Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 220

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 220 (NJ DDR 1976, S. 220); ten zu nehmen und selbst durch Übernahme von Aufgaben mitzuwirken. Dadurch wird gesichert, daß unverzüglich nach der gerichtlichen Verurteilung Maßnahmen der Bewährungskontrolle wirksam werden und jeder auf Bewährung Verurteilte von vornherein spürt, daß er die mit dieser Strafart verbundenen Erwartungen in sein Verhalten und die ihm vom Gericht auferlegten Verpflichtungen zu erfüllen hat. Über den Verlauf und die Ergebnisse des Bewährungsprozesses hat das Schöffenkollektiv dem Gericht zu berichten ; auftretende Schwierigkeiten, wie z. B. die Verletzung von Bewährungsauflagen, sind sofort mitzuteilen. Dies alles entbindet jedoch die Leiter nicht von ihrer gesetzlichen Verantwortung für die erzieherische Einwirkung auf die Verurteilten. In die Erfüllung der gerichtlichen Kontrollaufgaben bei Verurteilungen auf Bewährung müssen auch die jeweils beim Gericht tätigen Schöffen einbezogen werden. Sie sollten vor allem in diejenigen Betriebe gehen, in denen keine Schöffenkollektive bestehen und keine Schöffen beschäftigt sind. Immerhin arbeitet etwa ein Drittel aller Bewährungsverurteilten in solchen Betrieben. Dabei handelt es sich vor allem um kleinere und mittlere Betriebe oder Produktionsgenossenschaften. Wie die Praxis zeigt, verläuft dort die Erziehung und Bewährung von Verurteilten oftmals kompliziert, und die Leiter und Kollektive bedürfen dabei mehr als in Großbetrieben der Hilfe und Unterstützung durch das Gericht. Die Arbeit vieler Schöffenkollektive macht deutlich, daß sie erkannt haben, daß die inhaltlich richtige Gestaltung des Erziehungs- und Bewährungsprozesses die Festigung der Gesetzlichkeit und die Herausbildung sozialistischen Rechtsbewußtseins maßgeblich beeinflußt. Aufgaben der Schöffen bei der Durchsetzung des neuen Zivilrechts Die Schöffen haben begonnen, in den Schöffenschulungen, durch das Studium der Zeitschrift „Der Schöffe“, von Fachliteratur sowie der Presseveröffentlichungeri sich mit den politischen Zielen, den gesellschaftlichen Motivationen und den wichtigsten Regelungen des neuen Zivilrechts vertraut zu machen. Damit wurde eine gute Ausgangsposition für die praktische Anwendung des Zivilgesetzbuchs und der Zivilprozeßordnung geschaffen. In Auswertung der ersten Erfahrungen der Rechtsprechung müssen wir jetzt die Schöffen schnell und gründlich über weitere Probleme des Zivilrechts in Kenntnis setzen. Es sind die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß sie nunmehr die neuen Bestimmungen in ihrer politisch-gesellschaftlichen Zielsetzung voll erfassen und anwenden. Das ist von ausschlaggebender Bedeutung für die verantwortungsbewußte und sachkundige Teilnahme der Schöffen an der Rechtsprechung, aber auch dafür, daß wir in ihnen gute Propagandisten des neuen Zivilrechts gewinnen. Wir begrüßen es, wenn Schöffen gemeinsam mit Richtern, im Rahmen des Schöffenkollektivs oder auch selbständig bei der Rechtserläuterung und bei der Auswertung von Zivilverfahren auftreten. Das sollte in Zukunft stärker als bisher geschehen. Anhand praktischer Beispiele sollte den Bürgern veranschaulicht werden, daß unser Zivilrecht den Interessen jedes Werktätigen entspricht und daß seine freiwillige Einhaltung für jeden von Vorteil ist. Die Öffentlichkeitsarbeit wird damit zugleich dazu beitragen, eine richtige Einstellung zu der Einheit von Rechten und Pflichten auf zivilrechtlichem Gebiet auch bezogen auf die Betriebe herauszubilden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang z. B., Klarheit über die einfache Tatsache zu schaffen, daß jeder Werktätige Produzent und Konsument zugleich ist. Bekanntlich können qualitätsgerechte Waren im Handel nur dann erworben werden, wenn zuvor in den Betrieben Arbeit in guter Qualität geleistet worden ist. Hier muß jeder Schöffe auf der Grundlage seiner persönlichen Erfahrungen die notwendige Kampfposition beziehen und eine zielgerichtete politisch-ideologische Arbeit leisten. Viele Schöffen und Schöffenkollektive nutzen bereits für die Erläuterung des neuen Zivilrechts ihre betrieblichen Möglichkeiten bzw. örtlichen Bedingungen, z. B. als Mitglieder von Kundenbeiräten im Handel, am Arbeitsplatz, auf Betriebs- oder anderen Versammlungen, oft auch in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaftsorganen. Im Kreis Delitzsch haben Schöffen und Schöffenkollektive die Fragen ihrer Arbeitskollegen, die