Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 376

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 376 (NJ DDR 1976, S. 376); ! den Widerspruch zwischen Monopolen und bürgerlicher Gesetzlichkeit im Rahmen der ablösungsreifen Ausbeuterordnung lösen zu können. Auf dieser Grundlage hat die juristische Weltanschauung im Zusammenhang mit den generellen Anpassungsnöten des Imperialismus an das veränderte Kräfteverhältnis in der Welt und mit ideologischen Umgruppierungen innerhalb der bürgerlichen Rechtsphilosophie wieder an Boden gewonnen. Sie besitzt jedoch keine übergreifende, integrierende Funktion mehr. Im zweiten Teil der Arbeit analysiert Mollnau das Bezugssystem „kapitalistische Produktionsweise und bürgerliches Recht“ in seiner Komplexität vor allem anhand der BRD-Praxis. Der inflationsartige Ausstoß von Gesetzen und anderen Normativakten, die Fülle von Rechtsprechungserzeugnissen eines weit verzweigten Gerichtssystems, die Vielzahl juristischer Zeitschriften und entsprechender monographischer Werke sind anschaulicher Beleg für den erhöhten Stellenwert des bürgerlichen Rechts im staatsmonopolistischen Herrschaftssystem. Trotz zeitweiliger Konfliktregulierung kann aber das Recht die bestehenden Widersprüche nicht bewältigen. Deshalb wird nachdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß Juridifizierung gesellschaftlicher Verhältnisse einerseits und Durchbrechung der Gesetzlichkeit andererseits im Imperalismus zwei Seiten einer Medaille sind. Der folgende Abschnitt untersucht, welche Veränderungen die rechtsphilosophische Apologetik in der BRD seit Ende des zweiten Weltkrieges bis in die siebziger Jahre hinein erfahren hat. Es werden Ursachen, Erscheinungsformen und Wirkungen der wichtigsten Varianten des rechtsideologischen Instrumentariums vorgestellt, angefangen bei statischen Natur rechtslehren über deren „dynamische“ Varianten bis hin zu Formen der Rechtshermeneutik und des Rechtsfunktionalismus. Allen heutigen Modifikationen gemeinsam ist ihr weltanschaulicher Relativismus, in dem sich das Bedürfnis des heutigen Kapitalismus nach Elastizität und Veränderlichkeit des Rechtsinhalts kundtut, die für die Aufrechterhaltung und Stabilisierung der vorhandenen sozialökonomischen Grundlagen mittels staatsmonopolistischer Reformversuche unabdingbar sind. Begrüßenswert grenzt sich Mollnau hier von jeglicher vulgärmaterialistischer Sicht der ideologischen Differenzen innerhalb der bürgerlichen Rechtsphilosophie ab und weist den Versuch zurück, eine Parallele zwischen marxistischer Rechtsauffassung und ahistorischem bürgerlichem Funktionalismus herzustellen. In einem Exkurs (Anton Menger redivivus) werden Anstrengungen sozialreformistischer Provenienz skizziert, den „Juristensozialismus“ zu einer Art Gegengewicht zur marxistischen Rechtslehre aufzubauen. Große Aufmerksamkeit wird dem Dilemma bei der Begründung des bürgerlichen Rechts gewidmet. Rechtferti-gungs- und Mobilisierungsideologie sind die beiden hervorstechenden Momente, die die apologetischen Interessen der Bourgeoisie erfordern. Zunehmend ist man gezwungen, das sozialwissenschaftliche Defizit der imperialistischen Rechtsanschauung aufzufüllen, um den Monopolansprüchen nach einigermaßen rationaler Steuerung des krisenbeschwerten Gesamtsystems gerecht zu werden. Einsatz elektronischer Datenverarbeitung, empirische, rechtssoziologische Untersuchungen usw. gewinnen deshalb an Boden. Die „wissenschaftliche Beratung“ der politischen Akteure hat auch den Rechtsprofessoren zu beträchtlichen pekuniären Nebeneinnahmen verholten. Der Schlußteil der Arbeit dient der Auseinandersetzung zum Problemkreis „Ideologie und Recht“. Gegenüber den bürgerlichen Positionen, für die die Namen Karl Mannheim und Theodor Geiger angeführt werden, legt Mollnau dar, daß es im Grunde nicht um Recht und Ideologie geht, sondern vielmehr um Recht als Teil der Ideologie, um Recht als staatlich normierte Ideologie, genauer: als Teil des Rechtsbewußtseins. Die sozial determinierte verzerrte Widerspiegelung der Wirklichkeit durch die bürgerlichen Rechtsideologen wird mit der Einheit von Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit des proletarischen Rechtsbewußtseins konfrontiert. Als Bestandteil der marxistischen Weltanschauung gehört Inhalt