Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 240

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 240 (NJ DDR 1976, S. 240); Aus der Praxis für die Praxis Zusammenarbeit des Staatsanwalts mit der Presse auf dem Gebiet der Gesetzlichkeitsaufsicht In der Zusammenarbeit des Staatsanwalts mit den Massenmedien ist -wie H. Harrland (NJ 1974 S. 133) zu Recht festgestellt hat auf dem Gebiet der Gesetzlichkeitsaufsicht eine größere Zielstrebigkeit erforderlich. Die Presse hat für die Herausbildung und Festigung des sozialistischen Bewußtseins der Bürger große Bedeutung. Zielgerichtete Informationen über die Gesetzlich-keitsaufsidht des Staatsanwalts könnten deshalb zur Entwicklung des Rechtsbewußtseins der Bürger beitragen. Die Auswertung von Maßnahmen der Gesetzlichkeitsaufsicht in der Presse hat den Vorteil, daß den Lesern anschaulich gezeigt werden kann, wie auf Gesetzesverletzungen in unserer Gesellschaft reagiert wird, welche Schritte zur Wiederherstellung und künftigen strikten Einhaltung der Gesetzlichkeit getan wurden und welche Kontrolle darüber ausgeübt wird. Da das Organ, in dessen Bereich die Gesetzesverletzung begangen wurde, innerhalb von zwei Wochen zum Protest des Staatsanwalts Stellung nehmen muß, kann die Veröffentlichung in der Regel innerhalb einer sehr kurzen Zeit geschehen. In den Fällen, in denen der Staatsanwalt die Auswertung einer Aufsichtsmaßnahme mit leitenden Mitarbeitern und anderen Werktätigen im Betrieb für erforderlich hält, weil es sich um wiederholte oder schwerwiegende Gesetzesverletzungen mit großen gesellschaftlichen Auswirkungen handelt oder weil in dem betreffenden Kollektiv oder Betrieb eine Atmosphäre der Duldsamkeit gegenüber Rechtsverletzungen besteht, ist in der Regel auch die öffentliche Auswertung des Vorgangs in der Presse angebracht. Je nach Art und Bedeutung der Gesetzesverletzung muß der Staatsanwalt prüfen, ob er die Presse bereits vorher über die geplante Auswertung eines Protestes informiert oder ob er erst nach Abschluß des Vorgangs den Protest nebst der Antwort des Betriebes der Presse zur Auswertung übermittelt. Von der vorherigen Information sollte u. E. häufiger Gebrauch gemacht werden. Ob der jeweilige Vorgang zur Veröffentlichung geeignet ist, muß letztlich die Redaktion entscheiden. Maßgeblich dafür ist, ob mit dem Material ein großer Leserkreis angesprochen werden kann und ob sich die Probleme für die Rechtserziehung und Rechtspropaganda journalistisch darstellen lassen. Nach § 37 Abs. 3 StAG ist der Staatsanwalt verpflichtet, die Ergebnisse seiner Aufsichtstätigkeit den örtlichen Volksvertretungen und Räten zuzuleiten. Derartige verdichtete Informationen geben Auskunft über inhaltliche Schwerpunkte von Gesetzesverletzungen und ihre Bekämpfung. Diese Informationen sind sehr oft ebenso für die Presse interessant, weil sie den Journalisten nicht nur einen Überblick über ein wichtiges Tätigkeitsfeld der Staatsanwaltschaft vermitteln, sondern ihnen auch Anregungen für die Auseinandersetzung mit fehlerhaften ideologischen Auffassungen geben, wie „Solange in der Material- und Lagerwirtschaft Unordnung herrscht und vieles umkommt, kann es nicht schlimm sein, Material wegzunehmen“ oder „Ordnung und Sicherheit können nicht konsequent eingehalten werden, weil Arbeitskräfte fehlen“ u. a. m. Die Auseinandersetzung mit solchen Denk- und Verhaltensweisen ist ein wichtiger Beitrag zur Rechtspropaganda und Rechtserziehung. Zur Verantwortung der Journalisten gehört es, darauf zu achten, daß nichts veröffentlicht wird, was im Widerspruch zu unseren Gesetzen und zu sozialistischen Rechtsprinzipien steht. Andernfalls wird die Öffentlichkeit falsch informiert und falsch orientiert, und es werden möglicherweise negative gesellschaftliche Wirkungen ausgelöst. Dafür zwei Beispiele: Auf der Lokalseite einer Zeitung wurde der Einsatz eines Kraftfahrers des VEB Stadtwirtschaft gelobt, der viele Stunden über seine reguläre Arbeitszeit hinaus mit seinem Straßenreinigungsfahrzeug ununterbrochen Natronlauge auf die Straßen gesprüht hatte und sich noch immer nicht von anderen Kollegen hatte ablösen lassen wollen. Mag die Einsatzbereitschaft des Kraftfahrers Anerkennung verdienen seine Vorgesetzten haben in jedem Fall gegen §5 Abs. 4 StVO und §§71, 73 GBA verstoßen. Sie hätten die Ablösung des Kraftfahrers durchsetzen müssen, weil damit zu rechnen war, daß er infolge Übermüdung nicht mehr zur sicheren Leitung und Bedienung des Fahrzeugs in der Lage war. Zugleich hätten sie vermeiden müssen, daß der Kraftfahrer die Höchstgrenze der gesetzlich zulässigen Überstunden überschreitet. Eine andere Zeitung berichtete über ein „Geburtstagsdrachenfest auf den Elbwiesen“, und zwar in einem Ort, der unmittelbar neben einem Flugplatz liegt. Bei diesem Beitrag wurde nicht beachtet, daß nach § 7 Abs. 1 der AO über den Luftverkehr Luftverkehrsordnung (LVO) vom 12. Dezember 1973 (GBl.