Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 398

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 398 (NJ DDR 1976, S. 398); ausbildung des Gruppenreditsbewußtseins der Mitglieder dieser Organisationen als Methode zur Erkenntnis der Rechtswirklichkeit und zur Einwirkung auf sie riefen verschiedene Formen der Mitwirkung der gesellschaftlichen Organisationen an der Schaffung des Sowjetrechts hervor: das Recht der Gesetzgebungs- initiative der gesellschaftlichen Organisationen (z. B'. des Zentralrats der Gewerkschaften der Sowjetunion), der Erlaß von normativen Rechtsakten durch gesellschaftliche Organisationen gemeinsam mit staatlichen Organen; der Erlaß von Normativakten durch staatliche Organe im Einvernehmen mit gesellschaftlichen Organisationen; die Sanktionierung der von gesellschaftlichen Organisationen erarbeiteten Normen durch den Staat. Die Diskussionen des ganzen Volkes über die wichtigsten Gesetzentwürfe, die Teilnahme der gesellschaftlichen Organisationen an der Rechtsschöpfung und die konkreten Vorschläge der Werktätigen zur Vervollkommnung der Sowjetgesetzgebung zeugen von dem ständigen Wachstum des sozialistischen Rechtsbewußtseins der Bürger und von der weiteren Ausdehnung der gesellschaftlichen Basis der Rechtsschöpfung. Sozialistisches Rechtsbewußtsein und Rechtsverwirklichung Die Frage nach der Rolle des sozialistischen Rechtsbewußtseins bei der Verwirklichung des Rechts ist im Grunde genommen die Frage nach der Tätigkeit, nach dem Verhalten des Menschen in dem durch Rechtsnormen geregelten Bereich. Ein solches Verhalten kann rechtmäßig sein, d. h. den Vorschriften der Rechtsnorm entsprechen, oder von der Norm abweichen, d. h. rechtswidrig sein. Sowohl die eine wie die andere Art des Verhaltens ist das Ergebnis des äußeren Zutagetretens eines bestimmten qualitativen Zustandes des Bewußtseins der Persönlichkeit, insbesondere des Rechtsbewußtseins. Von den äußeren Forderungen, die von der Gesellschaft an die Persönlichkeit gestellt werden, zur inneren Überzeugung und von dieser zum Handeln das ist der Weg der Entwicklung des Rechtsbewußtseins als notwendiger Bedingung für die Sicherung einer wahren sozialistischen Rechtsordnung. Ohne die Herausbildung der rechtlichen Überzeugung ist ein rechtmäßiges Verhalten des Individuums, das auf einer tiefen Erkenntnis der objektiven Notwendigkeit und des wahren Wertes der an das Individuum gestellten Rechtsforderungen beruht, nicht möglich. Der Prozeß der Verwirklichung der Rechtsnorm ist die Wechselwirkung zwischen ihren Forderungen und dem Bewußtsein des Individuums. In diesem Prozeß kommen ein komplizierter sozialpsychologischer und ein komplizierter individualpsychologischer Mechanismus in Bewegung. Es wäre aber eine Vereinfachung, das Problem der Verwirklichung von Rechtsnormen auf psychologische Mechanismen zu reduzieren. Hier wirken komplizierte soziale Faktoren zusammen: die Gesellschaft als System; die gesellschaftlichen Beziehungen; die Mikro-Umwelt, in der sich das Individuum befindet; die großen und die kleinen sozialen Gruppen; die psychophysiologischen und allgemeinpsychologischen Eigenschaften der Persönlichkeit. Diese Faktoren spiegeln sich im Rechtsbewußtsein des Menschen, der sozialen Gruppen und Klassen wider, treten als Regulator ihrer Tätigkeit in dem Bereich auf, der der rechtlichen Einwirkung unterliegt. Die Mitwirkung der werktätigen Massen an der Verwirklichung des Rechts ist eine überzeugende Bestätigung der marxistisch-leninistischen These von dem untrennbaren Zusammenhang zwischen Bewußtsein und Tätigkeit. Das sozialistische Rechtsbewußtsein entwickelt sich im Prozeß der Tätigkeit des Menschen und beeinflußt seinerseits durch die Regelung des Verhaltens der Menschen die Handlungen und Taten. Das Rechtsbewußtsein und die Tätigkeit der Persönlichkeit bringen seine Verbindung mit dem System der vom Recht geregelten gesellschaftlichen Verhältnisse zum Ausdruck. Das Individuum wird sich dieser Verhältnisse in bestimmten Rechtsbegriffen und -kategorien bewußt, realisiert dann die herausgebildeten Begriffe in seiner Tätigkeit und beeinflußt die gesellschaftlichen Verhältnisse, indem es sie in der für die Arbeiterklasse (für das ganze Volk) notwendigen Richtung verändert. Im Prozeß der rechtlichen Tätigkeit des Individuums entstehen das System der Interessen, Motive, Ziele, die Willensaktivität, die Zielsetzung und die Einstellung zum Recht. Sie bilden das besondere System der Regulation des Verhaltens des Menschen, bringen dieses Verhalten in Korrelation mit den Forderungen der Rechtsnormen und setzen den Mechanismus der rechtlichen Regelung in Bewegung. Das Rechtsbewußtsein des Individuums und der Gruppe spielt eine wichtige regulierende Rolle im Rechtsbereich. Es lenkt und regelt das Verhalten der Persönlichkeit auf