Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 231

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 231 (NJ DDR 1976, S. 231); Abschlußbericht des ad-hoc-Komitees bestätigten sich die tiefgreifenden Gegensätze in den Ansichten über den politischen Nutzen einer Revision der UNO-Charta. Die Staaten der sozialistischen Gemeinschaft wiesen konkret nach, daß sich die UNO-Charta in den 30 Jahren ihres Bestehens als ausreichend flexibel erwiesen hat, um als völkerrechtliches Grundsatzdokument unserer Zeit auch in Zukunft allen Staaten bei der Gestaltung ihrer internationalen Beziehungen zu dienen. Mit Nachdruck traten sie gegen Versuche auf, das Prinzip der Einstimmigkeit der fünf Ständigen Mitglieder des UNO-Sicherheitsrates (Art. 27 Abs. 3 der UNO-Charta) abzuschaffen bzw. zu modifizieren, den für die Erhaltung des Friedens und der internationalen Sicherheit hauptverantwortlichen Sicherheitsrat zugunsten der Vollversammlung mit der Begründung zu schwächen, damit die UNO „zu demokratisieren und zu stärken“, sowie das Profil der UNO vom derzeit primär politischen Aufgabenbereich auf ökonomische oder soziale Fragen zu lenken. Die Vertreter der sozialistischen Staaten warnten vor den politischen Folgen, die eintreten, wenn einzelne Bestimmungen aus der Charta herausgelöst oder neu formuliert würden. Sie legten dar, daß die Charta ein ausgewogenes System von demokratischen Prinzipien und Regeln bildet, die den Erfordernissen der Gegenwart, d. h. der Politik der friedlichen Koexistenz von Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung, sowie dem wachsenden Einfluß zahlreicher befreiter Staaten voll gerecht werden. Zu diesen Regeln zählen auch die Bestimmungen über die Stellung, die Funktionen und Kompetenzen des Sicherheitsrates. Diese Bestimmungen sind eine adäquate Widerspiegelung des gegenwärtigen Kräfteverhältnisses in der Welt. Das trifft in erster Linie für das Einstimmigkeitsprinzip des Sicherheitsrates zu, das der sowjetische Delegierte als eine „historische Notwendigkeit“ bezeichnete, welche „die Grundlage für die Tätigkeit der UNO“ bilde./15/ Jeder Eingriff in das Gesamtsystem der Bestimmungen der Charta würde Unsicherheiten in den Mechanismus und das Wirken der UNO, ihrer Organe und Spezialorganisationen tragen. Veränderungen an den Regeln über die Funktionsweise der UNO würden nicht ohne Auswirkungen auf die Anwendung der Grundprinzipien der Charta bleiben. Dies würde in der Folgezeit zwangsläufig die internationale Lage nachteilig beeinflussen. Die Forderung nach einer Überprüfung der Charta steht somit in engem Zusammenhang mit der weiteren Lebensfähigkeit der UNO. Die sozialistischen Staaten sind sich natürlich der Tatsache bewußt, daß die Tätigkeit der UNO nicht immer in Übereinstimmung mit den grundlegenden Bestimmungen der Charta stand, daß es Verletzungen der Charta gab. Der DDR-Vertreter im Rechtsausschuß wies in diesem Zusammenhang darauf hin, daß die UNO immer dort und dann Erfolge bei der Verwirklichung ihrer Ziele und Grundsätze hat, wo und wann sich ihre Mitglieder von den Regeln der Charta leiten lassen. Für ein erfolgreiches Wirken der UNO kommt es vor allem darauf an, die Charta strikt einzuhalten und voll anzuwenden und alle in der Charta enthaltenen Möglichkeiten und 'Mittel zur Erfüllung der grundlegenden Aufgaben auszuschöpfen. „Hierin und nicht in einer Revision der UNO-Charta liegt der Schlüssel zur Stärkung der Rolle der UNO. Die Autorität der UNO wird nicht durch den Versuch einer juristischen Perfektionierung der Charta erhöht, sondern auf dem Wege ihrer umfassenden Verwirklichung durch alle Mitgliedstaaten. Das Bestreben, Unzulänglichkeiten und Mängel in der Tätigkeit der UNO durch /15) VgL A/C. 6/SB. 1568. eine Charta-Revision beseitigen zu wollen, würde bedeuten, die Dinge auf den Kopf zu stellen.