Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 249

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 249 (NJ DDR 1976, S. 249); NEUE JUSTIZ ZEITSCHRIFT FÜR RECHT UND RECHTSWISSENSCHAFT 30. JAHRGANG 1. MAIHEFT 9/76 S. 249-280 Prof. Dr. sc. HANS WEBER, Sektion 111 der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR Gesellschaftliche Erziehung von Strafrechtsverletzern durch Arbeitskollektive Mit der weiteren Ausprägung der sozialistischen Wesenszüge unserer Gesellschaft, die auch das Strafrecht und die Strafrechtsprechung bestimmt, ist auch die Aktivität der Werktätigen zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Überwindung von Ursachen und Bedingungen von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen gewachsen, hat die gesellschaftliche Erziehung von Strafrechtsverletzern durch Arbeitskollektive und andere gesellschaftliche Kräfte einen hohen Entwicklungsstand'erreicht. Bei der überwiegenden Mehrzahl der Strafrechtsverletzer erfolgt in der einen oder anderen Form in Verbindung mit der Strafe zumindest eine gesellschaftliche Mißbilligung der Straftat, häufig auch eine längere oder kürzere nachhaltige gesellschaftlicherzieherische Einwirkung (so bei Verurteilung auf Bewährung, Strafaussetzung auf Bewährung oder bei der Wiedereingliederung Strafentlassener, z. B. in Realisierung von Maßnahmen gemäß §47 StGB). In anderen Fällen werden keine Strafen ausgesprochen, sondern ausschließlich Erziehungsmaßnahmen durch gesellschaftliche Gerichte als Organe der Erziehung und Selbsterziehung der Bürger festgelegt (§ 1 GGG: § 29 StGB). Das Straf- und Strafprozeßrecht nimmt starken Einfluß auf die Entwicklung der gesellschaftlichen Erziehung. Es wendet sich an die Arbeitskollektive und anderen gesellschaftlichen Kräfte, an die staatlichen Organe, Leiter von Betrieben und Einrichtungen und an die gesellschaftlichen Organisationen, um deren erzieherisches Wirken zu stimulieren und zu aktivieren (vgl. Art. 3 und 5, §§26, 32, 46, 47 StGB; §§ 4, 342, 345, 349, 350 StPO). Wesensmerkmale der gesellschaftlichen Erziehung von Strafrechtsverletzern 1. Die gesellschaftliche Erziehung ist eine der vielfältigen Formen der Mitwirkung der Bürger an der Leitung des Staates und der Wirtschaft, die wie es im Entwurf des Programms der SED heißt „immer mehr zum bestimmenden Merkmal des Lebens im Sozialismus“/l/ wird. Das erreichte hohe Niveau der gesellschaftlichen Erziehung ist ein Ergebnis der Entfaltung der sozialistischen Staatsmacht als einer Form der Diktatur des Proletariats und ihrer Rechtsordnung, ein Ergebnis des Wirkens der staats- und wirtschaftsleitenden Organe und der gesellschaftlichen Organisationen. /!/ Einheit 1976, Heft 2, S. 151. Die Bedeutung der gesellschaftlichen Erziehung wird mit der weiteren Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft wachsen. Größere Anforderungen werden an ihre Qualität gestellt, um die Effektivität des sozialistischen Strafrechts weiter zu erhöhen. Die gesellschaftliche Erziehung von Strafrechtsverletzern ist eine konkrete Form, um die Tätigkeit dei Justiz- und Sicherheitsorgane eng mit der gesellschaftlichen Aktivität zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit zu verbinden, wie es der Entwurf des Parteiprogramms als Aufgabe stellt./2/ 2. Die gesellschaftliche Erziehung ist ein Weg der Erziehung zur freiwilligen Einhaltung der sozialistischen Rechtsnormen. Sie trägt dazu bei, daß die Achtung der sozialistischen Gesetzlichkeit immer mehr zur Lebensgewohnheit der Bürger wird. Es ist. Ausdruck des wachsenden sozialistischen Rechtsbewußtseins und der rechtsschöpferischen Fähigkeiten der Arbeiterklasse und der anderen Werktätigen, daß sie mannigfaltige Formen und Methoden zur Gewährleistung einer wirksamen gesellschaftlichen Erziehung von Menschen herausgebildet haben, die sich gegen die Strafgesetze vergangen haben. 3. Die gesellschaftliche Erziehung ist ein Bestandteil des Prozesses der Gestaltung sozialistischer Beziehungen zwischen den Menschen zwischen dem einzelnen, seinem Kollektiv und der Gesellschaft. Sie ist eine konkrete Form der Ausübung der Verantwortung der gesamten Gesellschaft für die Verhütung und Bekämpfung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen. In ihr äußert sich die große Bedeutung einer unvoreingenommenen. sachlichen Kritik und Selbstkritik in den Kollektiven, die verstärkte Auseinandersetzung mit Fehlverhalten".'3/ Sie ist eine der zahlreichen Aus-drucksformen des humanistischen Charakters des sozialistischen Strafrechts, weil sie getragen ist vom Vertrauen in den Menschen und von dem Bestreben, ihn wieder auf den richtigen Weg zu bringen, ihn zu gesell-schaftsgemäßem Verhalten zu veranlassen. 4. Die gesellschaftliche Erziehung ist eine Grundlage und zugleich eine Form der Verwirklichung der sozialistischen Strafpolitik. Diese besteht gegenüber Personen, die keine schwerwiegenden Straftaten begangen haben, darin, alle staatlichen und gesellschaftlich-erzieherischen Möglichkeiten effektiv zu nutzen, insbesondere die Kraft der fortgeschrittenen Arbeitskollektive. 2 a. a. O S. 152. 3 Entwurf des Programms der SED. a. a. O S. 158, 249;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 249 (NJ DDR 1976, S. 249) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 249 (NJ DDR 1976, S. 249)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und von den politisch- operativen Interessen und Maßnahmen abhängig. Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermittlunqsverfahrens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die unterschiedlichsten Straftaten, ihre Täter und die verschiedenartigsten Strafmaßnahmen zielgerichtet durchzusetzen. Aus diesem Grunde wurden die Straftatbestände der Spionage, des Terrors, der Diversion, der Sabotage und des staatsfeindlichen Menschenhandels unter Ausnutzung des Reiseund Touristenverkehrs in über sozialistische Staaten in enger Zusammenarbeit mit den anderen Linien und Diensteinheiten sowie im engen Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen und den operativen Linien und territorialen Diensteinheiten - gründlich durchdenken und die notwendigen realen Vorschläge erarbeiten.

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