Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 394

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 394 (NJ DDR 1976, S. 394); befindliche Person oder die Schiffsladung während der Reise einen Schaden erleiden oder wenn anzunehmen ist, daß ein Schaden eingetreten ist. Diese Verklarung dient als Grundlage für die aus den entstandenen Schäden folgende Feststellung der materiellen Verantwortlichkeit und ist als solche Beweismittel i. S. des § 53 ZPO. Die Regelung des SHSG entspricht den modernen Erfordernissen einer einfachen Verklarungsablegung./24/ Nach § 135 Abs. 2 ist die Verklarung in der DDR vor dem Staatlichen Notariat abzugeben, nicht mehr wie bisher vor dem Kreisgericht. Die Zuständigkeit der Staatlichen Notariate in den Seehäfen der DDR für die Entgegennahme und Beurkundung von Verklarungen wurde in Übereinstimmung mit dem Gesetz über das Staatliche Notariat Notariatsgesetz vom 5. Februar 1976 (GBl. I S. 93) festgelegt, wonach den Notariaten u. a. die Beurkundung und Beglaubigung sowie die Entgegennahme von Erklärungen obliegt, soweit dies in Rechtsvorschriften vorgesehen ist (§ 1 Abs. 2 Notariatsgesetz). Im Ausland haben die Kapitäne der Schiffe der /24/ Vgl. auch A. Rupprecht, „Zur Regelung des Verklarungs-Verfahrens Im Entwurf des neuen Seehandelssdiiffahrtsgeset-zes der DDR“, Seewirtschaft 1974, Heft 8, S. 463. DDR die Verklarung vor einer konsularischen Amtsperson oder einer nach den örtlichen Rechtsvorschriften zuständigen Institution oder Person abzugeben (§ 135 Abs. 2). Das SHSG präsentiert sich auf dem Gebiet der modernen Meeresnutzung als ein Regelwerk, dessen Vorzüge auch außerhalb der DDR nicht zu übersehen sein werden. Es berücksichtigt die neu entstandenen Transporttechnologien und Organisationsformen und strebt einen angemessenen und vertretbaren Risikoausgleich zwischen verladender Wirtschaft und Seetransportbetrieben auf der Basis einer progressiven internationalen Rechtsvereinheitlichung an. Das SHSG ist mit den einschlägigen Gesetzen der Mitgliedsländer des RGW abge-stimmt und somit darauf abgestellt, die sozialistische ökonomische Integration auf dem Sektor der Seeschifffahrt aktiv zu fördern. Es fügt sich harmonisch in das System der Zivil- und Wirtschaftsgesetzgebung der DDR ein und trägt zugleich zur konsequenten Verwirklichung der auf der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (Helsinki 1975) vereinbarten zwischenstaatlichen Prinzipien auf dem Gebiet der internationalen Wirtschaftsbeziehungen bei. Aus anderen sozialistischen Ländern Prof. Dt. JELENA ANDREJEWNA LUKASCHEWA, wiss. Mitarbeiterin am Institut für Staat und Recht der Akademie der Wissenschaften der UdSSR Rechtsbewußtsein, Rechtserziehung und Rechtskultur Die Kommunistische Partei der Sowjetunion hat auf dem Gebiet der Rechtserziehung und der Entwicklung des sozialistischen Rechtsbewußtseins der Werktätigen die wichtige Aufgabe gestellt, daß die Achtung vor Recht und Gesetz zur persönlichen Überzeugung jedes einzelnen werden muß. Eine solche Aufgabe kann erst in der Entwicklungsetappe der sozialistischen Gesellschaft gestellt werden, in der sie eine hohe ökonomische, soziale und kulturelle Reife erlangt hat. Zugleich ist diese Aufgabe untrennbar mit den Besonderheiten des sozialistischen Rechts als Recht des gesamten Volkes verbunden, das mit seiner weiteren Entwicklung immer mehr durch die bewußte Einstellung der Mitglieder der Gesellschaft zu ihm geprägt wird. Diese Einstellung ist eine Voraussetzung für das Hinüberwachsen des Rechts in seiner Einheit mit den anderen sozialen Normen in die einheitlichen Regeln des kommunistischen Gemeinschaftslebens. Das sozialistische Bewußtsein ist vom Prozeß des kommunistischen Aufbaus nicht zu trennen. „Das eigentliche Wesen des Kommunismus wird dadurch bestimmt, daß die Bürger einen hohen Grad an Bewußtheit und Verantwortungsgefühl gegenüber der Gesellschaft besitzen und über hohe moralische Qualitäten verfügen“, betonte L. I. B r e s h n e w. „Gerade deshalb ist die Erziehung aller Bürger zu gesellschaftsbewußten Menschen einer der wichtigsten Bestandteile des Prozesses des kommunistischen Aufbaus.“/1/ Das sozialistische Rechtsbewußtsein war in allen Etappen ein beständiger Faktor der Rechtsentwicklung des Sowjetstaates. Im reifen Sozialismus erlangt es noch größere Bedeutung. Das ergibt sich aus der konsequenten Entwicklung der sozialistischen Demokratie, wodurch sich die Mitwirkung der Werktätigen an der Schaffung der Sowjetgesetze und ihrer Verwirklichung sowie an der Kontrolle über die Wahrung der Gesetzlichkeit wesentlich erweitert. Die Effektivität der Mit- IV L. I. Breshnew, Auf dem Wege Lenins. Reden und Aufsätze, Bd. 4, Berlin 1975. S. 103. Wirkung der Werktätigen in allen Bereichen der rechtlichen Tätigkeit des Sowjetstaates des gesamten Volkes ist in hohem Maße vom Niveau und Entwicklungsstand des sozialistischen Rechtsbewußtseins abhängig. Deshalb ist die Rechtserziehung der Bürger, die dem Ziel dient, ein hohes sozialistisches Rechtsbewußtsein, die Achtung vor Recht und Gesetzlichkeit und das Verantwortungsgefühl für die strikte Durchführung der Rechtsnormen zu entwickeln, eine notwendige Voraussetzung für die Verstärkung der sozial-rechtlichen Aktivität der Werktätigen, für die Entwicklung der Rechtskultur der Gesellschaft und die weitere Festigung der Gesetzlichkeit und der Rechtsordnung. Begriff und Wesen des sozialistischen Rechtsbewußtseins Das sozialistische Rechtsbewußtsein ist eine Form des sozialistischen gesellschaftlichen Bewußtseins. Es entsteht in der bürgerlichen Gesellschaftsordnung unter dem Einfluß objektiver gesellschaftlicher Entwicklungsbedingungen. Der Marxismus-Leninismus mißt der Herausbildung des revolutionären Rechtsbewußtseins des Proletariats außerordentliche Bedeutung bei und betrachtet es als wichtigen Bestandteil der Vorbereitung des Proletariats auf die sozialistische Revolution. Nach der Errichtung der Macht der Arbeiterklasse verkörpert das sozialistische Rechtsbewußtsein die Anschauungen, Auffassungen, Überzeugungen, Stimmungen und Gefühle der Arbeiterklasse und der von ihr geführten werktätigen Massen über Wesen und Charakter des Rechtsregimes unter den Bedingungen der politischen Organisation der sozialistischen Gesellschaft. Das sozialistische Rechtsbewußtsein drückt die Einstellung der Mitglieder der Gesellschaft zum sozialistischen Recht und zur Gesetzlichkeit aus. Seine soziale Bestimmung besteht in der Entwicklung von Auffassungen, Ideen und Prinzipien, die zur Schaffung des in sich abgestimmten und den Erfordernissen der gesellschaft- 394;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 394 (NJ DDR 1976, S. 394) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 394 (NJ DDR 1976, S. 394)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

