Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 242

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 242 (NJ DDR 1976, S. 242); Verkehrssicherheit in Verbindung mit den Konfliktkommissionen zu erhöhen, die Zusammenarbeit mit dem Präsidium der Deutschen Volkspolizei, den VP-Inspektionen der Stadtbezirke der Hauptstadt der DDR, der Staatlichen Versicherung der DDR und dem Bezirksvorstand des FDGB weiter zu verbessern. Das zentrale Verkehrssicherheits-äktiv leitet ferner die 11 Verkehrssicherheitsaktive der Kombinatsbetriebe an. Dies geschieht u. a. dadurch, daß es ihnen die Schwerpunkte der verkehrserzieherischen Arbeit übermittelt und Verkehrsunfälle, an denen Mitarbeiter eines Kombinatsbetriebes beteiligt waren, gemeinsam mit den Mitgliedern dieses Verkehrssicherheitsaktivs auswertet. Rechenschaftspflichtig ist das zentrale Verkehrssicherheitsaktiv der Kombinatsgewerkschaftsleitung. Die Verkehrssicherheitsaktive nehmen jedoch nicht nur auf die Fahrerkollektive des Kombinats Einfluß. Es werden auch Patenschaftsverträge mit Schulen und Vorschuleinrichtungen abgeschlossen, um die Verkehrserziehung der Kinder zu fördern und die Arbeitsgruppen für „Junge Verkehrshelfer“ anzuleiten. Auch bei den älteren Bürgern führen die Verkehrssicherheitsaktive in Feierabendheimen, in Klubs der Volkssolidarität und in der Veteranen-AGL des Kombinats Veranstaltungen zur Verkehrserziehung durch. Eine weitere Aufgabe der Verkehrssicherheitsaktive ist die Einflußnahme auf den technischen Zustand der Fahrzeuge des Kombinats. Wir haben im Kombinat 75 Hilfssachverständige mit der Berechtigung zur technischen Überprüfung der Kraftfahrzeuge. Bewährt haben sich Ausfahrtskontrollen gemäß § 5 Abs. 3 StVO sowie Kontrollen des allgemeinen Zustands der Kraftfahrzeuge. Der Rat des Bezirks Rostock hat unmittelbar nach dem Inkrafttreten der 1. DB zur StPO vom 20. März 1975 (GBl. I S. 285) auf der Grundlage des § 46 die notwendigen Festlegungen über die Verwirklichung der Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit in der Freizeit getroffen, um die einheitliche Durchsetzung dieser Maßnahme zu gewährleisten. Dazu wurde festgelegt, daß die Abt. örtliche Versorgungswirtschaft (ÖVW) der Räte der Stadt- und Landkreise die Verwirklichung der Verpflichtungen zur gemeinnützigen Freizeitarbeit in den ihnen unterstellten Betrieben zu sichern hat. Die jeweiligen von der Abt. ÖVW benannten Betriebe haben nach diesen Festlegungen den Einsatz, die fachliche Anleitung und die Kontrolle der verpflichteten Bürger vorzunehmen und die Anforderungen zur Erziehung und Disziplinierung Technische Überprüfungen werden an Leistungsfahrzeugen und an Fahrzeugen der Mitarbeiter des Kombinats durchgeführt. Diese Arbeit wird durch die Verkehrsbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aktiv unterstützt. Insgesamt tragen wir dadurch zur Betriebs- und Verkehrssicherheit der Fahrzeuge des Kombinats bei. Zwischen der Staatlichen Versicherung der DDR, der Kombinatsleitung und der Kombinatsgewerkschaftsleitung wurde eine Vereinbarung abgeschlossen, deren Ziel u. a. darin besteht, Initiativen der Werktätigen des Kombinats zur Vermeidung von Betriebs- und Verkehrsunfällen und damit zur Erreichung einer höheren Effektivität der Arbeit materiell zu stimulieren. Gleichzeitig ist diese Aufgabe Gegenstand des sozialistischen Wettbewerbs im Kombinat. Der Wettbewerb ist darauf gerichtet, die ständig wachsenden Transportaufgaben zu bewältigen und dabei Ordnung und Sicherheit zu garantieren. Dazu haben 130 Kollektive der sozialistischen Arbeit in ihre persönlich-schöpferischen Pläne zur Steigerung der Arbeitsproduktivität auch Aufgaben zur Erhöhung der Verkehrssicherheit übernommen. Bisher haben wir im sozialistischen Wettbewerb erreicht, daß gegenüber 1974 die schuldhaft verursachten Verkehrsunfälle bis 31. Dezember 1975 um 14,1 Prozent gesenkt wurden. Diese guten Ergebnisse konnten erzielt werden, weil die gewerkschaftliche und die staatliche Leitung in unserem Kombinat der Verkehrssicherheit, der Qualifizierung der Verkehrsteilnehmer und der Sicherheit, Ordnung und Disziplin überhaupt große Aufmerksamkeit schenken. FRITZ PAULIG, Vorsitzender des zentralen Verkehrssicherheitsaktivs im VEB Kombinat Auto Trans Berlin der Bürger durch entsprechende Leistungsvorgaben zu beeinflussen. Außerdem wurden u. a. auch das Führen eines Arbeitsnachweises, die Gewährleistung der finanziellen und materiellen Abrechnung der Arbeitsleistungen und die Einhaltung der Bestimmungen des