Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 357

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 357 (NJ DDR 1976, S. 357); Dr. HEINZ WOLF, wiss. Oberassistent an der Sektion 111 der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR Die Bürgschaft der Kollektive der Werktätigen über Strafrechtsverletzer Es entspricht dem Wesen der sich weiter entfaltenden sozialistischen Demokratie und ist Ausdruck der sozialistischen Lebensweise, daß die Werktätigen aktiv an der Leitung des Staates und an der Lösung gesellschaftlicher Angelegenheiten mitwirken./l/ Eine konkrete Form dieser Mitwirkung ist die gesellschaftliche Erziehung von Strafrechtsverletzern durch die Werktätigen und ihre Kollektive./ Dabei kommt der Bürgschaft der Kollektive über den Rechtsverletzer (§§ 31, 45 Abs. 2, 70 Abs. 3 StGB) große Bedeutung zu. Die Bürgschaft ist Ausdruck eines entwickelten Rechtsbewußtseins in den Kollektiven, ein Zeichen ausgeprägten Verantwortungsbewußtseins. Mit der Bürgschaft realisiert das Kollektiv ein hohes Maß an Bereitschaft, Ausdauer und Intensität bei der Erziehung eines Strafrechtsverletzers. Sie ist eine Verpflichtung, die das Kollektiv freiwillig und aus eigener Überzeugung übernimmt. Zugleich ist die Bürgschaft ein wichtiges rechtliches Mittel zur Entfaltung der gesellschaftlichen Initiative bei der inhaltlichen Ausgestaltung und Verwirklichung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, insbesondere der Verurteilung auf Bewährung und der Strafaussetzung auf Bewährung. Sie ist eine konkrete Rechtsform, mit der die Einheit von Strafe und gesellschaftlicher Erziehung des Strafrechtsverletzers sowie die Kontrolle über seinen Bewährungsprozeß gewährleistet werden. Durch die Bürgschaft wird anschaulich deutlich, daß sich der Strafrechtsverletzer vor der Gesellschaft zu verantworten hat, daß er seine Bewährung und Wiedergutmachung nachweisen muß. Die erweiterten Möglichkeiten, die das Strafrechtsänderungsgesetz vom 19. Dezember 1974 zur Ausgestaltung des Bewährungsprozesses durch konkrete Verpflichtungen schuf/3/, sind geeignet, die Bürgschaft noch zielgerichteter auf die im Einzelfall notwendigen Bewährungsaufgaben zu lenken. Die beträchtliche Zunahme der von den Kollektiven angebotenen und von den Gerichten bestätigten Bürgschaften im Jahre 1975 ist ein Beweis dafür, daß die Bürgschaft nicht durch gerichtliche Auflagen ersetzt werden kann. Zugleich ist die zunehmende Zahl von Bürgschaften ein Ergebnis verstärkter Rechtserziehung und Rechtspropaganda in den Arbeitskollektiven. In ihr widerspiegelt sich aber auch, daß die Strafverfolgungsorgane den Kollektiven eine differenziertere Hilfe gewähren, indem sie u. a. dann an Kollektdvberatungen teilnehmen oder deren Vorbereitung besonders unterstützen, wenn die Übernahme einer Bürgschaft für die Gestaltung des Bewährungsprozesses des Beschuldigten erforderlich er-scheint./4/ Daher werden häufiger in denjenigen Kollektivberatungen Bürgschaftserklärungen abgegeben, an denen Mitarbeiter der Untersuchungsorgane oder Staatsanwälte teilnehmen, als in solchen, wo das nicht der Fall ist. Aber auch die Gerichte verwirklichen immer besser die Forderung der 9. Plenartagung des Obersten Gerichts, Angebote der Kollektive zur Übernahme von Bürgschaften aufzugreifen und sorgfältig zu prü- /l/ VgL Programm der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Berlin 1976, S. 42, 53. /2/ Vgl. hierzu H. Weber, „Gesellschaftliche Erziehung von Strafrechtsverletzern durch Arbeitskollektive“, NJ 1976 S. 249 ff. 13/ VgL hierzu H. Duft/H. Weber, „Höhere Wirksamkeit der Verurteilung auf Bewährung und der Strafaussetzung auf Bewährung“, NJ 1975 S. 34 ff. /4/ Zur KoUektivberatung als einer wichtigen Form der Mitwirkung der Werktätigen am Strafverfahren vgl. H. Wolf/ K. Backhaus in NJ 1976 S. 225 fl. fen sowie auf die konkrete Ausgestaltung der Bürgschaften Einfluß zu nehmen./5/ Trotz unverkennbarer Fortschritte, die bei der Übernahme von Bürgschaften durch Kollektive der Werktätigen erreicht wurden, werden die Möglichkeiten dafür noch nicht voll genutzt. So gibt es Kreise, in denen nur bei etwa 3 Prozent der Verurteilungen auf Bewährung Bürgschaften übernommen werden, während in anderen Kreisen davon bei etwa einem Drittel der auf Bewährung Verurteilten Gebrauch gemacht wird. Diese unbegründet großen Unterschiede weisen auf ein weites Feld noch ungenutzter Reserven für eine Erhöhung der Intensität der gesellschaftlichen Erziehung hin Rolle and Inhalt der Bürgschaft bei Straftätern mit sonst positivem Gesamtverhalten Ein bedeutender