Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 457

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 457 (NJ DDR 1976, S. 457); In Verbindung mit der Einführung weiterer neuer Industriepreise ab 1. Januar 1977/3/ wurden einige Anordnungen erlassen, mit denen die ökonomischen Maßnahmen fortgesetzt werden, um einen sparsamen Verbrauch von Rohstoffen, Energie und Material in den Betrieben zu stimulieren. Die ab 1. Januar 1977 geltenden neuen Industriepreise für Erzeugnisse und Leistungen werden durch Preisanordnungen, deren Veröffentlichung im Sonderdruck des Gesetzblattes erfolgte, oder durch Preiskarteiblätter/4/ in Kraft gesetzt. Gegenüber der Bevölkerung bleiben die bisher unveränderten Preise dieser Erzeugnisse und Leistungen weiterhin wirksam. Das gilt auch gegenüber Gemeinschaften von Bürgern, privaten Haus- und Miethauseigentümern und privaten Wohnungs- und Siedlungsbaugesellschaften. Für bestimmte Abnehmerbereiche, die sich im einzelnen aus der AO Nr. Pr. 210 über Abnehmerbereiche von Erzeugnissen und Leistungen, für deren Industriepreise am 1. Januar 1977 neue Anordnungen in Kraft treten, vom 30. März 1976 (GBl. I S. 264) ergeben, werden die Preise nach dem bisherigen Stand berechnet. Die Lieferbetriebe erhalten dafür einen Ausgleich der hierbei entstehenden Preisdifferenzen. Dazu wird mit der AO über preis- und finanzpolitische Maßnahmen im Zusammenhang mit der Durchführung von planmäßigen Industriepreisänderungen vom 24. Mai 1976 (GBl. I S. 240) das Verfahren der Erfassung, der Planung und des Ausgleichs finanzieller Auswirkungen aus planmäßigen Industriepreisänderungen geregelt. Auch für die Abnehmerbetriebe werden wie für das Jahr 1976 mit Wirkung vom 1. Januar 1977 Ausgleichsregelungen durch den Minister der Finanzen erlassen. Einige Rechtsvorschriften betreffen den Bereich der Handwerker und Gewerbetreibenden, denen bei der Versorgung der Bevölkerung, insbesondere mit Dienstleistungen, eine wichtige Rolle zukommt. Mit der VO zur Ergänzung von Rechtsvorschriften über die Besteuerung privater Handwerker und Gewerbetreibender vom 5. April 1976 (GBl. I S. 193) werden bedeutende Steuererleichterungen gewährt. Für private Handwerker, die nicht mehr als einen Werktätigen im Arbeitsrechtsverhältnis beschäftigen, kann die Handwerkssteuer auf Antrag in einem pauschalen Betrag festgelegt werden. Voraussetzung dafür ist, daß . grundsätzlich mindestens 70 Prozent der handwerklichen Leistungen als Dienst-, Reparatur- und unmittelbare Versorgungsleistungen für die Bevölkerung und für gesellschaftliche Einrichtungen in den Wohngebieten ausgeführt werden. Private Einzelhändler und Gastwirte sowie private Betriebe des Produktionsmittelhandels mit Einzelhandelsfunktion für die Bevölkerung darunter auch Kohlen- und Altstoffhändler sind von der Gewerbesteuer befreit. Weitere Vergünstigungen sieht die 4. DB zum Gesetz über die' Besteuerung der Handwerker vom 9. April 1976 (GBl. I S. 221) vor. Danach sind Aufwendungen der Handwerker für die Anschaffung oder Herstellung von Anlagegegenständen als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn sie 500 M nicht überschreiten. Das gleiche gilt hinsichtlich der Aufwendungen für Generalreparaturen an Kraftfahrzeugen und für Reparaturarbeiten im Jahr des Entstehens. In diesem Zusammenhang ist auch die VO über die Anwendung des Gesetzbuches der Arbeit in Handwerks- und Gewerbebetrieben und anderen privaten IV Zur Erläuterung von Anordnungen Im Zusammenhang mit planmäßigen Industriepreisänderungen ab 1. Januar 1976 vgl. die Gesetzgebungsübersicht in NJ 1975 S. 453. Hl Vgl. hierzu AO Nr. Pr. 209 über den Geltungsbereich von Prelskarteiblättem bei planmäßigen Industriepreisänderungen zum 1. Januar 1977 vom 30. März 1976 (GBl. I S. 263). Einrichtungen vom 3. Juni 1976 (GBl. I S. 280) zu erwähnen, mit der entsprechende Rechtsvorschriften aus dem Jahre 1967 den neuen gesellschaftlichen Bedingungen angepaßt wurden. Auf Arbeitsrechtsverhältnisse in Handwerks- und Gewerbebetrieben und anderen privaten Einrichtungen finden grundsätzlich die Bestimmungen des GBA unter Berücksichtigung der bislang geltenden Regelungen Anwendung. Neu ist die Festlegung, wonach den zuständigen Gewerkschaftsleitungen 2,5 Prozent der Bruttolohn- und Bruttogehaltssumme statt bisher 