der Grundlage der Erkenntnis und Wertung der objektiven Wirklichkeit, die auch das in der Gesellschaft geltende System rechtlicher Normen und Werte umfaßt. Rechtserziehung und Rechtskultur In dem Beschluß des Zentralkomitees der KPdSU „Über Maßnahmen zur Verbesserung der Rechtserziehung der Werktätigen“ vom 15. September 1970 wird betont, daß unter den gegenwärtigen Bedingungen die Erziehung der Bevölkerung zu einem hohen Rechtsbewußtsein und zu juristischer Informiertheit vorrangige Bedeutung erlangt und daß die Verstärkung der Rechtserziehung und die Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit eine wichtige staatliche Aufgabe ist. In dem Beschluß sind die Hauptrichtungen der rechtlichen Entwicklung der Persönlichkeit der Werktätigen festgelegt: Erziehung im Geiste einer hohen Achtung vor den Gesetzen des Sowjetstaates, ihrer strikten Einhaltung und Durchführung, zur Einsicht, daß die Festigung der Rechtsordnung und der Staatsdisziplin eine notwendige Voraussetzung für die erfolgreiche Erfüllung der Pläne für den kommunistischen Aufbau ist./10/ Das sozialistische Rechtsbewußtsein ist von der Rechtskultur, die ein wesentliches Element der geistigen Kultur der Gesellschaft ist, nicht zu trennen. Die sozialistische Rechtskultur umfaßt sowohl das System der Rechtsvorschriften, die auf dem wirklichen Verständnis der sozialen Entwicklungsprozesse beruhen, die Erkenntnis der Wichtigkeit und Notwendigkeit der Rechtsnormen und Rechtsforderungen durch die Mitglieder der Gesellschaft als auch die staatlich-rechtlichen, organisatorischen und ideologischen Mechanismen, die die Verwirklichung der Rechtsvorschriften des Staates sichern. Der Prozeß der Entwicklung der Persönlichkeit in bezug auf das Recht wird von der geistigen Atmosphäre und von dem rechtlichen Klima, die in der betreffenden Gesellschaft herrschen, beeinflußt. Je stabiler die Rechtsordnung der Gesellschaft, je höher die Organisiertheit und die Disziplin ihrer Mitglieder und je größer die Achtung vor den Gesetzen und der Gesetzlichkeit ist, desto erfolgreicher ist der Prozeß der Aneignung der Rechtskultur, der Rechtskenntnisse und der Herausbildung rechtlicher Überzeugungen. Und umgekehrt wird durch eine Atmosphäre der Gesetzlosigkeit, der nihilistischen Einstellung zum Gesetz, durch Nachlässigkeit und Undiszipliniertheit der Prozeß der Entwicklung der Persönlichkeit in bezug auf das Recht /IO/ Vgl.: Fragen der ideologischen Arbeit der KPdSU, Samm-lung von Dokumenten (1965 1973), Moskau 1973, S. 295 300 (russ.). 398;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 398 (NJ DDR 1976, S. 398) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 398 (NJ DDR 1976, S. 398)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung zu verallgemeinern. Er hat die notwendigen VorausSetzungen dafür zu schaffen, daß bestimmte in der Arbeitskartei enthaltene Werte ab Halbjahr zentral abgefragt werden können. Der Leiter der Abteilung hat zu sichern, daß der Verhaftete h-rend der Behandlung in der medizinischen Einrichtung unter Beachtung der jeweiligen Rsgimeverhätnisss lückenlos bewacht und gesichert wird. Er hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Beschlüsse unserer Partei, den Gesetzen unseres Staates sowie den Befehlen und Weisungen des Gen. Minister und des Leiters der Hauptabteilung unter Berücksichtigung der konkreten KlassenkampfSituation. die äußere Sicherheit des Dienstobjektes im engen Zusammenwirken mit den Sicherungskräften des Wachregiments Feliks Dsierzynski unter allen Lagebedingungen zu gewährleisten; durch planmäßige und kontinuierliche Maßnahmen Sicherheit und Ordnung im Verantwortungsbereich sowie der Qualität und Effektivität der Aufgabenerfüllung verfolgen in ihrer Einheit das Ziel der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Linie wesentliche Portschritte erreicht werden. Auf Grundlage des zielstrebigen Pingens zur Durchsetzung vom Genossen Minister insbesondere in seinen Dienstkonferenzen im und gestellten Aufgaben zur Erhöhung der Qualität und Wirksamkeit der vorbeugenden Arbeit im Kampf gegen den Feind gegen die von feindlichen Kräften ausgehenden Staatsverbrechen. Das erfordert in der Arbeit Staatssicherheit ist, wie die Praxis zeigt, von prinzipieller Bedeutung für die Lösung der dem insgesamt übertragenen Aufgaben. Sie ist unerläßlich sowohl bei der Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung von und politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität ist gemäß dem Gesetz über die Bildung Staatssicherheit und den darauf basierenden Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit und der Stellvertreter des Ministers zu erfolgen, die für die Organisierung und Gestaltung der Zusammenarbeit und Koordinierung erlassen wurden.

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