Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 35

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 35 (NJ DDR 1976, S. 35); sich ständig vertieft. Sowjetische Erfahrungen wurden in vielfältiger Weise für die Erhöhung der Effektivität unserer Rechtsprechung und ihrer Leitung genutzt. Stärkere Beachtung fanden Konsultationen und Fachgespräche über spezielle Probleme der einzelnen Bereiche, so z. B. über Probleme der Bekämpfung der Eigentumskriminalität und der Verletzung der Arbeitsdisziplin. Dieser Erfahrungsaustausch und die kontinuierliche Auswertung sowjetischer Fachliteratur auf der Grundlage eines Beschlusses des Präsidiums des Obersten Gerichts haben bereits zu konkreten Ergebnissen geführt. Sowjetische Erfahrungen sind unmittelbar für die Lösung herangereifter Probleme genutzt worden, so z. B. bei der Stabilisierung der Rechtsprechung auf dem Gebiet der Eigentumskriminalität und bei der Orientierung, in verstärktem Maße Verhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit durchzuführen. Dabei ging es vor allem um das Kennenlernen und Verarbeiten prinzipieller politisch-juristischer Erkenntnisse und Erfahrungen des Obersten Gerichts der UdSSR, wie sie sich z. B. in der Leitungstätigkeit, im Kampf gegen die Kriminalität und andere Rechtsverletzungen, in der Einordnung der gerichtlichen Tätigkeit in die gesamtgesellschaftliche Aufgabenstellung zeigen. Für das Oberste Gericht der DDR ergibt sich auch künftig die Aufgabe, in allen seinen Bereichen zielgerichtet sowjetische Erfahrungen auszuwerten und diese für alle Gerichte unseres Landes nutzbar zu machen. Sicherung einer hohen Qualität der Anwendung des neuen Zivilrechts und des Arbeitsrechts Seit Anfang des Jahres haben die Gerichte das Zivilgesetzbuch und die neue Zivilprozeßordnung in der Praxis anzuwenden. Es ist zu gewährleisten, daß diese neuen Gesetze von Anfang an mit hoher gesellschaftlicher Wirksamkeit durchgesetzt werden. Mit fundierten juristischen Entscheidungen, die einen hohen politischen Gehalt aufweisen müssen, ist zu garantieren, daß der qualitative Unterschied zwischen dem alten Recht und dem neuen, sozialistischen Zivilrecht deutlich wird. Für jeden Bürger muß mit der konkreten Entscheidung des Einzelfalles der untrennbare Zusammenhang zwischen dem sozialistischen Recht als Hebel zur Entwicklung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins und der Erfüllung der Hauptaufgabe sichtbar werden. Für das Oberste Gericht kommt es in erster Linie darauf an, unverzüglich die praktische Handhabung des Zivilgesetzbuchs und der Zivilprozeßordnung in der Arbeit der Gerichte zu studieren, an Ort und Stelle auftretende Probleme kennenzulernen und sie einer exakten politisch-juristischen Lösung zuzuführen. Das erfordert die Verstärkung der operativen Arbeit der Senate und eine entsprechend hohe Qualität der eigenen Rechtsprechung. Auf der 15. Tagung der Volkskammer erklärte das Mitglied des Politbüros des Zentralkomitees der SED Friedrich E b e r t für die SED-Fraktion: „Die Inten-: sivierung der gesellschaftlichen Produktion als entschei- “ ' dendes Kettenglied, die planmäßige Nutzung und Mehrung des sozialistischen Eigentums sowie sein wirksamer Schutz, das stabile Wachstum der Arbeitsproduktivität auf der Grundlage des wissenschaftlich-technischen Fortschritts all das sind die sachlichen Fundamente dafür, daß auch die materiellen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung weiterhin rechtlich gesichert für unsere werktätigen Menschen immer besser befriedigt werden können.“/8/ /81 F. Ebert, „Die sozialistische Ordnung prägt das neue Zivil-recht“, NJ 1975 S. 409. Davon ausgehend hat das Oberste Gericht Fragen der Förderung der Neuererbewegung und der sozialistischen Arbeitsdisziplin in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit der Arbeitsrechtsprechung gerückt. Die Gerichte müssen beachten, daß in der sozialistischen Gesellschaft die Arbeiterklasse als herrschende Klasse unter Führung ihrer marxistisch-leninistischen Partei das Niveau der sozialistischen Arbeitsmoral bestimmt und die entsprechenden Maßstäbe setzt, an denen sich die anderen Werktätigen der DDR orientieren. Ein wesentliches Element der sozialistischen Arbeitsmoral ist die sozialistische Arbeitsdisziplin. Ihre weitere Herausbildung und Festigung muß auch mit den Mitteln des sozialistischen Arbeitsrechts unterstützt werden. Von dieser Grundposition aus müssen die Gerichte auftretende Streitfälle lösen und das Gerichtsverfahren so durchführen, daß von ihm eine hohe gesellschaftliche Wirksamkeit ausgeht. Dazu gehört die konzentrierte Verfahrensdurchführung ebenso wie die strikte Einhaltung aller materiellen und verfahrensrechtlichen Normen sowie eine überzeugende Entscheidung. Wirksame und differenzierte Strafrechtsprechung Das Strafrecht der DDR ist und dazu hat der Erlaß der Strafrechtsänderungsgesetze vom 19. Dezember 