Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 378

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 378 (NJ DDR 1976, S. 378); ministeriell (Beschluß des Ministerrates vom 9. Januar 1975 [GBl. I S. 133]), mit dem die Voraussetzungen für Überschaubarkeit und Vereinheitlichung der Rechtsgestaltung auf diesem Gebiet geschaffen wurden, war auch Vorbild für die Erarbeitung des Statuts des Ministeriums der Justiz. Es folgt unter Berücksichtigung der Spezifik der Aufgabenstellung des Ministeriums den Prinzipien dieses Rahmenstatuts. Das Statut bestimmt eindeutig Stellung und Verantwortungsbereich des Ministeriums der Justiz, legt seine Aufgaben insbesondere gegenüber den Bezirks- und Kreisgerichten fest, nennt die Prinzipien der Zusammenarbeit mit den anderen zentralen Justizorganen und enthält die Grundsätze für seine Arbeitsweise. Dabei sind Erfahrungen der Sowjetunion verwertet worden, wie sich überhaupt das Ministerium in seiner Tätigkeit von dem Prinzip leiten läßt, immer und auf allen Arbeitsgebieten die Erfahrungen der sowjetischen Justizpraxis auszuwerten und für die Arbeit zu nutzen. Die Aufgaben des Ministeriums der Justiz in ihrer Gesamtheit Von der im Gesetz über den Ministerrat festgelegten Verantwortung des Ministerrates, wonach dieser die Grundsätze der gesamten staatlichen Innen- und Außenpolitik auszuarbeiten und die einheitliche Durchführung der Staatspolitik zu leiten hat, ist die Stellung des Ministeriums der Justiz abgeleitet. Ihm obliegen als Organ des Ministerrates verantwortliche Aufgaben zur Festigung der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung sowie zur Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit, und es hat auf dem Gebiet der Verwirklichung und Gestaltung des sozialistischen Rechts zur Durchführung dieser einheitlichen Staatspolitik beizutragen. Die Tätigkeit des Ministeriums ist darauf gerichtet, das sozialistische Recht einheitlich und wirksam durchzusetzen, die Rechtsvorschriften entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen ständig zu vervollkommnen und das sozialistische Rechtsbewußtsein der Bürger weiterzuentwickeln. Dem Ministerium der Justiz obliegt insbesondere: die Anleitung der Bezirks- und Kreisgerichte, der Staatlichen Notariate und der Schiedskommissionen sowie die Kontrolle der Erfüllung ihrer Aufgaben, die Auswahl, die Ausbildung, der Einsatz und die Entwicklung der Mitarbeiter der Bezirks- und Kreisgerichte sowie der Staatlichen Notariate, die Vervollkommnung und Kontrolle der Wirksamkeit von Rechtsvorschriften auf den Gebieten des Zivil-, Familien-, Straf-, Ordnungsstraf-, Gerichts-verfassungs-, Gerichtsverfahrens- und Notariatsverfahrensrechts, die Mitwirkung bei der Analyse und Prüfung der Wirksamkeit der Gesetze und anderen Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts, die Unterstützung der Ministerien und anderer zentraler Staatsorgane bei der Qualifizierung der Rechtsarbeit und der Justitiartätigkeit in ihren Bereichen, die Ausarbeitung des Planes der wirtschaftsrechtlichen Gesetzgebungsaufgaben in Zusammenarbeit mit den Ministerien und anderen zentralen Staatsorganen und die Koordinierung der Durchführung der sich daraus ergebenden Aufgaben, die Entwicklung internationaler Rechtsbeziehungen, die zentrale staatliche Anleitung zur Erläuterung des sozialistischen Rechts und zur Koordinierung aller Maßnahmen auf diesem Gebiet, die Anleitung der Kollegien und Aufsicht über die Kollegien der Rechtsanwälte. Diese Aufzählung zeigt die Breite'des Verantwortungsbereichs und macht sichtbar, daß das Ministerium zusätzlich zu den bisherigen Aufgaben weitere wichtige Funktionen, insbesondere bei der Planung, Analyse und Verwirklichung des Wirtschafts rechts sowie bei der Propagierung des sozialistischen Rechts insgesamt, wahrzunehmen hat. Die konsequente Durchsetzung des sozialistischen Rechts, die Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit sind unabänderliche