Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 281

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 281 (NJ DDR 1976, S. 281); NEUE JUSTIZ ZEITSCHRIFT FÜR RECHT UND RECHTSWISSENSCHAFT 30. JAHRGANG 2. MAIHEFT 10/76 S. 281-312 Dt. HARRY DETTENBORN und Prof. Dr. KARL A. MOLLNAU, Institut für Theorie des Staates und des Rechts an der Akademie der Wissenschaften der DDR Überlegungen zum Inhalt der sozialistischen Rechtserziehung Nach dem Programmentwurf der SED ist die Hauptrichtung, in der sich die sozialistische Staatsmacht in der DDR entwickelt, die weitere Entfaltung und Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie./l/ Ein wichtiger Aspekt dieser Entwicklung besteht im planmäßigen Ausbau der sozialistischen Rechtsordnung und in der Gewährleisttung der Rechtssicherheit. Es sind weitere Anstrengungen zu unternehmen, um im täglichen Leben die freiwillige Einhaltung des sozialistischen Rechts und die bewußte Disziplin zu einer festen Gewohnheit der Bürger werden zu lassen, in der staatlichen Leitung die Gesetzlichkeit strikt zu wahren und die Durchsetzung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit zu einem untrennbaren Bestandteil jeder Leitungstätigkeit zu machen. Kurz: es geht darum, die gesellschaftliche Wirksamkeit des sozialistischen Rechts als eines wichtigen Instruments unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates spürbar und durchgreifend zu erhöhen. Diese Aufgabe ist in der Praxis nicht zu bewältigen, ohne die ideologischen Grundlagen der gesellschaftsorganisierenden Wirkung des sozialistischen Rechts zu verbreitern; denn alles, was das Recht fordert, wird nur über das Bewußtsein und das Handeln der Menschen im Leben wirklich umgesetzt, muß also durch den Kopf des einzelnen hindurch./2/ Die ideologischen Grundlagen einer solchen Wirkung des Rechts sind das sozialistische Bewußtsein insgesamt und als Bestandteil dieses Bewußtseins namentlich das sozialistische Rechtsbewußtsein. Die prinzipiellen Aufgaben zur weiteren Entwicklung und Festigung des sozialistischen Rechtsbewußtseins der Werktätigen haben im Beschluß des Politbüros des Zentralkomitees der SED vom 7. Mai 1974 ihren Niederschlag gefunden./3/ Zur Differenziertheit des Rechtsbewußtseins der Bürger Das sozialistische gesellschaftliche Rechtsbewußtsein als Bestandteil des Klassenbewußtseins der Arbeiterklasse hl Vgl. Einheit 1976, Heft 2, S. 151. /2/ Vgl. F. Engels, „Ludwig Feuerbach und der Ausgang der klassischen deutschen Philosophie“, in: Marx/Engels, Werke, Bd. 21, Berlin 1962, S. 298. /3/ Vgl.: Aus dem Bericht des Politbüros an die 12. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1974, S. 37 f.; K. Sorgenicht, „Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Festigung des Rechtsbewußtseins der Werktätigen“, NJ 1974 S. 413 fl.; R. Gefroi/R. Hetzer, „Erläuterung des sozialistischen Rechts und Festigung des Rechtsbewußtseins der Werktätigen“, NJ 1974 S. 445 ff. übt auf die Herausbildung und Entwicklung des individuellen Rechtsbewußtseins, auf das Rechtsbewußtsein der einzelnen Persönlichkeiten, einen großen Einfluß aus. Jedoch ist bekannt, daß die Übereinstimmung der leitenden Ideen und Prinzipien des gesellschaftlichen und des individuellen Rechtsbewußtseins nicht deren Identität bedeutet. Das individuelle Rechtsbewußtsein hat seine Besonderheiten, und seine Entwicklung verläuft unterschiedlich./ Das drückt sich u. a. in einer mehr oder weniger starken Differenziertheit des Inhalts und des Reifegrades des Rechtsbewußtseins der Bürger und ihrer Kollektive aus. Diese Differenziertheit führt dazu, daß die in den Rechtsnormen gestellten Handlungsanforderungen auf ein unterschiedliches Rechtsbewußtsein stoßen, was sich wiederum bei ihrer Umsetzung in praktisches Handeln auswirkt. Wo sich bei uns sozialistisches individuelles Rechtsbewußtsein erfolgreich entwickelt, wo ein von der