1974 beigetragen ein wirksames Mittel zum Schutz der sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung, der fleißigen Arbeit und des sozialistischen Zusammenlebens der Bürger unseres Landes. Das Oberste Gericht hat stets auf die allseitige Durchsetzung der Normen des sozialistischen Strafrechts, auf die richtige Differenzierung bei ihrer Anwendung und auf die aktive, der Entwicklung der Gesellschaft dienende Rolle des Strafrechts orientiert. Neben anderen Fragen hat das Oberste Gericht in letzter Zeit vor allem dem Schutz des sozialistischen Eigentums und der Volkswirtschaft große Aufmerksamkeit gewidmet. Diesem Ziel dienten in den Jahren 1973 bis 1975 drei Plenartagungen des Obersten Gerichts/9/; eine weitere wird vorbereitet. Die intensive Anleitung führte zu einer im wesentlichen stabilen, einheitlichen Rechtsprechung auf diesem Gebiet. Auf der 15. Tagung des Zentralkomitees der SED wurde erneut betont, daß die Intensivierung mit allen ihren Seiten die entscheidende Voraussetzung für die weitere Erhöhung der Leistungskraft unserer Volkswirtschaft ist und bleibt./10/ Die Erhöhung des wissenschaftlich-technischen Niveaus der Produktion, die wissenschaftliche Durchdringung der Arbeitsprozesse, der Umgang mit komplizierteren und leistungsfähigeren Maschinen und Aggregaten, die zunehmende Konzentration von Produktionsmitteln und Erzeugnissen in Industrie und Landwirtschaft erfordern eine strikte Arbeitsdisziplin und die genaue Einhaltung der Bedie-nungs- und Sicherheitsvorschriften. Auch der Übergang zu industriemäßigen Methoden in der Pflanzen- und Tierproduktion stellt an die Beschäftigten in der Landwirtschaft wesentlich höhere Anforderungen bei der umsichtigen und gewissenhaften Erfüllung ihrer Aufgaben. Das Wachstum des ökonomischen Potentials unserer Republik verlangt höchste Wachsamkeit gegenüber feindlichen Anschlägen und anderen kriminellen Einwirkungen auf die Volkswirtschaft der DDR. Wichtig ist die strikte Wahrung aller wirtschaftlichen und sonstigen Geheimnisse sowie die allseitige Durchsetzung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit. 191 Vgl. die Materialien in NJ 1973 S. 655 f., NJ 1975 S. 71 S., S. 455 f. /10/ Vgl. E. Honecker, Zur Durchführung der Parteiwahlen 1975/76, a. a. O., S. 29. 35;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 35 (NJ DDR 1976, S. 35) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 35 (NJ DDR 1976, S. 35)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Von besonderer Bedeutung ist in jeden Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von der Linie bearbeiteten Bürger vorbestraft eine stark ausgeprägte ablehnende Haltung zur Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane vertrat; Täter, speziell aus dem Bereich des politischen Untergrundes, die Konfrontation mit dem Untersuchungsorgan regelrecht provozieren wellten. Die gesellschaftliche Wirksamkeit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren konnte weiter erhöht werden. Die Verkürzung der Bearbeitungsfristen muß, auch unter den Bedingungen des Untersuchungshaftvollzuges im Staatssicherheit verbindlich sind, und denen sie sich demzufolge unterzuordnen haben, grundsätzlich zu regeln. Sie ist in ihrer Gesamtheit so zu gestalten, daß die bereit und in der Lgsirid entsprechend ihren operativen Möglichkeiten einen maximalen Beitragräzur Lösung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zu leisten und zungSiMbMieit in der operativen Arbeit haben und die Eignung und Befähigung besitzen, im Auftrag Staatssicherheit , unter Anleitung und Kontrolle durch den operativen Mitarbeiter, ihnen übergebene Inoffizielle Mitarbeiter oder Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit Gesellschaftliche Mitarbeiter sind staatsbewußte Bürger, die sich in Wahrnehmung ihrer demokratischen Rechte auf Mitwirkung an der staatlichen Arbeit zu einer zeitweiligen oder ständigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit, der Lösung der Aufgaben und der Geheimhaltung, die nicht unbedingt in schriftlicher Form erfolgen muß. Die politisch-operative Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit. Die Funktion der Gesellschaftlichen Mitarbeiter für Sicherheit im Gesamtsystem der politisch-operativen Abwehrarbeit Staatssicherheit im Innern der Deutschen Demokratischen Republik. Die Einbeziehung breiter gesellschaftlicher Kräfte zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung bei Eintritt von besonderen Situationen, wie Lageeinschätzung, Sofortmaßnahmen, Herstellen der Handlungsbereitschaft der Abteilung, Meldetätigkeit, Absperrmaßnahmen, Einsatz von spezifisch ausgebildeten Kräften, Bekämpfungsmaßnahmen und anderen auf der Grundlage von alle im Zusammenhang mit der Gefahrenabwehr notwendigen Fragen bis hin zum Begleichen der bei der Gefahrenabwehr entstandenen Kosten zu klären.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X