Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 256

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 256 (NJ DDR 1976, S. 256); umständen entsprechend aut die rechtliche Regelung am Wohnsitz des Testators verweist. In ähnlicher Weise knüpft das Haager Unterhaltsstatutsabkommen grundsätzlich an das Recht des gewöhnlichen Aufenthaltsortes an für die Frage, ob und in welchem Ausmaß und von wem das Kind Unterhaltsleistungen verlangen kann, vorausgesetzt, daß das bezeich-nete Recht dasjenige eines Vertragsstaatgp ist. Die Staatsangehörigkeit des Kindes und die seiner Eltern bleiben dabei unberücksichtigt. Von diesem Grundsatz kann in einigen Fällen zugunsten der lex fori abgewichen werden./54/ Auf dem Gebiete des Vertragsrechts und der außervertraglichen Verantwortlichkeit ist für die Anwendung des Staatsangehörigkeitsprinzips wenig Raum. Es kommt z. B. bei der Anknüpfung an die gemeinsame Staatsangehörigkeit von Schädiger und Geschädigtem bei außervertraglicher Schadenszufügung, meist Verkehrsunfällen im Ausland, vor. § 17 Abs. 3 RAG der DDR kennt daneben aber auch die Möglichkeit der Anknüpfung an dtti gemeinsamen Wohnsitz. Die Tendenz zur Stärkung der Parteiautonoinie International ist eine zunehmende Verbreitung des Prinzips der Parteiautonomie zu beobachten. Ihre Anerkennung bedeutet gewissermaßen die erste Stufe der Berücksichtigung von Erfordernissen der internationalen Wirtschaftsbeziehungen. Eine höhere Stufe stellt die Vereinheitlichung nationaler IPR-Normen im Wege völkerrechtlicher Vereinbarung der daran interessierten Staaten dar. Dank entsprechender sozialökonomischer und politischer Voraussetzungen konnten die im RGW zusammengeschlossenen Staaten eine noch viel höhere Stufe der Berücksichtigung objektiver Erfordernisse ihrer Wirtschaftszusammenarbeit erreichen, indem sie planmäßig und zielstrebig die erforderlichen einheitlichen Rechtsnormen ausarbeiten und durch RGW-Empfehlun-gen oder in anderer Weise in die Praxis einführen. Dabei handelt es sich grundsätzlich schon nicht mehr um Kollisionsnormen, sondern um materiell-rechtliche oder Sachnormen. die direkt die internationalen Wirtschaftsbeziehungen auf der Ebene der Außenhandelsbetriebe und anderer Wirtschaftsorganisationen der Mitgliedsländer des RGW regeln. Deshalb ist hier für die Parteiautonomie gar kein Raum mehr. Folgerichtig haben die AB/RGW 1958 (§ 74) und die ihnen nachfolgenden Regelungen bis hin zu den jetzigen ALB/RGW 1968/1975 (§ 110) für den Fall, daß ihre Sachnormen auf die konkrete Rechtsfrage keine oder eine nicht ausreichende Antwort geben, die Rechtswahl eindeutig durch Festlegung der ergänzenden Anwendung der materiell-rechtlichen Normen des Verkäuferlandes ausgeschlossen. Anders ist die Situation im Handelsverkehr mit dem nichtsozialistischen Wirtschaftsgebiet. Hier ist die Wahl des auf einen Vertrag zur Anwendung zu bringenden materiellen Rechts durch die Partner selbst erwünscht und zweckmäßig./55/ Die Rechtswahl bietet den Partnern die Möglichkeit, aktiv auf die rechtliche Gestaltung ihrer Beziehungen und die Verhinderung oder Lösung etwaiger Konflikte Einfluß zu nehmen. Deshalb läßt die Mehrzahl der sozialistischen Staaten so z. B. die DDR (Art. 12 RAG)/56/. die UdSSR (Art. 126 der Grundlagen für die 54 , § 22 RAG der DDR knüpft an die Staatsangehörigkeit des Kindes an. /5q Vgl. H. Fincke Die Rechtswahlklausel in Außenhandelsverträgen und das auf den Eigentumsübergang anwendbare Reckt". AW 1975. Nr. 25, 4. Beilage RiA, S. 11 ff. 56 Vgl. H. Fellhauer H. Strohbach. Internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit, Berlin 1969, S. 85. Zivilgesetzgebung, Art. 566 ZGB der RSFSR)/57/ und die CSSR (§ 9 IPR-Gesetz) in Außenhandelsverträgen die freie Wahl des materiellen Rechts (sog. Sachnormver-weisung) jeder von den Partnern gewünschten Rechtsordnung zu; die Wahl hat kollisionsrechtliche Wirkung, d. h. sie schaltet grundsätzlich die Anwendung der zivilrechtlichen Vorschriften (auch der zwingenden Normen) anderer Rechtsordnungen auf den Vertrag aus./58/ Das Recht der VR Polen (Art. 25 IPR-Gesetz) dagegen verlangt einen Zusammenhang des gewählten Rechts mit der Schuldverbindlichkeit; immerhin hat das neue IPR-Gesetz die früher geltende Beschränkung der Rechtswahl auf ganz bestimmte Rechtsordnungen aufgegeben. Das Prinzip der Rechtswahl im Wirtschaftsvertragsrecht entspricht den Interessen des internationalen Wirtschaftsverkehrs am besten. Deshalb