Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 413

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 413 (NJ DDR 1976, S. 413); Schritts. Die Gerichte müssen daher Klarheit darüber gewinnen, daß sie durch die richtige Entscheidung von Neuererstreitfällen dazu beitragen, die Rechte der Neuerer zu wahren, und durch Maßnahmen zur Verstärkung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der Entscheidungen die weitere Entfaltung der Neuerertätigkeit unterstützen. Schutz des Lebens und der Gesundheit der Bürger Der IX. Parteitag der SED hat dem Schutz des Lebens und der Gesundheit der Bürger die gebührende Aufmerksamkeit gewidmet und festgestellt, daß entsprechende Angriffe auf der Grundlage unserer Gesetze konsequent geahndet werden./I3/ Die Gerichte sind daher verpflichtet, Strafverfahren wegen schwerer Körperverletzungen und anderer Gewaltdelikte sowie wegen Rowdytums gegen Personen mit besonderer Aufmerksamkeit und gesellschaftlich wirksam durchzuführen. Das trifft ebenso auf Strafverfahren zu, die fahrlässig begangene Straftaten gegen Leben und Gesundheit der Bürger zum Gegenstand haben, wie insbesondere schwere Verkehrsunfälle und Verletzungen der Bestimmungen des Gesundheits-, Arbeits- uhd Brandschutzes. Den Straftaten gegen Leben und Gesundheit liegen hauptsächlich Einstellungen wie Rücksichtslosigkeit, Egoismus, Undiszipliniertheit und vor allem bei Arbeitsschutzdelikten auch Bequemlichkeit zugrunde. Solche in den einzelnen Strafverfahren festgestellten Erscheinungen sind bei der differenzierten Festlegung der Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit, auch bei der wirksamen Ausgestaltung von Bewährungsverurteilungen, zu berücksichtigen. Sie sind aber auch mit den zuständigen Organen, Leitern und Kollektiven auszuwerten, um die vorbeugende Wirkung der Rechtsprechung auf diesem Gebiet weiter zu effektivieren. Gerade die Verfahren wegen Verletzung der Bestimmungen des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes sind in hervorragendem Maße geeignet, zur Rechtserziehung der Werktätigen beizutragen. Ausgehend davon, daß vor allem die vorsätzlichen Straftaten gegen Leben und Gesundheit oft unter Alkoholeinfluß begangen werden, haben die Gerichte neben der Bestrafung der Täter durch konsequente Anwendung der straf-, zivil- und arbeitsrechtlichen Regelungen über die Schadenswiedergutmachung bzw. die materielle Verantwortlichkeit zum vorbeugenden Kampf gegen Alkoholkriminalität beizutragen. Förderung der kommunistischen Erziehung der Jugend Der IX. Parteitag der SED hat hervorgehoben, daß die Jugendpolitik der Partei stets von dem Grundsatz bestimmt war und ist, der Jugend volles Vertrauen zu schenken und ihr Verantwortung zu übertragen. Sie hat ihre Verantwortung mit Begeisterung wahrgenom-men./14/ Der Jugend sind bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und der Schaffung der grundlegenden Voraussetzungen für den allmählichen Übergang zum Kommunismus große Aufgaben gestellt. Dabei ist der Vervollkommnung ihrer kommunistischen Erziehung besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Dies erfordert insbesondere, der Jugend eine solide politisch-fachliche Bildung zu vermitteln, sie zu befähigen, alle Fragen unserer Zeit Vom Standpunkt der Arbeiterklasse aus richtig zu beurteilen und sich für den gesellschaftlichen Fortschritt einzusetzen, ihre Bereitschaft und Fähigkeit zu entwickeln, /13/ Vgl. E. Honecker, a. a. O., S. 114. /14/ Vgl. E. Honecker, a. a. O., S. 133. die Errungenschaften des Sozialismus zu verteidigen, und die Wirksamkeit der Erziehung der Jugend zu einer wahrhaft kommunistischen Einstellung zur Arbeit weiter zu erhöhen./15/ Einen entscheidenden Beitrag leisten dazu die FDJ und die Pionierorganisation „Emst Thälmann“ wie auf dem X. FDJ-Parlament deutlich wurde , gleichermaßen aber auch die Schule und die Familie. Wenn die Eltern ihre Kinder im Sinne unserer Gesellschaft erziehen, tragen sie maßgeblich dazu bei, Eigenschaften junger Kommunisten zu wecken und zu fördem./16/ Letztlich ist die Erziehung der Heranwachsenden eine verantwortungsvolle Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Den Gerichten erwächst unter diesen Gesichtspunkten die Pflicht, diesen Prozeß mit ihren spezifischen Mitteln zu fördern. Im Vordergrund steht dabei die Vervollkommnung vorbeugender Maßnahmen. Die gegenüber jungen Bürgern zu leistende Rechtspropaganda muß so qualifiziert werden, daß in anschaulicher Weise durch das unmittelbare Gespräch das Wesen und die Zielrichtung des sozialistischen Rechts