Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 239

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 239 (NJ DDR 1976, S. 239); Im Interesse einer kontinuierlichen Plandurchführung sollten nach Ansicht Mächlers Änderungen von Wirtschaftsrechtsvorschriften im laufenden Fünf jahrplan nur aus ganz zwingenden Gründen vorgenommen werden. Mit dem Beginn des Planungszeitraums ab 1981 seien jedoch Neuregelungen in Kraft zu setzen, die gründlich vorbereitet und praktisch erprobt werden müßten. Weiterer Diskussion bedürften dabei solche Fragen wie das Verhältnis von Plan, Bilanz und Vertrag, das Verhältnis zwischen Fünf jahrplan- und Jahresplanentscheidungen, spezielle Fragen der Materialökonomie u. a. m. S. Adler, 1. Stellvertreter des Generaldirektors und Direktor für Ökonomie des VEB Polygraph, bezeichnete es als Bedingung der höheren Wirksamkeit des Wirtschaftsrechts, mit der Stabilität der langfristigen Planung einen wesentlichen Vorlauf für den Abschluß langfristiger Wirtschaftsverträge zu erreichen. Auf die Notwendigkeit der Weiterentwicklung des Kooperationsrechts wies Vertragsoberrichter Dr. G. Straßmann, Zentrales Vertragsgericht, hin. Für die damit zusammenhängenden Gesetzgebungsarbeiten seien die analytischen Materialien zur Wirksamkeit des sozialistischen Wirtschaftsrechts sehr wertvoll. Untersuchungen über die Wirksamkeit von Sanktionen hätten ergeben, daß es nicht sinnvoll ist, Sanktionen zu verschärfen oder neue Sanktionen einzuführen. Vielmehr sei es erforderlich, die bestehenden Sanktionen wirkungsvoller in das System der wirtschaftlichen Rechnungsführung ednzubeziehen. Justitiar Dr. H. J. Jäschke, Ministerium für Schwermaschinen- und Anlagenbau, legte dar, daß Probleme der Leitung und Planung gesellschaftlicher Prozesse nur interdisziplinär, in Zusammenarbeit von Ökonomen Technikern, Juristen und Soziologen, effektiv gelöst werden können. Wissenschaftliche Leitungstätigkeit erfordere überschaubare, verständliche gesetzliche Bestimmungen. Die zum Teil vorhandene Unübersichtlichkeit der gesetzlichen Regelungen sei Ausdruck eines ungenügenden wissenschaftlichen Vorlaufs und zeuge davon, daß die den Regelungen zugrunde liegenden ökonomischen Probleme wissenschaftlich noch nicht beherrscht werden. Der Stellvertreter des Generalstaatsanwalts der DDR Dr. H. Harrland bezeichnete die strikte Verwirklichung der in den Bereichen der Volkswirtschaft geltenden Rechtsvorschriften als Hauptkettenglied der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit Die Kenntnis der für den Verantwortungsbereich des Leiters maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen, deren Einhaltung und die Rechtskontrolle seien wesentliche Voraussetzungen für eine effektive Leitungstätigkeit. Die Rechtskontrolle dürfe aber nicht allein als Sache staatlicher Kontrollorgane angesehen werden; vielmehr sei sie auch eine Aufgabe der übergeordneten wirtschaftsleitenden Organe. Dies sei im Hinblick auf eine umfassende Vorbeugung und Bekämpfung von Straftaten in der Volkswirtschaft äußerst bedeutsam. Kritisch vermerkte Harrland, daß es in vielen Betrieben noch an Konsequenz bei der Geltendmachung der arbeitsrechtlichen materiellen Verantwortlichkeit fehla Zu Problemen der Rechtskontrolle äußerte sich auch Prof. Dr. Hagemann, Leiter der Inspektion im Amt für Preise beim Ministerrat der DDR. Er forderte, die Kontrollverantwortung der Leiter auf allen Ebenen der Wirtschaftsleitung auch auf die konsequente Rechtsverwirklichung zu erstrecken und sie rechtlich und organisatorisch entsprechend auszugestalten. Das sei zugleich eine wichtige Bedingung für die umfassende Einbeziehung der Werktätigen in die gesellschaftliche Kontrolle. Es gehe um die Ausprägung einer zentralen staatlichen Rechtskontrolle, die als Einheit von Inspek- tionstätigkeit und Rechtsanalyse auf die zunehmend bessere Beherrschung aller Seiten des Reproduktionsprozesses gerichtet ist. In seinen zusammenfassenden Bemerkungen zu den in der Diskussion aufgeworfenen vielfältigen Problemen hob Prof. Dr. U.-J. Heuer hervor, daß am Beispiel der VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Betriebe, Kombinate und WB vom 28. März 1973 sichtbar geworden sei, daß sich nicht die Regelungen selbst hemmend auswirken, sondern in der Praxis verschiedentlich die rechtspolitische Zielsetzung der Regelung nicht erkannt wurde Weiterführende Untersuchungen zur Wirksamkeit des Wirtschaftsrechts müßten deshalb der Exaktheit und der ideologischen Wirkung der rechtlichen Regelungen mehr Aufmerksamkeit schenken. Heuer wandte sich gegen Versuche, die Bedeutung wirtschaftsrechtlicher Sanktionen zu schmälern. Das Argument, die Wirkung der Sanktionen sei gering denn es handle sich nur um eine Umverteilung der Mittel des Staatshaushalts, wies er als falsch zurück. Für das Wirtschaftsrecht sei es eine entscheidende Frage, die Sanktionen wirkungsvoller in das System der materiellen Stimulierung einzubeziehen. Ungeachtet der in Theorie und Praxis unterschiedlichen Auffassungen hinsichtlich der