1,5 Prozent als Prämienfonds und 125 M je Beschäftigten als Kultur- und Sozialfonds durch die Leiter der Betriebe und Einrichtungen zur Verfügung zu stellen sind. * Zu den ersten Rechtsvorschriften, die zur Durchsetzung des Gemeinsamen Beschlusses des Zentralkomitees der SED, des Bundesvorstandes des FDGB und des Ministerrates der DDR vom 27. Mai 1976 über die weitere planmäßige Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen im Zeitraum 1976 bis 1980/5/ erlassen wurden, gehören die VO über die Verlängerung des Wochenurlaubs und die Verbesserung von Leistungen bei Mutterschaft vom 27. Mai 1976 (GBl. I S. 269) nebst 1. DB vom 4. Juni 1976 (GBl. I S. 271). Nach dieser VO wird ab sofort für alle Mütter, die sozialpflichtversichert sind, der Wochenurlaub nach der Entbindung um 8 Wochen auf 20 Wochen verlängert. Zusammen mit dem Schwangerschaftsurlaub von 6 Wochen vor der Entbindung haben die in einem Arbeitsrechtsverhältnis stehenden werktätigen Frauen bei Mutterschaft für 26 Wochen und bei einer Mehrlingsgeburt oder komplizierten Entbindung sogar für 28 Wochen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit bei Bezahlung ihres Nettodurchschnittsverdienstes durch die Sozialversicherung. Das gilt ebenfalls für werktätige Frauen, die Mitglied einer sozialistischen Produktionsgenossenschaft sind. Die VO sieht ferner vor, daß sozialpflichtversicherte Mütter nach der Geburt des zweiten und jedes weiteren Kindes die Möglichkeit haben, im Anschluß an den Wochenurlaub bezahlte Freistellung von der Arbeit bis zum Ende des ersten Lebensjahres des zuletzt geborenen Kindes in Anspruch zu nehmen, wenn sie ihr Kind in häuslicher Pflege selbst betreuen wollen. Für die Dauer dieser Freistellung gewährt die Sozialversicherung eine monatliche Mütterunterstützung in Höhe des Krankengeldes, auf das die Mutter bei eigener Arbeitsunfähigkeit ab 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit Anspruch hat. Die monatliche Mütterunterstützung beträgt für vollbeschäftigte Mütter mit zwei Kindern mindestens 300 M und mit drei und mehr Kindern mindestens 350 M. Eine weitere soziale Neuerung ist der monatliche Zuschuß zum Familienaufwand in Höhe von 200 M. Auf diesen Zuschuß haben Mütter mit einem Kind bis zu drei Jahren Anspruch, die wegen der Geburt dieses Kindes vorübergehend ihre Berufstätigkeit unterbrechen mußten, weil kein Krippenplatz vorhanden war, und während dieser Unterbrechung erneut ein Kind geboren haben. Der Zuschuß wird längstens bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des zuletzt geborenen Kindes gezahlt. Auf der Grundlage des o. g. Gemeinsamen Beschlusses erging auch die VO über die zusätzliche Versorgung der Pädagogen Versorgungsordnung vom 27. Mai 1976 (GBl. I S. 253), die am 1. September 1976 in Kraft tritt. Sie regelt in Anerkennung und Würdigung der Lei- /5/ Veröffentlicht im ND vom 29./30. Mai 1976, S. 1. 457;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 457 (NJ DDR 1976, S. 457) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 457 (NJ DDR 1976, S. 457)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie mit den konkreten Bedingungen der politisch-operativen Lage stets zu gewährleisten, daß die Untersuchungsarbeit als politische Arbeit verstanden, organisiert und durchgeführt wird und auf dieser Grundlage die notwendige Einsatzbereitschaft, Opferbereitschaft und andere wichtige Eigenschaften zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Kampf gegen den Feind hervorbringen. Diese Erkenntnis ist durch die Leiter und mittleren leipenden Kader neben ihrer eigenen Arbeit mit den qualifiziertesten die Anleitung und Kontrolle der Zusammenarbeit der operativen Mitarbeiter mit ihren entscheidend verbessern müssen. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und begünstigenden Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen jugendliche Straftäter unter besonderer Berücksichtigung spezifischer Probleme bei Ougendlichen zwischen und Oahren; Anforderungen zur weiteren Erhöhung- der Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Besuchen mit Verhafteten kann nur gewährleistet werden durch die konsequente Durchsetzung der Dienstanweisungen und sowie der Hausordnung und der Besucherordnung.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X