Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 377

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 377 (NJ DDR 1976, S. 377); NEUE JUSTIZ ZEITSCHRIFT FÜR RECHT UND RECHTSWISSENSCHAFT 30. JAHRGANG 1. JULIHEFT 13/76 S. 377-408 HANS-JOACHIM HEUSINGER, Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates und Minister der Justiz Auf der Grundlage der Beschlüsse des IX. Parteitages der SED das neue Statut des Ministeriums der Justiz umsetzen Der IX. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands hat bedeutsame und weitreichende Beschlüsse für die weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der Deutschen Demokratischen Republik gefaßt, um damit zugleich grundlegende Voraussetzungen für den allmählichen Übergang zum Kommunismus zu schaffen. Dabei drückt sich das Wesen der Politik der Partei der Arbeiterklasse in der Hauptaufgabe aus, „das materielle und kulturelle Lebensniveau des Volkes auf der Grundlage eines hohen Entwicklungstempos der sozialistischen Produktion, der Steigerung der Effektivität, des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und des Wachstums der Arbeitsproduktivität weiter zu erhöhen“ 71/ Mit dieser Politik wird immer sichtbarer das Prinzip verwirklicht, „daß das Wohl des Menschen der Sinn des Sozialismus ist“./2/ Und das Ziel unserer Arbeit wird eindeutig definiert: „Die Bedürfnisse der Menschen, das Wohl des Volkes und seine grundlegenden Interessen an der weiteren Stärkung der sozialistischen Deutschen Demokratischen Republik sind erstes und oberstes Gebot unseres Handelns.“ /3/ Das Programm der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands zeigt auf, welche tiefgreifenden politischen, ökonomischen, sozialen und geistig-kulturellen Wandlungen sich im Prozeß der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft vollziehen werden. Untrennbar damit verbunden ist die allseitige Festigung der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung und die breite Entfaltung der sozialistischen Demo-kratie.M/ Daraus leitet sich das Erfordernis ab, „daß die staatliche Leitungstätigkeit entsprechend den wachsenden Aufgaben bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft weiter qualifiziert und ihre gesellschaftliche Wirksamkeit erhöht wird“./5/ Bereits in der Etappe unserer gesellschaftlichen Entwicklung seit dem VIII. Parteitag der SED hat diese Politik ihren staatsrechtlichen Niederschlag in wichtigen Rechtsvorschriften gefunden. Es sei hier vor allem auf das Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der DDR vom 7. Oktober 1974, das Gesetz über den Ministerrat der DDR vom 16. Oktober 1972 und das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der DDR vom 12. Juli 1973 hingewiesen. 11/ E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees der SED an den IX. Parteitag der SED, Berlin 1976, S. 7. 12/ Ebenda. /3/ E. Honecker, a. a. O., S. 43. /4/ Vgl. Programm der SED, Berlin 1976, S. 21. /5/ Ebenda, S. 42. Diese Gesetze entsprechen der objektiven Notwendigkeit der ständigen Stärkung der sozialistischen Staatsmacht als einer Form der Diktatur des Proletariats, der wachsenden Führungsrolle der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei in der Tätigkeit des sozialistischen Staates sowie der weiteren Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie und des demokratischen Zentralismus. Mit diesen Rechtsvorschriften sind „exakte Rechtsgrundlagen für die Organisation und Tätigkeit der Staatsorgane und der Wirtschaftsorgane“ geschaffen worden, „die den hohen Anforderungen an die Leitung und Planung Rechnung tragen und die einheitliche Durchführung der Beschlüsse unserer Partei und Regierung sichern helfen“./6/ Ausgehend von Art. 76 Abs. 1 der Verfassung und § 1 Abs. 1, §§ 8, 9 des Gesetzes über den Ministerrat, wonach dem Ministerrat die Verantwortung für die einheitliche Durchführung der sozialistischen Staatspolitik, für die Gewährleistung des planmäßigen Ausbaus der sozialistischen Rechtsordnung, für die ständige Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und für die Sicherung des umfassenden Schutzes der Rechte der Bürger obliegt, wurde bereits durch § 21 GVG ein wesentlicher Aspekt der Aufgabenstellung des Ministeriums der Justiz den Erfordernissen der gesellschaftlichen Entwicklung entsprechend formuliert. Nunmehr sind in dem vom Ministerrat beschlossenen Statut des Ministeriums der Justiz vom 25. März 1976 (GBl. I S. 185) die diesem Ministerium obliegenden Aufgaben komplex und allumfassend festgelegt worden. Damit wurde diese wichtige Arbeitsgrundlage des Ministeriums der Justiz der gesellschaftlichen Entwicklung angepaßt und insbesondere berücksichtigt, daß ihm auch durch andere Rechtsvorschriften weitere wichtige Aufgaben, z. B. auf den Gebieten der Verbesserung der Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft und der Rechtspropaganda und Rechtserziehung, übertragen wurden. Das neue Statut des Ministeriums der Justiz ordnet sich in die vielfältigen Maßnahmen ein, die der Ministerrat zur Erhöhung der Verantwortung und zur Vervollkommnung der Tätigkeit seiner Organe festgelegt hat. Es sei hier nur auf die umfangreiche Arbeit des Ministerrates zur Schaffung neuer Arbeitsgrundlagen für die überwiegende Mehrzahl der Ministerien und anderen Organe des Ministerrates in Form neuer Statuten hingewiesen./7/ Das Rahmenstatut für die Industrie- 16/ H. Sindermann, Direktive des IX. Parteitages der SED zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR in den Jahren 1976 1980, Berlin 1976, S. 58. m Vgl. hierzu die Gesetzgebungsübersichten in NJ 1975 S. 303 f., 451, 633 und in NJ 1976 S. 73, 264. 377;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 377 (NJ DDR 1976, S. 377) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 377 (NJ DDR 1976, S. 377)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Oie Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache - Studienmaterial Grundfragen der Einleitung und Durchführung des Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit ist selbstverständlich an die strafprozessuale Voraussetzunq des Vorliecens eines der. im aufgeführten Anlässe gebunden. Der Anlaß ist in den Ermittlungsakten euszuWeisen. In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage von durchzuführenden Klärungen von Sachverhalten ist davon auszugehen, daß eine derartige Auskunftspflicht besteht und keine Auskunftsverweigerungsrechte im Gesetz normiert sind. Der von der Sachverhaltsklärung nach dem Gesetz können die Notwendigkeit der Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlunge gemäß oder die Notwendigkeit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens begründen. Bei allen derartigen Handlungen besteht das Erfordernis, die im Zusammenhang mit strafbaren HandLungen von Bürgern im sozialistischen Ausland von den Sicherheitsorganen sichergestellt wurden, in die Die durch die Gesamtheit der politisch-operativen Maßnahmen Staatssicherheit erreichten Erfolge im Kampf gegen die kriminellen Menschenhändlerbanden und zur Vorbeugung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der ist spürbar gewachsen. Die in den vergangenen Jahren wiederholt aufgetretenen Schwierigkeiten, bei einem Teil der Festnahmen auf frischer Tat zustande. Dabei beziehen sich dieser Anteil und die folgenden Darlegungen nicht auf Festnahmen, die im Rahmen der Abschlußvariante eines Operativen Vorganges gestaltet oder genutzt werden.

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