Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 269

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 269 (NJ DDR 1976, S. 269); 19. Dezember 1974 (GBl. 1975 I S. 130) bei Alkoholmißbrauch mit Verdacht auf eine Alkoholabhängigkeit die ärztliche Heilbehandlung als Auflage ausdrücklich vorgesehen. Seit dem 1. Januar 1968 haben wir in unserem Krankenhaus etwa 3 000 Alkoholkranke behandelt; mindestens ein Viertel von ihnen waren schon vor der Behandlung strafrechtlich zur Verantwortung gezogen worden. In der Mehrzahl der Fälle handelte es sich dabei um Straftaten, die mit der Alkoholkrankheit im Zusammenhang standen, wenn auch nicht immer um Alkoholkriminalität im engeren Sinne. Nur selten wurden an die Verurteilungen rechtzeitig Verpflichtungen zur fachärztlichen Heilbehandlung geknüpft, obwohl diese ja nicht an eine Einschränkung oder Aufhebung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit gebunden sind. Es erscheint unbefriedigend, wenn erst nach wiederholten Verurteilungen wegen mit einer Alkoholabhängigkeit im Zusammenhang stehenden Straftaten an eine fachärztliche Heilbehandlung gedacht wird. Eine späte Behandlung hat in der Regel schon eine erkennbar schlechtere Prognose. Andererseit ist nicht in allen Fällen die Verpflichtung zur Heilbehandlung zweckmäßig. So wurden z. B. auch Straftäter zur Heilbehandlung verpflichtet oder stationär eingewiesen, die bloß Alkoholmißbrauch getrieben haben. Das halten wir nicht für sinnvoll, denn Krankenhäuser haben ausschließlich Kranke zu behandeln. Für Nichtkranke sind sie keine Aufbewahrungsstätten. Der Straftäter wird im Strafvollzug zu einem gesellschaftsgemäßen Verhalten erzogen. Aufgabe einer Heilbehandlung muß es sein, einen Kranken zum krank- heitsgerechten Verhalten zu erziehen. Die Abstinenz muß für den Kranken die Grundlage seiner weiteren Lebensplanung und seines künftigen gesellschaftlichen Verhaltens werden; er muß erkennen, daß für ihn nur die Wahl zwischen völliger Abstinenz und weiterem Abgleiten in die sonst unheilbare Alkoholkrankheit besteht. Alleinige Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit sind bei dem Alkoholkranken oft unzureichend; häufig sicher auch bloße medizinisch-psychologische Maßnahmen, so daß ein Neben- und Miteinander abgestimmter Maßnahmen angestrebt werden muß. Alle Überlegungen, daß Freiheitsentzug allein einen ausreichenden Ersatz für die ärztliche Behandlung eines Alkoholkranken darstelle, verkennen, daß diese Zwangsabstinenz vor allem dem noch nicht erkannten Alkoholkranken als aufgezwungen erscheint, daß er ihren Sinn nicht erfaßt und dadurch zu einer dauerhaften Abstinenz nicht motiviert werden kann. Die Wiedereingliederung nach der Strafverbüßung wird noch dadurch kompliziert, daß der Krankheitsprozeß sich ohne Behandlung während dieser Zwangsabstinenz weder zurückbildet noch auch nur zum Stillstand kommt, sondern wenn auch zunächst nicht erkennbar fortschreitet. Eine solche Entwicklung kann durch eine rechtzeitige Heilbehandlung u. U. bereits während des Strafvollzugs verhindert werden. Sie soll dem Betreffenden die Erkenntnis vermitteln, daß er wegen seiner Alkoholkrankheit Alkohol nicht genießen kann. Damit soll bei ihm die Bereitschaft zum Alkoholverzicht entwickelt und er zu entsprechenden Verhaltensweisen motiviert werden, auch wenn er anders als im Strafvollzug jederzeit Anlaß und Gelegenheit zum Alkoholkonsum fände. Aus der Praxis für die Praxis Wege zur Durchsetzung von Ordnung und Sicherheit in einem Großbetrieb Ausgehend von den Erfahrungen des Kombinats VEB Chemische Werke Buna hat W. Weich eit in NJ 1975 S. 707 darauf hingewiesen, daß der Kampf um den Titel „Bereich vorbildlicher Ordnung, Disziplin und Sicherheit“ vor allem in den Arbeitskollektiven und Brigaden der Betriebe geführt werden sollte. Dies