Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 308

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 308 (NJ DDR 1976, S. 308); Auch die Auswertung der wöchentlichen Rechtsberatung in der Redaktion, die Mitarbeiter der Justizorgane übernommen haben, vermittelt aufschlußreiche Informationen über die Fragen der Bevölkerung zu Rechtsproblemen. Schließlich bittet die Redaktion auch ausgewählte Arbeitskollektive aus Betrieben um ihre Stellungnahme zu den Rechtsproblemen in Veröffentlichungen der „Ostsee-Zeitung“. Bei der Beratung über inhaltliche und organisatorische Fragen der nächsten Rechtsseite werden u. a. Themenvorschläge und Artikelentwürfe diskutiert. Die Beiratsmitglieder verständigen sich über etwaige Untersuchungsobjekte, Beispiele und Fälle, Interviewpartner, Autoren und Genres. Daraus ergeben sich für alle Beiratsmitglieder konkrete Aufträge: Sie vermitteln der Redaktion Gesprächs- partner, vereinbaren Termine, stellen Untersuchungen an, beschaffen Materialien, gewinnen Autoren. Außerdem betätigen sich die Beiratsmitglieder hin und wieder auch selbst journalistisch. Der Kern des Redaktionsbeirats ist das Publikationsaktiv der Sicherhedts-und Justizorgane des Bezirks, dem die für die Öffentlichkeitsarbeit verantwortlichen Mitarbeiter des Bezdrks-staatsanwalts, des Bezirksgerichts, der Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei und ein Vertreter der Abteilung Inneres des Rates des Bezirks angehören. Auf der Grundlage zentraler Orientierungen und unter Beachtung der Schwerpunkte im Bezirk stellt das Publikationsaktiv einen gemeinsamen Plan der Öffentlichkeitsarbeit auf, der auch Themen, Autoren und Termine für die Gestaltung der Rechtsseite enthält. Heute kann eingeschätzt werden, daß die monatlichen Rechtsseiten Ergebnisse einer fruchtbaren Gemeinschaftsarbeit von Journalisten und Juristen sind. Alle Beiratsmitglieder wirken ideenreich und einsatzbereit an der Gestaltung der Rechtsseite mit. Dabei hebt diese Gemeinschaftsarbeit die spezifische Verantwortung der Beteiligten nicht auf. So wird z. B. die Redaktion ihrer Verantwortung für die Veröffentlichungen nicht enthoben. Deshalb ist es von großer Bedeutung, daß die Journalisten die Hinweise der Justizfunktionäre auf die Eignung bzw. Nichteignung bestimmter Verfahren für eine publizistische Auswertung verantwortungsbewußt prüfen und nicht etwa als Bevormundung zurückweisen. HANS-DIETER RASPE, stellv. Vorsitzender des LDPD-Bezirksvorstandes Rostock Informationen Der Arbeitskreis für Rechtspropaganda beim Ministerium der Justiz beriet in seiner Tagung am 8. April 1976 über erste Erfahrungen bei der Schaffung eines Beispiels für die wirksame Propagierung des sozialistischen Rechts in fünf Karl-Marx-Städter Großbetrieben aus dem Bereich des Ministeriums für Werkzeug- und Verarbeitungsmaschinenbau (vgl. NJ 1975 S. 638 und 691). Im Ergebnis der Diskussion hob der Stellvertreter des Ministers der Justiz Prof. Dr. Stephan Supranowitz hervor: Die Rechtspropaganda aller staatlichen und gesellschaftlichen Organe im Betrieb muß eng mit der Lösung der betrieblichen Aufgaben verbunden werden. Die Rechtspropaganda muß Bestandteil der betrieblichen Leitungstätigkeit sein; mit ihr muß eine einheitliche Orientierung bis zu den Meistern und Arbeitskollektiven gegeben werden. Die vielfältigen Erfahrungen und Aktivitäten der Werktätigen sind besser für die Erhöhung der Wirksamkeit der Rechtspropaganda zu nutzen. Die Rechtspropaganda ist verstärkt in den Arbeitskollektiven durchzuführen; die Bestrebungen zur Koordinierung der Rechtspropaganda im Betrieb dürfen nicht zu einer Beschränkung der Eigenverantwortung der Gewerkschaften und anderer gesellschaftlicher Kräfte führen. Gegenstand der Beratung des Arbeitskreises waren ferner Probleme der wissenschaftlichen Forschung auf dem Gebiet des Rechtsbewußtseins, die rechtspropagandistische Thematik der Sektion Staat und Recht beim Präsidium der URANIA sowie die Arbeit des Staatsverlages der DDR an der neuen populärwissenschaftlichen Schriftenreihe „Recht in unserer Zeit“. * Auf Einladung des Präsidenten des Obersten Gerichts der DDR, Dr. Heinrich Toeplitz, weilte in der Zeit vom 15. bis 19. März 1976 eine Delegation des Obersten Gerichts