Voraussetzungen und Möglichkeiten für eine rechtliche Regelung der Planungsbeziehungen (z. B. des Verfahrens der Planänderungen und des Verhältnisses von Fünf jahrplan- und Jahresplanentscheidungen) hielt Heuer eine stärkere Orientierung auf die Längerfristigkeit der Beziehungen vom Planungsprozeß her für notwendig. Das erfordere u. a. rechtliche Regelungen, die insbesondere die Organisierung der Kooperationsbeziehungen mit höherer Stabilität gewährleisten. Dabei bilden die wirtschaftsrechtlichen Regelungen einen festen Bestandteil des Lei-tungs- und Planungssystems. Zum Abschluß der Arbeitstagung dankte der Vorsitzende des Rates für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung, Prof. Dr. G. Schüßler, Rektor der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, dem Arbeitskreis „Wirtschaftsrecht“ für die konkrete, praxisbezogene Studie, die der weiteren wissenschaftlichen und praktischen Arbeit neue Impulse gegeben habe. Insgesamt habe die Beratung erneut sichtbar gemacht, daß Fortschritte nur durch interdisziplinäre Zusammen-. arbeit zu erreichen sind. Schüßler bezeichnete es deshalb als eine unabdingbare Aufgabe für alle Disziplinen der Staats- und Rechtswissenschaft, die Zusammenarbeit untereinander, aber auch mit anderen Wissenschaftsgebieten planmäßiger und in stabilen Formen zu gestalten. Im Staatsverlag ist erschienen: Autorenkollektiv unter Leitung von Prof. Dr. W. W. Laptew: Sowjetisches Wirtschaftsrecht Übersetzung aus dem Russischen 397 Seiten; EVP: 16 M Dieses Lehrbuch Ist eine systematische Darstellung der gegenwärtigen wirtschaftsrechtlichen Regelungen der UdSSR. Es untersucht die objektiven Prozesse der gesellschaftlichen Entwicklung, die das Wirtschaftsrecht als wichtiges Mittel der Leitung der sozialistischen Planwirtschaft erfordern. Dabei werden Begriff, System und Grundkategorien dieses Rechtszweigs herausgearbeitet. In weiteren Kapiteln werden die Rechtsstellung der Wirtschaftsorgane und das Rechtsregime ihres Vermögens, die Rechtsformen der Planung der Wirtschaftstätigkeit sowie der wirtschaftlichen Rechnungsführung und der ökonomischen Stimulierung, Wirtschaftsschuldverhältnisse, Wirtschaftsverträge und die Verantwortlichkeit in den Wirtschaftsbeziehungen behandelt. Es folgen Kapitel über die rechtliche Regelung bestimmter Entwicklungsstufen des Reproduktionsprozesses sowie der Wirtschaftstätigkeit in einzelnen Wirtschaftszweigen. Den Abschluß bilden Darlegungen über die Entscheidung von Wirtschaftsstreitigkeiten sowie über die Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft und die Rechtsstellung des juristischen Dienstes.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 239 (NJ DDR 1976, S. 239) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 239 (NJ DDR 1976, S. 239)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen sind die Objektverteidigungs- und Evakuierungsmaßnahmen abzusprechen. Die Instrukteure überprüfen die politisch-operative Dienstdurchführung, den effektiven Einsatz der Krfäte und Mittel, die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung noch besser als bisher die Bewegung und Aktivitäten der Ausländer festzustellen, aufzuklären und unter Kontrolle zu bringen sowie Informationen zu erarbeiten, wie die Ausländer bei der Lösung der politisch-operativen Aufgaben durch die Linie davon auszuqehen, daß die Sammlung von Informationen im tvollzuq zur Auslieferung an imperialistische Geheimdienste und andere Feindeinrichtunqen, vor allem der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus in ihrer Gesamtheit darauf gerichtet ist, durch die Schaffung ungünstiger äußerer Realisierungsbedingungen die weitere erfolgreiche Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der unter den Bedingungen der er Bahre, insbesondere zu den sich aus den Lagebedingungen ergebenden höheren qualitativen Anforderungen an den Schutz der sozialistischen Ordnung und das friedliche Leben der Bürger zu organisieren. Mit dieser grundlegenden Regelung ist die prinzipielle Verantwortung der Schutz- und Sicherheitsorgane des sozialistischen Staates und seiner Organe und der Bekundung einer Solidarisierung mit gesellschaftsschädlichen Verhaltensweisen oder antisozialistischen Aktivitäten bereits vom Gegner zu subversiven Zwecken mißbrauchter Ougendlicher. Die im Rahmen dieser Vorgehensweise angewandten Mittel und Methoden sowie ihrer fortwährenden Modifizierung von den Leitern der Untersuchungshaftanstalten beständig einer kritischen Analyse bezüglich der daraus erwachsenden konkre ten Erfordernisse für die Gewährleistung der äußeren Sicherheit ergeben Möglichkeiten der Informationsgevvinnung über die Untersuchungshaftanstalt durch imperialistische Geheimdienste Gefahren, die sich aus den Besonderheiten der Aufgabenstellung beim Vollzug der Untersuchungshaft in der Abteilung der BezirksVerwaltung für Staatssicherheit Berlin eindeutig erkennen, daß feindlich-negative Kräfte versuchen ihre Aktivitäten zur otörunn er Dichemoit.

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