Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 25

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 25 (NJ DDR 1976, S. 25); Festigung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit im Zusammenhang mit der Verwirklichung der vom VIII. Parteitag beschlossenen Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik (vgl. NJ 1975 S. 7031). * Das Kollegium des Ministeriums der Justiz beschäftigte sich in seiner Sitzung am 12. November 1975 mit der Durchsetzung des Beschlusses des Ministerrates über die Verbesserung der Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft vom 13. Juni 1974 (GBl. I S. 313). An der Beratung nahmen ein Vertreter des FDGB-Bundesvorstan-des sowie Justitiare und weitere verantwortliche Mitarbeiter von Ministerien, anderen zentralen und bezirklichen Staatsorganen, Kombinaten und Betrieben als Gäste teil. In einleitenden Ausführungen des Stellvertreters des Vorsitzenden des Ministerrates und Ministers der Justiz, Hans-Joachim Heusinger, und in der Diskussion wurde u. a. hervorgehoben: Bei der Nutzung des sozialistischen Rechts als Instrument der staatlichen Leitung der Volkswirtschaft sind gute Fortschritte zu verzeichnen. In zunehmendem Maße erkennen und realisieren die Leiter ihre Verantwortung für die Wahrung und Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und für die systematische Verbesserung der Rechtsarbeit in ihren Bereichen. Die ständige Vervollkommnung der Tätigkeit der Justitiare erweist sich als wichtiger Faktor für die Verbesserung der Rechtsarbeit in den Betrieben und Kombinaten. Deshalb sind solche Erfahrungen zu verallgemeinern, in denen die Entwicklung des Justitiars zum sozialistischen Leitungsfunktionär beispielhaft sichtbar ist. Bei der Gewährleistung der juristischen Betreuung der kleinen und mittleren Betriebe durch Justitiare sind gute Erfahrungen gesammelt worden. Bewährte Methoden der juristischen Mehrbetriebsbetreuung sind nunmehr auf alle Betriebe zu übertragen. Die Beratung verdeutlichte, wie eine wirksame Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft dazu beitragen kann, die Erfüllung und zielgerichtete Übererfüllung der volkswirtschaftlichen Pläne zu organisieren und durch Verhütung und Bekämpfung von Rechts- und Disziplinverletzungen Störungen, Unplanmäßigkeiten und Instabilität sowie ökonomische Verluste zu vermeiden. Als Ergebnis der Beratung wurde festgestellt, daß die Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft entsprechend den von der 15. Plenartagung des Zentralkomitees der SED gesetzten Maßstäbe kontinuierlich vervollkommnet werden muß, um die noch vorhandenen Niveauunterschiede zu überwinden und die Erfahrungen der besten Betriebe und Kombinate zum Allgemeingut zu machen. * Am 12. November 1975 führte der 3. Strafsenat des Obersten Gerichts eine Fachrichtertagung zu Fragen der Bekämpfung und Vorbeugung der Verkehrskriminalität durch. An der Beratung nahmen als Gäste Mitarbeiter des Ministeriums des Innern, Hauptabteilung Verkehrspolizei, und des Generalstaatsanwalts der DDR teil. Das einleitende Referat von Oberrichter Dr. Joachim Schlegel, Vorsitzender des 3. Strafsenats, tmd die Diskussion konzentrierten sich auf folgende Schwerpunkte : Differenzierte Anwendung der Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit. Zutreffend werden bei Delikten nach §§ 196 Abs. 1 und 2, 200 StGB vielfach Strafen ohne Freiheitsentzug angewendet. Konsequente Maßnahmen gegen hartnäckige Rückfalltäter. Diese Frage wird insbesondere bei Vergehen nach §§ 200 und 201 StGB praktisch. Wirksame Ausgestaltung der Verurteilung auf Bewährung. Auch bei Straftaten gemäß §§ 196 und 200 StGB ist es notwendig, die Möglichkeiten nach § 33 Abs. 3 und 4 StGB differenziert anzuwenden. Bestimmung der Kriterien für die Geldstrafe. Die Tatschwere ist als Ausgangspunkt für die Bemessung der Höhe der Geldstrafe im Verhältnis zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters vorrangig. Exakte Feststellung der Schuld und ihre Bewertung für die Strafzumessung. In diesem Zusammenhang wurden die Anforderungen an das schulderschwerende Tatbestandsmerkmal „Rücksichtslosigkeit“ nach § 196 Abs. 3 Ziff. 2 StGB, die Bedeutung der unterschiedlichen Art der Pflichtverletzungen für die Bestimmung des Grades fahrlässiger Schuld und das Verhältnis zwischen „Rücksichtslosigkeit“ und „verantwortungsloser Verletzung von Sorgfaltspflichten“ gemäß § 196 Abs. 3 Ziff. 2 StGB erörtert. Ferner wurde die Bedeutung der Verwertung objektiver. Beweise hervorgehoben. Anforderungen an das Tatbestandsmerkmal „allgemeine Gefahr“ bei Vergehen nach § 200 StGB. Es wurden die Unterschiede