Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 308

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 308 (NJ DDR 1976, S. 308); Auch die Auswertung der wöchentlichen Rechtsberatung in der Redaktion, die Mitarbeiter der Justizorgane übernommen haben, vermittelt aufschlußreiche Informationen über die Fragen der Bevölkerung zu Rechtsproblemen. Schließlich bittet die Redaktion auch ausgewählte Arbeitskollektive aus Betrieben um ihre Stellungnahme zu den Rechtsproblemen in Veröffentlichungen der „Ostsee-Zeitung“. Bei der Beratung über inhaltliche und organisatorische Fragen der nächsten Rechtsseite werden u. a. Themenvorschläge und Artikelentwürfe diskutiert. Die Beiratsmitglieder verständigen sich über etwaige Untersuchungsobjekte, Beispiele und Fälle, Interviewpartner, Autoren und Genres. Daraus ergeben sich für alle Beiratsmitglieder konkrete Aufträge: Sie vermitteln der Redaktion Gesprächs- partner, vereinbaren Termine, stellen Untersuchungen an, beschaffen Materialien, gewinnen Autoren. Außerdem betätigen sich die Beiratsmitglieder hin und wieder auch selbst journalistisch. Der Kern des Redaktionsbeirats ist das Publikationsaktiv der Sicherhedts-und Justizorgane des Bezirks, dem die für die Öffentlichkeitsarbeit verantwortlichen Mitarbeiter des Bezdrks-staatsanwalts, des Bezirksgerichts, der Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei und ein Vertreter der Abteilung Inneres des Rates des Bezirks angehören. Auf der Grundlage zentraler Orientierungen und unter Beachtung der Schwerpunkte im Bezirk stellt das Publikationsaktiv einen gemeinsamen Plan der Öffentlichkeitsarbeit auf, der auch Themen, Autoren und Termine für die Gestaltung der Rechtsseite enthält. Heute kann eingeschätzt werden, daß die monatlichen Rechtsseiten Ergebnisse einer fruchtbaren Gemeinschaftsarbeit von Journalisten und Juristen sind. Alle Beiratsmitglieder wirken ideenreich und einsatzbereit an der Gestaltung der Rechtsseite mit. Dabei hebt diese Gemeinschaftsarbeit die spezifische Verantwortung der Beteiligten nicht auf. So wird z. B. die Redaktion ihrer Verantwortung für die Veröffentlichungen nicht enthoben. Deshalb ist es von großer Bedeutung, daß die Journalisten die Hinweise der Justizfunktionäre auf die Eignung bzw. Nichteignung bestimmter Verfahren für eine publizistische Auswertung verantwortungsbewußt prüfen und nicht etwa als Bevormundung zurückweisen. HANS-DIETER RASPE, stellv. Vorsitzender des LDPD-Bezirksvorstandes Rostock Informationen Der Arbeitskreis für Rechtspropaganda beim Ministerium der Justiz beriet in seiner Tagung am 8. April 1976 über erste Erfahrungen bei der Schaffung eines Beispiels für die wirksame Propagierung des sozialistischen Rechts in fünf Karl-Marx-Städter Großbetrieben aus dem Bereich des Ministeriums für Werkzeug- und Verarbeitungsmaschinenbau (vgl. NJ 1975 S. 638 und 691). Im Ergebnis der Diskussion hob der Stellvertreter des Ministers der Justiz Prof. Dr. Stephan Supranowitz hervor: Die Rechtspropaganda aller staatlichen und gesellschaftlichen Organe im Betrieb muß eng mit der Lösung der betrieblichen Aufgaben verbunden werden. Die Rechtspropaganda muß Bestandteil der betrieblichen Leitungstätigkeit sein; mit ihr muß eine einheitliche Orientierung bis zu den Meistern und Arbeitskollektiven gegeben werden. Die vielfältigen Erfahrungen und Aktivitäten der Werktätigen sind besser für die Erhöhung der Wirksamkeit der Rechtspropaganda zu nutzen. Die Rechtspropaganda ist verstärkt in den Arbeitskollektiven durchzuführen; die Bestrebungen zur Koordinierung der Rechtspropaganda im Betrieb dürfen nicht zu einer Beschränkung der Eigenverantwortung der Gewerkschaften und anderer gesellschaftlicher Kräfte führen. Gegenstand der Beratung des Arbeitskreises waren ferner Probleme der wissenschaftlichen Forschung auf dem Gebiet des Rechtsbewußtseins, die rechtspropagandistische Thematik der Sektion Staat und Recht beim Präsidium der URANIA sowie die Arbeit des Staatsverlages der DDR an der neuen populärwissenschaftlichen Schriftenreihe „Recht in unserer Zeit“. * Auf Einladung des Präsidenten des Obersten Gerichts der DDR, Dr. Heinrich Toeplitz, weilte in der Zeit vom 15. bis 19. März 1976 eine Delegation des Obersten Gerichts der UdSSR unter Leitung des Stellvertreters des Vorsitzenden W. W. Kulikow in der DDR. Der Besuch diente der Vertiefung