Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 376

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 376 (NJ DDR 1976, S. 376); ! den Widerspruch zwischen Monopolen und bürgerlicher Gesetzlichkeit im Rahmen der ablösungsreifen Ausbeuterordnung lösen zu können. Auf dieser Grundlage hat die juristische Weltanschauung im Zusammenhang mit den generellen Anpassungsnöten des Imperialismus an das veränderte Kräfteverhältnis in der Welt und mit ideologischen Umgruppierungen innerhalb der bürgerlichen Rechtsphilosophie wieder an Boden gewonnen. Sie besitzt jedoch keine übergreifende, integrierende Funktion mehr. Im zweiten Teil der Arbeit analysiert Mollnau das Bezugssystem „kapitalistische Produktionsweise und bürgerliches Recht“ in seiner Komplexität vor allem anhand der BRD-Praxis. Der inflationsartige Ausstoß von Gesetzen und anderen Normativakten, die Fülle von Rechtsprechungserzeugnissen eines weit verzweigten Gerichtssystems, die Vielzahl juristischer Zeitschriften und entsprechender monographischer Werke sind anschaulicher Beleg für den erhöhten Stellenwert des bürgerlichen Rechts im staatsmonopolistischen Herrschaftssystem. Trotz zeitweiliger Konfliktregulierung kann aber das Recht die bestehenden Widersprüche nicht bewältigen. Deshalb wird nachdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß Juridifizierung gesellschaftlicher Verhältnisse einerseits und Durchbrechung der Gesetzlichkeit andererseits im Imperalismus zwei Seiten einer Medaille sind. Der folgende Abschnitt untersucht, welche Veränderungen die rechtsphilosophische Apologetik in der BRD seit Ende des zweiten Weltkrieges bis in die siebziger Jahre hinein erfahren hat. Es werden Ursachen, Erscheinungsformen und Wirkungen der wichtigsten Varianten des rechtsideologischen Instrumentariums vorgestellt, angefangen bei statischen Natur rechtslehren über deren „dynamische“ Varianten bis hin zu Formen der Rechtshermeneutik und des Rechtsfunktionalismus. Allen heutigen Modifikationen gemeinsam ist ihr weltanschaulicher Relativismus, in dem sich das Bedürfnis des heutigen Kapitalismus nach Elastizität und Veränderlichkeit des Rechtsinhalts kundtut, die für die Aufrechterhaltung und Stabilisierung der vorhandenen sozialökonomischen Grundlagen mittels staatsmonopolistischer Reformversuche unabdingbar sind. Begrüßenswert grenzt sich Mollnau hier von jeglicher vulgärmaterialistischer Sicht der ideologischen Differenzen innerhalb der bürgerlichen Rechtsphilosophie ab und weist den Versuch zurück, eine Parallele zwischen marxistischer Rechtsauffassung und ahistorischem bürgerlichem Funktionalismus herzustellen. In einem Exkurs (Anton Menger redivivus) werden Anstrengungen sozialreformistischer Provenienz skizziert, den „Juristensozialismus“ zu einer Art Gegengewicht zur marxistischen Rechtslehre aufzubauen. Große Aufmerksamkeit wird dem Dilemma bei der Begründung des bürgerlichen Rechts gewidmet. Rechtferti-gungs- und Mobilisierungsideologie sind die beiden hervorstechenden Momente, die die apologetischen Interessen der Bourgeoisie erfordern. Zunehmend ist man gezwungen, das sozialwissenschaftliche Defizit der imperialistischen Rechtsanschauung aufzufüllen, um den Monopolansprüchen nach einigermaßen rationaler Steuerung des krisenbeschwerten Gesamtsystems gerecht zu werden. Einsatz elektronischer Datenverarbeitung, empirische, rechtssoziologische Untersuchungen usw. gewinnen deshalb an Boden. Die „wissenschaftliche Beratung“ der politischen Akteure hat auch den Rechtsprofessoren zu beträchtlichen pekuniären Nebeneinnahmen verholten. Der Schlußteil der Arbeit dient der Auseinandersetzung zum Problemkreis „Ideologie und Recht“. Gegenüber den bürgerlichen Positionen, für die die Namen Karl Mannheim und Theodor Geiger angeführt werden, legt Mollnau dar, daß es im Grunde nicht um Recht und Ideologie geht, sondern vielmehr um Recht als Teil der Ideologie, um Recht als staatlich normierte Ideologie, genauer: als Teil des Rechtsbewußtseins. Die sozial determinierte verzerrte Widerspiegelung der Wirklichkeit durch die bürgerlichen Rechtsideologen wird mit der Einheit von Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit des proletarischen Rechtsbewußtseins konfrontiert. Als Bestandteil der marxistischen Weltanschauung gehört Inhalt Seite Dr. Josef Streit: Auf dem bewährten Kurs weiter voran! - Zum IX. Parteitag der SED 345 Prof. Dr. sc. Anita Grandke / Jutta Gysi / Dozent Dr. Klauspeter Orth / Dr. Wolfgang Rieger : Zur Wirksamkeit des Familienrechts 349 Dr. Siegfried P e t z o I d : Staats- und Rechtspropaganda fester Bestandteil des Wirkens der URANIA 354 Dr. Heinz Wolf: Die Bürgschaft der Kollektive der Werktätigen über Strafrechtsverletzer 357 Erläuterungen zum neuen Zivilrecht Ekkehard E s p i g : Das sozialistische Kollisionsrecht der DDR 360 Dr. Hans-Werner Teige: Zu einigen Fragen der Durchsetzung von Garantie- ansprüchen beim Kauf 366 Aus dem Alltag des Rechtsstaats der Monopole „Die Kleinen hängt man .