Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 36

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 36 (NJ DDR 1976, S. 36);  In der Strafrechtsprechung ist die auf der 15. und der 16. Tagung des Zentralkomitees der SED herausgearbeitete Tatsache zu berücksichtigen, daß sich im Ergebnis der gewachsenen Bewußtheit der Werktätigen die Aktivitäten zur weiteren Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft verstärkt haben. Das trifft auch auf die Aktivitäten zur Durchsetzung des sozialistischen Rechts zu. Deshalb gilt es, bei der Erziehung Straffälliger die Kraft der Kollektive wirksamer zu nutzen. So ist z. B. in stärkerem Umfang von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, auf Bewährung Verurteilte zu verpflichten, vor ihren Kollektiven über die Erfüllung der ihnen auferlegten Pflichten zu berichten. Anleitung der nachgeordneten Gerichte Die Bilanz unserer Arbeit in Vorbereitung des IX. Parteitages ergibt, daß die Leitungstätigkeit des Obersten Gerichts und der Bezirksgerichte insgesamt wirksamer geworden ist und sich stärker auf die mit den Beschlüssen der Partei- und Staatsführung vorgegebenen Schwerpunkte konzentriert hat. Die Anleitung der nachgeordneten Gerichte zu solchen Fragen wie der Bekämpfung der Jugendkriminalität, der Rückfallkriminalität, der Eigentums- und Wirtschaftsdelikte sowie auf den Gebieten des Neuererrechts, der sozialistischen Arbeitsdisziplin und der Unterhaltsrechtsprechung hat zu einer einheitlichen und wirkungsvollen Rechtsprechung geführt. Es bedarf jedoch weiterer intensiver Anstrengungen, um den sich aus der gesellschaftlichen Entwicklung ergebenden höheren und komplizierteren Aufgaben und Anforderungen gerecht zu werden. Deshalb wird sich das Oberste Gericht bei der Leitung der Rechtsprechung vor allem auf folgendes konzentrieren: 1. Die Qualität der Verwirklichung der Beschlüsse der Partei- und Staatsführung in der Rechtsprechung aller Gerichte der DDR ist weiter zu verbessern. Die Entscheidungen müssen eine hohe politische Überzeugungskraft haben und den gesellschaftlichen Erfordernissen entsprechen. 2. Eine wirksame Leitung der Rechtsprechung setzt eine höhere Qualität der operativen Arbeit voraus. Mit ihr sind vor allem diejenigen politisch-ideologischen Probleme aufzugreifen, die sich hemmend auf die Überzeugungskraft und Wirksamkeit der Rechtsprechung auswirken. 3. Die gesellschaftlichen Initiativen zur Durchsetzung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit und die damit verbundene politisch-ideologische Erziehungsarbeit der Kollektive der Werktätigen sind durch die Rechtsprechung, ihre Leitung und die rechtspropagandistische Tätigkeit der Gerichte wirksamer zu unterstützen. Besondere Beachtung erfordert dabei die weitere Auswertung und Umsetzung der Plenartagungen des Obersten Gerichts zu Fragen der Eigentums- und Wirtschaftskriminalität, des Neuererrechts und der sozialistischen Arbeitsdisziplin. 4. Es ist zu gewährleisten, daß das neue Zivilgesetzbuch .und die neue Zivilprozeßordnung von Anfang an so angewendet werden, daß eine hohe gesellschaftliche Wirksamkeit der Rechtsprechung auf den Gebieten des Zivil-, Familien- und Arbeitsrechts erzielt wird. 5. Die Strafrechtsänderungsgesetze sind mit hoher Effektivität durchzusetzen. Schwerpunkte sind dabei die Ausgestaltung der Verurteilung auf Bewährung, die differenzierte Handhabung der Geldstrafen, der Zusatzstrafen und der Maßnahmen zur Wiedereingliederung Straffälliger sowie die konsequente Anwendung des Strafrechts gegen Personen, die schwere Straftaten begehen, gegen Rückfalltäter und asoziales Verhalten. 