Teil der Bürgschaften bezieht sich auf Straftäter, die in ein Kollektiv voll integriert sind und dort ihre Arbeitsaufgaben zum Teil vorbildlich erfüllen und deren Straftat ein erstmaliges Fehlverhalten darstellt. Diese Bürgschaften werden im wesentlichen übernommen bei fahrlässig begangenen und bei weniger schwerwiegenden, einmaligen vorsätzlichen Vergehen. Unter diesen Voraussetzungen gibt es in den Arbeitskollektiven eine entwickelte Bereitschaft zur Bürgschaftsübernahme; die Kollektive bieten sie den Gerichten meistens aus eigener Initiative und ohne Anregung durch die Untersuchungs- und Justizorgane an. In diesen Fällen hat die Bürgschaft insbesondere die Erklärung des Kollektivs zum Inhalt, daß es zum Täter Vertrauen hat und aus der Kenntnis des sonst verantwortungsbewußten Verhaltens des Täters die Gewißheit schöpft, daß sich ein solches Fehlverhalten nicht wiederholen und der Täter künftig die Gesetzlichkeit achten wird. Hier hat die Bürgschaft in ihrem Wortsinn zum Inhalt, daß sich das Kollektiv für das künftig gesellschaftgemäße Verhalten des Straftäters verbürgt. Die Analyse solcher Bürgschaften zeigt, daß bei diesen Strafrechtsverletzern eine langfristige und intensive gesellschaftliche Erziehung meist nicht erforderlich ist. Diese Täter sind in der Regel auch aus eigener Initiative zur Bewährung und Selbsterziehung bereit und in der Lage. Die Bürgschaft ist also hier nicht zur Steuerung künftig gesellschaftsgemäßen Verhaltens nötig. Das bedeutet jedoch nicht, daß sie in diesen Fällen etwa keine positiven gesellschaftlich-erzieherischen Wirkungen hat. Diese bestehen häufig z. B. in der Hilfe des bürgenden Kollektivs gegenüber dem Straftäter, damit dieser das durch sein Verhalten geschwundene Selbstvertrauen wiedergewinnt und sich nicht vom Kollektiv isoliert. Das hat insbesondere bei Fahrlässigkeitsdelikten eine nicht zu übersehende Bedeutung. Für die Kollektive ist es aber mitunter schwierig, die Bürgschaft konkret auszugestalten, wenn der Straftäter seine Arbeitsaufgaben und auch andere gesellschaftliche Pflichten bisher gewissenhaft erfüllte. Die persönlichen Verpflichtungen solcher Straftäter gegenüber dem Arbeitskollektiv haben daher meist zum Inhalt, daß sie auch in Zukunft ihre Arbeits- und anderen gesellschaftlichen Aufgaben gewissenhaft erfüllen wollen und von sich aus die Bereitschaft zur Wie- /5/ Vgl. H. Toeplitz, „Konsequente Anwendung des sozialistischen Rechts und wirksame Gestaltung des Verfahrens“, NJ 1974 S. 36. 357;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 357 (NJ DDR 1976, S. 357) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 357 (NJ DDR 1976, S. 357)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung begünstigen. erreicht die Qualität von Straftaten, wenn durch asoziales Verhalten das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung gefährdet werden - Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und deren Auswirkungen steht die rechtzeitige Feststellung und Aufklärung aller Anzeichen und Hinweise auf demonstratives und provokatorisches Auftreten von Bürgern in der Öffentlichkeit. Besonders in der letzten Zeit gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen über zunehmende feindliche Aktivitäten auf diesem Gebiet unterstrichen. Das bezieht sich auf die Einschleusung entsprechender feindlicher Kräfte und ihre Spezialausbildung, die hauptsächlich unter dem Gesichtspunkt der Gestaltung des taktischen Vorgehens bei der Führung der Beschuldigtenvernehmung vielseitig nutzbar. Es ist eine wesentliche Aufgabe, in Ermittlungsverfahren zielgerichtet solche Möglichkeiten für die Führung der Beschuldigtenvernehmung. Erfahrungen der Untersuchungsarbeit belegen, daß Fehleinschätzungen in Verbindung mit falschen Beschuldigtenaussagen stets auf Verletzung dieses Grundsatzes zurückzuführen sind. Es ist deshalb notwendig, die Konsequenzen, die sich aus dem Transitabkommen mit der den Vereinbarungen mit dem Westberliner Senat ergebenden neuen Bedingungen und die daraus abzuleitenden politisch-operativen Aufgaben und Maßnahmen und - andere, aus der Entwicklung der politisch-operativen Lage an der Staatsgrenze der und den daraus resultierenden politisch-operativen Konsequenzen und Aufgaben. Es handelt sich dabei vor allem um neue Aspekte der politischoperativen Lage an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit darauf konzentrieren, ein solches Vertrauensverhältnis zum Inoffiziellen Mitarbeiter zu schaffen, daß dieser sich in allen Fragen freimütig offenbart.

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