-Sdr. Nr. 769) das Steigenlassen von Drachen jeder Art im Umkreis mit einem Radius von 5 00Ö m um einen Flugplatz überhaupt untersagt ist. In solchen Fällen muß der Staatsanwalt im Rahmen der Gesetzlichkeitsaufsicht darauf hinwirken, daß die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung und künftigen Verhütung der Gesetzesverletzungen eingeleitet werden. Zugleich muß er dafür sorgen, daß die Leser in der betreffenden Zeitung über die Rechtslage richtig informiert werden, damit sich bei ihnen nicht falsche Auffassungen herausbilden können. Eine wichtige Informationsquelle für den Staatsanwalt sind die in der Presse veröffentlichten Leserbriefe, die zugleich auf Gesetzesverletzungen in Betrieben und Einrichtungen sowie in Wohngebieten aufmerksam machen. So beklagte sich z. B. ein Neuerer in einer Leserzuschrift darüber, daß Neuerervorschläge in seinem Betrieb nicht registriert werden, der Einreicher keine Eingangsbestätigung erhält und die Entscheidung über die Benutzung des Vorschlags nicht selten ein Jahr dauert. Zu Recht hat der Staatsanwalt nach Prüfung des Sachverhalts im Betrieb hier Protest wegen Verletzung der §§ 19, 20 NVO eingelegt. Zur Darstellung von Maßnahmen der Gesetzlichkeitsaufsicht in der Presse sollten verschiedene Formen und Methoden angewendet werden. Hier kommen in Betracht: die lebendige, in der Art eines Gerichtsberichts abgefaßte Darstellung der Gesetzesverletzung einschließlich ihrer Ursachen und Bedingungen, der Aufsichtsmaßnahme des Staatsanwalts, der Reaktion des kritisierten Betriebes und der Schritte zur Beseitigung und Verhütung von Gesetzesverletzungen ; die Leserdiskussion über ein Problem, dem sich cjie Gesetzlichkeitsaufsicht des Staatsanwalts zuwandte; das Interview oder Gespräch der Redaktion mit dem Staatsanwalt; die Reportage über die Teilnahme eines Journalisten an Untersuchungen des Staatsanwalts zur Aufdeckung von Gesetzesverletzungen. Die Erfahrungen, die wir im Bezirk Halle in der Zusammenarbeit mit der Presse auf dem Gebiet der Gesetzlichkeitsaufsicht gesammelt haben, bestärken uns darin, auf diesem Wege weiter voranzuschreiten. DT. RUDI TRAUTMANN, Staatsanwalt des Bezirks Halle Der Staatsanwalt, der solchen Leserzuschriften nachgeht und für die Wiederherstellung der Gesetzlichkeit sorgt, stärkt zugleich Autorität und Wirksamkeit der Presse und leistet wichtige rechtspropagandistische Arbeit. 240;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 240 (NJ DDR 1976, S. 240) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 240 (NJ DDR 1976, S. 240)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit wiederhergesteilt werden. Dieses Beispiel ist auch dafür typisch, daß aufgrund der psychischen Verfassung bestimmter Verhafteter bereits geringe Anlässe ausreichen, die zu, ernsthaften Störungen der. Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt gesichert und weitestgehend gewährleistet, daß der Verhaftete sich nicht seiner strafrechtlichen Verantwortung entzieht, Verdunklungshandlungen durchführt, erneut Straftaten begeht oder in anderer Art und vVeise die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges gefährdet. Auch im Staatssicherheit mit seinen humanistischen, flexiblen und die Persönlichkeit des Verhafteten achtenden Festlegungen über die Grundsätze der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug gebunden. Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Absicherung, der Kräfte, Mittel und Methoden, die zur Anwendung kommen, die gewissenhafte Auswertung eigener Erfahrungen und die Nutzung vermittelter operativer Hinweise. Der Leiter der Abteilung und der Leiter des Bereiches Koordinie rung haben eine materiell-technische und operativ-technische Einsatzreserve im Zuführungspunkt zu schaffen, zu warten und ständig zu ergänzen. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung noch besser als bisher die Bewegung und Aktivitäten der Ausländer festzustellen, aufzuklären und unter Kontrolle zu bringen sowie Informationen zu erarbeiten, wie die Ausländer bei der Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens. Die weitere Stärkung und Vervollkommnung der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung ist entscheidend mit davon abhängig, wie es gelingt, die Arbeiter-und-Bauern-Macht in der Deutschen Demokratischen Republik lizensierten und vertriebenen Presseerzeugnissen ist nicht statthaft. Eingaben und Beschwerden dieser Verhafteten sind unverzüglich dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt vorzulegen.

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