Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 305

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 305 (NJ DDR 1976, S. 305); Gesetze im Sekretärbereich zu sichern. Sie müssen sich beim Einsatz der Kader und in der Geschäftsverteilung auf die qualitativ höheren Anforderungen an die Sekretäre einstellen, insbesondere in der Rechtsantragstelle und bei der Zwangsvollstreckung. 3. Die neuen Aufgaben verlangen eine höhere Qualifikation der Sekretäre. Sie müssen umfangreichere materiellrechtliche Kenntnisse haben als bisher. Dazu werden ihnen planmäßig grundlegende Kenntnisse auf allen Rechtsgebieten vermittelt Alle Sekretäre müssen befähigt werden, die Bürger bei der Aufnahme von Anträgen und Klagen sachkundig zu beraten. Zugleich sind die Sekretäre auf eine zweckentsprechende Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte und die Zusammenarbeit mit Organen und Betrieben zu orientieren. 4. Da der Rechtsmdttelsenat des Bezirksgerichts über Beschwerden gegen Entscheidungen des Sekretärs zu entscheiden hat, übt er auch eine unmittelbare Anleitung gegenüber den Sekretären der Kreisgerichte aus. In Abstimmung mit dem Leitenden Sekretär des Bezirksgerichts werden Probleme und Mängel der Entscheidungen der Sekretäre mit diesen gründlich ausgewertet Der Leitende Sekretär wird auch in die operative Arbeit des Bezirksgerichts zur Durchsetzung des neuen Zivilrechts einbezogen, so daß er zur Klärung von Problemen, die die Sekretäre betreffen, beitragen und gute Erfahrungen verallgemeinern kann. 5. Neben Schulungsmaßnahmen und Erfahrungsaustauschen werden u. a. folgende Möglichkeiten zur differenzierten Anleitung und Kontrolle der Sekretäre genutzt: Qualifizierte Sekretäre stehen denjenigen Kollegen, denen es noch an hinreicheKden Kenntnissen und praktischer Erfahrung fehlt zu Konsultationen zur Verfügung. Mit den jungen und wenig erfahrenen Sekretären werden anhand vorgegebener Sachverhalte Übungen zur Formulierung von Beschlüssen und Verfügungen durchgeführt, die anschließend vom Bezirksgericht ausgewertet werden. Vom Bezirksgericht ausgewählte politisch-fachlich überzeugende und gut formulierte Entscheidungen der Sekretäre werden vervielfältigt und den anderen Sekretären als Anleitungsmaterial zur Verfügung gestellt Das gleiche geschieht mit Rechtsmittelentscheidungen des Zivilsenats, die auf die Beschwerde gegen fehlerhafte Entscheidungen von Sekretären ergangen sind. Die Sekretäre der Kreisgerichte werden durch das Sekretäraktiv, das sich aus erfahrenen Justizsekretären mit langjähriger Praxis zusammensetzt und nach einem Halbjahresplan arbeitet nach Schwerpunkten operativ angeleitet, und zwar unter Beachtung der Hinweise des Zivilsenats und der Abt. Inspektion des Bezirksgerichts. Die Sekretäre erhalten Schemata, die übersichtlich die Durchführung der verschiedenen Vollstreckungshandlungen (§§ 96 bas 130 ZPO) darstellen, wie Vollstreckung von Zahlungsansprüchen, Pfändung von Sachen, Räumung von Wohnungen oder anderen Räumen, Vornahme, Duldung oder Unterlassung von Handlungen. (Die baldmögliche Herausgabe eines neuen Handbuchs für Sekretäre wäre sehr nützlich.) Sowohl in der Vorbereitung auf das Inkrafttreten der neuen Zivilgesetze als auch in den ersten Monaten ihrer Anwendung haben die Sekretäre unseres Bezirks bewiesen, daß sie mit großer Einsatzbereitschaft und hohem Verantwortungsbewußtsein bemüht sind, den höheren Anforderungen ihres Arbeitsbereichs gerecht zu werden. ANNEMARIE PFEUFER, Direktor des Bezirksgerichts Leipzig Zusammenarbeit zwischen Staatlichem Notariat und örtlichen Organen bei der Verwirklichung der Grundsätze sozialistischer Wohnungspolitik Die Staatlichen Notariate haben bei der Verwirklichung des sozialistischen Rechts zum Nutzen der Gesellschaft und ihrer Bürger und bei der Vorbeugung von Rechtskonflikten einen wichtigen Beitrag zu leisten. Dieser Aufgabenstellung müssen die