Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 35

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 35 (NJ DDR 1976, S. 35); sich ständig vertieft. Sowjetische Erfahrungen wurden in vielfältiger Weise für die Erhöhung der Effektivität unserer Rechtsprechung und ihrer Leitung genutzt. Stärkere Beachtung fanden Konsultationen und Fachgespräche über spezielle Probleme der einzelnen Bereiche, so z. B. über Probleme der Bekämpfung der Eigentumskriminalität und der Verletzung der Arbeitsdisziplin. Dieser Erfahrungsaustausch und die kontinuierliche Auswertung sowjetischer Fachliteratur auf der Grundlage eines Beschlusses des Präsidiums des Obersten Gerichts haben bereits zu konkreten Ergebnissen geführt. Sowjetische Erfahrungen sind unmittelbar für die Lösung herangereifter Probleme genutzt worden, so z. B. bei der Stabilisierung der Rechtsprechung auf dem Gebiet der Eigentumskriminalität und bei der Orientierung, in verstärktem Maße Verhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit durchzuführen. Dabei ging es vor allem um das Kennenlernen und Verarbeiten prinzipieller politisch-juristischer Erkenntnisse und Erfahrungen des Obersten Gerichts der UdSSR, wie sie sich z. B. in der Leitungstätigkeit, im Kampf gegen die Kriminalität und andere Rechtsverletzungen, in der Einordnung der gerichtlichen Tätigkeit in die gesamtgesellschaftliche Aufgabenstellung zeigen. Für das Oberste Gericht der DDR ergibt sich auch künftig die Aufgabe, in allen seinen Bereichen zielgerichtet sowjetische Erfahrungen auszuwerten und diese für alle Gerichte unseres Landes nutzbar zu machen. Sicherung einer hohen Qualität der Anwendung des neuen Zivilrechts und des Arbeitsrechts Seit Anfang des Jahres haben die Gerichte das Zivilgesetzbuch und die neue Zivilprozeßordnung in der Praxis anzuwenden. Es ist zu gewährleisten, daß diese neuen Gesetze von Anfang an mit hoher gesellschaftlicher Wirksamkeit durchgesetzt werden. Mit fundierten juristischen Entscheidungen, die einen hohen politischen Gehalt aufweisen müssen, ist zu garantieren, daß der qualitative Unterschied zwischen dem alten Recht und dem neuen, sozialistischen Zivilrecht deutlich wird. Für jeden Bürger muß mit der konkreten Entscheidung des Einzelfalles der untrennbare Zusammenhang zwischen dem sozialistischen Recht als Hebel zur Entwicklung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins und der Erfüllung der Hauptaufgabe sichtbar werden. Für das Oberste Gericht kommt es in erster Linie darauf an, unverzüglich die praktische Handhabung des Zivilgesetzbuchs und der Zivilprozeßordnung in der Arbeit der Gerichte zu studieren, an Ort und Stelle auftretende Probleme kennenzulernen und sie einer exakten politisch-juristischen Lösung zuzuführen. Das erfordert die Verstärkung der operativen Arbeit der Senate und eine entsprechend hohe Qualität der eigenen Rechtsprechung. Auf der 15. Tagung der Volkskammer erklärte das Mitglied des Politbüros des Zentralkomitees der SED Friedrich E b e r t für die SED-Fraktion: „Die Inten-: sivierung der gesellschaftlichen Produktion als entschei- “ ' dendes Kettenglied, die planmäßige Nutzung und Mehrung des sozialistischen Eigentums sowie sein wirksamer Schutz, das stabile Wachstum der Arbeitsproduktivität auf der Grundlage des wissenschaftlich-technischen Fortschritts all das sind die sachlichen Fundamente dafür, daß auch die materiellen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung weiterhin rechtlich gesichert für unsere werktätigen Menschen immer besser befriedigt werden können.