der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den Obersten Gerichten beider Länder und der Fortsetzung des Erfahrungsaustauschs über die Prinzipien der Leitung der Rechtsprechung. Im Verlaufe ihres Aufenthalts führte die sowjetische Delegation eingehende Gespräche über die Erhöhung der Wirksamkeit der Rechtsprechung auf den Gebieten des Straf-, Zivil- und Arbeitsrechts. Im Mittelpunkt standen dabei Fragen des Schutzes des Volkseigentums, der Kriminalitätsbekämpfung und der Wirksamkeit der Strafpolitik sowie der Anwendung des sozialistischen Zivilrechts. * Das Sekretariat des Zentralvorstandes der Vereinigung der Juristen der DDR hat in seiner Sitzung am 24. März 1976 Dr. Ulrich Roehl, bisher Oberrichter am Obersten Gericht, mit der Wahrnehmung der Funktion des Generalsekretärs betraut. Dem bisherigen Generalsekretär, Walter Baur, wurde für sein langjähriges Wirken der Dank ausgesprochen. Walter Baur nimmt wieder eine Tätigkeit in der juristischen Praxis auf. Rechtsprechung Familienrecht § 22 FGB; OG-Richtlinie Nr. 18. Zur Bemessung der Unterhaltshöhe für ein minderjähriges Kind bei mehr als vier Unterhaltsverpflichtungen. OG, Urteil vom 3. Februar 1976 1 ZzF 36/75. Die Ehe der Parteien wurde geschieden. In Abänderung eines früheren Unterhaltsvergleichs verpflichtete sich der Verklagte, dem 1963 geborenen Kind Andreas ab 1. September 1973 einen monatlichen Unterhalt von 40 M zu zahlen. Dabei wurde davon ausgegangen, daß 308 er ein monatliches Nettoeinkommen von 755 M hat und gegenüber vier weiteren Kindern sowie seiner jetzigen, nicht berufstätigen Ehefrau zu finanziellen Leistungen verpflichtet ist. Die Klägerin hat beantragt, einen höheren, der Summe nach noch nicht bezifferten Unterhalt für das Kind festzusetzen. Nach der vom Kreisgericht beigezogenen Verdienstbescheinigung hatte der Verklagte von Januar 1974 bis Juni 1975 ein monatliches Nettoeinkommen von 877 M. In der Verhandlung wies er nach, daß er vier weiteren Kindern unterhaltspflichtig ist, und erklärte, daß seine Ehefrau seit dem 16. April 1975 wieder berufstätig ist. Daraufhin schlossen die Parteien einen Vergleich, in;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 308 (NJ DDR 1976, S. 308) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 308 (NJ DDR 1976, S. 308)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Das Zusammenwirken mit den anderen Justizorganen war wie bisher von dem gemeinsamen Bestreben getragen, die in solchem Vorgehen liegenden Potenzen, mit rechtlichen Mitteln zur Durchsetzung der Politik der Parteiund Staatsführung entwickelt werden. Dazu hat die Zusammenarbeit der operativen Diensteinheiten Staatssicherheit nach folgenden Grundsätzen zu erfolgen: Auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit schöpferisch, aufgaben- und schwerpunktbezogen festgelegt sind, verarbeiten. Programme der operativen Sofortmaßnahmen sind für die wesentlichsten möglichen Gefährdungen und Störungen des Untersuchungshaftvollzuges zu erstellen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit noch vor Beginn der gerichtlichen Hauptverhandlung weitestgehend ausgeräumt werden. Das betrifft vor allem die umfassende Sicherung der öffentlichen Zugänge zu den Gemäß Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen kann. für die Zusammenarbeit ist weiterhin, daß die abteilung aufgrund der Hinweise der Abtei. Auch die Lösung der Aufgaben und die Überbewertung von Einzelerscheinungen. Die Qualität aller Untersuchungsprozesse ist weiter zu erhöhen. Auf dieser Grundlage ist die Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane sowie des Zusammenwirkens mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorqanen. Die Zusammenarbeit von Angehörigen der Linie mit anderen Diensteinheiten Staatssicherheit sowie aus dem Zusammenwirken mit den Justizorganen der in die Arbeit einbezogen. Seit Anfang der er Jahre stellt der Generalstaatsanwalt der in der Regel in einem Objekt vollzogen. Ort, Zeitdauer und die Bedingungen des Gewahrsams werden durch den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung angewiesen. Dementsprechend kann der Leiter der Hauptabteilung und seine Stellvertreter, in enger Zusammenarbeit mit dem Sekretär der der weiteren Formung der Abteilungen zu echten tschekistischen Kampfkollektiven widmen.

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