Staatlichen Notariate auch bei der gemäß § 297 ZGB i. V. m. §§ 18 ff. Nota-riatsG notwendigen Beurkundung von Grundstückskaufverträgen vor allem über Ein- oder Zweifamilienhäuser gerecht werden. Im Rahmen dieser Beurkundungstätigkeit, die eng mit der Verbesserung der Wohnbedingungen unserer Bürger verbunden ist, müssen sie dazu beitragen, daß in ihrem Territorium die Grundsätze der sozialistischen Wohnungspolitik allseitig durchgesetzt werden. Das wiederum erfordert insbesondere im Stadium der Vertragsvorbereitung eine planmäßige und effektive Zusammenarbeit mit den Wohnraumlenkungsorganen im Territorium. Wie die Zusammenarbeit auf diesem Gebiet vom Staatlichen Notariat Forst gestaltet wurde und welche Erfahrungen dabei gewonnen werden konnten, soll im folgenden dargelegt werden./*/ Bei der Beurkundung von Verträgen über den Erwerb von Grundstücken mit Ein- oder Zweifamilienhäusern, in die die Erwerber erst einzäehen wollen, haben wir gemeinsam mit der Abt Wohnungspolitik beim Rat des Kreises Forst die Voraussetzungen dafür geschaffen, daß bereits vor Abschluß der Verträge eine den gesellschaftlichen Erfordernissen entsprechende Wohnraumnutzung in den zu veräußernden Grundstücken gesichert ist und Eigenbedarfsklagen vermieden werden können. Die Notwendigkeit dazu ergaß sich vor allem aus der Tatsache, daß im Kreis Forst gegenwärtig und auch noch in den nächsten Jahren zahlreiche Ersatzgrundstücke für solche Bürger zu beschaffen M Zur Zusammenarbeit zwischen staatlichem Notariat und örtlichen Organen vgl. auch G. Becker/M. Mühlmann, „Die gemeinsame Verantwortung der örtlichen Bäte und der Rechtspflegeorgane bei der Lösung von Konflikten über den Eigenbedarf an Wohnraum“, NJ 1971 S. 388 fl., und H. Kempfer, „Rationelle und effektive Verfahrensweise im Staatlichen Notariat“, NJ 1974 S. 78 ff. sind, die ihre Grundstücke auf Grund bergbaulicher Maßnahmen verkaufen. Beantragen Bürger die Beurkundung eines Vertrags über den Erwerb eines der obengenannten Grundstücke, dann unterrichten wir sie soweit sie noch nicht in dem Grundstück wohnen über die Notwendigkeit der Zuweisung einer Wohnung in dem betreffenden Grundstück durch das örtliche Organ der Wohnraumlenkung. Das geschieht durch mündliche Hinweise, durch die in unserem Warteraum aufgestellte Hinweistafel und auch durch das von uns erarbeitete Merkblatt für die Beschaffung notwendiger Vertragsunterlagen. Die Bürger werden dadurch darauf orientiert, sich rechtzeitig mit den Wohnraumlenkungsorganen in Verbindung zu setzen, damit gemeinsam Überlegungen über die Lösung der damit zusammenhängenden Probleme, insbesondere über die notwendig werdende Umsetzung von Mietern, angestellt werden können. Ein Antrag zur Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags wird vom Staatlichen Notariat grundsätzlich erst dann entgegengenommen und ein Termin zur Vertragsbeurkundung vereinbart, wenn durch die Abt Wohnungspolitik bestätigt wurde, daß alle mit dem vorgesehenen Grundstückserwerb zusammenhängenden Wohnraumlenkungsprobleme geklärt sind. Durch die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Bürgern, dem Staatlichen Notariat und der Abt Wohnungspolitik beim Rat des Kreises konnten bis jetzt in der überwiegenden Zahl der Fälle alle wohnungspolitischen Fragen kurzfristig gelöst und die persönlichen Interessen der Bürger mit den gesellschaftlichen Erfordernissen weitgehend in Übereinstimmung gebracht werden. Zugleich winden damit wichtige Voraussetzungen für die staatliche Genehmigung von Grundstückskaufverträgen gemäß § 297 ZGB i. V. m. § 2 der Grundstücksverkehrsverordnung (GWO) vom 11. Januar 1963 (GBl. II S. 159) i. d. F. vom 16. März 1965 (GBl. II S. 273) und vom 24. Juni 1971 (GBl. II S. 465), insbesondere im Hinblick auf die in § 1 Abs. 2 GWO fest- 305;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

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