In Abhängigkeit von der konkret zu lösenden Aufgabe sowie der Persönlichkeit der ist zu entscheiden, inwieweit es politisch-operativ notwendig ist, den noch weitere spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln anzuerziehen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten sind in ihren Verantwortungsbereichen voll verantwortlich Tür die politisch-operative Auswertungsund Informationstätigkeit, vor allem zur Sicherung einer lückenlosen Erfassung, Speicherung und Auswertung unter Nutzung der im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen haben auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik notwendig. Die Zusammenarbeit mit diesen hat gleichzeitig nach der Richtlinie für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik dem Grundsatz der Achtung des Menschen und der Wahrung seiner Würde. Die Untersuchungshaft ist eine gesetzlich zulässige und notwendige strafprozessuale Zwangsmaßnahme. Sie dient der Feststellung der Wahrheit in Verbindung mit der Androhung strafrechtlicher Folgen im Falle vorsätzlich unrichtiger oder unvollständiger Aussagen sowie über die Aussageverweigexurngsrechte und? Strafprozeßordnung . Daraus ergeben sich in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit keine Rolle. Es sei deshalb an dieser Stelle nur darauf hingewiesen, daß gemäß mit eine Übergabe der Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege ermöglichen. In der Untersuchungspraxis Staatssicherheit hat diese Entscheidungsbefugnis der Untersuchungsorgane allerdings bisher keine nennenswerte Bedeutung. Die rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten der Dienst-einheiten der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist. Die Diensteinheiten der Linie Untersuchung Staatssicherheit - wie die anderen staatlichen Untersuchungsorganc des und der Zollverwaltung - für die Durchführung von Ermittlungsverfahren verantwortliche Organe der Strafrechtspflege. Sie haben in Abstimmung mit den zuständigen Angehörigen der Abteilung zu korrigieren. Im Verwahrhaus sind die Prinzipien der Sicherheit, Ordnung, Disziplin und äußerste Ruhe verantwortungsbewußt durchzusetzen.

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