können wir aus der Praxis des VEB Bergmann-Borsig/Görlitzer Maschinenbau bestätigen. Auch in unserem Betrieb hat sich die Überzeugung gefestigt, daß der Kampf um vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit um so erfolgreicher ist, je umfassender die Werktätigen einbezogen werden und ihre persönliche Verantwortung wahrnehmen können. Um die Masseninitiative im sozialistischen Wettbewerb zu fördern, wird in unserem Betrieb monatlich der jeweils beste Bereich auf dem Gebiet Sicherheit und Ordnung ermittelt und vom Betriebsdirektor öffentlich ausgezeichnet. Gegenüber der jährlichen staatlichen Auszeichnung wird mit der monatlichen Auswertung ein ständiger Überblick über die Ergebnisse des Kampfes um den Titel „Bereich der vorbildlichen Ordnung, Disziplin und Sicherheit“ gewährleistet. Mit ihren Verpflichtungen, durch ihre Selbstdisziplin und Selbstkontrolle entscheiden die Kollektive über die umfassende Durchsetzung von Wachsamkeit, Sicherheit und Ordnung, über die Verhinderung von Unfällen, Bränden und Havarien. Das bezieht sich bereits auf die Produktionsvorbereitung, bei der ein hoher Sicherheitsgrad vorgegeben wird, und setzt sich bei der Produktion nach diesen Vorgaben fort. Die Mitarbeit der Werktätigen auf dem Gebiet der Sicherheit und Ordnung wird auch durch die Sicherheitsaktive des Betriebes gefördert. Dem zentralen Sicherheitsaktiv unseres Betriebes, das der Betriebsdirektor leitet, gehören Vertreter der Bereichssicherheitsaktive, der gesellschaftlichen Organisationen, der Sicherheitsorgane des Betriebes sowie Vertreter der Justiz- und Sicherheitsorgane des Stadtbezirks an. In den monatlichen Beratungen werden Vorlagen auf dem Gebiet von Sicherheit und Ordnung erörtert und neue Gesetze erläutert. Die Leiter der Bereiche berichten über den Stand von Sicherheit und Ordnung in ihren Verantwortungsbereichen. Zur Kontrolle finden regelmäßig Begehungen einzelner Bereiche statt. Die Ergebnisse der Beratungen des zentralen Sicherheitsaktivs werden ggf. vom Betriebsdirektor als Weisungen herausgegeben; ihre Verwirklichung im Betrieb unterliegt einer strengen Kontrolle. Sicherheit, Ordnung und Disziplin als Bestandteil der Leitungstätigkeit erfordert, daß jeder Leiter seine Pflichten und Aufgaben genau kennt und daß die Verantwortung der Leiter in den Bereichen klar abgegrenzt ist. Die notwendigen Kenntnisse werden den Leitern u. a. in Lehrgängen zum Erwerb von Befähigungsnachweisen, durch Anweisungen und Instruktionen vermittelt. Die Funktionspläne der Leiter enthalten nach Aufgabengebiet und Verantwortungsbereich differenziert konkrete Festlegungen über Sicherheit, Ordnung, Geheimnisschutz, Arbeits- und Brandschutz. Das trägt dazu bei, daß die Leiter ihre Pflichten umfassend wahrnehmen und in ihren Kollektiven die Wettbewerbsinitiativen durch ihr persönliches vorbildliches Verhalten auf dem Gebiet von Sicherheit und Ordnung unterstützen können. Um bei den Werktätigen Klarheit über die Rolle des sozialistischen Rechts bei der Verwirklichung der Aufgaben aus den Volkswirtschaftsplänen zu schaffen und damit noch bessere Ergebnisse im sozialistischen Wettbewerb zu erreichen, haben wir 269;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 269 (NJ DDR 1976, S. 269) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 269 (NJ DDR 1976, S. 269)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften werden in der Regel vom Untersuchungsführer nach vorheriger Abstimmung mit den Leitern der zuständigen operativen Diensteinheiten zur Sicherung der Durchführung notwendiger Überprüfungs- und Beweisführungsmaßnahmen zu Zugeführten und ihren Handlungen; die Zusammenarbeit mit den Leitern der Abteilungen Arbeitsgrup-pen der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden.

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