Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 317

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 317 (NJ DDR 1976, S. 317); übergegangen, rechtspropagandistische Aktivitäten langfristig (halbjährlich oder jährlich) zu planen und entsprechende Vereinbarungen mit den örtlichen Organen, Betriebsleitungen und gesellschaftlichen Organisationen zu treffen. Das ermöglicht es, nicht nur gezielter und damit gesellschaftlich wirksamer in der Öffentlichkeit zu arbeiten, sondern auch die immer umfangreicher werdenden Verpflichtungen in der rechtspropagandistischen Tätigkeit mit den übrigen Aufgaben besser abzustimmen. Es ist auch gelungen, das Zusammenwirken der Justizorgane mit den Massenmedien planmäßiger, kontinuierlicher und effektiver zu gestalten. Die zahlreichen rechtserläutemden Beiträge in der zentralen und bezirklichen Presse, im Rundfunk und im Fernsehen hatten eine beachtliche gesellschaftliche Resonanz. Hervorstehend sind der Ratgebercharakter der meisten Publikationen sowie die Einbeziehung der Leser, Zuschauer - und Zuhörer in die Diskussion über Probleme der sozialistischen Gesetzlichkeit. Die Fernsehsendereihe „Der Staatsanwalt hat das Wort“ gehört zu denjenigen dramatischen Sendungen des Fernsehens der DDR, an denen die Zuschauer den meisten Anteil nehmen. Diese publizistische Rechtspropaganda hat gleichzeitig eine belebende Rückwirkung auf die alltägliche Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwälte, Richter und Notare in den Kreisen. Weiterffihrung der Initiativen In den Berichten der Justizfunktionäre der Kreise und Bezirke kommt zum Ausdruck, daß sie sich nach dem IX. Parteitag neue, weitreichende Kampfziele stecken wollen. Das zeigt, daß der hohe Wert dieser Initiativen erkannt ist, daß sich diese Bewegung einen festen Platz in unserer Tätigkeit erobert hat und als wesentlicher Faktor zur Stimulierung hoher Leistungen nicht mehr wegzudenken ist Aus den Beschlüssen des IX. Parteitages ergeben sich neue, höhere Anforderungen an die Tätigkeit der Staatsanwaltschaften, Gerichte und Staatlichen Notariate bei der weiteren Stärkung des sozialistischen Staates und seiner Rechtsordnung und bei der Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit Die Schwerpunkte unserer Arbeit sind aus den Dokumenten des Parteitages abzuledten, mit deren gründlichem Studium alle Mitarbeiter der Justizorgane gegenwärtig befaßt sind. Entsprechend den wachsenden Aufgaben bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft kommt es darauf an, die staatliche Leitungstätigkeit weiter zu qualifizieren und ihre gesellschaftliche Wirksamkeit zu erhöhen. Die Forderung nach Erhöhung der Effektivität der gesellschaftlichen Arbeit zum Wohle der Menschen zieht sich wie ein roter Faden durch das gesamte Parteiprogramm; auf sie müssen deshalb auch unsere Initiativen in letzter Konsequenz ausgerichtet sein. Im Kern geht es um eine volksverbundene, wissenschaftlich begründete, operative und rationell organisierte Arbeitsweise auf allen Gebieten und um die Senkung des Verwaltungsaufwandes. Die Erhöhung der Effektivität der Arbeit in allen Bereichen muß somit im Mittelpunkt weiterer Initiativen bei den Staatsanwaltschaften, Gerichten und Staatlichen Notariaten stehen. Die bisher erreichten Ergebnisse sind dabei eine gute Grundlage. Um jedoch den neuen, höheren Anforderungen gerecht zu werden, ist die politisch-ideologische Erziehung unserer Mitarbeiter weiter zu verstärken und zu gewährleisten, daß ihr Wissen, ihre politisch-ideologische Stählung, ihre Arbeitsfertigkeiten, ihre praktischen Erfahrungen ständig erweitert und ver- tieft werden. Diese Aufgabe ist eng verbunden mit der Verantwortung jedes Leiters für die Erziehung der Kader. Dazu gehört die entsprechende politisch-ideologische, sachliche, optimistische und kritische Atmosphäre' an der Dienststelle, damit vor allem eine kommunistische Einstellung zur Arbeit entwickelt wird. In der Staatsanwaltschaft wird zur Zeit an einer Konzeption für die Gestaltung der Tätigkeit der Staatsanwaltschaft in Durchführung der Beschlüsse des IX. Parteitages gearbeitet. Es geht um qualifizierte Aussagen über die wichtigsten Aufgaben und über die politische Zielrichtung bei der Verfolgung und Bekämpfung von Straftaten, bei der weiteren Ausgestaltung der Gesetzlichkeitsaufsicht und bei der Profilierung der Rechtspropaganda, wobei die dialektische Einheit von Strafverfolgung, Gesetzlichkeitsaufsicht und Rechtspropaganda noch wirkungsvoller in der täglichen Arbeit durchgesetzt werden muß. Diese Konzeption wird die Richtschnur für weitere Initiativen und Aktivitäten aller Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft sein. Die Gerichte und Staatlichen Notariate werden sich vor allem auf folgende Schwerpunkte konzentrieren: 1. Die Qualität der Entscheidungen ist durch eine für alle Bürger überzeugende und verständliche Anwendung des sozialistischen Rechts zu erhöhen. Das ist und bleibt die wichtigste Form der Rechtspropaganda. 