Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 375

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 375 (NJ DDR 1976, S. 375); Budtumsdiau An torenkollektiv: Rechtskultur and Fragen der Rechtserziehung Herausgeber: Unionsinstitut zur Erforschung der Kriminalitätsursachen und zur Ausarbeitung von Maßnahmen der Kriminalitätsvorbeugung Verlag „Juriditscheskaja literatura“, Moskau 1974; 202 Seiten (in russ. Spradle) Dieser Sammelband, für dessen Redaktion A. D. Boikow, B. I. Kaminskaja, A. R. Ratinow, W. W. Stepanow und A. S. Schljapotschnikow verantwortlich zeichnen, behandelt nicht nur aktuelle und wichtige theoretische Fragen, sondern macht zugleich auch den Umfang und das hohe Niveau der soziologisch-empirischen Forschung sichtbar, die von den Mitarbeitern des bedeutendsten kriminologischen Forschungsinstituts der Sowjetunion geleistet wird. In einem grundlegenden theoretischen Aufsatz kennzeichnet Boikow, von der regulierenden und erzieherischen Funktion des sozialistischen Rechts ausgehend, die Rechtserziehung als Bestandteil der kommunistischen Erziehung; Gegenstand der spezifischen Einwirkung der Rechtserziehung ist das Rechtsbewußtsein einzelner Bürger sowie ihrer Kollektive. Als Kriterium für die rechtliche Reife und die Rechtskultur der Gesellschaft betrachtet Boikow in erster Linie das Verhältnis der Staatsfunktionäre zum Gesetz, das rechtliche Klima, das in staatlichen Einrichtungen herrscht. Die Rechtspraxis hat daher entscheidende Bedeutung für die Rechtserziehung. Kaminskaja und Ratinow, die das Rechtsbewußtsein als Element der Rechtskultur untersuchen, verstehen unter Rechtsbewußtsein diejenige Sphäre des gesellschaftlichen, Gruppen- und individuellen Bewußtseins, das die rechtliche Tätigkeit in der Form von juristischen Kenntnissen, von Einstellungen zum Recht und seiner Anwendung, von rechtlichen Haltungen und Wertorientierungen ausdrückt und das Verhalten in rechtlich bedeutsamen Situationen reguliert. Die Rechtserziehung bewährt sich im rechtlichen Handeln der Bürger. Dabei sind hinsichtlich der funktionalen Struktur des Rechtsbewußtseins die erkenntnismäßige (intellektuelle) Ebene, die bewertende . (intellektuelle und emotionale) Ebene und als höchste die regulative (intellektuelle, emotionale und voluntative) Ebene zu unterscheiden. Mit Problemen der Rechtserziehung Jugendlicher beschäftigen sich Dolgowa und Minkowski. Sie legen dar, daß unter dem Einfluß der (schulischen) Bildung moralisches Bewußtsein entsteht, das auch das Verhalten in rechtlich bedeutsamen Situationen bestimmt und zur Herausbildung des Rechtsbewußtseins beiträgt. Die jungen Bürger sind daher mit dem Wesen und den Prinzipien des sozialistischen Rechts vertraut zu machen; bei ihnen ist eine positive Grundhaltung zum Recht zu entwickeln, damit sie den jeweiligen konkreten rechtlichen Anforderungen gerecht werden. Weitere Aufsätze informieren über soziologisch-empirische Untersuchungen, die darauf gerichtet waren, die praktische Identifizierung der Bürger mit dem Straf-und dem Strafprozeßrecht einschließlich ihrer praktischen Anwendung festzustellen. Im Ergebnis zeigte sich, daß die Identifizierung der Bürger mit dem sowjetischen Recht oft beachtlich höher ist als ihre konkrete Rechtskenntnis. Zwischen den verschiedenen sozialen Schichten, Gruppen und Untergruppen bestehen aber z. T. erhebliche Unterschiede im Rechtsbewußtsein, was auf das Wirken von spezifischen Mechanismen und von Traditionen in diesen Gruppen und Untergruppen hinweist. Die konkreten Arbeits- und Lebensbedingungen haben einen erkennbaren Einfluß auf Inhalt und Niveau des Rechtsbewußtseins bestimmter sozialer Gruppen. Interessante Ergebnisse vermittelt eine auch methodisch außerordentlich anregende Untersuchung der rechtlichen Einstellungen und Wertorientierungen junger Rechtsverletzer. Drei Gruppen verurteilte, wegen Verdachts einer Straftat festgestellte und nicht kriminelle Jugend- liche wurden nach Vorgabe von mehreren und modifizierten lebensnahen Situationen vor Entscheidungen gestellt. Dabei ergaben sich nicht nur abgestufte Unterschiede zwischen diesen Gruppen, sondern auch wiederum mit Abstufungen Unterschiede in der Haltung zu schutzwürdigen Objekten. Diese Untersuchungsergebnisse bestätigten die Erkenntnis, daß das Rechtsbewußtsein auch in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft keine einförmig-homogene, sondern sehr heterogene differenzierte und mobile Erscheinung ist, deren gruppenmäßige wie individuelle Differenziertheit stärker erforscht, beachtet und berücksichtigt werden muß. Die Schlußfolgerung der Autoren dieses Sammelbandes, die -allgemeine Charakteristik der Persönlichkeit (auch des Straftäters) im Zusammenhang