in den Anforderungen beim Straßenverkehr sowie beim Bahnverkehr und in der Luftfahrt oder Schiffahrt diskutiert. Probleme des Entzugs der Fahrerlaubnis. Hinsichtlich der Frage, ob ein Fahrerlaubnisentzug notwendig ist, besteht im allgemeinen Übereinstimmung mit der Praxis der Verkehrspolizei. Erfahrungen wurden über die Bemessung der Dauer des begrenzten Fahrerlaubnisentzugs und über den Anwendungsbereich des unbegrenzten Entzugs ausgetauscht. Es wird als zweckmäßig angesehen, wenn auch Fahrerlaubnisentzug unter einem Jahr durch das Gericht ausgesprochen wird. * Der Konsultativrat für LPG-Recht beim 1. Zivilsenat des Obersten Gerichts setzte am 20. November 1975 seine Aussprache über Probleme der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der gerichtlichen Tätigkeit bei der Anwendung des LPG-Rechts fort (vgl. NJ 1975 S. 148). Die Diskussion konzentrierte sich auf die Rolle der Gerichte bei der Durchsetzung der Rechte der in eine Kooperative Abteilung Pflanzenproduktion (KAP) delegierten Mitglieder und auf die Tätigkeit gesellschaftlicher Gerichte in KAPs. Anhand einer Vorlage der Hochschule für LPG in Meißen zur rechtlichen Stellung der KAPs wurden ferner Fragen der Gestaltung der Kooperationsvereinbarungen und der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber delegierten Genossenschaftsmitgliedern erörtert. *■ Die Hochschule für Ökonomie „Bruno Leuschner“ und die Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR veranstalteten vom 11. bis 13. November 1975 eine wissenschaftliche Konferenz zu „Rechtsfragen der Zusammenarbeit der Mitgliedsländer des RGW auf dem Gebiet der Planungstätigkeit“, an der neben Rechtswis-senschaftlem und Vertretern anderer Wissenschaftsdisziplinen auch verantwortliche Mitarbeiter von Staatsorganen der RGW-Länder teilnahmen. Die Konferenz wurde durch Ansprachen des Rektors der .Hochschule für Ökonomie, Prof. Dr. Kupferschmidt, und des Stellvertreters- des Ministers der Justiz Prof. Dr. Supranowitz eröffnet. Das Ziel der Konferenz war es, wissenschaftlichen Vorlauf für die Lösung entsprechender Arbeitsaufgaben in der Beratung der Vertreter der Mitgliedsländer des RGW für Rechtsfragen, dem ständigen Organ des RGW für die Lösung der Rechtsfragen der wirtschaftlichen und wissensichaftlich-technischen Zusammenarbeit, schaffen zu helfen. Mit der Herausarbeitung der rechtlichen Grundfragen der gesamten Planungstätigkeit der RGW-Länder sollte der Weg für praktische Lösungen vorbereitet werden. Die Diskussion, der Thesen eines Kollektivs des Instituts für Wirtschaftsrecht an der Hochschule für Ökonomie zugrunde lagen, gab nützliche Anregungen für die Lösung von juristischen Fragen der Koordinierung von Fünfjahr- und Perspektivplänen und der gemeinsamen Planung in der RGW-Beratung für Rechtsfragen. Für die weitere Untersuchung der Rechtsgrundlagen der wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit der RGW-Länder wurden qualitativ neue wissenschaftliche Probleme aufgeworfen. 25;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Im Zusammenhang mit der Ausnutzung der Verbundenheit des zum Staatssicherheit sind ebenfalls seine Kenntnisse aus der inoffiziellen Arbeit sowie seine Einstellung zum führenden Mitarbeiter und seine Erfahrungen mit dem Staatssicherheit zu schaffen auszubauen und ihre eigenständige Entscheidung herbeizuführen, feste Bindungen der Kandidaten an Staatssicherheit zu entwickeln. die Überprüfung der Kandidaten unter den spezifischen Bedingungen der Werbungssituation fortzusetzen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zur Verwirklichung dieser Zielstellungen die sich für ihren Verantwortungsbereich ergebenden Aufgaben und Maßnahmen ausgehend von der generellen Aufgabenstellung der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die G-rößenordnur. der Systeme im einzelnen spielen verschiedene Bedingungen eine Rolle. So zum Beispiel die Größe und Bedeutung des speziellen Sicherungsbereiches, die politisch-operativen Schwerpunkte, die Kompliziertheit der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung des dienen und die Bindungen an Staatssicherheit vertiefen, in seiner Erfüllung weitgehend überprüfbar und zur ständigen Überprüfung der nutzbar sein. Der muß bei Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Auf-Isgäben, den damit verbundenen Gefahren für den Schulz, die Konspiration. lind Sicherheit der von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter zur Lösung aller Aufgaben im Raloraen der Linie - die Formung und EntjfidEluhg eines tschekistisehen Kanyko elltive.

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