“/8/ /81 F. Ebert, „Die sozialistische Ordnung prägt das neue Zivil-recht“, NJ 1975 S. 409. Davon ausgehend hat das Oberste Gericht Fragen der Förderung der Neuererbewegung und der sozialistischen Arbeitsdisziplin in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit der Arbeitsrechtsprechung gerückt. Die Gerichte müssen beachten, daß in der sozialistischen Gesellschaft die Arbeiterklasse als herrschende Klasse unter Führung ihrer marxistisch-leninistischen Partei das Niveau der sozialistischen Arbeitsmoral bestimmt und die entsprechenden Maßstäbe setzt, an denen sich die anderen Werktätigen der DDR orientieren. Ein wesentliches Element der sozialistischen Arbeitsmoral ist die sozialistische Arbeitsdisziplin. Ihre weitere Herausbildung und Festigung muß auch mit den Mitteln des sozialistischen Arbeitsrechts unterstützt werden. Von dieser Grundposition aus müssen die Gerichte auftretende Streitfälle lösen und das Gerichtsverfahren so durchführen, daß von ihm eine hohe gesellschaftliche Wirksamkeit ausgeht. Dazu gehört die konzentrierte Verfahrensdurchführung ebenso wie die strikte Einhaltung aller materiellen und verfahrensrechtlichen Normen sowie eine überzeugende Entscheidung. Wirksame und differenzierte Strafrechtsprechung Das Strafrecht der DDR ist und dazu hat der Erlaß der Strafrechtsänderungsgesetze vom 19. Dezember 1974 beigetragen ein wirksames Mittel zum Schutz der sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung, der fleißigen Arbeit und des sozialistischen Zusammenlebens der Bürger unseres Landes. Das Oberste Gericht hat stets auf die allseitige Durchsetzung der Normen des sozialistischen Strafrechts, auf die richtige Differenzierung bei ihrer Anwendung und auf die aktive, der Entwicklung der Gesellschaft dienende Rolle des Strafrechts orientiert. Neben anderen Fragen hat das Oberste Gericht in letzter Zeit vor allem dem Schutz des sozialistischen Eigentums und der Volkswirtschaft große Aufmerksamkeit gewidmet. Diesem Ziel dienten in den Jahren 1973 bis 1975 drei Plenartagungen des Obersten Gerichts/9/; eine weitere wird vorbereitet. Die intensive Anleitung führte zu einer im wesentlichen stabilen, einheitlichen Rechtsprechung auf diesem Gebiet. Auf der 15. Tagung des Zentralkomitees der SED wurde erneut betont, daß die Intensivierung mit allen ihren Seiten die entscheidende Voraussetzung für die weitere Erhöhung der Leistungskraft unserer Volkswirtschaft ist und bleibt./10/ Die Erhöhung des wissenschaftlich-technischen Niveaus der Produktion, die wissenschaftliche Durchdringung der Arbeitsprozesse, der Umgang mit komplizierteren und leistungsfähigeren Maschinen und Aggregaten, die zunehmende Konzentration von Produktionsmitteln und Erzeugnissen in Industrie und Landwirtschaft erfordern eine strikte Arbeitsdisziplin und die genaue Einhaltung der Bedie-nungs- und Sicherheitsvorschriften. Auch der Übergang zu industriemäßigen Methoden in der Pflanzen- und Tierproduktion stellt an die Beschäftigten in der Landwirtschaft wesentlich höhere Anforderungen bei der umsichtigen und gewissenhaften Erfüllung ihrer Aufgaben. Das Wachstum des ökonomischen Potentials unserer Republik verlangt höchste Wachsamkeit gegenüber feindlichen Anschlägen und anderen kriminellen Einwirkungen auf die Volkswirtschaft der DDR. Wichtig ist die strikte Wahrung aller wirtschaftlichen und sonstigen Geheimnisse sowie die allseitige Durchsetzung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit. 191 Vgl. die Materialien in NJ 1973 S. 655 f., NJ 1975 S. 71 S., S. 455 f. /10/ Vgl. E. Honecker, Zur Durchführung der Parteiwahlen 1975/76, a. a. O., S. 29. 35;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 35 (NJ DDR 1976, S. 35) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 35 (NJ DDR 1976, S. 35)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit. Dieser verfassungsrechtliche Grundsatz, der insbesondere und des Gesetzes seine weitere Ausgestaltung erfuhr, erfordert vor allem,alle Maßnahmen streng auf der Grundlage des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmungen über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der Aufklärung in diesem Stadium der Untersuchungen läßt sich nicht begründen, wenn sich der befragte Mitarbeiter dadurch strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde.

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