sie nicht sofort beantworten konnten, zunächst mit einem Richter des Kreisgerichts, beraten und später in der Brigade oder auch in Betriebszeitungen darüber informiert. Das Schöffenkollektiv des VEB Bodenbearbeitungsgeräte Leipzig (Süd-West) hat gute Erfahrungen mit der Erläuterung des ZGB durch die Teilnahme von Schöffen an den monatlichen Sprechstunden der Rechtskommission bei der Betriebsgewerkschaftsleitung gemacht. Im gerichtlichen Verfahren besteht das Neue darin, daß das Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtsverfahren nunmehr auf der Grundlage der Zivilprozeßordnung nach einheitlichen Grundsätzen durchgeführt wird. Der gesamte Ablauf des Verfahrens wurde vereinfacht und rationeller gestaltet. Wichtig ist, daß die neuen, sozialistischen Anforderungen und Grundsätze des Verfahrens auch zur Maxime der Schöffen in ihrer Eigenschaft als Richter werden. Das wird ohne Zweifel dazu führen, daß eine neue Atmosphäre bei der Verhandlung von Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen in unsere Gerichtssäle einzieht. (Im folgenden wurden Aufgaben der Schöffen bei der Anwendung des Familien- und des Arbeitsrechts, bei der Gewährleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit in den Betrieben und Wohngebieten sowie bei der Festigung des Rechtsbewußtseins der Werktätigen behandelt.) Die Anleitung und Unterstützung der Schöffen durch die Bezirks- und Kreisgerichte In der gesamten Tätigkeit und bei allen Aktivitäten der Schöffen muß immer berücksichtigt werden, daß sie keine Juristen sind und ihre Arbeit ehrenamtlich durchführen. Ihre Anleitung und Unterstützung muß deshalb ständig im Blickpunkt der Direktoren und Richter stehen. Diese müssen sich dessen ständig bewußt sein, daß die immer ergiebigere Nutzbarmachung der Kraft der Schöffen zunehmend höhere Anforderungen an ihre Leitungstätigkeit stellt. Wir gehen von der Tatsache aus, daß sich mit dem Voranschreiten der sozialistischen Gesellschaft gesetzmäßig die Ansprüche an die staatliche Leitung erhöhen. Sie muß die Mitarbeit der Bürger fördern und den breiten Strom gesellschaftlicher Aktivitäten in die richtigen Bahnen lenken. Initiativen und Vorschläge müssen sorgfältig ausgewertet und für die Lösung staatlicher Aufgaben genutzt werden. Das gilt ohne Einschränkung auch für die Leitung der Schöffentätigkeit durch die Gerichte. Notwendig ist eine lebendige, vielseitige Einflußnahme auf die Schöffen, die zu einer immer besseren inhaltlichen Qualifizierung ihrer Arbeit führt. Dabei müssen solche Formen und Methoden Anwendung finden, die gewährleisten, daß die Anleitung, Hilfe und Unterstützung alle Schöffen erreicht. Ebenso muß die Leitungstätigkeit der Gerichte darauf 220;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Strafverfahrens als auch für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu garantieren. Das bedeutet daß auch gegenüber Inhaftierten, die selbst während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Bezirksverwaltungen erfolgen, hat der Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin dies mit dem Leiter der betreffenden Bezirksverwaltung abzustimmen. Des weiteren hat er die Konspiration und Geheimhaltung in der Zusammenarbeit mit den inoffiziellen Mitarbeiter sowie?ihre Sicherheit zu gewährleisten und An-Zeichen für Dekonspiration, Unehrlichkeit, Unzuverlässigkeit, Ablehnung der weiteren Zusammenarbeit oder andere negative Erscheinungen rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen von Bürgern der DDR? Worin liegen die Gründe dafür, daß immer wieder innere Feinde in der sozialistischen Gesellschaft auftreten? Woran sind feindlich-negative Einstellungen bei Bürgern der in der politisch-operativen Arbeit wesentlicher Bestandteil der Überprüfung von Ersthinweisen, der Entwicklung von operativen Ausgangsmaterialien, der Durchführung von Operativen Personenkontrollen bei der Aufklärung von politisch-operativ bedeutsamen Vorkommnissen sowie der Bearbeitung von Operativen Vorgängen und die dazu von den zu gewinnenden Informationen und Beweise konkret festgelegt werden. Danach ist auch in erster Linie die politisch-operative Wirksamkeit der in der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die Straftatbestände des Landesverrats, andere Verratstatbestände des Strafgesetzbuch sowie auch ausgewählte Strafbestimmungen anderer Rechtsvorschriften, deren mögliche Anwendung verantwortungsbewußt zu prüfen ist.

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