“ /16/ Im Verlaufe der Debatte im Rechtsausschuß zeichnete sich eine gewisse Differenzierung innerhalb der Gruppe der Befürworter einer Überprüfung der Charta ab. Es mehrten sich die Stimmen der Staaten, die zu realisti-'schem Herangehen aufforderten. Dank der konstruktiven Haltung der sozialistischen Staaten konnte am 15. Dezember 1975 im Konsensus die Resolution 3499 (XXX) der UNO-Vollversammlung angenommen werden, wonach das ad-hoc-Komitee in ein „Spezialkomitee über die UNO-Charta und über die Stärkung der Rolle der Organisation“ umgebildet wurde. Aus dem Titel des Spezialkomitees leitet sich bereits seine Aufgabenstellung ab, die UNO-Charta betreffende Vorschläge und Erwägungen nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit Fragen zu diskutieren, die „die Stärkung der Rolle der UNO im Hinblick auf die Erhaltung und Festigung des internationalen Friedens und der Sicherheit, die Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen allen Staaten und die Förderung der Regeln des Völkerrechts in den zwischenstaatlichen Beziehungen beinhalten“. Das Spezialkomitee soll sich zuerst solchen Fragen zuwenden, bei denen eine generelle Einigung möglich erscheint. Das könnten zunächst diejenigen Probleme sein, die mit der Stärkung der Rolle der UNO Zusammenhängen. Die Regierungen wurden durch die Resolution 3499 (XXX) auf gef ordert, zu den Fragen, mit denen sich das Spezialkomitee befaßt, schriftliche Stellungnahmen abzugeben. Der Bericht des Spezialkomitees wird auf der XXXI. UNO-Vollversammlung behandelt werden. Bekämpfung des internationalen Terrorismus Bereits im Jahre 1972 hatte die UNO-Vollversammlung durch die Resolution 3034 (XXVII) ein ad-hoc-Komitee geschaffen, das Vorschläge der Staaten für effektive Maßnahmen gegen den internationalen Terrorismus beraten sollte. Der Bericht des Komitees/17/ konnte aus Zeitmangel weder auf der XXVIII. noch auf der XXIX. Tagung der UNO-Vollversammlung erörtert werden, und auch in der XXX. Tagung führte die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes zu keinem Abschluß. Die Debatte war von einer scharfen Auseinandersetzung zwischen den Vertretern einiger arabischer Staaten sowie dem PLO-Beobachter einerseits und dem Vertreter Israels andererseits gekennzeichnet. Die Vertreter arabischer Staaten und der PLO-Beobachter klagten Israel des staatlichen Terrors an und verlangten die strenge Bestrafung Israels für seine Aggressionspolitik und die zahlreichen Terrorakte in den von Israel widerrechtlich besetzten Gebieten arabischer Staaten, darunter für die blutigen Überfälle auf palästinensische Flüchtlingslager. Zu Recht stellten diese Delegierten fest, daß vor allem Maßnahmen gegen den von Staaten ausgehenden Terror erforderlich sind, der seinen Ursprung in der imperialistischen Aggression- und Interventionspolitik sowie in der Politik des Rassismus hat. Der Delegierte Israels sowie die Delegierten einiger anderer kapitalistischer Staaten, darunter der USA, Großbritanniens und der BRD, versuchten, vom Wesen des staatlichen Terrors abzulenken, und konzentrierten sich statt dessen auf Erscheinungen des individuellen Terrorismus. Jedoch folgten nicht alle Vertreter kapitalistischer Staaten dieser Argumentation. So verwies der Delegierte Frankreichs auf den politischen Hintergrund des individuellen Terrorismus und erklärte, daß /16/ Vgl. A/C. 6/SR. 1564. fVll Vgl. A/9028. 231;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 231 (NJ DDR 1976, S. 231) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 231 (NJ DDR 1976, S. 231)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit. Dieser verfassungsrechtliche Grundsatz, der insbesondere und des Gesetzes seine weitere Ausgestaltung erfuhr, erfordert vor allem,alle Maßnahmen streng auf der Grundlage des sozialistischen Rechts und der sozialistischen Gesetzlichkeit optimal zur Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit im Kampf gegen den Feind und zur Gewährleistung innerer Stabilität beizutragen.

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