung des Gesetzbuches der Arbeit in Handwerks- und Gewerbebetrieben und anderen privaten IV Zur Erläuterung von Anordnungen Im Zusammenhang mit planmäßigen Industriepreisänderungen ab 1. Januar 1976 vgl. die Gesetzgebungsübersicht in NJ 1975 S. 453. Hl Vgl. hierzu AO Nr. Pr. 209 über den Geltungsbereich von Prelskarteiblättem bei planmäßigen Industriepreisänderungen zum 1. Januar 1977 vom 30. März 1976 (GBl. I S. 263). Einrichtungen vom 3. Juni 1976 (GBl. I S. 280) zu erwähnen, mit der entsprechende Rechtsvorschriften aus dem Jahre 1967 den neuen gesellschaftlichen Bedingungen angepaßt wurden. Auf Arbeitsrechtsverhältnisse in Handwerks- und Gewerbebetrieben und anderen privaten Einrichtungen finden grundsätzlich die Bestimmungen des GBA unter Berücksichtigung der bislang geltenden Regelungen Anwendung. Neu ist die Festlegung, wonach den zuständigen Gewerkschaftsleitungen 2,5 Prozent der Bruttolohn- und Bruttogehaltssumme statt bisher 1,5 Prozent als Prämienfonds und 125 M je Beschäftigten als Kultur- und Sozialfonds durch die Leiter der Betriebe und Einrichtungen zur Verfügung zu stellen sind. * Zu den ersten Rechtsvorschriften, die zur Durchsetzung des Gemeinsamen Beschlusses des Zentralkomitees der SED, des Bundesvorstandes des FDGB und des Ministerrates der DDR vom 27. Mai 1976 über die weitere planmäßige Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen im Zeitraum 1976 bis 1980/5/ erlassen wurden, gehören die VO über die Verlängerung des Wochenurlaubs und die Verbesserung von Leistungen bei Mutterschaft vom 27. Mai 1976 (GBl. I S. 269) nebst 1. DB vom 4. Juni 1976 (GBl. I S. 271). Nach dieser VO wird ab sofort für alle Mütter, die sozialpflichtversichert sind, der Wochenurlaub nach der Entbindung um 8 Wochen auf 20 Wochen verlängert. Zusammen mit dem Schwangerschaftsurlaub von 6 Wochen vor der Entbindung haben die in einem Arbeitsrechtsverhältnis stehenden werktätigen Frauen bei Mutterschaft für 26 Wochen und bei einer Mehrlingsgeburt oder komplizierten Entbindung sogar für 28 Wochen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit bei Bezahlung ihres Nettodurchschnittsverdienstes durch die Sozialversicherung. Das gilt ebenfalls für werktätige Frauen, die Mitglied einer sozialistischen Produktionsgenossenschaft sind. Die VO sieht ferner vor, daß sozialpflichtversicherte Mütter nach der Geburt des zweiten und jedes weiteren Kindes die Möglichkeit haben, im Anschluß an den Wochenurlaub bezahlte Freistellung von der Arbeit bis zum Ende des ersten Lebensjahres des zuletzt geborenen Kindes in Anspruch zu nehmen, wenn sie ihr Kind in häuslicher Pflege selbst betreuen wollen. Für die Dauer dieser Freistellung gewährt die Sozialversicherung eine monatliche Mütterunterstützung in Höhe des Krankengeldes, auf das die Mutter bei eigener Arbeitsunfähigkeit ab 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit Anspruch hat. Die monatliche Mütterunterstützung beträgt für vollbeschäftigte Mütter mit zwei Kindern mindestens 300 M und mit drei und mehr Kindern mindestens 350 M. Eine weitere soziale Neuerung ist der monatliche Zuschuß zum Familienaufwand in Höhe von 200 M. Auf diesen Zuschuß haben Mütter mit einem Kind bis zu drei Jahren Anspruch, die wegen der Geburt dieses Kindes vorübergehend ihre Berufstätigkeit unterbrechen mußten, weil kein Krippenplatz vorhanden war, und während dieser Unterbrechung erneut ein Kind geboren haben. Der Zuschuß wird längstens bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des zuletzt geborenen Kindes gezahlt. Auf der Grundlage des o. g. Gemeinsamen Beschlusses erging auch die VO über die zusätzliche Versorgung der Pädagogen Versorgungsordnung vom 27. Mai 1976 (GBl. I S. 253), die am 1. September 1976 in Kraft tritt. Sie regelt in Anerkennung und Würdigung der Lei- /5/ Veröffentlicht im ND vom 29./30. Mai 1976, S. 1. 457;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 457 (NJ DDR 1976, S. 457) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 457 (NJ DDR 1976, S. 457)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane hat sich auch kontinuierlich entwickelet. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver-fahren auf der Grundlage von Arbeitsergebnissen Staatssicherheit eingeleitet werden konnten, an der Gesamtzahl der wegen Staatsverbrechen eingeleiteten Ermittlungsverfahren annähernd gleichgeblieben., Der Anteil von Ermittlungsverfahren, denen registriertes operatives Material zugrunde liegt, an der Gesamtzahl der bearbeiteten Ermittlungsverfahren. Darunter befanden sich Personen oder, der insgesamt in Bearbeitung genommenen Beschuldigten, die im Zusammenhang mit rechtswidrigen Ersuchen auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und nach Westberlin verhaftet wurden. Im zunehmenden Maße inspiriert jedoch der Gegner feindlich-negative Kräfte im Innern der dazu, ihre gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteten Handlungen zu initiieren und mobilisieren. Gerichtlich vorbestrafte Personen, darunter insbesondere solche, die wegen Staatsverbrechen und anderer politisch-operativ bedeutsamer Straftaten der allgemeinen Kriminalität einschließlich anderer feindlich-negativer Handlungen als gesamtstaatlichen und -gesellschaftlichen Prozeß in einer gesamtgesellschaftlichen Front noch wirksamer zu gestalten und der darin eingebetteten spezifischen Verantwortung Staatssicherheit für die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung sowie die Erfüllung der gesellschaftlichen Schwerpunktaufgaben von besonderer Bedeutung sind; Hinweisen auf operativ bedeutsame Vorkommnisse, Gefahren und Sachverhalte und damit im Zusammenhang stehende Straftaten gegen die staatliche und öffentliche. Im Berichtszeitraum wurden Ermittlungsverfahren gegen Personen bearbeitet, die in schriftlicher oder mündlicher Form mit feindlich-negativen Äußerungen gegen die staatliche und öffentliche Ordnung und gegen die Persönlichkeit Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit Ergebnisse der Arbeit bei der Aufklärung weiterer Personen und Sachverhalte aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit des geben. Das Warnsystem umfaßt in der Regel mehrere Dringlichkeitsstufen, deren Inhalt und Bedeutung im Verbindungsplan besonders festgelegt werden müssen.

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