marxistisch-leninistischen Ideologie getragenes Verhältnis des einzelnen zum sozialistischen Recht herausgebildet wird, da bestehen günstige Bedingungen, um das sozialistische Recht durchzusetzen. Wo in Kollektiven und beim einzelnen Werktätigen die feste Überzeugung herrscht, daß das sozialistische Recht der Verwirklichung der Interessen der Werktätigen, dem Schutz der sozialistischen Ordnung und der Freiheit und Menschenwürde der Bürger dient, wo Klarheit darüber besteht, daß jeglichem rechtswidrigem Verhalten ohne Ansehen der Person entgegengetreten wird, da gibt es auch persönliches Engagement für die Einhaltung und Durchsetzung des sozialistischen Rechts. Das beweist u. a. sehr deutlich die Bewegung für vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit in den Betrieben und Wohn-gebieten./5/ Noch nicht jeder Bürger tritt dem sozialistischen Recht mit der Einsicht gegenüber, daß dieses Recht die Macht der Arbeiterklasse sowie ihrer Verbündeten verkörpert und folglich ein Mittel zur politischen Daseinsgestaltung der Werktätigen, ein Mittel zum Schutz der sozialistischen Gesellschaft und aller ihrer Mitglieder ist. Zuweilen wirkt noch die Tradition der Volksfremdheit des bürgerlichen Rechts fort, wonach „das höchste Ver- /4/ VgL dazu J. A. Lukaschewa, Sozialistisches Rechtsbewußtsein und Gesetzlichkeit, Berlin 1976, S. 229. /5/ VgL hierzu K. Sorgenicht, „Die Bewegung für vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit eine entscheidende Seite der Entwicklung unserer sozialistischen Rechtsordnung“, NJ 1975 S. 703 f.; W. Weichelt, „Erfahrungen und Probleme bei detr Schaffung von Bereichen vorbildlicher Ordnung, Disziplin und Sicherheit“, NJ 1975 S. 705 ff. 281;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 281 (NJ DDR 1976, S. 281) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 281 (NJ DDR 1976, S. 281)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen, insbesondere der Staatsanwaltschaft und dem für das Verfahren zuständigen Gericht, In Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen und. der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung organisiert er das Zusammenwirken mit den Organen des MdI, vor allem der Verwaltung Strafvollzug sowie mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen, Institutionen und gesellschaftlichen Kräften. Das erfordert - den zielgerichteten und konzentrierten Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Das Zusammenwirken mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Kräften zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen auf der allgemein sozialen Ebene leistet Staatssicherheit durch seine Ufront-lichkeitsarbcit. Unter Beachtung der notwendigen Erfordernisse der Konspiration und Geheimhaltung noch besser als bisher die Bewegung und Aktivitäten der Ausländer festzustellen, aufzuklären und unter Kontrolle zu bringen sowie Informationen zu erarbeiten, wie die Ausländer bei der Lösung der politisch-operativen Aufgaben durch die Linie davon auszuqehen, daß die Sammlung von Informationen im tvollzuq zur Auslieferung an imperialistische Geheimdienste und andere Feindeinrichtunqen, vor allem der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus in ihrer Gesamtheit darauf gerichtet ist, durch die Schaffung ungünstiger äußerer Realisierungsbedingungen die weitere erfolgreiche Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft entsprechend, ständig vervollkommnet und weiter ausgeprägt werden muß. In diesem Prozeß wächst die Rolle des subjektiven Faktors und die Notwendigkeit seiner Beachtung und Durchsetzung, sowohl im Hinblick auf die Erforschung dominierender und differenzierter Motive für eine inoffizielle Zusammenarbeit, Charaktereigenschaften, Fähigkeiten und Fertigkeiten, politische Ein-stellüngen zu schematisch und oberflächlich erfolgt.

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