* 369 Rechtsprechung Familienrechf Oberstes Gericht: 1. Zur Berücksichtigung der Interessen der Kinder bei der Entscheidung über die Ehewohnung. 2. Zur Entscheidung über die Ehewohnung, wenn ein Ehegatte Miteigentümer und Verwalter des Grundstücks ist, in dem sich die Ehewohnung befindet . . 370 BG Schwerin: Zur Frage der Geschwistertrennung, wenn die Änderung des Erziehungsrechts für eines der Kinder erforderlich ist, weil sich seine Beziehungen zum Erziehungsberechtigten wesentlich verändert haben . 370 Arbeitsrecht Oberstes Gericht: Zur Pflicht des Gerichts, die sich auf einen Unfall beziehenden Rechtspflichten des Betriebes nicht nur anhand spezifischer Arbeitsschutzanordnungen, sondern auch anderer sachlich zutreffender Rechtsvor- schriften zu prüfen 371 Oberstes Gericht: Zur qualitativen Abgrenzung der im Neuerervorschlag enthaltenen Leistungen von den Arbeitsaufgaben des Werktätigen (hier: eines als Lagerverwalter eingesetzten Meisters) . 372 BG Neubrandenburg: Zur Prüfung, unter welchen Voraussetzungen eine Neuererleistung von der Arbeitsaufgabe des Werktätigen umfaßt wird 374 Buchumschau Autorenkollektiv: Rechtskultur und Fragen der Rechtserziehung (besprochen von Prof. Dr. sc. Erich Buchholz) 375 Karl A. Mollnau: Vom Aberglauben der juristischen Weltanschauung (besprochen von Prof. Dr. habil. Ernst Gottschling) 375 die Herausbildung des proletarischen Rechtsbewußtseins zu den subjektiven Bedingungen, die die Arbeiterklasse zur Erfüllung ihrer historischen Mission, zur Gestaltung eigener Staatlichkeit und eigenen Rechts, befähigen. Mollnaus beachtlicher polemischer Beitrag läßt nicht nur die Überholtheit imperialistischer Rechtslehren sichtbar werden. Er regt auch an, über den schöpferischen Charakter rechtlicher Regelung in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft tiefer nachzudenken. Fazit: eine empfehlenswerte Lektüre für jeden Juristen. Prof. Dr. habil. Ernst Gottschling, Lehrstuhl für Staats- und Rechtstheorie an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald 376;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 376 (NJ DDR 1976, S. 376) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 376 (NJ DDR 1976, S. 376)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit schöpferisch, aufgaben- und schwerpunktbezogen festgelegt sind, verarbeiten. Programme der operativen Sofortmaßnahmen sind für die wesentlichsten möglichen Gefährdungen und Störungen des Untersuchungshaftvollzuges zu erstellen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit in der tersuchungshaftanstalt sowie insbesondere für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter der Linie verbundene. Durch eine konsequent Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft in der Abteilung der üben, der Bezirksstaatsanwalt und der von ihm bestätigte zuständige aufsichtsführende Staatsanwalt aus. Der aufsichtsführende Staatsanwalt hat das Recht, in Begleitung des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Sicherheit des Dienstobjektes sowie der Maßnahmen des. politisch-operativen Unter-suchungshaftVollzuges, Der Refeiatsleiter hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der НА und der Abtei lung zu erfolgen. In enger Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie sowie den territorial zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei hat sich in der Vergangenheit durchaus bewähr Gemessen an den wachsenden an die Gewährleistung der äußeren Sicherheit der Untersuchungshaftanstalten. Die Einstellung der Kader auf die sich aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit ergebenden Anforderungen für den Untersuchungshaftvollzug.

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