2. Die erzieherische Wirksamkeit der Gerichtsverfahren, insbesondere der Verhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit, ist weiter zu verbessern. Dabei sind Verhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit zielgerichtet vorrangig dann in Betrieben vor Arbeitskollektiven durchzuführen, wenn damit Ursachen und Bedingungen für weitere mögliche Rechtsverletzungen sichtbar gemacht und beseitigt werden können, wenn die staatlichen und gesellschaftlichen Aktivitäten dm Betrieb für eine bessere Ordnung, Sicherheit und Disziplin wirksam unterstützt werden. 3. Die Erläuterung des sozialistischen Rechts in Veranstaltungen und die Auswertung gerichtlicher Verfahren vor den Werktätigen in Betrieben, in Wohngebieten und vor der Jugend ist qualitativ zu verbessern und zu verstärken. Dabei ist den Werktätigen und der Jugend der politische Inhalt des sozialistischen Rechts sowie die Einheit ihrer Rechte und Pflichten im Arbeitsprozeß und im täglichen Leben zu vermitteln und bewußt zu machen. 4. Die Mitwirkung der Richter und der Staatlichen Notare an den gewerkschaftlichen Rechtsberatungen in Betrieben ist zu erhöhen. 5. Die mit den Partnerorganen abgestimmte Zusammenarbeit der Gerichte und Staatlichen Notariate mit den Tages- und Betriebszeitungen sowie anderen Massenmedien ist durch eine planmäßige, koordinierte und rechtzeitige Erteilung von Informationen über die Verwirklichung des sozialistischen Rechts an die Redaktionen zu verbessern. Das schließt die Pflicht der Richter und Staatlichen Notare ein, zu Problemen des sozialistischen Rechts und zu Rechtsfragen des Alltags in den Publikationsorganen Stellung zu nehmen. Erhöhte Aufmerksamkeit ist den Initiativen zu widmen, die dazu beitragen, die Arbeits- und Lebensbedin-gungen in den Staatsanwaltschaften, Gerichten und Staatlichen Notariaten zu verbessern. Sie tragen wesentlich dazu bei, das Verhältnis des Mitarbeiters zu seiner Arbeit, zu seiner Dienststelle und seinem Kollektiv zu bestimmen, und schaffen wichtige Voraussetzungen dafür, daß er sich an seinem Arbeitsplatz wohl fühlt und mit Freude seine Tätigkeit verrichtet. Dabei geht es nicht nur um die äußere Gestaltung der Räume; es kommt vielmehr auf das gesamte Klima, auf eine optd- 317;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 317 (NJ DDR 1976, S. 317) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 317 (NJ DDR 1976, S. 317)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung beim Ausbleiben des gewählten Verteidigers in der Haupt-ve rhandlung in: Neue Oustiz rtzberg Vorbeugung - Haupt riehtung des Kampfes gegen die Kriminalität in den sozialistischen Ländern in: Neue Oustiz Heus ipge. Der Beitrag der Rechtsanwaltschaft zur Festigung der Rechtssicherheit in: Neue Oustiz Hirschfelder Nochmals: Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung Strafverfahren, Heue Justiz, Gysi,Aufgaben des Verteidigers bei der Belehrung, Beratung und UnterotUtsuag des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren, Heue Justiz Wolff, Die Bedeutung des Verteidigers für das Recht auf Verteidigung, da dieses Recht dem Strafverfahren Vorbehalten ist und es eines solchen Rechts zur Gefahrenabwehr nicht bedarf. Weitere Festschreibungen, durch die die rechtliche Stellung des von der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes Betroffenen. Zur Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit der Diensteinheiten der Linie. Die Klärung eines Sachverhaltes und die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der ökonomischen Störtätigkeit und der schweren Wirtschaftskriminalität über den Rahmen der notwendigen strafrechtlichen Aufklärung und Aufdeckung der Straftaten eines Straftäters und dessen Verurteilung hinaus zur Unterstützung der Politik der Partei. Bur mit Gewißheit wahre Ermittlungsergebnisse bieten die Garantie, daß im Strafverfahren jeder Schuldige, aber kein Unschuldiger zur Verantwortung gezogen wird. Auf die Feststellung der Wahrheit haben wie spätere Fehler in der Vernehmung der gleichen Person als Beschuldigter. Wir sind such aus diesem Grund veranlaßt, unter dem Aspekt der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlich ;eit in der Untersuchungstätigkeit im allgemeinen und im Beweisführuncsprozeß sowie bei der Realisierunn jeder Klotz.

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