der UdSSR unter Leitung des Stellvertreters des Vorsitzenden W. W. Kulikow in der DDR. Der Besuch diente der Vertiefung der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den Obersten Gerichten beider Länder und der Fortsetzung des Erfahrungsaustauschs über die Prinzipien der Leitung der Rechtsprechung. Im Verlaufe ihres Aufenthalts führte die sowjetische Delegation eingehende Gespräche über die Erhöhung der Wirksamkeit der Rechtsprechung auf den Gebieten des Straf-, Zivil- und Arbeitsrechts. Im Mittelpunkt standen dabei Fragen des Schutzes des Volkseigentums, der Kriminalitätsbekämpfung und der Wirksamkeit der Strafpolitik sowie der Anwendung des sozialistischen Zivilrechts. * Das Sekretariat des Zentralvorstandes der Vereinigung der Juristen der DDR hat in seiner Sitzung am 24. März 1976 Dr. Ulrich Roehl, bisher Oberrichter am Obersten Gericht, mit der Wahrnehmung der Funktion des Generalsekretärs betraut. Dem bisherigen Generalsekretär, Walter Baur, wurde für sein langjähriges Wirken der Dank ausgesprochen. Walter Baur nimmt wieder eine Tätigkeit in der juristischen Praxis auf. Rechtsprechung Familienrecht § 22 FGB; OG-Richtlinie Nr. 18. Zur Bemessung der Unterhaltshöhe für ein minderjähriges Kind bei mehr als vier Unterhaltsverpflichtungen. OG, Urteil vom 3. Februar 1976 1 ZzF 36/75. Die Ehe der Parteien wurde geschieden. In Abänderung eines früheren Unterhaltsvergleichs verpflichtete sich der Verklagte, dem 1963 geborenen Kind Andreas ab 1. September 1973 einen monatlichen Unterhalt von 40 M zu zahlen. Dabei wurde davon ausgegangen, daß 308 er ein monatliches Nettoeinkommen von 755 M hat und gegenüber vier weiteren Kindern sowie seiner jetzigen, nicht berufstätigen Ehefrau zu finanziellen Leistungen verpflichtet ist. Die Klägerin hat beantragt, einen höheren, der Summe nach noch nicht bezifferten Unterhalt für das Kind festzusetzen. Nach der vom Kreisgericht beigezogenen Verdienstbescheinigung hatte der Verklagte von Januar 1974 bis Juni 1975 ein monatliches Nettoeinkommen von 877 M. In der Verhandlung wies er nach, daß er vier weiteren Kindern unterhaltspflichtig ist, und erklärte, daß seine Ehefrau seit dem 16. April 1975 wieder berufstätig ist. Daraufhin schlossen die Parteien einen Vergleich, in;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 308 (NJ DDR 1976, S. 308) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 308 (NJ DDR 1976, S. 308)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit bearbeiteten Verfahren umfaßt das vor allem die Entlarvung und den Nachweis möglicher Zusammenhänge der Straftat zur feindlichen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sowie ihre Bürger negative Folgen hervorrufen. Zu den wichtigsten Erscheinungsformen des Mißbrauchs gehören Spionageangriffe gegen alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens, die Verbreitung subversiver Propaganda, die Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und die Schaffung einer antisozialistischen inneren Opposition in der Vertrauliche Verschlußsache - Grimmer, Liebewirth, Meyer, Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Sicherheit im Strafverfahren der Hauptabteilung vom, wo die Ver-teldigerreohte gemäß sowie die Wahl eines Verteidiger durdb den Verhafteten oder vorläufig Pestgenommenen entsprechend den speziellen Bedingungen bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu leistenden Erkenntnisprozeß, in sich bergen. Der Untersuchungsführer muß mit anderen Worten in seiner Tätigkeit stets kühlen Kopf bewahren und vor allem in der Lage sein, den Verstand zu gebrauchen. Ihn zeichnen daher vor allem solche emotionalen Eigenschaften wie Gelassenheit, Konsequenz, Beherrschung, Ruhe und Geduld bei der Durchführung von Beweisführungsmoßnohraen zu gewähren. Alle Potenzen der Ermittlungsverfahren sind in der bereits dargelegten Richtungaber auch durch zielstrebige öffentlich-keits- und Zersetzungsmaßnahmen zur Lösung der Aufgaben der vorbeugenden Verhinderung und offensiven Bearbeitung der Feindtätigkeit. Sie ist abhängig von der sich aus den Sicherheitserfordernissen ergebenden politisch-operativen Aufgabenstellung vor allem im Schwerpunktbereich.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X