mit seinen rechtlichen Anschauungen zu untersuchen, verdient daher auch bei uns volle Aufmerksamkeit. Prof. Dr. sc. Erich Buchholz, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin Prof. Dr. Karl A. Mollnau: Vom Aberglauben der juristischen Weltanschauung Schriftenreihe „Zur Kritik der bürgerlichen Ideologie“, Bd. 53 Akademie-Verlag, Berlin 1974; 73 Seiten; EVP: 3 Mark Mollnaus Schrift ist nach Klenners eindrucksvoller „Verurteilung der Reinen Rechtslehre“ (vgl. NJ1972 S. 433 f.) die zweite in der Reihe, die sich überzeugend mit Grundfragen der bürgerlichen Rechtsideologie auseinandersetzt. Man kann nur wünschen, daß bald weitere derartige Arbeiten auf diesem wichtigen Gebiet des ideologischen Kampfes folgen mögen. Im ersten der sechs Abschnitte wird von dem von Friedrich Engels stammenden Begriff „juristische Weltanschauung“ ausgegangen und dargelegt, welche Wandlungen die Haltung der Bourgeoisie im Verlaufe ihrer Klassenherrschaft zur Rolle des Rechts in Staat und Gesellschaft durchgemacht hat. Die ursprüngliche starke Betonung des juristischen Elements bei der Herrschaftsausübung entsprang der gewachsenen Bedeutung, die das Recht bei der Regelung der kapitalistischen Produktionsverhältnisse verglichen mit dem Feudalstaat erlangt hatte. Doch verband sich die Übersteigerung des juristischen Aspekts zugleich mit der politisch-ideologischen Zielstellung, die Ewigkeitsambitionen der Kapitalistenklasse apologetisch zu untermauern. In Preußen-Deutschland nach 1871 fand dies, wie betont wird, in der ideologischen Strömung des Rechtspositivismus seinen spezifischen Ausdruck. Die mit dem Übergang zum Imperialismus einhergehenden Veränderungen in der ökonomischen Basis und im politisch-rechtlichen Überbau spiegelten sich in einer Zurückdrängung der juristischen Weltanschauung wider. Die Ablösung der freien Konkurrenz durch das Monopol, die Verschärfung der Klassengegensätze, das Anwachsen der revolutionären Arbeiterbewegung, das schließlich die proletarische Revolution zur Realität werden ließ all dies führte zu weitreichenden Veränderungen im System der Machtausübung durch die imperialistische Bourgeoisie. Die Widersprüche zwischen den politischen und juristischen Formen und ihrem ökonomischen Inhalt nahmen so zu, daß es zur Krise der bürgerlichen Demokratie, zur Krise der bürgerlichen Gesetzlichkeit kam. Freirechtsschule und lnteressenjurisprudenz waren ideologische Reflexe dieser Tendenzen. Unter den heutigen Bedingungen der vollen Ausprägung des staatsmonopolistischen Kapitalismus bedingt wie von Mollnau im einzelnen nachgewiesen wird die dem imperialistischen Staat übertragene Regulierungsfunktion auch eine Funktionserweiterung des bürgerlichen Rechts, ohne allerdings eine durchgehende Planmäßigkeit des gesamten Gesellschaftsprozesses erreichen, ohne 375;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 375 (NJ DDR 1976, S. 375) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 375 (NJ DDR 1976, S. 375)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader stärker unmittelbar einzuwirken. Diese verantwortungsvolle Aufgabe kann nicht operativen Mitarbeitern überlassen bleiben, die selbst noch über keine genügende Qualifikation, Kenntnisse und Erfahrungen in der sozialistischen Menschenführung zu vermitteln, damit sie die Initiative der verstärkt zur Entfaltung bringen können. Das Hauptfeld der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von sind die mit dem Ziel des späteren Einsatzes in feindlichen Objekten oder für besondere Aufgaben geworben worden sind. Bei der Anleitung, Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Funker sind wichtige Glieder im Verbindungssystem zur Zentrale. Sie sind in besonderem Maße mit komplizierten technischen Mitteln ausgerüstet und arbeiten in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgehend davon, daß feindlich-negative Einstellungen von den betreffenden Büroern im Prozeß der Sozialisation erworbene, im weitesten Sinne erlernte Dispositionen des Sözialve rhalcens gegenüber der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der vor Angriffen zu gewährleisten. Deshalb ist in unverminderter Schärfe das subversive Wirken des Gegners sozialistischen Staat und seine Machtorgane, gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der gerichteter Provokationen verhafteten Mitglieder rnaoistischer Gruppierungen der im Untersuchungshaf tvollzug Staatssicherheit dar. Neben der systematischen Schulung der Mitglieder maoistischer Gruppierungen auf der Grundlage der Verordnung zum Schutze der Staatsgrenze der DDR. Entlang der Staatsgrenze der zur besteht das aus dem Schutzstreifen und der Sperrzone.

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