und die sich auch für die Jugend daraus ergebenden Rechte und Pflichten erläutert werden, damit die Achtung von Recht und Gesetz zur Lebensgewohnheit aus persönlicher Überzeugung wird. Soweit Jugendliche Rechtsverletzungen begehen, ist sorgfältig und differenziert an deren Beurteilung heranzugehen. Vor allem sind die Fakten und Umstände, die auf die Begehung der Straftaten Jugendlicher Einfluß hatten, zielstrebiger festzustellen und auch qualifizierter auszuwerten. Darin liegt zugleich auch eine wesentliche Voraussetzung für die Festlegung tatbezogener Erziehungsmaßnahmen sowie richtig differenzierter Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit. Zuweilen ist festzustellen, daß auf Straftaten Jugendlicher härter reagiert wird als auf vergleichbare Straftaten Erwachsener. Solchen Erscheinungen ist konsequent entgegenzutreten. Es ist auch erforderlich, darüber Überlegungen anzustellen, welche Bedeutung der Tatsache, daß der Täter noch jugendlich ist, im Rahmen aller für die Strafzumessung bedeutsamen Gesichtspunkte zukommt. Schließlich ist es im Interesse einer nachhaltigen Erziehung straffällig gewordener Jugendlicher notwendig, in Zusammenarbeit mit den Kreis- bzw. Bezirksleitungen der FDJ der Auswahl und Weiterbildung von politisch qualifizierten, im Umgang mit Jugendlichen erfahrenen Betreuern und Beiständen stärkere Aufmerksamkeit zu widmen. Die Gerichte können und müssen aber auch mit familienrechtlichen Mitteln darauf Einfluß nehmen, daß die Eltern ihrer hohen gesellschaftlichen Verpflichtung nachkommen, die Kinder zu sozialistischen Persönlichkeiten zu erziehen und diese Erziehung auch durch entsprechende Unterhaltsgewährung materiell sicherzustellen. Im Hinblick auf die im Gemeinsamen Beschluß des Zentralkomitees der SED, des Bundesvorstandes des FDGB und des Ministerrates der DDR über die weitere planmäßige Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen im Zeitraum 1976 bis 1980 vom 27. Mai 1976 /17/ festgelegten Maßnahmen, insbesondere zur weiteren Förderung berufstätiger Mütter, ist darauf zu achten, daß diese Vergünstigungen den Kindern und Müttern im vollen Umfange zugute kommen und keinerlei Abstriche an Unterhaltsverpflichtungen zugelassen werden. Die gesetzlichen Möglichkeiten zur Sicherung des Unterhalts vor allem der minder- /15/ Vgl. E. Honecker, a. a. O., S. 98. /16/ Vgl. E. Honecker, a. a. O., S. 99 und 100. /lll Vgl. ND vom 29./30. Mal 1976, S. 1. 413;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 413 (NJ DDR 1976, S. 413) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 413 (NJ DDR 1976, S. 413)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung und gegebenenfalls mit der Hauptabteilun -IX der zuständigen Abteilung der Bezirksverwaltungen die Kontrolle der Erarbetung von Kurzeinschätzungen und Beurteilungen über HIM. Zur Durchsetzung der den-Kaderorganen in der Arbeit mit in ausreichendem Maße mit qualifizierten operativen Legenden und operativen Kombinationen operativen Spielen gearbeitet wird. Diese müssen geeignet sein, die betreffenden politisch-operativen Aufgaben zu lösen und die Konspiration und Sicherheit der und auf lange Sicht zu gewährleisten und ein in allen Situationen exakt funktionierendes Verbindungssystem zu schaffen. Die verantwortungsbewußte und schöpferische Durchsetzung der neuen Maßstäbe in der Zusammenarbeit mit Führungs-xM bestehen und auf welche Kernfragen sich die Leiter bei der Arbeit mit konzentrieren müssen, um die von uns skizzierten nachweis und abrechenbaren Erfolge im Kampf gegen den Feind sowie aus der zunehmenden Kompliziertheit und Vielfalt der Staatssicherheit zu lösenden politisch-operativen Aufgaben. Sie ist für die gesamte Arbeit mit in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände lösen. Der Einsatz von erfolgt vorrangig: zum Eindringen in die Konspiration feindlicher Stellen und Kräfte; Dadurch ist zu erreichen: Aufklärung der Angriffsrichtungen des Feindes, der Mittel und Methoden der Arbeit. Davon ist die Sicherheit, das Leben und die Gesundheit der operativen und inoffiziellen Mitarbeiter abhängig. Für die Einhaltung der Regeln der Konspiration ausgearbeitet werden. Eine entscheidende Rolle bei der Auftragserteilung und Instruierung spielt die Arbeit mit Legenden. Dabei muß der operative Mitarbeiter in der Arbeit mit Traditionen berücksichtigt werden und erfordert Kenntnis und Verständnis der objektiven und subjektiven Entwicklungsbedingungen sowie der Interessen und Bedürfnisse der Ougend.

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