Prinzipien unserer sozialistischen Staatlichkeit. Sie drücken die Interessen der Arbeiterklasse und der von ihr geführten Werktätigen aus, die die Macht in unserem Staate ausüben. Im Programm der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands wird zum Ausdruck gebracht, daß „die Hauptrichtung, in der sich die sozialistische Staatsmacht entwickelt, die weitere Entfaltung und Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie“ ist./8/ Diese ständige Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie geht mit der immer bewußteren Verwirklichung des sozialistischen Rechts durch die Werktätigen besonders durch die Arbeiterklasse einher. Das zeigen solche hervorragenden Aktivitäten, wie sie die Arbeiterklasse mit der Bewegung für Ordnung, Disziplin und Sicherheit entwickelt hat, die vor allem auf den Schutz des sozialistischen Eigentums, die Vermeidung von Bränden und Havarien und auf eine hohe Arbeitsdisziplin ausgerichtet ist. In dieser Bewegung wird deutlich, wie die Werktätigen voran die Arbeiterklasse bewußt die Verwirklichung ihres Rechts in die eigenen Hände genommen hat. Das sind Keime kommunistischer Verhaltensweisen, die ja dort beginnen, „wo einfache Arbeiter in selbstloser Weise, harte Arbeit bewältigend, sich Sorgen machen um die Erhöhung der Arbeitsproduktivität, um den Schutz eines jeden Puds Getreide, Kohle, Eisen und anderer Produkte, die nicht den Arbeitenden persönlich und nicht den ihnen .Nahestehenden’ zugute kommen, sondern .Fernstehenden1, d. h. der ganzen Gesellschaft in ihrer Gesamtheit .“79/ Deshalb zielt die Tätigkeit des Ministeriums darauf ab, diese Aktivität zielstrebig zu fördern und die Werktätigen bei den vielfältigen anderen Formen und Methoden zu unterstützen, wo sie sich z. B. als Schöffen oder als Mitglieder gesellschaftlicher Gerichte aktiv an der Durchsetzung des sozialistischen Rechts beteiligen. Es gehört zu den Grundprinzipien der Arbeit des Ministeriums, daß es bei der Wahrnehmung der ihm übertragenen Verantwortung mit dem Obersten Gericht und dem Generalstaatsanwalt der DDR, den zentralen Sicherheitsorganen sowie mit dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund und anderen gesellschaftlichen Organisationen eng zusammenarbeitet. Gegenüber den Militärober- und Militärgerichten obliegen dem Minister der Justiz die Aufgaben, die ihm in der Anordnung des Nationalen Verteidigungsrates der DDR über die Aufgaben, Zuständigkeit und Organisation der Militärgerichte Militärgerichtsordnung vom 27. September 1974 (GBl. I S. 481) zugeordnet worden sind. Im Ergebnis der Tätigkeit des Ministeriums unterbreitet der Minister dem Ministerrat Informationen und Vorschläge zur Festigung und Weiterentwicklung der sozialistischen. Rechtsordnung sowie zur Vervollkommnung der Leitungstätigkeit der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe bei der wirksamen Nutzung /8/ Programm der SED, S. 41. /9/ W. I. Lenin, „Die große Initiative“, in: Werke, Bd. 29, Berlin 1970, S. 417. 378;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 378 (NJ DDR 1976, S. 378) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 378 (NJ DDR 1976, S. 378)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der medizinischen Einrichtungen die erforderlichen Vereinbarungen für die ambulante und stationäre Behandlung Verhafteter und die durch Staatssicherheit geforderten Bedingungen für die Sicherung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft Abscan. V- Ralimenwa chdin ordnung Staatssicherheit Abscbn., Miellce, Referat auf der Exmatrihulationsveranstaltung an der Hochschule dos Staatssicherheit am, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ,Information des Leiters der Abteilung den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung, der Untersuchungshaftanstalten beeinträchtigen, hat der Leiter deAbteilung seine Bedenken dem Weiiyvaf sungserteilenden vorzutragen.

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