hat das Schiedsgericht bei der Kammer für Außenhandel der DDR in seiner Spruchpraxis stets den Grundsatz der unbeschränkten Parteiautonomie anerkannt. Auch eine spätere Rechtswahl nach Auftreten einer Streitigkeit wird akzeptiert. Als etwas problematisch betrachtet das Schiedsgericht dagegen Vertragsklauseln wie „Recht des Beklagten-Landes“ oder „Recht des Klägerlandes'1, weil doch nicht von vornherein feststeht, welche Vertragspartei einmal die Rolle des Klägers bzw. des Verklagten einnehmen wird und ob es überhaupt zu einem Rechtsstreit kommt. Solche Klauseln werden zwar als rechtswirksam angesehen, sind aber doch in ihrer positiven Wirkung beschränkt, da sie Unsicherheit in das Vertragsverhältnis hineintragen und die anzuwendende Rechtsordnung von Zufällen abhängig machen. Die Haager Konvention zur Regelung von Kollisionen zwischen dem Recht der Staatsangehörigkeit und dem Recht des Wohnsitzes vom 15. Juni 1955 erwähnt nicht die Möglichkeit einer Beschränkung der Parteiautonomie, d. h. sie bekennt sich damit zur uneingeschränkten Rechtswahl bei internationalen Kaufverträgen über bewegliche Güter. Zur Verhinderung mißbräuchlicher Ausnutzung der Parteiautonomie stehen ausreichende Gegenmittel zur Verfügung. Ist die Wahl unvereinbar mit der innerstaatlichen Rechtsordnung tatsächlich sind solche Fälle bisher äußerst selten geblieben/59/ , steht ihrer Wirksamkeit die sog. Vorbehaltsklausel (ordre public) entgegen, mit der im Einzelfall die Anwendung ausländischer Rechtsnormen eingeschränkt oder ausgeschlossen werden kann, falls sonst die Entscheidung den Grundlagen der staatlichen Ordnung des Gerichtsstaates widerspräche. Dieses auch in § 4 RAG der DDR vorgesehene Korrektiv dürfte sich als ausreichend erweisen. ln den kapitalistischen Staaten ist überwiegend eine Tendenz des Übergangs zur „freien“ Rechtswahl fest-zusteilen./60/ Allerdings verläuft diese Entwicklung nicht einheitlich. So gibt es in einer Reihe von Ländern nach wie vor Schwierigkeiten in der Anerkennung parteiautonomer Wirkungen der Rechtswahl. Sie wird entweder nur als ein Punkt unter vielen gesehen, die alle zusammen (Staatsangehörigkeit der Vertragspartner, Abschlußort. Erfüllungsort, Sprache des Vertrages. 57 Vgl. L. A. Lunz. a. a. O Bd. I. S. 170. 224; Bd. II. S. 140 ff. '58 Vgl. dazu M. Andrae Die kollisionsrechtliche Regelung der Verträge", in: F. Enderlein u. a Handbuch der Außenhandelsverträge. Bd. 2. Berlin 1974, S. 21 ff. 59 So haben z. B. die Außenhandels- und Seearbitragekommission der UdSSR seit ihrer Gründung vor über 40 Jahren in keiner einzigen Schiedssache vom Vorbehalt des ordre public in seiner negativen, d. h. die Anwendung ausländischen Rechts ausschließenden Funktion. Gebrauch gemacht. Gleiches gilt für das Schiedsgericht bei der Kammer für Außenhandel der DDR. ,60’ Vgl. H. Fincke, „Die Rechtswahlklausel in Außenwirtschaftsverträgen und ihre Behandlung in der Rechtsordnung der wichtigsten kapitalistischen Länder Europas und der USA“, RiA 1970, Heft 9, S. 3 ff. 256;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 256 (NJ DDR 1976, S. 256) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 256 (NJ DDR 1976, S. 256)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen am, zum Thema: Die politisch-operativen Aufgaben der Abteilungen zur Verwirklichung der Aufgabenstellungen des Genossen Minister auf der Dienstkonferenz am Genossen! Gegenstand der heutigen Dienstkonferenz sind - wesentliche Probleme der internationalen Klassenauseinandersetzung und die sich daraus für Staatssicherheit ergebenden politisch-operativen Schlußfolgerungen, die sich aus dem Wesen und der Zielstellung des politisch-operativen Untersuchungshaft vollzuges ergibt, ist die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Befehl zur Erfassung, Lagerung und Verteilung Verwertung aller in den Diensteinheiten Staatssicherheit anfallenden Asservate Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern und gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der politisch-operativen Grundprozesse. Durch eine verantwortungsbewußte und zielgerichtete Führungs- und Leitungstätigkeit, in der diese Kriterien ständige Beachtung finden müssen, werden wesentliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung er bei seinem Vorgehen ausnutzt, welcher Methoden er sich bedienen wird und wie er in seiner Tarnung entdeckt werden kann.

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