Arbeitsschutzes festgelegt. Die Verwirklichung der Verpflichtungen zu gemeinnütziger Freizeitarbeit geschieht folgendermaßen: Die Kreisgerichte senden ihre Verwirklichungsersuchen (bzw. die Organe der Deutschen Volkspolizei die Ordnungsstrafverfügungen) an die jeweilige Abt. Innere Angelegenheiten des Rates des Kreises. In dieser Abteilung sind die Bürger namentlich zu erfassen, und die Unterlagen sind an die jeweilige Abt. ÖVW weiterzuleiten. Der Leiter der Abt. ÖVW hat die Abt. Innere Angelegenheiten umgehend zu informieren, wenn der verpflichtete Bürger an dem festgelegten Termin nicht zur Arbeitsaufnahme erscheint bzw. wenn er ihm übertragene Pflichten nicht vollständig erfüllt. Auf Grund dieser Information hat die Abt. Innere Angelegenheiten eine exakte Übersicht über diejenigen Bürger, für die gemeinnützige Freizeitarbeit angeordnet worden ist, und über die Realisierung ihrer Verpflichtungen. Die bewährte Zusammenarbeit der Abt. Innere Angelegenheiten mit dem Kreisgericht bzw. den Organen der Deutschen Volkspolizei (z. B. in Kommissionen Inneres, Volkspolizei und Justiz) ist die Grundlage für einen zügigen Informationsaustausch bei der erzieherisch wirksamen Durchsetzung dieser Verpflichtung. In der Stadt Stralsund hat der Oberbürgermeister entsprechend der Regelung des Rates des Bezirks festgelegt, daß für die unmittelbare Verwirklichung der Verpflichtung zur gemeinnützigen Freizeitarbeit der VEB (K) Stadtwirtschaft Stralsund ausschließlich zuständig ist. Die zur Freizeitarbeit Verpflichteten werden in diesem Betrieb zur Pflege von Parks und Grünanlagen, zum Anlegen von Wegen, zum Ausheben von Gräben, zum Abfahren von Haus- ' und Sperrmüll und zu ähnlichen Arbeiten eingesetzt. Sie tragen mit dieser Arbeit zur Sauberhaltung und Verschönerung der Stadt bei. Die Verpflichteten arbeiten in Gruppen von zwei bis sieben Bürgern. Die Leistungsvorgabe für die achtstündige Arbeitszeit (zuzüglich der gesetzlich vorgesehenen Pausen) wird für Frauen, Männer und Jugendliche differenziert festgelegt. Die Beaufsichtigung übernehmen Beschäftigte des VEB (K) Stadtwirtschaft, die vom Betriebsleiter und von Mitarbeitern der Abt. Innere Angelegenheiten angeleitet und in diese Funktion eingewiesen werden. Anfangs mußte jedoch festgestellt werden, daß einer der Aufsichtsführenden entgegen seinem Auftrag einige der verpflichteten Bürger vor Ablauf der vorgesehenen Arbeitszeit nach Hause geschickt hatte. Außerdem gab es Verzögerungen bei der Übersendung der Benachrichtigung über die von den Verpflichteten geleisteten bzw. nicht geleisteten Stunden. Daraufhin hat der Stellvertreter des Oberbürgermeisters für Inneres mit verantwortlichen Mitarbeitern der Abt. ÖVW, der Abt. Innere Angelegenheiten, des VEB (K) Stadtwirtschaft und Vertretern der Justiz-und Sicherheitsorgane der Stadt Stralsund eine Aussprache über die Verbesserung der Zusammenarbeit und über die Vermeidung derartiger Mängel geführt. Es wurde vereinbart, daß Mitarbeiter der Abt. Innere Angelegenheiten oder anderer staatlicher Organe nach vorheriger Abstimmung den Verlauf der Arbeitseinsätze kontrollieren. Mit dieser Kontrolle soll den zur gemeinnützigen Freizeitarbeit ver- Verwirklichung von Verpflichtungen zu gemeinnütziger Freizeitarbeit 242;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen in den selbst. Abteilungen und einschließlich gleichgestellter Leiter, sowie die Leiter der sowie deren Stellvertreter haben auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen in der Regel in Form von periodischen in der Akte dokumentiert. Inoffizieller Mitarbeiter; Einstufung Bestimmung der der ein entsprechend seiner operativen Funktion, den vorrangig durch ihn zu lösenden politisch-operativen Aufgaben und durch das gesamte System der Aus- und Weiterbildung in und außerhalb Staatssicherheit sowie durch spezifische Formen der politisch-operativen Sohulung. Die ist ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen zur Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges. Grundlagen für die Tätigkeit des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten zur Lbsung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit sowie der Befehle und Weisungen des Leiters der Diensteinheit im Interesse der Lösung uer Aufgaben des Strafverfahrens zu gestalten und durchzusetzen sind. Der Aufnahmeprozeß Ist Bestandteil dieses Komplexes vor politisch oteraCrven Aufgaben und Maßnahmen polf tisch-opsrat iver Untersuchungshaitvollzuges.

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