6. Es ist zu sichern, daß die gerichtlichen Verfahren auf allen Rechtsgebieten qualifiziert und zügig durchgeführt werden. * Die Bilanz der Rechtsprechung und ihrer Leitung ist insgesamt positiv. Auch für die Gerichte gilt daher die Feststellung im Bericht des Politbüros an die 16. Tagung des Zentralkomitees: „Die gute Bilanz der Fortschritte in allen Lebensbereichen und der großen Leistungen der Werktätigen gibt neuen Ansporn und verstärkt das Vertrauen in unsere Kraft, künftig noch größere Aufgaben zu lösen.“/II/ ilV W. Jarowinsky, a. a. O., S. 8. Oberrichter Dr. JOACHIM SCHLEGEL, Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts Dr. KLAUS HORN, Direktor des Bezirksgerichts Frankfurt (Oder) HEINZ SEIFERT, Direktor des Bezirksgerichts Rostock Wirksamere Bekämpfung und Verhütung der Jugendkriminalität Die Hinweise der 12. Plenartagung des Obersten Gerichts vom 25. September 1974 zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Rechtsprechung in Jugendstraf-sachen/1/, die weiterhin Orientierung für unsere Arbeit sind, haben zu bemerkenswerten Aktivitäten der Gerichte zur Qualifizierung ihrer Arbeit geführt. Die Berichte des 3. Strafsenats des Obersten Gerichts sowie der Bezirksgerichte Frankfurt (Oder) und Rostock vor dem Präsidium des Obersten Gerichts/2/ haben belegt, daß besonders dort gute Ergebnisse erzielt wurden, wo die Gerichte gemeinsam mit den Staatsanwälten die Strafverfolgungspraxis analysierten und unter strikter Wahrung der Eigenverantwortung jedes Organs Schlußfolgerungen für die Arbeit zogen. Neue qualitative Maßstäbe für unsere Arbeit haben die Novellen zum StGB und zur StPO gesetzt./3/ Die viel- fl} Vgl. die Materialien dieser Tagung in NJ 1974 S. 635 ff. /2/ Vgl. die Information in NJ 1975 S. 637 f. /3/ Vgl. hierzu H. Duft/H. Weber, „Höhere Wirksamkeit der Verurteilung auf Bewährung und der Strafaussetzung auf Bewährung“, NJ 1975 S. 34 ff.; H. Willamowski, „Ziel und Haupt- fälligen Möglichkeiten zur Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens verpflichten alle Gerichte, in jedem einzelnen Verfahren eine hohe Effektivität zu erreichen. Es geht insbesondere darum, das Verfahren unter Beachtung der spezifischen prozessualen Festlegungen für Jugendstrafsachen/4/ rationell und zügig durchzuführen und gleichzeitig eine hohe Qualität der Sachaufklärung, der Beweisaufnahme und der Urteilsbegründung zu gewährleisten. Im Mittelpunkt der Leitungstätigkeit der Direktoren der Kreisgerichte und der Bezirksgerichte muß also die ständige Verbesserung der Qualität der Arbeit der Gerichte stehen, damit wir unsere politische Verantwortung für die Rechtsprechung zum Schutz der sozialisti- richtungen der Änderungen der StPO“, NJ 1975 S. 97 fl.; H. Weber,1H. Willamowski/A. Zoch, „Höhere Anforderungen an die Verwirklichung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit“, NJ 1975 S. 653 ff., 677 ff., 713 ff. /il Vgl. hierzu R. Mfiller/L. Reuter/H. Willamowski, „Wirksame Gestaltung des Strafverfahrens gegen Jugendliche“, NJ 1975 S. 224 ff.; R. Müller,'!., Reuter, „Zu einigen Aufgaben bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität“, NJ 1975 S. 319 ff.; H. Weber/H. Willamowski/A. Zoch, a. a. O., S. 713 ff. 36 ff;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 36 (NJ DDR 1976, S. 36) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 36 (NJ DDR 1976, S. 36)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt muß vor der Entlassung, wenn der Verhaftete auf freien Fuß gesetzt wird, prüfen, daß - die Entlassungsverfügung des Staatsanwaltes mit dem entsprechenden Dienstsiegel und eine Bestätigung der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungsabt eilurig zu übergeben. Der zuständige Staatsanwalt ist über alle eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen zu informieren. Mit der Betreuung von inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland, die in das Staatsgebiet der einreisten; durch in die reisende. Rentner aus der DDR; durch direktes Anschreiben der genannten Stellen.

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