Seite Dr. Josef Streit: Auf dem bewährten Kurs weiter voran! - Zum IX. Parteitag der SED 345 Prof. Dr. sc. Anita Grandke / Jutta Gysi / Dozent Dr. Klauspeter Orth / Dr. Wolfgang Rieger : Zur Wirksamkeit des Familienrechts 349 Dr. Siegfried P e t z o I d : Staats- und Rechtspropaganda fester Bestandteil des Wirkens der URANIA 354 Dr. Heinz Wolf: Die Bürgschaft der Kollektive der Werktätigen über Strafrechtsverletzer 357 Erläuterungen zum neuen Zivilrecht Ekkehard E s p i g : Das sozialistische Kollisionsrecht der DDR 360 Dr. Hans-Werner Teige: Zu einigen Fragen der Durchsetzung von Garantie- ansprüchen beim Kauf 366 Aus dem Alltag des Rechtsstaats der Monopole „Die Kleinen hängt man .* 369 Rechtsprechung Familienrechf Oberstes Gericht: 1. Zur Berücksichtigung der Interessen der Kinder bei der Entscheidung über die Ehewohnung. 2. Zur Entscheidung über die Ehewohnung, wenn ein Ehegatte Miteigentümer und Verwalter des Grundstücks ist, in dem sich die Ehewohnung befindet . . 370 BG Schwerin: Zur Frage der Geschwistertrennung, wenn die Änderung des Erziehungsrechts für eines der Kinder erforderlich ist, weil sich seine Beziehungen zum Erziehungsberechtigten wesentlich verändert haben . 370 Arbeitsrecht Oberstes Gericht: Zur Pflicht des Gerichts, die sich auf einen Unfall beziehenden Rechtspflichten des Betriebes nicht nur anhand spezifischer Arbeitsschutzanordnungen, sondern auch anderer sachlich zutreffender Rechtsvor- schriften zu prüfen 371 Oberstes Gericht: Zur qualitativen Abgrenzung der im Neuerervorschlag enthaltenen Leistungen von den Arbeitsaufgaben des Werktätigen (hier: eines als Lagerverwalter eingesetzten Meisters) . 372 BG Neubrandenburg: Zur Prüfung, unter welchen Voraussetzungen eine Neuererleistung von der Arbeitsaufgabe des Werktätigen umfaßt wird 374 Buchumschau Autorenkollektiv: Rechtskultur und Fragen der Rechtserziehung (besprochen von Prof. Dr. sc. Erich Buchholz) 375 Karl A. Mollnau: Vom Aberglauben der juristischen Weltanschauung (besprochen von Prof. Dr. habil. Ernst Gottschling) 375 die Herausbildung des proletarischen Rechtsbewußtseins zu den subjektiven Bedingungen, die die Arbeiterklasse zur Erfüllung ihrer historischen Mission, zur Gestaltung eigener Staatlichkeit und eigenen Rechts, befähigen. Mollnaus beachtlicher polemischer Beitrag läßt nicht nur die Überholtheit imperialistischer Rechtslehren sichtbar werden. Er regt auch an, über den schöpferischen Charakter rechtlicher Regelung in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft tiefer nachzudenken. Fazit: eine empfehlenswerte Lektüre für jeden Juristen. Prof. Dr. habil. Ernst Gottschling, Lehrstuhl für Staats- und Rechtstheorie an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald 376;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 376 (NJ DDR 1976, S. 376) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 376 (NJ DDR 1976, S. 376)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und ist für die Zusammenarbeit das Zusammenwirken mit den. am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der zugleich Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist, nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Untersuchungshaftanstalt ist Vollzugsorgan., Die Abteilung der verwirklicht ihre Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei, der Instruktionen und Festlegungen des Leiters der Verwaltung Strafvollzug im MdI, des Befehls. des Ministers für Staatssicherheit sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen. Die Leiter der Kreis- und Objektdienststellen ist entsprechend getroffener Vereinbarungen der Anschluß an die Alarmschleifen des Jeweiligen Volkopolizeikreisamtes herzustellen. Zur Gewährleistung der ständigen Einsatzbereitschaft der technischen Geräte und Anlagen haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit sowie zur Durchsetzung der Rechtsnormen des Untersuchungshaftvollzuges und der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane auf dem Gebiet des Unter-suchungshaftvollzuges und zur Kontrolle der Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit in unserer gesamten Arbeit zu gewährleisten. Das ist eine wichtige Voraussetzung für unser offensives Vorgehen im Kampf gegen den Feind.

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